{"id":16578,"date":"2019-08-01T11:00:16","date_gmt":"2019-08-01T09:00:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=16578"},"modified":"2019-08-01T22:24:58","modified_gmt":"2019-08-01T20:24:58","slug":"spahns-lust-auf-ein-neues-strafgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=16578","title":{"rendered":"Spahns Lust auf ein neues Strafgesetz"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Konversionstherapien, die Homose\u00adxua\u00adlit\u00e4t heilen sollen, gesetzlich verbieten und unter Strafe stellen lassen. Seine Begr\u00fcndung: \u201eIch halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben.\u201c Spahns theologische Meinung steht ihm frei. Das Problem aber ist, dass er seine Meinung aus seiner subjektiv-betroffenen Sichtweise heraus anderen Menschen per Gesetz aufzwingen will. Damit tangiert er nicht nur die Mei\u00adnungsfreiheit gegens\u00e4tzlich Denkender, sondern auch die Glaubens- und Religionsfreiheit.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beurteilung der Homosexualit\u00e4t in der Gesellschaft ist offenkundig eine Frage des Zeit\u00adgeistes, und der hat sich diesbez\u00fcglich etappenweise ge\u00e4ndert. Aber sie ist auch eine Frage der Humanwissenschaften, die sich hier international nicht v\u00f6llig einig sind. Deshalb kam die amerikanische <em>National Association for Research and Therapy of Homosexuality <\/em>(NARTH) nach der Auswertung von 600 Studien zu dem Schluss, dass Konversionstherapien (\u201eReorien\u00adtierungstherapien\u201c) durchaus weiterhin zur Verf\u00fcgung stehen sollten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor allem aber ist das eben auch eine Frage der Glaubensfreiheit. Gerade als Politiker einer ausdr\u00fccklich christlich orientierten Partei m\u00fcsste Spahn wissen: \u201eHomosexualit\u00e4t wird auf breiter Front in der Bibel abgelehnt.\u201c Das schreibt kein Geringerer als Ethik-Professor Peter Dabrock (Erlangen), seines Zeichens Vorsitzender des Deutschen Ethikrats. Freilich weist Dabrock \u201eein kontextloses Zitieren einzelner alt- und neutestamentlicher Spitzens\u00e4tze gegen homosexuelle Menschen und Praktiken\u201c ausdr\u00fccklich ab. Das \u00e4ndert jedoch nichts an dem von ihm einger\u00e4umten biblischen Befund. Der muss n\u00fcchtern zur Kenntnis genommen werden, wenn man ihn nicht unter Anwendung \u201ehermeneutischer Verbiegungen und exegeti\u00adscher Zurechtlegungen\u201c \u2013 so der Neutestamentler Klaus Berger \u2013 verleugnen wollte. Sollte sich der liebe Gott \u2013 das k\u00f6nnte man Spahn entgegnen \u2013 nicht etwas dabei gedacht haben, als er den Apostel Paulus gleichgeschlechtliche Praktiken als Paradebeispiel f\u00fcr die S\u00fcndhaf\u00adtigkeit des Menschen auff\u00fchrte?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von daher steht es Christenmenschen jedenfalls frei, sich an die biblische Vorgabe zu halten oder sie auch um-, vielleicht auch wegzuinterpretieren. Wie sie sich im Einzelnen dazu stellen, bleibt am Ende eine Frage der jeweiligen theologischen oder spirituellen Einstellung. Wer hier \u2013 wie etwa die acht protestantischen Altbisch\u00f6fe, die sich 2011 in einem Offenen Brief unter der \u00dcberschrift \u201eWidernat\u00fcrliche Lebensweise\u201c \u2013 an die konservative statt an die liberale Sichtweise halten und sich lebenspraktisch, beispielsweise beratend, daran orientieren m\u00f6chte, dem darf das Recht dazu in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht einfach abge\u00adsprochen werden. Dies wiederum impliziert, dass auch die Ansicht, eine \u00c4nderung der homosexuellen Einstellung sei spirituell m\u00f6glich, ja erstrebens- und unterst\u00fctzenswert, in einer freilich respektvollen Umsetzung nicht einfach gesetzlich verboten werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Solches Verbotsansinnen ist keineswegs ganz neu. So hielt es Volker Beck von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, ein fr\u00fcherer F\u00f6rderer der Legalisierung schwuler und lesbischer Lebensge\u00admein\u00adschaften, schon 2014 f\u00fcr \u201ebesorgniserregend, dass die Bundesregierung alle Gefahren durch \u201aHomo-Heiler\u2018 ignoriert\u201c; seine Partei forderte ein Verbot \u201evon solchen Pseudothe\u00adrapien\u201c bei Kindern und Jugendlichen. Aber auch Annette Widmann-Mauz von der CDU lie\u00df damals als Staatssekret\u00e4rin im Bundesgesundheitsministerium verlauten, die Bundesregierung lehne \u2013 ganz im Sinne des Welt\u00e4rztebundes \u2013 Konversionstherapien strikt ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das ist wiederum die Meinungsfreiheit der Bundesregierung von einst oder auch von heute. Aber solch eine Position vertreten oder sie politisch zum Strafgesetz erheben, das ist zwei\u00aderlei. Bleibt zu hoffen, dass unser Rechtsstaat weiterhin den n\u00f6tigen Respekt vor anderen Glaubenshaltungen und immerhin christlich zu nennenden Einstellungsvarianten beh\u00e4lt, also das von Spahn gew\u00fcnschte Gesetz in Deutschland nicht Wirklichkeit werden l\u00e4sst. Soviel Freiheit muss hierzulande sein. Ist es schon soweit, dass von konservativer Seite an Grund\u00ads\u00e4tze der Liberalit\u00e4t zu erinnern ist?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Konversionstherapien, die Homose\u00adxua\u00adlit\u00e4t heilen sollen, gesetzlich verbieten und unter Strafe stellen lassen. Seine Begr\u00fcndung: \u201eIch halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben.\u201c Spahns theologische Meinung steht ihm frei. 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