{"id":16371,"date":"2019-04-23T17:56:35","date_gmt":"2019-04-23T15:56:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=16371"},"modified":"2019-04-23T17:56:35","modified_gmt":"2019-04-23T15:56:35","slug":"abfall-vom-islam-ein-kapitalverbrechen-im-iran","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=16371","title":{"rendered":"\u201eAbfall vom Islam\u201c \u2013 ein Kapitalverbrechen im Iran"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\">\n<div class=\"fusion-builder-row fusion-row \">\n<div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion_builder_column_1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last 1_1\">\n<div class=\"fusion-column-wrapper\" data-bg-url=\"\">\n<div class=\"fusion-text first_line_post_p\">\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Islamische Republik Iran diskriminiert die alteingesessenen christlichen ethnischen Minderheiten. Sie duldet aber deren kirchliches Leben \u2013 mit der strikten Einschr\u00e4nkung, dass sie niemals (ehemalige) Muslime aufnehmen oder versuchen, Muslime missionarisch zu erreichen. Konvertiten zum Christentum sind daher v\u00f6llig auf sich gestellt. Sie bilden im Untergrund eigene Hauskreise und kleine Gemeinden, in denen sie unter sich bleiben.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\">\n<div class=\"fusion-builder-row fusion-row \">\n<div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion_builder_column_1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last 1_1\">\n<div class=\"fusion-column-wrapper\" data-bg-url=\"\">\n<div class=\"fusion-text\">\n<p style=\"text-align: justify;\">Apostasie, der \u201cAbfall\u201c vom Glauben, gilt im Iran seit der Gr\u00fcndung der Islamischen Republik im Jahr 1979 als ein schwerwiegendes \u201cVerbrechen\u201d, wenn es sich um den Abfall vom Islam handelt. Die Konversion von Christen zum Judentum ist ebenfalls verboten, der Internationalen Gesellschaft f\u00fcr Menschenrechte\u201d (IGFM) ist aber im Iran kein Fall in dieser Richtung bekannt. Die Konversion zum Islam wird im Iran dagegen sehr stark gef\u00f6rdert. Mit Apostasie (im islamischen Recht \u201eirtidad\u201c) ist im rechtlichen und im allt\u00e4glichen Sprachgebrauch ausschlie\u00dflich der Abfall vom Islam gemeint.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach dem im Jahr 2013 in Kraft getretenen \u201eneuen\u201c Islamischen Strafrecht, ist nach Art. 225.7 und 225.8 \u201cDie Bestrafung f\u00fcr einen (\u2026) [m\u00e4nnlichen] Apostaten (\u2026) der Tod\u201d. \u201cDie H\u00f6chststrafe f\u00fcr abtr\u00fcnnige Frauen (\u2026) ist lebensl\u00e4ngliche Haft. W\u00e4hrend dieser Strafe werden ihr auf Anweisung des Gerichts erschwerte Lebensbedingungen bereitet und es wird versucht, sie zum rechten Weg zu geleiten, und sie wird zum Widerruf ermutigt.\u201d Der Gr\u00fcnder der Islamischen Republik Iran, Ajatollah Ruholla Khomeini, hat diese \u201cerschwerten Lebensbedingungen\u201d pr\u00e4ziser formuliert: \u201cAn den f\u00fcnf t\u00e4glichen Gebetszeiten muss sie ausgepeitscht werden, und ihre Lebensqualit\u00e4t und die Menge des Essens, der Bekleidung und des Wassers muss herabgesetzt werden, bis sie Reue zeigt.\u201d<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Hintergrund f\u00fcr dieses Gesetz ist die klassische islamische Auffassung, dass der Abfall vom Islam ein todesw\u00fcrdiges Verbrechen gegen Gott und die islamische Gemeinschaft sei. Mit der Einf\u00fchrung der Scharia im M\u00e4rz 1979 ist diese Rechtsauffassung zu geltendem Recht geworden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\" data-fontsize=\"30\" data-lineheight=\"45\"><strong>Hinrichtung auch ohne kodifiziertes Gesetz m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch wenn Apostasie aus dem iranischen Strafrecht gestrichen w\u00fcrde, w\u00e4re die iranische Justiz nach wie vor verpflichtet, in gleicher Weise weiter zu urteilen. Die Grundlage daf\u00fcr ist eine Anweisung der iranischen Verfassung, die in Art. 167 festh\u00e4lt: \u201cSind solche Gesetze nicht vorhanden, so muss er [der Richter] seinen Urteilsspruch auf der Grundlage der authentischen islamischen Quellen oder der g\u00fcltigen Fatwas f\u00e4llen. Er ist nicht befugt, die Er\u00f6ffnung des Verfahrens oder den Urteilsspruch unter dem Vorwand fehlender, unzureichender, zu allgemein formulierter oder sich widersprechender gesetzlicher Regelungen zu verweigern.\u201d Die iranische Strafprozessordnung enth\u00e4lt diese Anweisung in \u00a7 214 ebenso und fast wortgleich. In den Jahren nach der Gr\u00fcndung der Revolutionsgerichte 1979 und noch vor der Kodifizierung des allerersten Teils des iranischen Strafrechtes 1982 sind, soweit bekannt, wahrscheinlich mehrere tausend Menschen \u201cauf der Grundlage der authentischen islamischen Quellen oder der g\u00fcltigen Fatwas\u201d hingerichtet worden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dar\u00fcber hinaus weist die iranische Verfassung in Art. 170 alle Richter an, Regelungen der Regierung dort zu missachten, wo sie \u201cim Widerspruch zu islamischen Gesetzen und Bestimmungen\u201d stehen. Die mit Apostasie befassten Richter der iranischen Revolutionsgerichte sind alle auch islamische Geistliche und daher mit den \u201cislamischen Gesetzen und Bestimmungen\u201d zur Apostasie vertraut.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\" data-fontsize=\"30\" data-lineheight=\"45\"><strong>Rechtliche \u201cErlaubnis\u201d zum T\u00f6ten von Apostaten<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Apostaten \u201cd\u00fcrfen\u201d nach Art. 226 des iranischen Strafrechtes ohne Anklage und Gerichtsverfahren \u2013 de facto also in Selbstjustiz \u2013 get\u00f6tet werden, ohne dass dem T\u00e4ter eine Sanktion droht. Wenn der M\u00f6rder \u201cirrt\u00fcmlich\u201d annahm, er t\u00f6te einen Apostaten, dann entf\u00e4llt nach Art. 295 des iranischen Strafrechts die sonst vorgesehene Strafe. Der T\u00e4ter wird nicht hingerichtet, sondern muss lediglich ein \u201cBlutgeld\u201d zahlen. Mordf\u00e4lle, in denen sich die T\u00e4ter auf diese Regelung beriefen, sind im Iran mehrfach vorgekommen, sie sind allerdings nicht h\u00e4ufig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der im iranischen Strafrecht verwendete Rechtsbegriff aus den klassischen islamischen Rechtswissenschaften (fiqh) hei\u00dft \u201cmahdur ad-dam\u201d. Dieser Ausdruck bezeichnet eine Person, deren \u201cBlut wertlos ist\u201d. Diese Rechtsauffassung steht zwar im krassen Gegensatz zu internationalen Rechtsstandards. Dennoch ist sie Teil des iranischen Strafrechts.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\" data-fontsize=\"30\" data-lineheight=\"45\"><strong>\u201cEhrenmorde\u201d<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei der Ermordung durch den eigenen Vater oder v\u00e4terlichen Gro\u00dfvater sieht das iranische Strafrecht nach Art. 220 eine \u00e4hnliche Regelung selbst dann vor, wenn sich der M\u00f6rder nicht darauf beruft, dass sein Opfer ein Apostat war. Dem M\u00f6rder droht keine Hinrichtung, sondern h\u00f6chstens ein Blutgeld, wenn es von den Erben des Opfers gefordert werden sollte. Prozesse dieser Art werden oft durch Selbstanzeigen er\u00f6ffnet. Alle Beteiligten sind Familienangeh\u00f6rige \u2013 fordert niemand das Blutgeld, so ist der T\u00e4ter ganz offiziell straffrei. Bei \u201cEhrenmorden\u201d dieser Art wird in der Regel gar kein Prozess er\u00f6ffnet, wenn aus der Familie niemand Klage erhebt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\" data-fontsize=\"30\" data-lineheight=\"45\"><strong>Rechtspraxis<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Rechtspraxis hat es seit mehreren Jahren keinen international bekannt gewordenen Fall mehr gegeben, bei dem ein Urteil offiziell mit Apostasie begr\u00fcndet wurde. Die IGFM ist der Auffassung, dass dies eine Folge der kritischen Berichterstattung durch internationale Medien ist. Nach Informationen der IGFM wurden ehemalige Muslime ohne Angabe von Gr\u00fcnden verhaftet, ohne Kontakt zur Au\u00dfenwelt in Haft gehalten, misshandelt und gefoltert. Viele Apostaten sind von Angeh\u00f6rigen staatlicher Organisationen wie den Basij und den \u201cW\u00e4chtern der Islamischen Revolution\u201d (Pasdaran) eingesch\u00fcchtert, angegriffen und k\u00f6rperlich misshandelt worden. Einige Apostaten sind nach der Verhaftung \u201cverschwunden\u201d. Die staatlichen Beh\u00f6rden verfolgen nicht alle Apostaten gleicherma\u00dfen hart. Das liegt m\u00f6glicherweise daran, dass sich im Iran sehr viele Menschen vom Islam abgewandt haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie viele Iraner dem Islam den R\u00fccken zugekehrt haben, wei\u00df niemand, denn das offene Bekenntnis kann schwerste Konsequenzen nach sich ziehen. Die Zahl der \u201eAbgefallenen\u201c, vor allem der Religionslosen ist nach Einsch\u00e4tzung vieler Beobachter vermutlich relativ hoch. Der Iran gilt bei vielen, die die Region kennen, als \u201edas islamische Land mit den leersten Moscheen\u201c. Nach au\u00dfen hin erzwingt das Regime aber Lippenbekenntnisse zum Islam. Geheimdienst, Polizei und islamische Milizen sch\u00fcchtern Konvertiten regelm\u00e4\u00dfig ein \u2013 auch durch lange Haftstrafen, Verbannung an entlegene und lebensfeindliche Orte im Iran und durch Peitschenhiebe.<\/p>\n<p><em>Internationale Gesellschaft f\u00fcr Menschenrechte, 23.4.2019<\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.igfm.de\/abfall-vom-islam-ein-kapitalverbrechen-im-iran\/\"><em>www.igfm.de<\/em><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Islamische Republik Iran diskriminiert die alteingesessenen christlichen ethnischen Minderheiten. 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