{"id":15865,"date":"2018-10-11T13:47:47","date_gmt":"2018-10-11T11:47:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=15865"},"modified":"2018-10-11T13:48:53","modified_gmt":"2018-10-11T11:48:53","slug":"werbung-fuer-abtreibung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=15865","title":{"rendered":"Werbung f\u00fcr Abtreibung?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Gesundheitsminister Jens Spahn \u00e4u\u00dferte gegen\u00fcber \u201eBild am Sonntag\u201c, ihn w\u00fcrden die Ma\u00dfst\u00e4be wundern: Wenn es um das Leben von Tieren geht, da seien die f\u00fcr Abtreibungen werbenden kompromisslos; wenn dagegen Journalisten und Politiker Lebenssch\u00fctzern vorwerfen, sie k\u00fcmmerten sich lieber um ungeborenes als um geborenes Leben, bleibe die Aufregung aus. Er kennt als Bundesminister unsere Verfassung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Dem Embryo steht bereits mit der Kernverschmelzung und Nidation das Recht auf Leben gem\u00e4\u00df Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 und die Garantie der Menschenw\u00fcrde gem\u00e4\u00df Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz zu.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Regierungsmitglieder m\u00fcssen unter Eid versprechen, dass sie das Grundgesetz wahren und verteidigen werden (Art. 64, 56 GG). Ob die Bundesregierung sich in den letzten Jahrzehnten gem\u00e4\u00df ihrem Schwur verhalten hat, ist zumindest fraglich, wenn man sich die Zahl der Abtreibungen vor Augen h\u00e4lt. Laut Bundesamt f\u00fcr Statistik erfolgten 101.200 Abtreibungen im Jahr 2017. Nach Sch\u00e4tzung von \u201e\u00c4rzten f\u00fcr das Leben\u201c sei von ca. 200.000 auszugehen. Soll trotzdem durch die Aufhebung des Werbeverbots in unserem Strafgesetzbuch der Schwangerschaftsabbruch noch weiter gef\u00f6rdert werden?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1.<\/strong> Nach der Gesetzeslage m\u00fcssen sich Schwangere vor dem Abbruch fachlich beraten lassen. Dies soll unter Ber\u00fccksichtigung unserer Rechtsordnung vornehmlich dem Lebensschutz dienen. Es ist zu beachten, dass nach \u00a7 218 StGB der Schwangerschaftsabbruch grunds\u00e4tzlich Unrecht ist, also rechtswidrig; nur ausnahmsweise entf\u00e4llt die Strafrechtswidrigkeit (Bundesverfassungsgericht, Entscheidungssammlung 88 S. 279 f). Die Ausnahmef\u00e4lle sind allgemein bekannt: Lebens- oder Gesundheitsgef\u00e4hrdung der Mutter sowie nach Vergewaltigung. Rechtswidrigkeit darf eben nicht vom Staat gef\u00f6rdert werden. Nur 3,86 % der Abbr\u00fcche erfolgten aufgrund einer \u201emedizinischen Indikation\u201c, also einer Gefahr f\u00fcr die Gesundheit der Mutter. Vergewaltigung war zu 0,02 % urs\u00e4chlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach unserem Strafgesetzbuch ist konsequenterweise Werbung f\u00fcr Abtreibung verboten (\u00a7 219 a). Das gef\u00e4llt unserer Evangelischen Kirche offensichtlich nicht, so dass sie sich in die Diskussion um die Zul\u00e4ssigkeit der Werbung f\u00fcr Schwangerschaftsabbr\u00fcche eingemischt hat. Es geht um die Zeitschrift \u201echrismon\u201c, eine der \u201ewenigen Publikationen, die von weniger Menschen gelesen werden, als es gedruckte Exemplare gibt\u201c (S\u00fcddeutsche Zeitung)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.<\/strong> Grund f\u00fcr die Diskussion ist die Ank\u00fcndigung der rot-rot-gr\u00fcnen Berliner Koalition, den \u00a7 219 a Strafgesetzbuch zu streichen, der die Werbung f\u00fcr Abtreibung verbietet. SPD, FDP, Gr\u00fcne und Linke wollen ebenfalls das geltende Recht \u00e4ndern. Kausal daf\u00fcr war die Verurteilung der \u00c4rztin Kristina H\u00e4nel zu einer Geldstrafe von 6000 \u20ac, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis \u00fcber Abtreibung informiert und geworben hatte. Nach \u00a7 219 a StGB macht sich strafbar, wer eines Verm\u00f6gensvorteils wegen Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet, ank\u00fcndigt oder anpreist. Das Amtsgericht Gie\u00dfen hat im November 2017 gesetzesgem\u00e4\u00df gehandelt. Sie konnte sich damit nicht abfinden und \u00fcberreichte dem Bundestag eine Petition von mehr als 150.000 Menschen gegen die Strafvorschrift.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bestrafung von H\u00e4nel passte vor allem den Sozialdemokraten nicht, welche urspr\u00fcnglich einen Gesetzesentwurf einbringen wollten, um das Werbeverbot zu kippen. Nach scharfem Protest von CDU\/CSU (Spiegel 11\/2018) stellte die SPD das Vorhaben \u2013 insbesondere durch Intervention der Parteivorsitzenden Andrea Nahles \u2013 zur\u00fcck. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag Eva H\u00f6gl verlor die Nerven: \u201eWie w\u00e4r\u2018s damit, mal die widerlichen Lebenssch\u00fctzerinnen in der Union in den Blick zu nehmen und zu kritisieren.\u201c Das d\u00fcrfte ihr bei den so genannten Sozialen Medien gelingen. Gesinnungsgenossinnen hat die SPD-Politikerin bereits mit Katja Kipping von den Linken und Renate K\u00fcnast von den Gr\u00fcnen gewonnen. Intendiert ist ein Abtreibungswegweiser mit abtreibungsbereiten \u00c4rzten und Kliniken. Auch die \u201eEvangelischen Frauen in Deutschland\u201c haben sich mit Frau H\u00e4nel solidarisiert; nach ihrer Ansicht sei \u00a7 219 a StGB nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da er das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf freie Arztwahl einschr\u00e4nke.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.<\/strong> Die Medien haben \u00fcberwiegend die Position der werbenden \u00c4rztin \u00fcbernommen, was auch f\u00fcr den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt. \u201eArte\u201c bedauerte, dass Abtreibung nicht legal sei und \u00c4rzte diffamiert w\u00fcrden, die abtreibungswilligen M\u00fcttern helfen wollten. Die Folge waren Farbanschl\u00e4ge auf zwei Gemeindeh\u00e4user und das Wahlkreisb\u00fcro des evangelischen Landtagsabgeordneten Roland Pohle in Sachsen. \u201eDer Spiegel\u201c setzte sich f\u00fcr Verst\u00e4ndnis und Unterst\u00fctzung der betreffenden Frauen ein und verwies auf \u201epro familia\u201c: \u201eEin Schwangerschaftsabbruch ist nichts, was jemand gern macht.\u201c Frauen h\u00e4tten das Recht auf alle wichtigen Informationen \u00fcber einen ordentlichen Schwangerschaftsabbruch (12\/2018). Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk er\u00f6rtert auch nicht die Probleme mit dem Grundgesetz; in den einschl\u00e4gigen Berichten zu \u00a7 219 a werden ganz \u00fcberwiegend Stimmen unterst\u00fctzt, welche in die Richtung gehen, T\u00f6tung von Ungeborenen stelle nur eine Vernichtung eines Zellhaufens dar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hingegen wird nicht geworben f\u00fcr Veranstaltungen, welche f\u00fcr das Austragen der Kinder werben. Man denke etwa an den j\u00e4hrlichen \u201eMarsch f\u00fcr das Leben\u201c, an welchem in diesem Jahr 5500 Personen sich beteiligt hatten. 2018 ging es um \u201eSelektion und Abtreibung beenden!\u201c. Man fragt sich, ob das falsch ist. Auch die Kirchen waren zur\u00fcckhaltend. Trotzdem bildete den Abschluss ein \u00f6kumenischer Gottesdienst mit dem pommerschen evangelischen Bischof J\u00fcrgen Abromeit. Beteiligt war der Regensburger katholische Bischof Rudolf Voderholzer. Aufgerufen wurde dazu, Frauen zu helfen, denen das Ja zum Kind schwer f\u00e4llt. Protestiert hatten dagegen das linksradikale B\u00fcndnis \u201eWhat the fuck!\u201c sowie die Gr\u00fcnen und die Linkspartei, das \u201eB\u00fcndnis f\u00fcr sexuelle Selbstbestimmung\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4.<\/strong> Es ist nachvollziehbar, dass Institutionen wie \u201epro familia\u201c nicht mitmarschieren. Es handelt sich um eine h\u00f6chst problematische Einrichtung. Bereits der Name kann nur als Fake angesehen werden, denn die Hauptleistungen resultieren in Unterst\u00fctzung von Ehescheidungen und Abtreibungen, so dass die \u00f6ffentliche F\u00f6rderung mit unserem Grundgesetz nicht im Einklang steht. Es sieht so aus, dass diese Organisation auf etwas zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, was aus deutscher Perspektive zum Schlimmsten \u00fcberhaupt geh\u00f6rt, n\u00e4mlich Eugenik und Rassenlehre. Die Amerikanerin Margret Anker f\u00fchlte sich gedrungen, durch Abort und Sterilisation unerw\u00fcnschte Teile der Weltbev\u00f6lkerung zu eliminieren. Es begann mit der \u201eBirth Control League\u201c, woraus 1942 die \u201eInternational Planned Parenthood Federation\u201c entstand. Eine Filiale ist \u201epro familie\u201c, wobei bereits der Name der erforderlichen Redlichkeit entbehrt. Papst Franziskus verglich die g\u00e4ngige Praxis der T\u00f6tung behinderter Kinder im Mutterleib mit der Eugenik der Nationalsozialisten: Im vergangenen Jahrhundert habe sich die ganze Welt dar\u00fcber emp\u00f6rt, was die Nazis f\u00fcr die Rassenreinheit gemacht h\u00e4tten, heute w\u00fcrden wir dasselbe machen, nur mit wei\u00dfen Handschuhen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>5.<\/strong> Es ist nat\u00fcrlich in sich konsequent, dass die den Schwangerschaftsabbruch besch\u00f6nigenden Politiker und Medien den Begriff \u201eAbtreibung\u201c meiden und am liebsten statt vom Schwangerschaftsabbruch von der \u201eSchwangerschaftsunterbrechung\u201c reden \u2013 wodurch der Eindruck einer vor\u00fcbergehenden Z\u00e4sur erweckt wird. Umso freudiger wird vom \u201eSelbstbestimmungsrecht der Frau\u201c gesprochen und insoweit auf Artikel 2 des Grundgesetzes verwiesen. Zweifellos gew\u00e4hrt die Verfassungsbestimmung die freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit, kennt aber den Vorbehalt, dass nicht in die Rechte anderer eingegriffen und gegen das Sittengesetz versto\u00dfen werden d\u00fcrfe. Dem ungeborenen Kind steht in jedem Stadium der Schwangerschaft ein eigenes Recht auf Leben auch gegen\u00fcber der Mutter zu (so Bundesverfassungsgericht in Entscheidungssammlung 88 S. 203). So ist h\u00f6chst problematisch, dass Landesregierungen die vorgeburtliche T\u00f6tung unterst\u00fctzen durch die \u00dcbernahme der Kosten durch die Krankenkassen und die Subventionierung von Abtreibungsvereinen wie pro familia. Die daf\u00fcr erforderlichen Kosten d\u00fcrfen nur dann \u00fcbernommen werden, wenn der Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig ist, wie bei einer kriminologischen und medizinischen Indikation. Aktuell erstatten Krankenkassen aber die Kosten f\u00fcr 90 % der T\u00f6tungseingriffe (Initiative Familien-Schutz).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6.<\/strong> Unter Ber\u00fccksichtigung des Zeitgeistes besteht derzeit ein erheblicher gesellschaftlicher Druck auf Eltern, ein behindertes Kind abzutreiben. Im Rahmen der \u201eWoche f\u00fcr das Leben\u201c der beiden gro\u00dfen Kirchen sprach der Medizinethiker Axel Bauer in Trier zum Thema \u201eKinder \u2013 nur noch qualit\u00e4tsgepr\u00fcft?\u201c. Auf der einen Seite werde viel Wert auf Inklusion von behinderten Menschen gelegt, auf der anderen Seite finde bei Ungeborenen eine \u201eRasterfahndung nach Behinderungen\u201c statt. Ein behindertes Kind werde als Zumutung f\u00fcr Eltern und Gesellschaft empfunden; eine Kultur der scheinbaren Leidensvermeidung durch die Beseitigung des Leid Verursachenden mache Abtreibung zur Todesursache Nummer eins \u2013 der Referent war immerhin Mitglied im Deutschen Ethikrat (idea Spektrum 17\/18). Grunds\u00e4tzlich sprachen sich die christlichen Kirchen gemeinsam daf\u00fcr aus, das Werbeverbot nach dem Strafgesetz bestehen zu lassen; damit solidarisierten sie sich mit den Lebenssch\u00fctzern. Gek\u00e4mpft haben sie daf\u00fcr nicht; es erfolgte nicht einmal unter seelsorgerlichen Gesichtspunkten eine Warnung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Umso wichtiger sind die an die Stelle der Kirchen tretenden Laienorganisationen. In Deutschland existieren mehr als ein Dutzend, um Ungeborene zu sch\u00fctzen, etwa \u201epro femina\u201c, \u201eInitiative Familienschutz\u201c, \u201eKaleb\u201c, \u201eWei\u00dfes Kreuz\u201c, \u201eRahel\u201c, \u201eChristdemokraten f\u00fcr das Leben\u201c, \u201eJuristenvereinigung Lebensrecht\u201c, \u201e\u00c4rzte f\u00fcr das Leben\u201c, Stiftung \u201eJa zum Leben\u201c oder \u201e1000plus\u201c. Es geht um christlich-orientierte Beratung, ja auch finanzielle Unterst\u00fctzung, um Frauen Mut zu machen, ihr Kind auszutragen. Die Institutionen wirken kompetent; sowohl wird Verst\u00e4ndnis gezeigt f\u00fcr den Druck des Partners, das Schamgef\u00fchl oder die Angst alleinerziehend zu sein. Mut gemacht wird, auch das Risiko von Behinderungen auf sich zu nehmen. Diese w\u00fcrden in ganz anderer Weise staatliche Unterst\u00fctzung verdienen als etwa \u201epro Familia\u201c oder \u201eindymedia\u201c \u2013 Plattform f\u00fcr linksradikale Aktions-Bekenntnisse.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>7.<\/strong> Ersch\u00fctternd ist, was Prominente zu der Problematik geboten haben. Man denke an den Bericht \u201eStarke Familie. Bericht der Kommission Familie und demografischer Wandel\u201c. Derselbe enth\u00e4lt kein Wort \u00fcber Abtreibung, auch keines \u00fcber Schwangerschaftskonflikte. So wird nicht etwa die Frage gestellt, weshalb mehr 100.000 Schwangere pro Jahr ihr Kind, das wohlgemerkt bereits unterwegs ist, abtreiben lassen. Wird dar\u00fcber bewusst hinweggesehen? Es sieht fast so aus. Gl\u00fccklicherweise gibt es verantwortungsbewusste Christen. Der inzwischen verstorbene ehemalige Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der \u201eChristdemokraten f\u00fcr das Leben\u201c Manfred Libner meinte, Lebensschutz sei f\u00fcr ihn mehr als keine Abtreibung. Seine Devise war schlicht: \u201eKinder sch\u00fctzen, Familien st\u00e4rken\u201c. Er scheute sich aufgrund seiner christlichen Auffassung nicht, die Ehe zwischen Mann und Frau als gottgewollten Kern der Familie zu bezeichnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Leiter der Initiative \u201e1000plus\u201c und Vorsitzende des Vereins \u201epro femina\u201c Kristjan Aofiero spottet dar\u00fcber, dass uns wei\u00df gemacht werde, Abtreibung h\u00e4tte etwas mit Freiheit und Selbstbestimmung zu tun. \u201eNiemand will h\u00f6ren, dass sich in Wahrheit keine Frau eine Abtreibung w\u00fcnscht. Dass sich Frauen im Schwangerschaftskonflikt weder frei noch selbstbestimmt f\u00fchlen. Ganz im Gegenteil: Sie sind einem massiven Druck ausgesetzt. Jede Schwangere w\u00fcrde die L\u00f6sung der Probleme, die sie selbst als Grund f\u00fcr ihren Konflikt benennt, der Abtreibung vorziehen\u201c (Junge Freiheit Nr. 39\/2018). Regelm\u00e4\u00dfig w\u00fcrden Frauen sich keine Patchwork-Familie, keine Lebensabschnittspartner oder den Status als Alleinerziehende w\u00fcnschen; sie begehren M\u00e4nner, die sie heiraten, eine Familie mit ihnen gr\u00fcnden und ihnen treu sein w\u00fcrden. Der Experte mit kroatischen Wurzeln wird sehr deutlich: \u201eWir erleben ihre Not und ihre Verzweiflung hautnah mit. Wenn man das jeden Tag dutzendfach miterlebt, kann man es einfach nicht fassen: Wieso interessiert sich kaum jemand daf\u00fcr, dass \u00fcber 100.000 Frauen im Jahr mitten unter uns so verzweifelt sind, zu glauben, dass Abtreibung die einzige Alternative ist? \u2026 Nichts w\u00e4re mir lieber, als wenn sich mal jemand gr\u00fcndlich und wissenschaftlich mit diesem Thema befassen w\u00fcrde. Noch ignorieren Politik und Sozialwissenschaft dieses Feld nach Kr\u00e4ften. Und sie ignorieren vor allem das Leid ungez\u00e4hlter Frauen, die unsagbar unter den Folgen einer Abtreibung leiden\u201c. Der Spezialist wei\u00df, was wohl nur wenige Menschen in Deutschland f\u00fcr m\u00f6glich erachten, dass rein materielle Gr\u00fcnde, also finanzielle Not, nur von etwa 6 % der Betroffenen als Grund f\u00fcr die Abtreibung genannt wird!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>8.<\/strong> Das gilt auch f\u00fcr die EKD und die von ihr mit 4 Millionen Euro j\u00e4hrlich subventionierte Zeitschrift \u201echrismon\u201c. Der Ratsvorsitzende Professor Heinrich Bedford-Strohm lie\u00df es zu, dass dieses von ihm herausgegebene Aush\u00e4ngeschild f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Schwangerschaftsabbr\u00fcchen wirbt. Die Chefredakteurin Ursula Ott hatte zu Beginn des Jahres 2018 die Forderung \u201eWeg mit dem \u00a7 219 a\u201c aufgestellt. Der \u201eBundesbischof\u201c hatte sie offiziell protegiert. Am 27.07.2018 ver\u00f6ffentlichte das evangelische Magazin unter der \u00dcberschrift \u201eDie Retterin\u201c ein Portr\u00e4t der Abtreibungs\u00e4rztin Kristina H\u00e4nel. Verfasst wurde der Text wiederum von Ursula Ott. Bedford-Strohm meinte: \u201eEs muss m\u00f6glich sein, eine profilierte Meinung in so einer Sache zu vertreten, auch wenn ich an dieser Stelle anderer Meinung bin.\u201c Er sehe die Debatte \u00fcber den \u00a7 219\u00a0a \u201eals Teil der pluralistischen Kultur unserer evangelischen Kirche\u201c. Au\u00dferdem versicherte er: \u201eIch sch\u00e4tze Frau Ott \u00fcber die Ma\u00dfen.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das brachte die Journaille in H\u00f6chstform: Sie unterstellten den Lebenssch\u00fctzern, die Abtreibungs\u00e4rztin und ihre \u00e4hnlich gesonnenen Kollegen wahlweise \u201ezerst\u00fcckeln\u201c und \u201ein ein Fass werfen\u201c zu wollen, zumindest \u201edie Todesstrafe f\u00fcr diese zu fordern\u201c. Begeistert zeigte sich die Chefredakteurin von der Feststellung der \u00c4rztin \u201eJesus mochte auch keine Pharis\u00e4er\u201c und f\u00fcgte hinzu: \u201eVon denen gibt es viele unter den Abtreibungsgegnern\u201c; dass auch die \u201eselbsternannten Lebenssch\u00fctzer sich auf den lieben Gott berufen\u201c, k\u00f6nne sie nicht ernst nehmen. \u201eWer mich mit Gott teeren und federn will, ist nicht wahrhaftig\u2026 Wer hasst und sich dabei auf Gott beruft, ist in meinen Augen gottlos\u2026\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>9.<\/strong> Der Generalsekret\u00e4r der Evangelischen Allianz Hartmut Steeb erachtet es als im h\u00f6chsten Ma\u00dfe verheerend, dass \u201enicht wenigstens ein einziges Mal das Recht des Kindes auf Leben zur Sprache kommt, wie es sowohl die biblische Botschaft als auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts nahe legten.\u201c \u00dcber die Titulierung des Artikels mit \u201eRetterin\u201c k\u00f6nne man nur noch spotten, dar\u00fcber hinaus auch \u00fcber das hasserf\u00fcllte Vokabular und die Arroganz in Bezug auf die vermeintliche Selbsternennung. Man muss Evangelikale ja nicht m\u00f6gen, aber die artikulierte H\u00e4me geht entschieden zu weit. Ursula Ott denkt auch nicht daran, dass sie sich in die Sph\u00e4re der Beleidigungsdelikte nach den \u00a7\u00a7 185 ff. sowie der Volksverhetzung nach \u00a7 130 StGB begibt. Statt Lob von Kirchenf\u00fchrern lie\u00dfe sich eher dar\u00fcber diskutieren, wieweit ein Disziplinarverfahren einzuleiten sei oder gar die K\u00fcndigung ausgesprochen werden sollte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Kirchenverantwortlichen haben ihre Kirche in ein schlechtes Licht ger\u00fcckt, wie es kaum seit dem Zweiten Weltkrieg erfolgt ist \u2013 man denke nur an die traurige Reaktion der ca. 350.000 Ausgetretenen im Jahr 2017. Seit dem 2. Weltkrieg hat sich die Zahl der Protestanten in Deutschland halbiert von ca. 40 auf ca. 20 Millionen. H\u00e4lt man sich vor Augen, dass gerade nach dem Luther-Jubil\u00e4um wir wieder gelernt haben, dass die Disputation einer Spaltung vorzuziehen ist, so ist es unerkl\u00e4rlich, in welcher Weise der EKD-Chef und die Verantwortlichen f\u00fcr die Zeitschrift sich so unqualifiziert, reformationsfeindlich und geradezu unterirdisch geben konnten. Man m\u00f6ge sich einmal vorstellen, die umstrittene Recherchekooperation WDR, NDR, SZ w\u00fcrde sich auf eine Entdeckungsreise begeben, um herauszufinden: Wann hat sich jemals seit 1968 die Evangelische Kirche f\u00fcr das Leben \u00e4hnlich konsequent wie die Lebensschutzorganisationen eingesetzt? Wie w\u00e4re es, wenn etwa der neue Kirchentagspr\u00e4sident Leyendecker, Journalist der S\u00fcddeutschen Zeitung, endlich das nachholte, was die Kirche \u00fcber Jahrzehnte vers\u00e4umt hat?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>10.<\/strong> Nicht einmal hatten die Zust\u00e4ndigen daf\u00fcr gesorgt, eine f\u00fcr den Diskurs unverzichtbare Gegenstimme zu inkludieren, allein schon um die Hasspredigerin in Schach zu halten. Es ist doch so einfach, Essenzielles anhand der geistigen Grundlage des christlichen Glaubens zu verbalisieren. Man denke nur an die biblischen Weisheiten, etwa Hiob 31 Vers 15 (von Gott im Mutterleib bereitet) oder Jeremia 1 Vers 5 (dieser Prophet bekennt, Gott habe ihn auserw\u00e4hlt, bevor er von seiner Mutter geboren war). Es gibt keine Hinweise daf\u00fcr, dass die EKD gegen diese Wutausbr\u00fcche protestiert h\u00e4tte. Verf\u00fcgt unsere protestantische Kirche denn \u00fcber keine bef\u00e4higten Theologen, um hier zumindest die Voraussetzungen f\u00fcr ein kontroverses Gespr\u00e4ch zu schaffen? Die Bibel ist voll von positiven Artikulationen zugunsten des Lebens. Erinnert sei etwa an den 1. Timotheus-Brief Kapitel 2 Vers 2: Es wird zur F\u00fcrbitte aufgefordert, \u201eauf dass wir ein ruhiges und stilles Leben f\u00fchren m\u00f6gen in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist ein Armutszeugnis der evangelischen Kirchenleitung in Deutschland, sich einer derartigen Einseitigkeit, Unausgewogenheit und Parteilichkeit auszuliefern. Dabei h\u00e4tten die Kirchenf\u00fchrer allen Anlass, sich insoweit in den seelsorgerlichen Gedanken zu vertiefen: Es gibt Erfahrungsberichte, dass M\u00fctter noch nach Jahrzehnten von ihren abgetriebenen Kindern tr\u00e4umen. Ihre Seele hat sich mit dem Schwangerschaftsabbruch trotz aller rationaler Beweggr\u00fcnde eben nicht abgefunden. Nach der Studie von D. M. Fergusson zu diesem Fragenkomplex gibt es eine Vielzahl von negativen Folgen im Leben der betroffenen Frauen, angefangen von Verletzungen der Geb\u00e4rmutter und Unfruchtbarkeit, \u00fcber starke Schuldgef\u00fchle, Depression, Verlust des Selbstwertgef\u00fchls und des Selbstvertrauens bis zu Beziehungsst\u00f6rungen und gar Selbstmordgedanken. Zu diesen Folgeerscheinungen haben Christen und Kirchen unter Ber\u00fccksichtigung ihrer auf die Bibel zur\u00fcckzuf\u00fchrenden Erkenntnisse eigentlich in erheblicher Weise Probates zu bieten. Von den Verantwortlichen h\u00f6rt man aber insoweit kaum etwas.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>11.<\/strong> Die kirchlichen Sympathiebekundungen zugunsten des Aborts sind auch undemokratisch, denn wir haben ein Gesetz in unserer Republik, das Vern\u00fcnftiges und Nachvollziehbares bietet. Der \u00a7 219 a StGB ist Teil eines Kompromisses, den Legislative und Judikative gefunden haben, um den ehemaligen DDR-B\u00fcrgern in Fragen der Abtreibung einen Weg zu ebnen. Nach einer Regierung, welche die totale Freigabe gestattete galt es, eine allseits befriedigende Regelung zu finden. Nach \u00a7 218 a StGB wird nicht wegen Abtreibung bestraft, wer sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, dar\u00fcber hinaus der Abbruch vom Arzt vorgenommen wurde sowie seit der Empf\u00e4ngnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind. Dabei wurde auch sichtbar die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einbezogen. Menschliches Leben beginnt mit der Vereinigung der m\u00fctterlichen und v\u00e4terlichen Keimzellen (Konjugation). Das h\u00f6chste Gericht hat die Nidation (Einnistung der konjugierten Eizelle, also 14 Tage sp\u00e4ter) als Zeitpunkt angesehen, in dem Leben im Sinne eines menschlichen Individuums besteht sowie die Grundrechte nach Artikel 1 und 2 Grundgesetz gelten (Entscheidungssammlung 39 S. 37). Eine EKD, die sich sogar entgegen der Verfassung in die Politik einmischt, verliert an Autorit\u00e4t und kann kaum l\u00e4nger ernst genommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>12.<\/strong> Als Jurist kann ich nur konstatieren, dass die derzeitige Rechtslage argumentativ untermauert ist und sich auf einem hohen intellektuellen Level bewegt. Die Vorschrift des \u00a7 219 a Strafgesetzbuch will verhindern, dass der Schwangerschaftsabbruch als normal angesehen und kommerzialisiert wird (so die Begr\u00fcndung des Paragrafen durch die Legislative). Es handelt sich um ein abstraktes Gef\u00e4hrdungsdelikt (BGH-Richter Thomas Fischer in seinem Kommentar zum Strafgesetzbuch). Erf\u00fcllt wird der Tatbestand nicht nur durch das Anbieten, eine Abtreibung durchzuf\u00fchren. Au\u00dferdem stellt der Paragraf unter Strafe jedes Angebot auch fremder Handlungen, die einen Abbruch erleichtern k\u00f6nnen (z.B. Vermittlungsb\u00fcros). Nicht erfasst wird die sachliche Information \u00fcber straffreie Schwangerschaftsabbr\u00fcche durch Beh\u00f6rden, Beratungsstellen usw., bei denen es nicht um Geld geht. Diese Arbeit macht deutlich, dass es eine F\u00fclle von M\u00f6glichkeiten gibt, das Problem der Abtreibungen mit Weisheit <em>anzugehen<\/em>. Man stelle sich nur vor, die im letzten Jahrzehnt mehr als 8 Millionen abgetriebenen Menschen w\u00fcrden leben! Ein demografisches Problem w\u00fcrde es nicht geben und auch nicht die unbefriedigenden L\u00f6sungsversuche.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das bedeutet f\u00fcr das Ergebnis: Vern\u00fcnftige Begr\u00fcndungen, diese Strafvorschrift abzuschaffen, wurden weder von den sympathisierenden Parteien SPD, Gr\u00fcne, FDP und Linke geboten, noch hat die Evangelische Kirche im Kontext mit dem \u201echrismon\u201c-Artikel in irgendeiner Weise das getan, was die klugen Verantwortlichen der Reformation uns durch Geist und Tat vorgemacht haben.<\/p>\n<p><em>Christian Hausen, Rechtsanwalt, Neum\u00fcnster,\u00a0 08.10.2018<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesundheitsminister Jens Spahn \u00e4u\u00dferte gegen\u00fcber \u201eBild am Sonntag\u201c, ihn w\u00fcrden die Ma\u00dfst\u00e4be wundern: Wenn es um das Leben von Tieren geht, da seien die f\u00fcr Abtreibungen werbenden kompromisslos; wenn dagegen Journalisten und Politiker Lebenssch\u00fctzern vorwerfen, sie k\u00fcmmerten sich lieber um ungeborenes als um geborenes Leben, bleibe die Aufregung aus. 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