{"id":15360,"date":"2018-02-20T21:24:15","date_gmt":"2018-02-20T20:24:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=15360"},"modified":"2018-02-20T21:24:15","modified_gmt":"2018-02-20T20:24:15","slug":"sind-die-zwangsgebuehren-fuer-den-staatsfunk-zu-rechtfertigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=15360","title":{"rendered":"Sind die Zwangsgeb\u00fchren f\u00fcr den Staatsfunk zu rechtfertigen?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Bald 4 Millionen B\u00fcrger verweigern die Zahlung des Service-Beitrags (vormals GEZ). Es geht um die von Kritikern als \u201eZwangsgeb\u00fchren\u201c empfundenen Beitr\u00e4ge f\u00fcr den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk. Urspr\u00fcnglich war ma\u00dfgebliche Voraussetzung das Vorhandensein eines Empfangsger\u00e4ts. Davon hat der Gesetzgeber Abstand genommen; nunmehr muss unabh\u00e4ngig davon jeder Haushalt die Geb\u00fchren entrichten. Generell haben die deutschen Gerichte \u2013 ma\u00dfgeblich zust\u00e4ndig die Verwaltungsgerichte \u2013 den Klagen gegen die Rundfunkanstalten nicht stattgegeben. Im Jahr 2017 ist eine Tendenzwende eingetreten: Es begann durch das Landgericht T\u00fcbingen mit einer Anfrage \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Geb\u00fchreneinzugs beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte. Das Bundesverwaltungsgericht, das bisher den Sendern regelm\u00e4\u00dfig Recht gegeben hatte, rang sich durch zu einer Nuancierung in dem Sinne, dass beim Vorhandensein mehrerer Hotelzimmer doch auf das Empfangsger\u00e4t abzustellen sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte die insoweit ma\u00dfgeblichen Institutionen um Vermittlung ihrer Auffassung zu der \u201eDemokratieabgabe\u201c gebeten \u00ad\u2013 von den deutschen Parlamenten bis zu den Sendeanstalten. Somit ist die Rechtslage im Fluss. Es gibt eine F\u00fclle von Argumenten gegen die Beitragspflicht. Allemal sind sie geeignet, dass sich auch die Verwaltungsgerichte als Eingangs-Institution f\u00fcr derlei Probleme sich dem Trend zuwenden. Zur Kl\u00e4rung wird auf Nachstehendes verwiesen:<!--more--><\/p>\n<p><strong>1. Ist die Bezeichnung \u201eStaatsfunk\u201c abwegig?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten machen es uns B\u00fcrgern gerade in letzter Zeit nicht leichter, den vielleicht b\u00f6sartig wirkenden Gedanken an einen \u201eStaatsfunk\u201c zu begraben. Das Scheitern von \u201eJamaika\u201c (Koalition zwischen Union, Gr\u00fcnen und FDP) wurde verst\u00e4ndlicherweise von den Sendern betrauert; wenn Kritik ge\u00fcbt wurde, dann kaum an den beliebten Gr\u00fcnen; die am Ergebnis der Bundestagswahl miturs\u00e4chliche AfD wurde kaum erw\u00e4hnt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Staatsfreiheit des Rundfunks im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG klar best\u00e4tigt. Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus, wenn man sich die vielen Bereiche vor Augen h\u00e4lt, in denen die Sender geradezu staatstragend gewesen sind: Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Ehe f\u00fcr alle, G 20 Gipfel, Griechenlandrettung, Grenzen\u00f6ffnung oder Abschiebungsverzicht. Kritiken an Legislative oder Exekutive waren \u00e4u\u00dferst sp\u00e4rlich; zu Auseinandersetzungen unter Ber\u00fccksichtigung von Pro und Contra kam es insoweit nur ganz selten. Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind verpflichtet, im Rahmen der ihnen gew\u00e4hrten Programmfreiheit Einflussnahmen von politischer Seite abzuwehren. Nach dem Empfinden vieler B\u00fcrger gelingt dies den Verantwortlichen immer weniger. Sie wirken immer \u00f6fter als Propagandisten des Staats; man denke etwa an die Bem\u00fchungen zugunsten eines vereinigten Europa. Der franz\u00f6sische Pr\u00e4sident Macron setzt sich, nat\u00fcrlich auch aus egoistischer Motivation, f\u00fcr einen gemeinsamen europ\u00e4ischen Haushalt ein. Das Budgetrecht geh\u00f6rt allerdings in die Zust\u00e4ndigkeit der Nationalstaaten, auch wenn lautstarke Publizisten wie Robert Menasse und Jakob Augstein f\u00fcr ein Europa der Regionen pl\u00e4dieren. Trotz der Auffassung gewichtiger Politiker entspricht dies nicht dem Willen der Bev\u00f6lkerung. diese sieht im Nationalstaat den einzig verl\u00e4sslichen H\u00fcter von Rechtsstaat, Sozialstaat und Demokratie, worauf der renommierte Historiker Heinrich August Winkler in seinem neuen Buch \u00fcber die gegenw\u00e4rtige Krise deutlich macht. Die \u00d6ffentlich-Rechtlichen stellen sich auf die Seite des franz\u00f6sischen Pr\u00e4sidenten. Der zum 01.01.2013 in Kraft getretene Rundfunk\u00e4nderungsstaatsvertrag hat die Akzeptanz gro\u00dfer Teile der Bev\u00f6lkerung gegen\u00fcber dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter reduziert. Gem\u00e4\u00df der Studie der Otto Brenner Stiftung (IG-Metall) vom Juni 2017 sei der Informationsjournalismus den Anforderungen in weiten Teilen nicht gerecht geworden; so seien nicht wenige Statements der politischen Entscheidungstr\u00e4ger unkritisch \u00fcbernommen worden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2. Geht es wirklich nur um einen \u201eBeitrag\u201c?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Kernfrage f\u00fcr eine gerechte L\u00f6sung ist, ob es sich hier wirklich um einen Beitrag oder eine Geb\u00fchr handelt und nicht etwa eine Steuer. F\u00fcr letztere spricht vieles. Dass f\u00fcr B\u00fcrgerklagen das Verwaltungsgericht zust\u00e4ndig ist, indiziert, dass Grundlage ein \u00f6ffentlich-rechtlicher Akt ist, \u00fcblicherweise Verwaltungsakt genannt. Der Gesetzgeber hat es nun so eingerichtet, dass der Staat mit Hilfe seiner Beh\u00f6rden agieren kann, und zwar durchaus zulasten der B\u00fcrger; wenn diese mit den Entscheidungen nicht einverstanden sind, so haben sie sich an das Verwaltungsgericht zu wenden. Sie befinden sich also in der unangenehmen Kl\u00e4gerrolle. Dabei m\u00fcssen sie Fristen beachten und rechtzeitig ihre Klageantr\u00e4ge begr\u00fcnden. Die typische Konstellation spricht eindeutig f\u00fcr das Vorliegen von staatlichen Aktionen, gegen welche sich die Bev\u00f6lkerung wehren kann. Sie muss also initiativ werden, um nicht \u00fcber einen Automatismus total rechtlos zu werden. Die Idee der bisherigen Rechtsprechung, n\u00e4mlich von einer Art Kontrakt zwischen Sendeanstalten und B\u00fcrger auszugehen, w\u00fcrde im Streitfall in einen Zivilprozess m\u00fcnden. Unsere Rechtsordnung wird auf den Kopf gestellt: Die Verwaltungsgerichte gehen regelm\u00e4\u00dfig davon aus, dass die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den B\u00fcrgern gegen\u00fcber eine Vertragsleistung erbringen, n\u00e4mlich das Senderangebot, und dass daf\u00fcr Geb\u00fchr zu entrichten sind. Insoweit erscheint bereits die Pflicht, den Weg \u00fcber das Verwaltungsgericht zu gehen, als kontraproduktiv f\u00fcr die Behauptung einer faktischen Vertragsschlie\u00dfung. Es wird doch das Vorliegen einer Steuer deutlich untermauert. Zu ber\u00fccksichtigen ist dabei auch der Vertrauensgrundsatz, letztlich das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit; irgendwie sp\u00fcrt der B\u00fcrger, dass damit unser Rechtssystem zumindest ein wenig ins Wanken geraten ist. Das entspricht auch der Auffassung der Rechtswissenschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3. Berichten die \u00d6ffentlich-Rechtlichen umfassend?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch seitens der \u00fcbrigen medialen Welt ger\u00e4t das \u00f6ffentlich-rechtliche Fernsehen unter Beschuss. Nach der auflagenst\u00e4rksten Wochenzeitung (Spiegel) wird dessen Glaubw\u00fcrdigkeit immer mehr angezweifelt. Nat\u00fcrlich spielt dabei auch die Konkurrenz eine Rolle, wenn etwa die ARD ihre Zuschauer auf\u00a0 \u201eTagesschau.de\u201c verweist. Zu Recht wird gefragt, warum man ein Korrespondentennetz doppelt haben m\u00fcsse, und zwar von ARD und ZDF. \u201eDer Spiegel\u201c verweist auf das j\u00fcngere Publikum, welches das Programm weitgehend als \u00fcberfl\u00fcssig ansehe: \u201eManchmal hat man den Eindruck, ARD und ZDF machen ungef\u00e4hr so Fernsehen, wie Angela Merkel regiert. Irgendwo zwischen \u201aSie kennen uns\u2019 und \u201aIn der Ruhe liegt die Kraft\u2019 und kulturellem Wachkoma.\u201c In der Tat sind 65 % der Zuschauer unzufrieden mit der ARD. Der Deutsche Presserat moniert, dass der \u201eHerdenjournalismus zugenommen\u201c habe. Das sp\u00fcrt man ganz besonders bei der Kritik am US-Pr\u00e4sidenten Donald Trump, der fast nur noch l\u00e4cherlich gemacht wird \u2013 bis zu den vom \u00f6ffentlichen Rundfunk publizierten amerikanischen Psychiatern, die ihn eingestuft haben als \u201esadistisch, mitleidlos, grausam, unmoralisch, primitiv, kaltschn\u00e4uzig, r\u00e4uberisch, schikanierend, entmenschlichend\u201c; es handele sich also letztlich um ein gef\u00e4hrliches Monstrum, das an mehr als nur einer Geisteskrankheit leide. Zu bem\u00e4ngeln ist, dass die Journalisten zu oft beim Berichten ihre Wertungen einflie\u00dfen lassen, was allein schon durch die oft einseitige Auswahl der Mitteilungen\/Nachrichten geschieht. Der Medienwissenschaftler Professor Michael Haller meint, dass die Nachrichtensendungen des \u00f6ffentlichen Rundfunks im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte die Bodenhaftung verloren h\u00e4tten; man sp\u00fcre Eitelkeit und viel Selbstgef\u00e4lligkeit (siehe dessen aktuelle Studie \u201eDie Fl\u00fcchtlingskrise in den Medien. Tagesaktueller Journalismus zwischen Meinung und Information.\u201c). Die fr\u00fcheren NDR-Journalisten Friedhelm Klinkhammer und Volker Br\u00e4utigam werfen in ihrem Buch \u201eDie Macht um acht\u201c der \u201eTagesschau\u201c und \u201eHeute\u201c vor, das Gebotene habe mit seri\u00f6sem Journalismus genau so viel zu tun wie Trump mit der Political Correctness.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4. Hat das Gewissen bei den Sendern noch eine Bedeutung?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mancher B\u00fcrger k\u00f6nnte sich \u201egen\u00f6tigt\u201c empfinden. Der Begriff \u201eZwangsgeb\u00fchr\u201c ist keinesfalls aus dem hohlen Bauch entstanden. Manch ein Zeitgenosse f\u00fchlt sich durch Verpflichtung zu dem Beitrag quasi vergewaltigt. Das mag \u00fcbertrieben sein, anzunehmen ist aber, dass er in Gewissensnot geraten kann. Nach Art. 4 Grundgesetz besteht die Gewissensfreiheit. Gerade wenn das Christentum im \u00f6ffentlichen Fernsehen \u2013 von den Gottesdiensten abgesehen \u2013 weitgehend unterdr\u00fcckt wird, dann ist der Gedanke an einen Verfassungsversto\u00df nicht abwegig. Sogar eine Vielzahl von Atheisten bekennt, dass christliches Denken (christliche Ethik) in Deutschland gef\u00f6rdert werden m\u00fcsse. Zu erw\u00e4hnen sei etwa der Vertreter der Linken Rechtsanwalt Gregor Gysi. Auch der weltbekannte Philosoph J\u00fcrgen Habermas, der von sich behauptet, er sei religi\u00f6s \u201eunmusikalisch\u201c, erachtet es als unverzichtbar, dass das Christentum im \u00f6ffentlichen Raum weiterhin eine Vorzugsstellung innehaben soll. Wie deutlich vorgetragen und nachgewiesen, wird christliches Gedankengut etwa im \u00f6ffentlich-rechtlichen Fernsehen allenfalls am Rande erw\u00e4hnt. Nat\u00fcrlich wird die soziale Komponente christlichen Denkens durchaus in Magazinsendungen er\u00f6rtert, regelm\u00e4\u00dfig in den Mittelpunkt gestellt \u2013 im Ergebnis handelt es sich aber eher um sozialdemokratische Sendungen. Dazu ben\u00f6tigt man nicht die als christlich bezeichneten Standard-Sendungen des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deutlich mehr Gewicht wird Weltreligionen wie dem Buddhismus oder dem Islam beigemessen, und dabei regelm\u00e4\u00dfig mit positivem Akzent.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>5. Wird der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk dem Christentum gerecht?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hingegen fordert der Rundfunkstaatsvertrag ja geradezu die Bevorzugung christlichen Gedankenguts. Deutlich wird dies durch den Kommentar des renommierten juristischen Beck Verlag im Zusammenhang mit \u00a7 11 Rundfunkstaatsvertrag. Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten \u00fcbersehen immer wieder, dass sie ihre Existenz letztlich den freiheitlichen Errungenschaften des Christentum verdanken. Im Lutherjahr 2017 hatten sie durchaus immer wieder das 500-j\u00e4hrige Reformationsjubil\u00e4um freundlich begleitet. Offensichtlich hatten sie ein Gesp\u00fcr daf\u00fcr, dass der Initiator des evangelischen Glaubens gerade zu Gunsten der Medien vieles geboten hatte. Er hatte f\u00fcr die Verbreitung seiner Schriften, vor allem die in vorz\u00fcgliches Deutsch \u00fcbersetzte Bibel, den gerade neu erfundenen Buchdruck genutzt. Heute ist der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk dabei, die Vorz\u00fcge der Digitalisierung zu gebrauchen. Das ist prinzipiell legitim. Allerdings mehren sich die Printmedien mit ihrer Kritik an den \u00d6ffentlichen und wettern gegen die Verbreitung von geschriebenen Texten seitens der \u00f6ffentlichen Anstalten, sie sollten sich auf Rundfunk und Fernsehen beschr\u00e4nken. Macht- und Markterweiterungen erscheinen grunds\u00e4tzlich als nachvollziehbar, werden aber problematisch, wenn quasi dies Gehabe mit Steuergeldern finanziert wird. Ich habe gerade erlebt, dass meine Schleswig-Holsteinische Landeszeitung ihr Format sichtbar und wesentlich reduziert hat. Ende Oktober 2017 hatte dieses Presseorgan immerhin noch auf vier Spalten einen Leserbrief von mir \u00fcber das vorliegende Thema,\u00a0 publiziert. \u00dcber Auflagenschwund klagen fast alle Zeitungen, nur einige Wochenbl\u00e4tter, eher politisch rechts gerichtet, erfreuen sich eines Zuwachses.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6. L\u00e4sst sich der Begriff \u201eL\u00fcgenpresse\u201c rechtfertigen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Erschreckend ist das Buch von <em>Jean<\/em>&#8211;<em>Fran\u00e7ois Revel<\/em> \u201eDie Herrschaft der L\u00fcge \u2013 wie Medien und Politiker die \u00d6ffentlichkeit manipulieren\u201c. Als Inhaber des Rousseau-Preises streitet er f\u00fcr die Vermittlung objektiver Informationen und prangert die permanente T\u00e4uschung der \u00d6ffentlichkeit durch Medien und Politiker an. In manchen Gesellschaftskreisen ist der Begriff\u00a0 \u201eL\u00fcgenpresse\u201c beliebt. Das erscheint\u00a0 als weitgehend unfair. Es betrifft auch die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Man wird kaum behaupten k\u00f6nnen, dass etwa in \u201eTagesschau\u201c oder \u201eHeute\u201c direkt gelogen wird. Das Problem liegt auf einem andern Sektor, n\u00e4mlich dass etwa die Bezeichnung \u201eL\u00fcckenpresse\u201c legitim sein k\u00f6nnte. Juristen kennen die Problematik aus dem Strafrecht: nach \u00a7 263 StGB z\u00e4hlt zur T\u00e4uschung nicht nur die direkte L\u00fcge, sondern auch Entstellung, Unterdr\u00fcckung und Unterlassung der Wahrheit. Entsprechende Vorw\u00fcrfe kann man auch dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk machen. So wird in das Christentum betreffenden Sendungen gern auf Vertreter zur\u00fcckgegriffen, die irgendwie komisch wirken. Man denke etwa an Evangelikale einer charismatischen Richtung. Solche Personen sind oft kaum in der Lage, sich allgemeinverst\u00e4ndlich zu artikulieren. Die Journalisten stellen ihnen Fragen, die den Verdacht nahe legen, die Betroffenen sollen l\u00e4cherlich gemacht werden. Ich hatte selbst erlebt, dass Panorama mich um ein Interview bat, nachdem ich f\u00fcr das Fernsehen Missliebiges im Internet ver\u00f6ffentlicht hatte. 70 Minuten wurde ich ausgefragt, gesendet wurde nichts, offensichtlich weil ich gerade nichts ge\u00e4u\u00dfert hatte, wor\u00fcber sich der Zuschauer h\u00e4tte lustig machen k\u00f6nnen. Schlimm sind, was leider immer wieder vorkommt, \u00fcble Vergleiche zwischen sehr frommen Christen mit Terroristen aus dem islamischen Bereich. Man denke etwa an die im Jemen ermordeten Krankenschwestern, die vom ZDF in dieser anwidernden Form verglichen worden sind, wobei die ARD noch Beihilfe geleistet hatte. Dar\u00fcber ist mein Buch \u201eMacht statt Geist\u201c entstanden. Denkt man an die Lobeshymnen am 50sten Todestag von \u201e<strong>Che Guevara<\/strong>\u201c, dann kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Medien durchaus mit wirklich gewaltt\u00e4tigen politischen Aktivisten sympathisieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>7. Ist der Vorwurf \u201eChristen-Bashing\u201c \u00fcbertrieben?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Christen sind gerade Glauben und Gewissen von \u00fcberragender Bedeutung. Objektiv werden diese Bereiche vom \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk laufend verletzt. In der Tat fehlt zu oft die nach \u00a7 11 Rundfunkstaatsvertrag eindeutig geforderte\u00a0 Objektivit\u00e4t. Danach geh\u00f6ren zu diesem Postulat Begriffe wie Ausgewogenheit, Abwesenheit von Parteilichkeit oder Absehen von Einseitigkeit. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass \u2013 trotz der vielen von B\u00fcrgern eingereichten Klagen \u2013 gerade bei ARD und ZDF eine erhebliche Beratungsresistenz besteht. Das gilt besonders im Hinblick auf den christlichen Glauben. Statt diesen zu f\u00f6rdern, outen sich Journalisten allzu oft als Christianophobe. Sie ber\u00fccksichtigen dabei nicht, dass immerhin noch zwei Drittel der B\u00fcrger christlichen Kirchen angeh\u00f6ren. Interessant war die Feststellung aus dem Jahr 1988, also vor der Wende, dass 87 % der Deutschen einer Kirche angeh\u00f6rten, aber nur 50 % der Journalisten! Nach der Wiedervereinigung hat sich sowohl bei der Bev\u00f6lkerung als auch den Redakteuren eine entsprechende Angleichung vollzogen; wegen des Staatsatheismus in der DDR hatte prozentual die Gesamtzahl der Christen in Deutschland abgenommen, in Bezug auf die Journalisten ist die 50 %-Grenze deutlich unterschritten worden. Der Gedanke des Machtmissbrauchs dr\u00e4ngt sich geradezu auf. Bei allem Respekt vor dem Glauben oder Unglauben der Journalisten gibt es keinerlei Rechtfertigung daf\u00fcr, christliches Gedankengut weitgehend zu diskreditieren. Insbesondere gilt dies in Bezug auf den Umgang mit Christen, gerade mit ihnen als Person, selbst wenn diese manchmal etwas sonderbar erscheinen mag. Der Jurist muss diesbez\u00fcglich nicht extra auf die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Antidiskriminierungsgesetz) hinweisen. Der Kommunikationsforscher Professor Hans Mathias Kepplinger meint: \u201eJournalisten sind keine L\u00fcgner, aber Gl\u00e4ubige, die ihre Sicht f\u00fcr die Wahrheit halten.\u201c Auch juristisch gebildete Journalisten tun sich insoweit schwer. Es ist bereits h\u00f6chst problematisch, dass mit den B\u00fcrgerbeitr\u00e4gen etwa der Rechercheverbund zwischen S\u00fcddeutscher Zeitung, NDR und WDR zumindest mitfinanziert wird; \u00e4u\u00dferst beliebt bei den \u00d6ffentlichen ist Heribert Prantl, Chefredakteur der SZ, der von den \u00d6ffentlich-Rechtlichen f\u00fcr gewichtige Statements herangezogen wird. Der ehemalige Staatsanwalt schreibt in der Novemberausgabe des Anwaltsblatts 2017 \u00fcber den \u201epopulistischen Extremismus\u201c: Die AfD sei \u201eeine Partei von der man noch nicht wei\u00df, ob sie rechts au\u00dfen oder rechts drau\u00dfen ist\u201c. Braucht der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk f\u00fcr das Ausgewogenheitspostulat solche Typen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>8. L\u00e4uft der \u00f6ffentliche Rundfunk in Richtung Okkultismus?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Man mag dar\u00fcber schmunzeln, wenn Begriffe wie Teufel und H\u00f6lle im Jahr des Reformationsjubil\u00e4ums Thema waren. Die \u00d6ffentlichen waren bem\u00fcht, zum Lutherjahr Konstruktives beizutragen. Das ist ihnen auch zumindest teilweise gelungen. Eine Rolle spielt auch Luthers Glaube an die Existenz des Teufels; der Reformator geht mit biblischem Denken konform. Begriffe wie H\u00f6lle tauchen nach der Quasi-Abschaffung in der Aufkl\u00e4rung heute wieder h\u00e4ufiger auf, vor allem im Kontext mit dem Islamismus. Wissenschaftler sprechen auch im Zusammenhang mit der Genderideologie von Okkultismus. Das Strafrecht kennt die Problematik des Aberglaubens. Immer mehr Medien bieten Astrologie an. Das Fernsehen erweckt den Eindruck, dass ihr mehr Gewicht als dem Christentum beigemessen wird. Nat\u00fcrlich hatten die Rundfunkanstalten Spa\u00df an der Rede \u00fcber Martin Luthers Wurf mit dem Tintenfass. Leider haben die Journalisten dies alles nicht genutzt, um im Zusammenhang mit den \u00c4ngsten der B\u00fcrger, etwa der AfD-W\u00e4hler, sich mit dem Spektrum von Gr\u00fcnden auseinanderzusetzen. So richtig es ist, die Erinnerungskultur (NS-Zeit) aufrechtzuerhalten, so hilfreich w\u00e4re es, wenn die \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender zum Beispiel auf die Erkenntnisse des Literaturnobelpreistr\u00e4gers Imre Kertesz hingewiesen h\u00e4tten, der als Jude \u00f6ffentlich behauptet hatte, die Naziverbrechen und Auschwitz seien auf die Aufkl\u00e4rung und den Humanismus zur\u00fcckzuf\u00fchren. Vielleicht lie\u00dfen sich dadurch auch die uns\u00e4glichen Verbrechen des IS n\u00e4her erkl\u00e4ren. Beim \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk \u00fcberwiegt der Eindruck, dass man dort lieber \u00fcber die Ursachen schweigt. Schweigen ist in manchen wichtigen Bereichen der Sender recht bliebt. Zwar kommt gelegentlich mal eine Aufforderung vor, auch mit Rechtsextremisten zu sprechen, aber die Journalisten tun sich sehr schwer, die alte Hegel\u2019sche Regel einzuhalten, nicht nur die Meinung des Gegners zu zitieren, sondern auch dessen Begr\u00fcndung! Immerhin haben die Herren Leo, Steinbeis und Zorn Ans\u00e4tze in ihrem Buch \u201eMit Rechten reden. Ein Leitfaden.\u201c geboten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><em><strong>9. <\/strong><\/em><\/em><strong>Gibt es bei den \u00d6ffentlich-Rechtlichen Oberpriester?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Besonders schwer machen es den B\u00fcrgern Journalisten wie Anja Reschke vom NDR. F\u00fcr einen Kommentar von wenigen Minuten in den Tagesthemen hatte sie zus\u00e4tzlich zu ihrem gewiss nicht sp\u00e4rlichen Gehalt zus\u00e4tzlich mehr als 1000 \u20ac erhalten, um im Kontext mit dem Asylproblem zu propagieren, die Gesellschaft d\u00fcrfe nicht mehr fragen: \u201eWie viele wollen wir noch aufnehmen?\u201c In ihrer Sendung \u201eZapp\u201c erweckte sie den Eindruck, eine Interviewte zu zitieren, verdrehte in Wirklichkeit deren Kritik ins Gegenteil. Sie war offensichtlich\u00a0 mitverantwortlich f\u00fcr die erw\u00e4hnte Gleichsetzung der im Jemen ermordeten Krankenschwestern mit islamischen Terroristen. Das ZDF begann mit den Diffamierungen, \u201ePanorama\u201c unterst\u00fctzte die Kollegen. Diese und \u00e4hnliche Sendungen kann ein Christ normalerweise nicht verkraften. Die R\u00fcge des Rundfunkrats wirkt wie eine Farce. Reschke empfindet ihre Mission als so wichtig, dass sie vergeblich darum k\u00e4mpfte, ihre Sendung \u201ePanorama\u201c von einer halben auf eine dreiviertel Stunde auszudehnen; etwas bockig f\u00fchrte sie im NDR 3 am Dienstagabend Panorama 3 ein. Es geht nicht nur um die Glaubensfreiheit, sondern um die Belastung des Gewissens! H\u00f6rt man dann noch im Deutschlandradio vom \u201eFriedenspotenzial muslimischer Religion\u201c, dann macht das stutzig. Man muss einfach Verst\u00e4ndnis f\u00fcr diejenigen aufbringen, die als Christen den \u201eBeitrag\u201c nicht mehr entrichten wollen. Es kommt hinzu, dass Art. 5 GG zwar den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk vor Zensur sch\u00fctzt, aber ihm auch deutliche Grenzen setzt. Gerade durch diese Begebenheiten wurde dem Bildungsauftrag des \u00f6ffentlich-rechtlichen Fernsehens in erheblicher Weise entgegengewirkt. Entsprechendes gilt auch f\u00fcr Art. 6 GG; es gibt eine Vielzahl von Spielfilmen, in denen sich kurzfristig angezogen f\u00fchlende Paare sofort regelrecht \u00fcbereinander herfallen, um \u201eden Akt\u201c zu vollziehen. Vom christlichen Eheverst\u00e4ndnis ist kaum die Rede, etwa wenn man an die Begeisterung der \u00d6ffentlich-Rechtlichen f\u00fcr die Homo-Ehe denkt oder sich die unkritische Einordnung au\u00dferehelicher Beziehungen vor Augen h\u00e4lt. Stattdessen wimmelt es von Sexismusdebatten, etwa im Kontext mit #MeToo, Begeisterung \u00fcber Geschlechtsumwandlungen (trotz diverser Sp\u00e4treue), v\u00f6llig unkritische Bef\u00fcrwortung der Krippen f\u00fcr unter Dreij\u00e4hrige entgegen den wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Unterlassen von Informationen dar\u00fcber, dass Russlands Jugend \u00fcberraschend konservativ ist. Die politische Korrektheit der Sender ist so unantastbar, dass man sich nicht scheut, international Deutschland der Diskreditierung auszusetzen. Man denke nur an den Eurovision Song Contest, bei welchem der qualifizierte und beliebte christlich orientierte S\u00e4nger Xavier Naidoo wegen Homo-Kritik ausgebootet wurde; das Resultat ist bekannt: die Deutschen haben in den letzten Jahren regelm\u00e4\u00dfig den letzten oder vorletzten Platz eingenommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>10. Wo gibt es Grenzen der Willkommenskultur?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus diesen Gr\u00fcnden nimmt es nicht Wunder, dass es bei der Christentums-Feindlichkeit des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks den Sendern v\u00f6llig unwichtig ist, wenn die vielen muslimischen Fl\u00fcchtlinge mitgefl\u00fcchtete Christen auf \u00fcbelste Weise schikanieren. Die Auffassung, der Islam sei prinzipiell friedfertig, lie\u00dfe das ja auch nicht zu. Auch das Thema der Christenverfolgung in islamischen L\u00e4ndern wird sehr klein geschrieben. Man w\u00fcrde bei der heute herrschenden Deutungshoheit ja Gefahr laufen, als Rassist bezeichnet zu werden. Bereits die Kritik an der Religion eines Menschen mit einem andern \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbild gilt als Rassismus. Es durfte der beliebte T\u00fcbinger Oberb\u00fcrgermeister Boris Palmer im \u00f6ffentlichen Fernsehen auftreten, obwohl er \u2013 absolut ungr\u00fcn \u2013 verk\u00fcndete: \u201eDie Flucht nach Deutschland war ein Gl\u00fcck f\u00fcr die Fl\u00fcchtlinge, nicht f\u00fcr Deutschland\u201c. Er meinte, dass die Ankommenden nicht pl\u00f6tzlich ganz anders w\u00fcrden, wenn sie \u00fcber die deutsche Grenze treten, die jungen M\u00e4nner h\u00e4tten etwa ihr Leben lang ein anderes Zusammenleben von Mann und Frau erlernt. Die Kritik deckt sich mit den Erkenntnissen des ARD-Journalisten Constantin Schreiber \u00fcber\u00a0 antideutsche Hetzkampagnen in deutschen Moscheen und des Verantwortlichen f\u00fcr die Studie \u201eDie Fl\u00fcchtlingskrise in den Medien\u201c, Professor Michael Haller. Deutschen f\u00e4llt es schwer zu akzeptieren, dass z. B. in der Universit\u00e4t Hamburg w\u00e4hrend Lehrveranstaltungen Muslime laut beten. Man macht sich auch Sorgen, dass bis zu 70 Milliarden Euro Zusatzkosten pro Jahr f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge aufzubringen sind und diese vielfach ein gest\u00f6rtes Verh\u00e4ltnis zu Deutschland und dessen Kultur haben (so der Politologe Professor Werner Patzelt). Bei derartigen Erfahrungen passt es gut, wenn etwa beim Osterfest der christliche Komponist Georg Friedrich H\u00e4ndel mit seinem Oratorium \u201eMessias\u201c veralbert wird, wie dies an einem Ostersonntag durch die ARD geschehen ist. Das ist allemal verantwortungslos, was auch f\u00fcr die einseitige Bef\u00fcrwortung der Willkommenskultur gilt. Der in Bezug auf Intellektualit\u00e4t wohl begabteste Gr\u00fcne, n\u00e4mlich der T\u00fcbinger Oberb\u00fcrgermeister Boris Palmer, kritisiert die deutsche Fl\u00fcchtlingspolitik sehr hart und riskiert damit seine Karriere innerhalb der Partei. Verschwiegen wird von den \u00d6ffentlichen etwa, dass in der Hochburg des Multikulturalismus, n\u00e4mlich in Schweden, die Gewaltverbrechen in den vergangenen vier Jahrzehnten um 300 % zugenommen haben, Vergewaltigungen sogar um mehr als 1400 %. Kritische Staaten wie Tschechien, \u00d6sterreich, Polen oder Ungarn werden laufend diskriminiert. Das gilt aber nicht f\u00fcr die rot\/rot\/gr\u00fcne Berliner Regierung, nach welcher abgelehnte Asylbewerber dort bleiben d\u00fcrfen. Der \u201eMarsch f\u00fcr das Leben&#8220; wird bei den \u00d6ffentlich-Rechtlichen nicht einmal erw\u00e4hnt. Der Zuschauer kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier letztlich um ein intellektuelles Problem geht. Einen Mangel an Nachdenken zeigt auch das undemokratische Verhalten im Kontext mit dem Einzug der Alternative f\u00fcr Deutschland in den Bundestag. Wo gab es journalistischen Protest gegen die Ablehnung der Wahl des AfD-Vertreters zum Vizepr\u00e4sidenten (reicht dazu wirklich eine Islamkritik?). Die Journalisten des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks erscheinen als \u00fcberfordert, wenn es um Fragen der christlichen Kultur geht. Nat\u00fcrlich verlangt niemand, dass sie zum Christentum konvertieren. Aber im Interesse der Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Ordnung sind sie gehalten, sich zumindest gegen\u00fcber der christlichen Tradition fair zu verhalten. Daran mangelt es in auff\u00e4lliger Weise,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>11. Wie wichtig sind bei den Journalisten die Ersatzreligionen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk ist leider in vielen Bereichen Ideologien verfallen. Anders l\u00e4sst sich die Einseitigkeit kaum erkl\u00e4ren. Nach dem Abfall vieler Journalisten vom Christentum sp\u00fcrten die Medienm\u00e4chtigen, dass sie eines Ersatzes bedurften. Sie hatten \u00fcbersehen, dass der Mensch prinzipiell \u201eunheilbar religi\u00f6s\u201c ist, wie es Intellektuelle, vor allem aus dem christlich-orthodoxen Bereich konstatiert haben. Ob Homosexualit\u00e4t, Willkommenskultur oder Gender \u2013 die vier Merkmale f\u00fcr eine Ideologie liegen vor, n\u00e4mlich radikale Weltanschauung, Anstreben von Fernzielen in Richtung ideale Gesellschaftsordnung, gewaltbereite Strategie und flexible Taktik zur Beeinflussung der Menschen. Dazu z\u00e4hlen heute auch Globalisierung oder von Menschen verursachter Klimawandel. Der Naturschutz ist bereits in den ersten Kapiteln der Bibel verankert (den Garten Gottes nutzen und bewahren). Die Widerspr\u00fcchlichkeit in den \u00f6ffentlichen Medien ist problematisch, es fehlen die kritischen Fragen: H\u00e4lt das Stromnetz den starken Ausbau der Elektromobilit\u00e4t aus? D\u00fcrfen die Gro\u00df-Emitenten von CO<sub>2,<\/sub> n\u00e4mlich China und Indien, bis 2030 unbeschr\u00e4nkt Kohlenkraftwerke bauen? Ist die Kritik am \u201eWindradkommunismus\u201c oder an der \u201egr\u00fcnen Planwirtschaft\u201c berechtigt oder nicht? Gilt der Naturschutz mehr als der Schutz des Menschen (vgl. Bau von Umgehungsstra\u00dfen oder Autobahnen): Regelm\u00e4\u00dfig gibt es ansatzm\u00e4\u00dfig vern\u00fcnftige Erw\u00e4gungen zum Schutz der Ressourcen; die Ausweitung, ja letztlich die Verselbst\u00e4ndigung schaffen aus einem guten Grundgedanken eine Art Religion. Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk setzt sich damit \u00fcberhaupt nicht auseinander. Im Gegenteil \u00f6ffnet er sich diesen \u201eReligionen\u201c und Ideologien und findet so quasi eine Genugtuung, um christliches Gedankengut zu liquidieren. Zur Gew\u00e4hrleistung und Unterst\u00fctzung hilft auch die Kennzeichnung des Rundfunkbeitrags als Geb\u00fchr anstatt als Steuer. Die argumentative Untermauerung fehlt. Auch die Gerichte beschr\u00e4nken sich letztlich auf Empfindungen, dass n\u00e4mlich von einer staatlichen Steuer \u00fcberhaupt nicht die Rede sein darf, nach dem Motto von Christian Morgenstern:\u2026 \u201edass nicht sein kann, was nicht sein darf\u201c. Wer h\u00e4lt sich wirklich daran, dass im Sinne von \u00a7\u00a011 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag \u00fcber das jeweilige Geschehen, von dem berichtet wird, ein umfassender \u00dcberblick gegeben wird?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>12.\u00a0Sind Redakteure Objektivit\u00e4tsfanatiker?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Soll man den Rundfunk total freien Anbietern \u00fcberlassen? Der Gedanke dr\u00e4ngt sich auf, zumal es auch Sender gibt, welche etwa im\u00a0 Sinne des Pay-TV pro Sendung jeweils Geb\u00fchren fordern. In diese Problematik schwingen hinein Fragen der Dialektik und Kontrastharmonie. Im Rahmen des Reformations-Jubil\u00e4ums konnte man insoweit aus Luthers Freiheitsbegriff wieder sehr viel lernen. Dabei kommt der Rechtsuchende zum Ergebnis, dass es ohne Weiteres m\u00f6glich ist in einer Sendung die kontroversen Auffassungen gegen\u00fcberzustellen, um dann \u2013 das ist v\u00f6llig legitim auch f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Rundfunk \u2013 sich positiv f\u00fcr die eine oder andere Meinung auszusprechen. Das ist m\u00f6glich, und die Rundfunkanstalten werden damit nicht \u00fcberfordert. Wenn sie diese Pflichten gem\u00e4\u00df Rundfunkstaatsvertrag erf\u00fcllten, dann br\u00e4uchte die Frage der Abschaffung der Geb\u00fchren logischerweise nicht er\u00f6rtert werden. Es geht nicht darum, den Journalisten B\u00f6sartigkeit generell vorzuwerfen. Offensichtlich sind es vielfach \u00dcberzeugungst\u00e4ter, die sich verpflichtet f\u00fchlen, einen missionarischen Auftrag zu erf\u00fcllen, n\u00e4mlich die links-gr\u00fcne Ideologie zu verbreiten. Diese \u00dcberzeugung ist ihnen im Sinne von Art. 4 Grundgesetz allemal zuzugestehen, was ihnen aber nicht das Recht bietet, diese permanent zu propagieren. Dazu sind sie nach dem Grundsatz der Pressefreiheit in Art. 5 GG keinesfalls legitimiert. Sie sollten eher \u00f6ffentlich diskutieren, ob tats\u00e4chlich bis zu 70 Milliarden Euro Zusatzkosten f\u00fcr den Familienzuzug \u00fcberhaupt aufzubringen w\u00e4ren. Schmerzlich erscheint die \u00c4u\u00dferung des t\u00fcrkischst\u00e4mmigen Schriftstellers Zafer Senocak: \u201eDer Terror kommt aus dem Herzen des Islam, er kommt direkt aus dem Koran.\u201c Man fragt sich, ob es weiter richtig ist, so streng zwischen Islam und Islamismus zu unterscheiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>13.\u00a0Sind Gerichte weltanschaulich neutral?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Leider haben sich allzu viele Gerichte in Bezug auf diese Problematik auch von den Ideologien hinrei\u00dfen lassen. Diese Simultan-Rechtsprechung mag dem heutigen Konsensprinzip entsprechen, prinzipiell ist gegen eine einheitliche Rechtsprechung ja auch nichts einzuwenden. Aber die wunderbaren Prinzipien der Gewaltenteilung, der Unabh\u00e4ngigkeit der Richter und der Rechtsstaatlichkeit werden weitgehend dadurch vernachl\u00e4ssigt. Die Kritiken an der Justiz nehmen zu. Selbst der Vorsitzende des Richterbundes verzweifelt an der von ihm gef\u00fchrten Gerichtsbarkeit. Es geht nicht nur um allzu freundlich erscheinende Urteile gegen\u00fcber Vertretern anderer Religionen, sondern auch um die abnehmende Freude an der argumentativen Untermauerung der Urteile. Der Begriff \u201eErw\u00e4gungen\u201c wird heute allzu oft mit Meinungen oder Gef\u00fchlen interpretiert. Ich selbst hatte vor anderthalb Jahrzehnten im Anwaltsblatt einen Artikel \u00fcber die damalige Justizreform ver\u00f6ffentlicht und vor den schlimmen Folgen gewarnt. Leider habe ich Recht behalten, soweit es eine Verschlechterung durch die Diminuierung der Berufungsinstanz und die vermeintliche Aufstockung der ersten Instanz betrifft. In Bezug auf den vermeintlichen Demokratiebeitrag l\u00e4sst sich leider nicht feststellen, dass Richter das, wozu sie ausgebildet sind, in h\u00f6chster Vollendung praktizieren. Selbst das Bundesverwaltungsgericht ist bei seiner Grundentscheidung gegen das Vorliegen einer Steuer sehr oberfl\u00e4chlich vorgegangen. Das, was die Bev\u00f6lkerung letztlich bewegt, hielt das oberste Verwaltungsgericht nicht einmal f\u00fcr erw\u00e4hnenswert, geschweige denn einer echten Diskussion w\u00fcrdig. Dazu geh\u00f6rt auch die w\u00fcnschenswerte Fairness gegen\u00fcber Christen und christlichem Gedankengut, etwa soweit es die Fl\u00fcchtlingsproblematik betrifft. So ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, dass Asylverfahren teilweise l\u00e4nger als sieben Monate dauern und ablehnende Urteile nicht vollstreckt werden. Die Sorgen der Bev\u00f6lkerung h\u00e4ngen auch mit Fragen zusammen, weshalb von den technischen M\u00f6glichkeiten, das Alter der jungen Ank\u00f6mmlinge sicher festzustellen (etwa R\u00f6ntgen), nicht Gebrauch gemacht wird. Festzuhalten ist: Ein grundlegendes Recht, das Hoheitsgebiet eines anderen Staates zeitweise oder dauerhaft zu besiedeln, ist bis heute in keinem v\u00f6lkerrechtlich relevanten Menschenrechtsdokument anerkannt worden (vgl. \u201eEthik der Migration\u201c von Frank Dietrich). Es t\u00e4te den \u00d6ffentlich-Rechtlichen gut, sich vor Augen zu halten, dass die Deutschen ihre Begeisterung f\u00fcr die Willkommenskultur drosseln k\u00f6nnten. Der islamkritische Reformator Martin Luther w\u00fcrde auf Psalm 144 Vers 11 verweisen: \u201eErrette mich von der Hand der Kinder der Fremde, deren Mund redet unn\u00fctz und ihre Werke sind falsch.\u201c Das geh\u00f6rt auch zum differenzierenden Berichten. Sehr eindrucksvoll ist das, was der derzeit wohl ber\u00fchmteste europ\u00e4ische Schriftsteller Michel Houellebecq hierzu meint. Er pl\u00e4diert f\u00fcr eine Kr\u00e4ftigung des Christentums in seinem \u201eletzten Interview\u201c, das er dem \u201eSpiegel\u201c gegeben hat. Die Journalisten seien die \u201emoralischen Hohenpriester einer Zeit ohne Religion und Moral\u2026 Es ist meine tiefe pers\u00f6nliche \u00dcberzeugung, dass eine Religion, ein wahrer Glaube, sehr viel m\u00e4chtiger in der Wirkung auf die K\u00f6pfe ist als eine Ideologie.\u201c Der Romancier lobt die Wiederkehr des Christentums in Frankreich und zieht immer wieder Vergleiche zu Deutschland.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>14. Brauchen die Massenmedien wirklich das \u201eZensurgesetz\u201c?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist es kein Wunder, dass die Rundfunkanstalten \u00fcberm\u00fctig werden. Man denke an die Netzwerkrecherchetagung des NDR 2017. Die Panorama Redakteurin Oda Lamprecht \u00e4u\u00dferte freim\u00fctig, dass sie das relative hohe Ansehen der Christen nicht ertragen k\u00f6nne. Solche Journalisten sollen also von den B\u00fcrgern, auch den christlich gesonnenen, finanziert werden. Das l\u00e4sst sich etwa beim atheistischen \u201eSpiegel\u201c nachvollziehen, aber niemals beim \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk, der auf dem Grundgesetz zu basieren hat, also auch auf der Pr\u00e4ambel und Art. 4. Gerade was den NDR betrifft, so soll man sich vor Augen halten, wie schwach seine Kritik am Linksradikalismus im Kontext mit dem Hamburger G 20 Gipfel gewesen war. Das Wespennest der Roten Flora wurde allenfalls ausnahmsweise kritisiert; man stelle sich vor, wie lange eine \u201eBraune Flora\u201c h\u00e4tte existieren k\u00f6nnen, wohl kaum l\u00e4nger als einen Tag. Es fehlte im \u00dcbrigen zur \u201eEhe f\u00fcr alle\u201c der Diskurs des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er r\u00fcgte nicht, dass der Bundestag vor den Sommerferien das Gesetz noch schnellstens beschloss. Selbst wenn man dieses prinzipiell bef\u00fcrwortet, h\u00e4tte man zumindest \u00fcber die Frage diskutieren m\u00fcssen, ob nicht eine Verfassungs\u00e4nderung erforderlich sei. Dazu w\u00e4re eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich gewesen, zu welcher es bei dem Beschluss eben nicht gekommen war. Auch das sp\u00f6ttisch als \u201eZensurgesetz\u201c bezeichnete Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Maas wurde noch durchgewinkt. Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kreideten dies nicht an, obgleich es zumindest naheliegt, dass hier ein Versto\u00df gegen die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG vorliegt. Nur der \u201eSpiegel\u201c hatte den Mut, den Minister aufs Glatteis zu f\u00fchren: dieser hatte \u00fcber die Problematik ein Buch geschrieben, die Redakteure fragten und fragten ihn, weshalb darin immer nur die Rede von Hass-Predigten aus dem rechten Lager sei, also der Linksextremismus exkludiert werde. Dazu\u00a0 hatte er nichts zu sagen. Eine vorz\u00fcgliche journalistische Leistung des Nachrichtenmagazins! Das ist nachahmenswert, auch Manches vom Reformator, welcher sich intensiv bem\u00fcht hatte, seine Ideen und Thesen mit seinen Gegnern zu diskutieren. Die Disputation spielte bei ihm eine erhebliche Rolle. Dass es schlie\u00dflich zur protestantischen Kirche gekommen ist mit den negativen Folgen wie dem 30-j\u00e4hrigen Krieg, hat nicht Martin Luther verschuldet, sondern Engstirnigkeit und Borniertheit seiner Gegner. So ist es bedauerlich, dass der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk \u2013 von kleinen Ans\u00e4tzen abgesehen \u2013 nicht einmal das Reformationsjubil\u00e4um zum Anlass genommen hat, sich wieder an Grundgesetz und Rundfunkstaatsvertrag zu orientieren. Wie w\u00e4re es, wenn z. B. das \u00f6ffentliche Fernsehen ein rechtsorientiertes Kabarett sch\u00fcfe, nachdem es bereits so viele linke gibt?Als Fazit l\u00e4sst sich festhalten, dass die neue Rundfunkgeb\u00fchr in der Weise, wie sie jetzt verlangt wird, nicht aufrechterhalten bleiben kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Neum\u00fcnster, den 21.11.2017<\/em><br \/>\n<em>24536 Neum\u00fcnster<\/em><br \/>\n<em>Rechtsanwalt Christian Hausen<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bald 4 Millionen B\u00fcrger verweigern die Zahlung des Service-Beitrags (vormals GEZ). 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