{"id":15302,"date":"2018-02-01T17:20:22","date_gmt":"2018-02-01T16:20:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=15302"},"modified":"2018-02-01T17:20:22","modified_gmt":"2018-02-01T16:20:22","slug":"der-europaeische-gerichtshof-entwickelt-doppelte-standards","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=15302","title":{"rendered":"Der Europ\u00e4ische Gerichtshof entwickelt doppelte Standards"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Der interessanteste europ\u00e4ische Aufschlag zum Jahresbeginn 2018 kam vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof. Auch er ist jetzt genderpolitisch unterwegs. Denn am 11. Januar \u00fcbernahm Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussantr\u00e4gen exakt die politische Vorstellung und Argumentation, die EU-Innenkommissar Frans Timmermans am 24. Juni 2015 bei einer Veranstaltung des internationalen Schwulen- und Lesben-Verbands ILGA formulierte: Selbst wenn einzelne Mitgliedstaaten die Homo-Ehe nicht im eigenen nationalen Recht anerkennen, sollten sie zumindest den Anstand haben, die in anderen Mitgliedstaaten geschlossenen Homo-Ehen im eigenen Land anzuerkennen.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Timmermans sagte damals w\u00f6rtlich: \u201e<em>I also believe the Commission should go forward, and try to get all Member States in the EU to unreservedly accept same-sex marriage as other marriages. Even if they don\u2019t have same-sex marriage yet in their own country, to at least to have the decency to respect the decision of other countries to have same sex marriage. The fact that when people move to another country they run into all sorts of idiotic problems that married couples who aren&#8217;t from the same sex never run into, I think that is a disgrace<\/em>.\u201d Generalanwalt Wathelet argumentierte: Obwohl es den Mitgliedsstaaten freistehe, die Ehe zwischen Personen desselben Geschlechts zu erlauben oder nicht, sollten sie die Aufenthaltsfreiheit eines Unionsb\u00fcrgers nicht dadurch behindern d\u00fcrfen, dass sie seinem gleichgeschlechtlichen Ehegatten und Staatsb\u00fcrger eines Nicht-EU-Landes ein Daueraufenthaltsrecht in ihrem Hoheitsgebiet verweigern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Br\u00fcsseler Beobachter ordnen den Rechtsstreit als das ein, was er ist: Eine Aktion zur F\u00f6rderung der positiven Diskriminierung von Schwulen und Lesben, also eine Lobby-Aktion am Europ\u00e4ischen Gerichtshof, um alle Mitgliedsstaaten per Gerichtsbeschluss zur Einf\u00fchrung der Homo-Ehe zu zwingen. Kaum einer zweifelt daran, dass hier das nationalstaatliche Recht, Ehe und Familie zu definieren, ausgehebelt werden soll. Weil das jedoch politisch und juristisch schwer durchsetzbar ist, behandeln die Rechtsaktivisten den ganzen Vorgang im Rahmen der Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit. Aber das war nur ein Zwischenschritt. Denn jetzt greift die Strategie des \u201edoppelten Standards\u201c: Wenn im Ausland geschlossene Ehen anerkannt und gleichgestellt werden, w\u00e4hrend die eigenen Staatsb\u00fcrger gar nicht die M\u00f6glichkeit zur gleichgeschlechtlichen Ehe im inl\u00e4ndischen Recht haben, kann man gegen diese Diskriminierung zwischen Inl\u00e4ndern und Ausl\u00e4ndern vor dem Hintergrund der EU-Antidiskriminierungsregeln solange gerichtlich zu Felde ziehen, bis der EuGH sich auf das Diskriminierungsverbot beruft. Dieses Verbot hat dann Vorfahrt vor dem nationalstaatlichen Recht zur Definition von Ehe und Familie. So wird dieses Recht ausgehebelt \u2013 im Namen des \u00a0Vorrangs des EU-Rechts bei der Gleichbehandlung von In- und Ausl\u00e4ndern. Nun handelt es sich bei dem hier besprochenen Schlussantrag nur um den Entwurf des Urteils. Das Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis der politischen Einflussnahme am EuGH wird zeigen, wer gewinnt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Indiz f\u00fcr das Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis gibt es. Am 25. Januar machte der EuGH wieder von sich reden. Ein nigerianischer Staatsangeh\u00f6riger hatte in Ungarn Asyl beantragt und das mit seiner sexuellen Orientierung begr\u00fcndet. Die politische Verfolgung wegen sexueller Orientierung ist in der Tat neuerdings ein Asylgrund. Also muss der Asylantrag entsprechend gepr\u00fcft werden, wie bei allen anderen Asylgr\u00fcnden auch, gegebenenfalls mit psychologischen Tests. Doch die Richter des EuGH urteilten am 25. Januar, dass der Asylgrund \u201esexuelle Orientierung\u201c von Amts wegen nicht gepr\u00fcft werden d\u00fcrfe (Rechtssache C-473\/16). Eine Asylbeh\u00f6rde darf den Asylgrund \u201esexuelle Orientierung\u201c also keiner genauen \u00dcberpr\u00fcfung unterziehen, weil \u201e<em>ein derartiger Eingriff besonders schwerwiegend ist, da das Gutachten einen Einblick in die intimsten Lebensbereiche des Asylbewerbers geben soll<\/em>\u201c. Das bedeutet nichts anderes als einen Asyl-Automatismus und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter Asylbewerbern. Wer auf \u201esexuelle Orientierung\u201c setzt, ist auf der sicheren Seite, weil das Argument von Amts wegen gar nicht \u00fcberpr\u00fcft werden darf. Zwar k\u00f6nnen die Asylbeh\u00f6rden Gutachten zur \u00dcberpr\u00fcfung des Wahrheitsgehalts in Auftrag geben. Doch das Recht auf Schutz der Privatsph\u00e4re verbiete zu genaue Gutachten und psychologische Tests, urteilten die Richter. Au\u00dferdem schr\u00e4nkten die Luxemburger Richter die M\u00f6glichkeiten der Asylbeh\u00f6rden weiter ein, indem sie urteilten, dass eine Asylbeh\u00f6rde sich nicht auf das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten berufen d\u00fcrfe, um m\u00f6gliche Asylbetr\u00fcger zu erkennen. Das Urteil erging gegen Ungarn, doch betroffen sind alle Mitgliedsstaaten, die der uneingeschr\u00e4nkten Willkommenskultur kritisch gegen\u00fcberstehen und f\u00fcr alle Asylverfahren ganz normale \u00dcberpr\u00fcfungsmechanismen anwenden wollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr den EuGH reicht es also k\u00fcnftig, dass man sich selbst f\u00fcr das Asylverfahren als homosexuell einstuft und angibt, wegen seiner sexuellen Vorlieben politisch verfolgt zu werden. Der biologische Asylgrund \u201eAlter\u201c kann aufgrund medizinischer Alterstests genau bestimmt werden (und der Asylbewerber gegebenenfalls wegen Angabe falscher Gr\u00fcnde zur\u00fcckgewiesen werden). Doch der Asylgrund \u201esexuelle Orientierung\u201c darf erst gar nicht \u00fcberpr\u00fcft werden, er gilt automatisch als unanfechtbar. Damit entwickelt die EU rechtlich zweierlei Ma\u00df nach dem Motto der Animal-Farm: Einige sind gleicher als die anderen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei dieser Entwicklung ist es nicht verwunderlich, dass die offiziellen Vertreter der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vor Kraft kaum laufen k\u00f6nnen. Das wurde deutlich bei einer Veranstaltung der Europ\u00e4ischen Christdemokraten (Fraktion EVP, zu der CDU und CSU geh\u00f6ren). Titel: \u201eLGBTQI &#8211; integrative Bildung\u201c. Am 23. Januar trafen sich dazu die Mitglieder der LGBT-Intergruppe auf Einladung der Christdemokraten, um dar\u00fcber zu sprechen, wie die Gender-Ideologie und die Erziehung zu sexueller Toleranz f\u00fcr alle Spielarten der menschlichen Sexualit\u00e4t in Kinderg\u00e4rten und Schulen weitergegeben werden k\u00f6nne.. W\u00e4hrend sich in Deutschland und allen anderen Mitgliedsstaaten zahlreiche Familienverb\u00e4nde gegen die Indoktrination von Kinder und Jugendlichen wehren, geht das EU-Parlament einfach dar\u00fcber hinweg und stellt sich als Plattform f\u00fcr Gender-Ideologen zur Verf\u00fcgung. Es zeigt sich: die Lufthoheit \u00fcber den Kinderbetten (Olaf Scholz) ist keine Spezialit\u00e4t der SPD), sondern auch von CDU und CSU und ihren Partnern im EU-Parlament. Den Tag gestalteten die Vertreter der Internationalen LGBTIQ-Jugend und Studenten. Hauptredner war Bruno Selun, ehemaliger Parlamentsassistent und Sekret\u00e4r der Schwul-Lesbischen Plattform im EP. Jetzt hat er eine Beratungsfirma aufgebaut, schlie\u00dflich sind die Haushaltskassen der EU-Kommission f\u00fcr LGBT-Vorhaben immer gut gef\u00fcllt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Problem dieser Entwicklung: Je ungleicher die Ma\u00dfst\u00e4be in wesentlichen politischen Bereichen werden, umso st\u00e4rker wird der Widerstand gegen die \u201eGleicheren\u201c wachsen und umso gr\u00f6\u00dfer wird die Gefahr einer Spaltung der Gesellschaft. Auch das Ansehen der Demokratie wird besch\u00e4digt, wenn die Gleichheit vor dem Gesetz nicht mehr durchg\u00e4ngig gilt. Langfristig erweist der EuGH den Gleichgeschlechtlichen im Besonderen und der Gesellschaft im Allgemeinen mit solchen Urteilen einen B\u00e4rendienst. Aber solche Weitsicht ist selten Sache von Ideologen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Apropos Weitsicht: Bis zu den Europa-Wahlen sind es nur noch 15 Monate und eigentlich gibt es viel zu tun.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ihr<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Junius<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Zur Erinnerung: Mehrfach wurden wir gebeten, die Identit\u00e4t des Briefeschreibers aus Br\u00fcssel preiszugeben. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit von Informanten und Redaktion. Sie erinnert an die sogenannten Junius letters, in denen ein Pseudonym namens Junius in der Zeitschrift Public Advertiser in London vom 21. Januar 1769 bis zum 12. Mai 1772 Briefe \u00fcber die\u00a0 Geschehnisse am Hofe und im Parlament ver\u00f6ffentlichte. Darin wurden die Machenschaften in der K\u00f6nigsfamilie, von Ministern, Richtern und Abgeordneten satirisch und mit Sachkenntnis der internen Vorg\u00e4nge und Intrigen aufgespie\u00dft. Die Junius-letters gelten als erster Beleg des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Institut f\u00fcr Demographie, Allgemeinwohl und Familie, Brief aus Br\u00fcssel \/ Januar 2018 (<a href=\"http:\/\/www.i-daf.org\">www.i-daf.org<\/a>)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der interessanteste europ\u00e4ische Aufschlag zum Jahresbeginn 2018 kam vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof. Auch er ist jetzt genderpolitisch unterwegs. Denn am 11. Januar \u00fcbernahm Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussantr\u00e4gen exakt die politische Vorstellung und Argumentation, die EU-Innenkommissar Frans Timmermans am 24. 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