{"id":14941,"date":"2017-09-27T17:03:35","date_gmt":"2017-09-27T15:03:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14941"},"modified":"2017-09-27T17:04:50","modified_gmt":"2017-09-27T15:04:50","slug":"stellungnahme-zu-pfaelzischer-pfarrer-will-seinen-freund-heiraten-in-idea-spektrum-nr-38-vom-20-september-2017","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14941","title":{"rendered":"Stellungnahme zu \u201ePf\u00e4lzischer Pfarrer will seinen Freund heiraten\u201c in \u201eidea spektrum\u201c Nr.38 vom 20. September 2017"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Evangelische Kirche der Pfalz hat 2002 die M\u00f6glichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher\u00a0Paare beschlossen, sofern das Presbyterium einer Gemeinde und der zust\u00e4ndige Pfarrer\u00a0zustimmen. Diese Segnungshandlung hat jedoch keinen Verfassungsrang und keine Aufnahme\u00a0in die Agende, wodurch die Gewissensfreiheit gew\u00e4hrleistet werden sollte. Als die EKD\u00a0im Jahre 2010 ein einheitliches Pfarrerdienstgesetz beschlossen hatte, hat die Pf\u00e4lzische Landeskirche\u00a0dieses 2012 in Kraft gesetzt mit dem Zusatz \u201eLebensgemeinschaften, die als Alternative\u00a0zur Ehe verstanden werden oder verstanden werden k\u00f6nnen, sind mit dem Pfarrdienst\u00a0nicht zu vereinbaren\u201c. Damit war aber keineswegs ein Verbot von gleichgeschlechtlichen\u00a0Partnerschaften in Pfarrh\u00e4usern gemeint, sondern es wurde uns seitens des Landeskirchenrates\u00a0mitgeteilt, dass eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften etwas vollkommen anderes\u00a0sind als Ehe und daher mit dieser gerade nicht zu verwechseln.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn nun mit Zustimmung oder Duldung des Landeskirchenrates ein gleichgeschlechtliches\u00a0Paar mit staatlichem Eheschluss ins Pfarrhaus einzieht, dann geschieht eine Gleichstellung\u00a0mit der Ehe zwischen Mann und Frau und das zuvor angewendete Argument einer Nichtverwechselbarkeit\u00a0wird hinf\u00e4llig. Damit w\u00e4ren aber auch alle gleichgeschlechtlichen Partnerschaften\u00a0ohne staatlichen Eheschluss im Pfarrhaus nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es wird deutlich, welche Unklarheiten und Widerspr\u00fcche eine Argumentation hervorbringt,\u00a0die es allen Recht machen will, aber den Ma\u00dfstab der Bibel als Gottes Wort bereits mit dem\u00a0Beschluss der Landessynode 2002 verlassen hat. So hatte Kirchenpr\u00e4sident Christian Schad\u00a0im Juni 2015 in idea die Meinung vertreten \u201eDie Ehe ist aus evangelischer Sicht eine Gemeinschaft\u00a0von Mann und Frau.\u201c Auch hat der Landeskirchenrat nach dem Bundestagsbeschluss\u00a0\u201eEhe f\u00fcr alle\u201c argumentiert, dass es keinen Automatismus zwischen staatlichem und kirchlichem\u00a0Recht g\u00e4be. Zugleich wird der Einzug eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares zumindest\u00a0geduldet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seit Jahren wird mit der Salamitaktik Schritt f\u00fcr Schritt die absolute Gleichstellung vorangetrieben.\u00a0Merkw\u00fcrdigerweise haben die Landeskirchen im Vorfeld des Gesetzes \u201eEhe f\u00fcr alle\u201c\u00a0geschwiegen und teilweise sogar Zustimmung signalisiert. Man braucht kein Prophet zu\u00a0sein, um zu erwarten, dass auch in der Pfalz bald die Segnungshandlung durch die Trauung\u00a0gleichgeschlechtlicher Ehepaare abgel\u00f6st wird. In den Rang einer Kasualhandlung aufgestiegen,\u00a0f\u00e4llt damit auch der Gewissensschutz der Presbyterien und Pfarrer. Welche Folgen eine\u00a0Abkehr von Gottes Wort und eine Aufl\u00f6sung des Gewissensschutzes haben kann oder muss,\u00a0d\u00fcrfte im Jubil\u00e4umsjahr der Reformation jedem bewusst sein. Zugleich w\u00e4re dies das Zeugnis<br \/>\neiner an den Staat angepassten Kirche, die sich von der Kirche Jesu Christi scheidet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">W\u00e4hrend des Dritten Reiches wurde in der Barmer Theologischen Erkl\u00e4rung 1934 gegen die\u00a0sogenannten Deutschen Christen bekannt, dass allein Jesus Christus und der Heiligen Schrift\u00a0zu vertrauen und zu gehorchen ist. Und es wurde die falsche Lehre verworfen, dass es andere\u00a0Wahrheiten gibt (These I) oder Bereiche unseres Lebens, f\u00fcr die Gottes Wort nicht g\u00fcltig sei\u00a0(These II). Und zu These III hei\u00dft es: \u201eWir verwerfen die falsche Lehre, als d\u00fcrfe die Kirche\u00a0die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils\u00a0herrschenden weltanschaulichen und politischen \u00dcberzeugungen \u00fcberlassen.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Netzwerk bekennender Christen &#8211; Pfalz<\/em><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.nbc-pfalz.de\"><em>www.nbc-pfalz.de<\/em><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Evangelische Kirche der Pfalz hat 2002 die M\u00f6glichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher\u00a0Paare beschlossen, sofern das Presbyterium einer Gemeinde und der zust\u00e4ndige Pfarrer\u00a0zustimmen. Diese Segnungshandlung hat jedoch keinen Verfassungsrang und keine Aufnahme\u00a0in die Agende, wodurch die Gewissensfreiheit gew\u00e4hrleistet werden sollte. 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