{"id":14915,"date":"2017-09-14T11:48:44","date_gmt":"2017-09-14T09:48:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14915"},"modified":"2017-09-14T11:48:44","modified_gmt":"2017-09-14T09:48:44","slug":"petition-an-die-bayerische-staatsregierung-ehe-oeffnung-kippen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14915","title":{"rendered":"Petition an die Bayerische Staatsregierung: Ehe-\u00d6ffnung kippen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Wir k\u00f6nnen die Ehe retten \u2013 wenn wir jetzt handeln! Die im Bundestag beschlossene \u00d6ffnung der Ehe steht im Widerspruch zu Artikel 6 des Grundgesetzes. Ermuntern wir jetzt die bayerische Staatsregierung zu einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht. Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2017 in einem Hauruck-Verfahren mit einer gro\u00dfen Mehrheit von 393 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und vier Enthaltungen die \u00d6ffnung der Ehe f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare (\u201eEhe f\u00fcr alle\u201c) beschlossen. Mit dieser Entscheidung ist die zivile Ehe zur leeren H\u00fclle geworden, die, je nach Machtverh\u00e4ltnissen gesellschaftlicher Gruppen, beliebig mit neuen Inhalten gef\u00fcllt und pervertiert werden kann. Genau daf\u00fcr steht das Programm \u201eEhe f\u00fcr alle\u201c.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Diese Ehe-\u00d6ffnung steht im Widerspruch zu Artikel 6 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit feststellen und das Gesetz zur Ehe-\u00d6ffnung f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren.<\/strong>\u00a0Dazu ist ein abstraktes Normenkontrollverfahren erforderlich, das entweder von der Bundesregierung nach Kabinettsbeschlu\u00df (z.Zt. unm\u00f6glich), einem Viertel aller Bundestagsabgeordneten (m\u00f6glich), oder von der Regierung eines Bundeslandes (z.B. Bayern, da CSU allein regiert) beantragt werden kann. Bei einer Normenkontrolle pr\u00fcft das Bundesverfassungsgericht, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Bislang hat das Bundesverfassungsgericht die Ehe stets als \u201e<em>die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft<\/em>\u201c bezeichnet<\/strong>, die \u201e<em>nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden [\u2026], da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt<\/em>.\u201c (Vgl.\u00a0<a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2002\/07\/fs20020717_1bvf000101.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 17.07.2002<\/a>) In einem Urteil zur Beamtenbesoldung 2012 hat Karlsruhe dies nicht nur bekr\u00e4ftigt, sondern erteilt jeglichem Antasten der Ehe eine klare Absage: &#8222;<em>Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erf\u00e4hrt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenst\u00e4ndigen verfassungsrechtlichen Schutz. Um diesem Schutzauftrag Gen\u00fcge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe besch\u00e4digt oder sonst beeintr\u00e4chtigt, und sie durch geeignete Ma\u00dfnahmen zu f\u00f6rdern<\/em>.&#8220; (Vgl.\u00a0<a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2012\/06\/rs20120619_2bvr139709.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 19. Juni 2012<\/a>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Ist die Ehe einmal ge\u00f6ffnet, gibt es kein Halten mehr.<\/strong>\u00a0Bereits wenige Stunden nach der Abstimmung im Bundestag erhob die dadurch befl\u00fcgelte LGBTI-Bewegung auf dem Webportal queer.de weitere unerh\u00f6rte Forderungen, wie die \u201e<em>Abschaffung des diskriminierenden Schutzalters<\/em>\u201c und \u201e<em>rechtliche Absicherungen f\u00fcr Menschen, die sich f\u00fcr Lebensgemeinschaften jenseits der Zweierkiste entscheiden<\/em>\u201c. Auch angesichts des rasant wachsenden muslimischen Bev\u00f6lkerungsanteils in unserem Land sind schon bald Forderungen nach einer weiteren Ausweitung der \u201eEhe\u201c auf Polygamie und dann auch Kinderehe zu erwarten. Da mit der Ehe das volle Adoptionsrecht verbunden ist, k\u00f6nnen Homosexuellen-Paare jetzt Kinder adoptieren. Das nat\u00fcrliche Recht des Kindes auf Vater und Mutter (Kindeswohl) wird in ein \u201e<em>Recht auf ein Kind<\/em>\u201c verkehrt. Die Forderung nach Legalisierung der menschenverachtenden Leihmutterschaft wird absehbare Folge sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Ehe-\u00d6ffnung am 30. Juni 2017 mu\u00df deshalb gestoppt werden!\u00a0<strong>Der schnellste und sicherste Weg dazu ist die Beantragung eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht durch die Bayerische Staatsregierung.<\/strong>\u00a0Bitte schlie\u00dfen Sie sich deshalb unserer Petition an und fordern Sie den Bayerischen Ministerpr\u00e4sidenten Seehofer, Innenminister Herrmann, Justizminister Bausback und den CSU-Landtagsfraktionsvorsitzenden Kreuzer auf, die Normenkontrollklage gegen die \u201eEhe f\u00fcr alle\u201c unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes auf den Weg zu bringen, bevor die ersten \u201eEhe\u201cschlie\u00dfungen und Kindesadoptionen vollzogen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Durch die Unterzeichnung dieser Petition wird nebenstehende E-Mail mit Ihrer E-Mail-Adresse an die vier Adressaten versendet.<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 14pt;\"><a href=\"http:\/\/citizengo.org\/de\/fm\/71989-ehe-retten-jetzt-bayern-voran\"><strong>Hier unterzeichnen.<\/strong><\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir k\u00f6nnen die Ehe retten \u2013 wenn wir jetzt handeln! Die im Bundestag beschlossene \u00d6ffnung der Ehe steht im Widerspruch zu Artikel 6 des Grundgesetzes. Ermuntern wir jetzt die bayerische Staatsregierung zu einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht. Der Deutsche Bundestag hat am 30. 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