{"id":14755,"date":"2017-07-12T13:53:30","date_gmt":"2017-07-12T11:53:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14755"},"modified":"2017-07-12T13:53:30","modified_gmt":"2017-07-12T11:53:30","slug":"im-grunde-verfassungswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14755","title":{"rendered":"Im Grunde verfassungswidrig"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Es war ein Koalitionsbruch der hinterh\u00e4ltigsten Art. In den Koalitionsvertrag zwischen den regierenden Parteien CDU\/CSU und SPD wurde die \u201eHomo-Ehe\u201c ausdr\u00fccklich nicht aufgenommen. Eine gesetzliche Regelung, durch welche die Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts zur Ehe erhoben wird, widerspricht dem Selbstverst\u00e4ndnis der Unionsparteien. Darauf hat die SPD R\u00fccksicht genommen. Darauf hat die Union vertraut. Mit der Entscheidung zur Ehe f\u00fcr alle hat sich der Koalitionspartner disqualifiziert.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hinterh\u00e4ltig ist dieser Koalitionsbruch deshalb, weil niemand damit rechnen konnte, dass dieses Gesetz, dessen Abschlussberatung im Rechtsausschuss von der SPD selbst mindestens 30mal in der zur\u00fcckliegenden Legislaturperiode verhindert wurde \u2013 dass dieses Gesetz doch noch in letzter Minute nach einer gerade einmal halbst\u00fcndigen Debatte im Bundestag durchgepeitscht wurde. Die gro\u00dfe Koalition war erfolgreich. Dies war nur m\u00f6glich, weil ein Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen den beiden Fraktionen gegeben war. Umso schwerer wiegt der Vertrauensbruch vom vergangenen Freitag. Schuld daran ist die Spitze der SPD, die glaubt, aus ihrer Entscheidung pro \u201eEhe f\u00fcr alle\u201c Vorteile f\u00fcr die Wahl erlangen zu k\u00f6nnen. Schuld daran ist Martin Schulz, ehemals ein angesehener B\u00fcrgermeister und erfolgreicher Europaabgeordneter. Er scheint jedoch im Zuge des Wahlkampfes mehr und mehr in die Rolle eines \u201eHansdampf in allen Gassen\u201c zu geraten. Schuld daran ist der Justizminister, der noch vor kurzer Zeit ein solches Gesetz, dem er jetzt zugestimmt hat, f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt hat, der jetzt der Rolle des Ritters von der \u201etraurigen Gestalt\u201c verfallen ist. Schuld daran ist auch der Fraktionsvorsitzende Oppermann, der im Fernsehen allzu oft mit dem aufgesetzten L\u00e4cheln eines Falschspielers auftritt. Sicher haben die schlechten Umfrageergebnisse die SPD dazu getrieben, in den letzten Minuten dieser Legislaturperiode ohne ausreichende Abw\u00e4gung des F\u00fcr und Wider sich f\u00fcr diesen schwerwiegenden Kulturbruch zu entscheiden. Das ist unentschuldbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bef\u00fcrworter dieser Entscheidung verweisen auf die gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse, die sich gewandelt h\u00e4tten. Deshalb m\u00fcsse man R\u00fccksicht auf den Zeitgeist nehmen. Aber wir wissen doch, wie schnell sich Meinungen \u00e4ndern. Aus den j\u00fcngsten Umfragen vor Wahlen wissen wir doch, dass auf solche Umfragen kein Verlass mehr ist. Deshalb sind solche Umfragen nie wirklich repr\u00e4sentativ. Viel richtiger ist es, dem Zeitgeist zu widerstehen und ihm nicht nachzulaufen. Von S\u1d13eren Kierkegaard stammt das Wort: \u201eWer sich heute mit dem Zeitgeist verheiratet, ist morgen Witwer\u201c. Es geh\u00f6rt jedenfalls zur Verantwortung des Parlamentes, dass es sich nicht nach dem Zeitgeist richtet, sondern nach der Verfassung. Nicht die Mehrheit entscheidet, was Recht ist, sondern die Verfassung. Sonst geraten wir sehr schnell in eine Gesetzesdiktatur. Aristoteles schon hat darauf hingewiesen, dass die Mehrheit, wenn sie sich \u00fcber das Recht \u2013 im vorliegenden Fall \u00fcber die Verfassung \u2013 hinwegsetzt, sich verh\u00e4lt wie ein Diktator.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die \u00d6ffnung der Ehe zwischen Mann und Frau hin zu einer Ehe mit einem gleichgeschlechtlichen Paar ist ein Versto\u00df gegen die Verfassung. Unsere Verfassung geht von der monogamen Ehe aus. Sie ist in der ganzen Geschichte unseres Kontinents die \u201eOrdnungsgestalt des Verh\u00e4ltnisses von Mann und Frau und zugleich als Zelle staatlicher Gemeinschaftsbildung vom biblischen Glauben geformt worden\u201c (Benedikt XVI.). Die Ehe von Mann und Frau geh\u00f6rt zur Identit\u00e4t unserer abendl\u00e4ndischen Kultur. \u201eEuropa w\u00e4re nicht mehr Europa, wenn diese Grundzelle seines sozialen Aufbaus verschw\u00e4nde oder wesentlich ver\u00e4ndert w\u00fcrde\u201c (Benedikt XVI.). Die V\u00e4ter und M\u00fctter unseres Grundgesetzes haben deshalb diese einzigartige Bedeutung von Ehe und Familie als eine Grunds\u00e4ule unserer staatlichen Gemeinschaft in unsere Verfassung hineingeschrieben und haben dem Staat aufgetragen, Ehe und Familie in besonderer Weise zu sch\u00fctzen: Art. 6 Abs. 1 GG: \u201eEhe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun wird mit einer nicht mehr zu \u00fcberbietenden Oberfl\u00e4chlichkeit behauptet, in Art. 6 Abs. 1 GG werde nicht ausdr\u00fccklich festgelegt, dass eine Ehe nur zwischen Mann und Frau bestehen k\u00f6nne. Diese Frage jedoch ist l\u00e4ngst ausdiskutiert. Heute behauptet kein ernstzunehmender Jurist, dass auch gleichgeschlechtliche Paare mit dem Ehebegriff des Grundgesetzes gemeint seien, weil in der Verfassung nicht ausdr\u00fccklich nur die Partner unterschiedlichen Geschlechts genannt w\u00fcrden. Aber gerade \u201eweil der Verfassungsgeber die Ehe nicht definiert hat, ist sie in ihrem \u00fcberkommenen Wesensgehalt vorausgesetzt worden\u201c (Isensee\/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., Bd. VII \u00a7 154.9). Deshalb gilt: Wer den Ehebegriff \u00e4ndern will, wer unbedingt die gleichgeschlechtlichen Paare als Ehe auch in den Schutz des Art. 6 GG stellen m\u00f6chte, muss die Verfassung \u00e4ndern. Dazu geh\u00f6rt eine 2\/3-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Mit der einfachen gesetzlichen Regelung vom vergangenen Freitag ist das nicht zu machen. Sie widerspricht eindeutig der Verfassung und ist deshalb verfassungswidrig, solange die Verfassung selbst nicht entsprechend ge\u00e4ndert wird. Deshalb sollte so schnell als m\u00f6glich diese offene Frage vom Verfassungsgericht gekl\u00e4rt werden. Antragsberechtigt sind jeweils einzeln die Bundesregierung, der Bundestag, der Bundesrat, eine L\u00e4nderregierung und \u00bc der Abgeordneten des Bundestages. Es w\u00e4re nunmehr Sache vor allem auch der Bayer. Staatsregierung, sich an das Verfassungsgericht zu wenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das zentrale Argument in der Gesetzesbegr\u00fcndung weist darauf hin, dass die gleichgeschlechtlichen Partner genauso wie die Eheleute f\u00fcreinander einstehen und gegenseitige Verpflichtungen \u00fcbernehmen und dass deshalb die unterschiedliche rechtliche Behandlung beider Institute eine Diskriminierung sei. Wenn dies aber so ist, warum gilt diese Forderung nicht auch f\u00fcr andere Lebensgemeinschaften, etwa f\u00fcr zwei unverheiratete Schwestern, die zusammenleben und f\u00fcreinander einstehen? Wer auch nur einen Augenblick l\u00e4nger dar\u00fcber nachdenkt, dem ist klar, dass Ehe und Familie nicht deshalb unter dem besonderen Schutz des Staates stehen, weil die Eheleute f\u00fcreinander einstehen und besondere Verpflichtungen f\u00fcreinander \u00fcbernehmen. Die Privilegierung der Ehe im Grundgesetz erfolgte vielmehr deshalb, weil die Eheleute in aller Regel Kinder zeugen, sie erziehen und so die Generationenfolge und damit die Zukunft des Volkes sichern. Die Sicherung der Generationenfolge aber ist den gleichgeschlechtlichen Paaren von Natur aus nicht m\u00f6glich. Auch die k\u00fcnstliche Befruchtung hilft nicht aus diesem Dilemma. Denn die k\u00fcnstliche Befruchtung setzt den Samen des Mannes und die Eizelle der Frau voraus. Eltern des Kindes sind immer Mann und Frau. Dazu kommt, dass das Kind den Anspruch darauf hat, zu wissen, wer sein leiblicher Vater ist. Rechtlich gel\u00f6st ist immer Mutter des Kindes die Frau, die es geboren hat. Den Vater erkennt es durch die Feststellung der Vaterschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch durch die Adoption wird dieses Dilemma nicht beseitigt. Es bleibt die Feststellung, dass in einer gleichgeschlechtlichen Verbindung die Generationenfolge nicht m\u00f6glich ist. Dennoch geht der Kampf um die Volladoption. Die fr\u00fchere Justizministerin D\u00e4ubler-Gmelin (SPD) war gegen diese Volladoption, weil es nicht auf den Willen des gleichgeschlechtlichen Paares ankommt, sondern allein entscheidend das Wohl des Kindes ist. Zum Wohl des Kindes aber geh\u00f6ren Vater und Mutter. Diese einfache Lebenserfahrung zu akzeptieren, dazu sind die Betreiber der Volladoption nicht bereit. Bleibt zu hoffen, dass das Verfassungsgericht ein solches Begehren, weil gegen das Wohl des Kindes gerichtet, zur\u00fcckweist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das ist jedoch nicht sicher. Das Verfassungsgericht hat an dem jetzigen Ergebnis vom 30. Juni 2017 ein ger\u00fcttelt Ma\u00df Anteil. Durch das Urteil vom 17.07.2002 zur Einf\u00fchrung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wurde die vollst\u00e4ndige Gleichstellung der Ehe, wie sie jetzt gesetzlich geregelt ist, eingel\u00e4utet. Zwar hat das Verfassungsgericht den besonderen Schutz f\u00fcr Ehe und Familie ausdr\u00fccklich allein auf die Verbindung von Mann und Frau bezogen. Es bezeichnete die gleichgeschlechtliche Partnerschaft sogar als ein \u201ealiud\u201c im Verh\u00e4ltnis zur Ehe von Mann und Frau. Das Gericht hat aber in mehreren Folgeentscheidungen aus dem \u201ealiud\u201c mehr und mehr ein \u201eidem\u201c, also ein Gleiches, gemacht. Das Verfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen zur Hinterbliebenenversorgung, zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag, bei der Grunderwerbssteuer, bei der Sukzessiv-Adoption den Unterschied zu der in Art. 6 GG privilegierten Ehe aufgehoben. Das Verfassungsgericht ist in dieser ganz entscheidenden Frage unserer Rechtsordnung in den R\u00fccken gefallen. Es kann sich nicht auf den Zeitgeist berufen. Es w\u00e4re vielmehr seine Aufgabe, wenn es sein muss, auch gegen den Zeitgeist das Schiff des Staates auf Kurs zu halten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was aber ist mit den \u201eC\u201c-Parteien? \u00dcber 70 Abgeordnete haben f\u00fcr das Gesetz gestimmt. Das ist zu viel. Die Union hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die christlichen Grund\u00fcberzeugungen die tragenden Pfeiler unserer Kultur bleiben. Weicht die Union von diesem Auftrag zur\u00fcck, wird sie \u00fcberfl\u00fcssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie aber steht es mit den zwei gro\u00dfen Konfessionen? Die Katholischen Bisch\u00f6fe haben sich eindeutig gegen dieses Gesetz ausgesprochen. Die Entscheidung der EKD f\u00fcr dieses Gesetz schockiert. Das Zusammenstehen beider gro\u00dfen Konfessionen in dieser f\u00fcr unsere Kultur so wichtigen Frage ist nicht gelungen. Ein schlechtes Zeichen f\u00fcr die \u00d6kumene.<\/p>\n<p><em>Norbert Geis<\/em><\/p>\n<p><em>Quelle: Junge Freiheit, Nr. 28\/2017, 7. \u00a0Juli 2017<\/em><\/p>\n<p><em>Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers und der Redaktion der &#8222;Jungen Freiheit&#8220;.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es war ein Koalitionsbruch der hinterh\u00e4ltigsten Art. In den Koalitionsvertrag zwischen den regierenden Parteien CDU\/CSU und SPD wurde die \u201eHomo-Ehe\u201c ausdr\u00fccklich nicht aufgenommen. Eine gesetzliche Regelung, durch welche die Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts zur Ehe erhoben wird, widerspricht dem Selbstverst\u00e4ndnis der Unionsparteien. Darauf hat die SPD R\u00fccksicht genommen. Darauf hat die Union vertraut. Mit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":583,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[14,10,13],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14755"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/583"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=14755"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14755\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":14757,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14755\/revisions\/14757"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=14755"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=14755"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=14755"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}