{"id":14465,"date":"2017-04-06T09:08:49","date_gmt":"2017-04-06T07:08:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14465"},"modified":"2017-04-06T09:09:37","modified_gmt":"2017-04-06T07:09:37","slug":"fuer-ein-wahlrecht-ab-geburt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14465","title":{"rendered":"F\u00fcr ein Wahlrecht ab Geburt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">In Deutschland &#8211; dem \u201eLand der Ideen\u201c &#8211;\u00a0 ist die Zahl der j\u00e4hrlichen Zuwanderungen seit Jahrzehnten h\u00f6her als die Zahl der j\u00e4hrlichen Geburten &#8211; und trotzdem schrumpft die Zahl der Kinder, von denen es \u00fcberall hei\u00dft, sie seien unsere Zukunft. Das Land der Ideen mu\u00df sich dringend etwas einfallen lassen. Eine L\u00f6sung w\u00e4re die Einf\u00fchrung des Wahlrechts ab Geburt.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Wahlrecht ab Geburt, das die Eltern treuh\u00e4ndisch f\u00fcr ihre noch nicht wahlberechtigten Kinder aus\u00fcben, w\u00fcrde die Politik dazu motivieren, sich mehr an den langfristigen Lebensinteressen der nachwachsenden Generationen zu orientieren und weniger am kurzfristigen Gewinn der Macht bei der jeweils n\u00e4chsten Wahl. Ebenso wie das Eigentumsrecht ab Geburt st\u00fcnde das Wahlrecht ab Geburt im Einklang mit dem Grundgesetz. Paul Kirchhof (ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht) wies darauf hin, da\u00df beispielsweise auch das Prinzip der Unmittelbarkeit der Wahl weniger betroffen w\u00e4re als von Koalitionsverhandlungen nach Wahlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Wahlrecht ab Geburt w\u00e4re aber nicht nur gut f\u00fcr die Kinder, sondern auch f\u00fcr die \u00c4lteren. Es w\u00fcrde wahrscheinlich dazu f\u00fchren, da\u00df sich wieder mehr Menschen f\u00fcr ein Leben mit Kindern entscheiden, und es k\u00f6nnte auch zu einer gr\u00f6\u00dferen Wahlbeteiligung beitragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Entscheidend f\u00fcr die Stabilit\u00e4t unserer Demokratie ist, da\u00df sich durch mehr Kinder die Versorgung der Eltern und aller anderen \u00c4lteren mit ausk\u00f6mmlichen Renten sowie mit Gesundheits- und Pflegeleistungen verbessern lie\u00dfe. Auch die Versorgungslasten f\u00fcr kinderlos gebliebene Menschen lie\u00dfen sich durch mehr nachwachsende Beitragszahler auf eine gr\u00f6\u00dfere Zahl von Schultern verteilen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die V\u00e4ter und M\u00fctter des Grundgesetzes konnten nicht wissen, da\u00df sich die Menschen in Zukunft paradoxerweise desto weniger Kinder leisten w\u00fcrden, je mehr sie sich auf Grund des wachsenden Lebensstandards eigentlich leisten k\u00f6nnten. Sonst h\u00e4tten sie wahrscheinlich das Wahlrecht ab Geburt von Anfang an in die Verfassung aufgenommen. Aber so kam es zu einer gef\u00e4hrlichen Spaltung der Gesellschaft: Der Prozentanteil der zeitlebens kinderlos bleibenden Menschen w\u00e4chst von Jahrgang zu Jahrgang, er betr\u00e4gt bei den ab 1970 geborenen Frauen bereits ein Viertel bzw. ein Drittel. Dagegen ist in der Gruppe der Menschen mit Kindern, die den zentralen St\u00fctzpfeiler des Sozialen Sicherungssystems bilden, die durchschnittliche Kinderzahl seit Jahrzehnten konstant, sie hat auch heute noch den idealen Wert von zwei Kindern je Frau. Vor diesem Hintergrund stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2001(BVerfGE 103, 242 \u2013 1 BvR 1629\/94) eine verfassungswidrige Privilegierung der Gruppe kinderloser Menschen durch die Art ihrer Versorgung im umlagefinanzierten Sozialen Sicherungssystem fest.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gering qualifizierte Frauen bleiben zu weniger als 10 Prozent kinderlos, hoch qualifizierte zu mehr als 50 Prozent. Manche Kinderlose k\u00f6nnten sich durch ein Wahlrecht ab Geburt benachteiligt f\u00fchlen. Aber das Gegenteil ist richtig, denn sie h\u00e4tten die gleiche Stimmenzahl wie jeder andere Mensch. Im Alter werden sie im umlagefinanzierten Sozialen Sicherungssystem durch die Beitragszahlungen der Kinder anderer Menschen mitversorgt, deshalb w\u00fcrden auch sie indirekt von einer St\u00e4rkung der Familien mit Kindern profitieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Privilegierung des kinderlosen Teils der Gesellschaft ist eine der Hauptursachen der Kinderarmut in Deutschland und der daraus folgenden gravierenden Interessenkonflikte nicht nur zwischen den alten und jungen Generationen, sondern noch mehr innerhalb jeder Generation zwischen Menschen mit bzw. ohne Kinder. Trotzdem wurde das auf die Beseitigung der Privilegien gerichtete Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 von der Politik nicht umgesetzt. Das Wahlrecht ab Geburt k\u00f6nnte die Politik dazu in die Pflicht nehmen, die Verfassung und das h\u00f6chste deutsche Gericht zu respektieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Professor Dr. Herwig Birg<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Quelle: Institut f\u00fcr Demographie, Allgemeinwohl und Familie, Aufsatz des Monats 4\/2017 (www.i-daf.org)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Deutschland &#8211; dem \u201eLand der Ideen\u201c &#8211;\u00a0 ist die Zahl der j\u00e4hrlichen Zuwanderungen seit Jahrzehnten h\u00f6her als die Zahl der j\u00e4hrlichen Geburten &#8211; und trotzdem schrumpft die Zahl der Kinder, von denen es \u00fcberall hei\u00dft, sie seien unsere Zukunft. Das Land der Ideen mu\u00df sich dringend etwas einfallen lassen. 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