{"id":14454,"date":"2017-04-04T11:29:04","date_gmt":"2017-04-04T09:29:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14454"},"modified":"2017-04-04T11:30:52","modified_gmt":"2017-04-04T09:30:52","slug":"keine-toleranz-den-intoleranten-zur-diskussion-um-antidiskriminierung-toleranz-und-akzeptanz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14454","title":{"rendered":"Keine Toleranz den Intoleranten? Zur Diskussion um Antidiskriminierung, Toleranz und Akzeptanz"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1. Einleitung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3600\u00a3 Strafe \u2013 so lautete das Urteil eines britischen Gerichts im Fall von Peter und Hazelmary Bull (66\/71) aus dem Jahre 2013. Zwei Jahre zuvor hatten die Gasthausbesitzer einem homosexuellen Paar die \u00dcbernachtung in einem ihrer Doppelzimmer verweigert. Ursache daf\u00fcr war ihre (aush\u00e4ngende) \u201eDoppelbett-Richtlinie\u201c, in der sie alle Besucher freundlich darauf hinwiesen, dass man Doppelbettzimmer aus christlicher Achtung vor der Ehe nur an verheiratete Paare vermieten w\u00fcrde. Das Gericht verurteilte diese Entscheidung als Versto\u00df gegen eine nationale Gleichbehandlungsrichtlinie.<sup>1<\/sup><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit hat das Gericht entschieden, wer Recht hat. Aber ist das Urteil auch gerecht? Soviel ist deutlich: Menschen sollen vor ungerechtfertigter Benachteiligung aufgrund bestimmter Personenmerkmale gesch\u00fctzt werden, weil das ihr Recht auf freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit beeintr\u00e4chtigt. Allerdings haben auch die Zimmervermieter dieses Recht. Sie nehmen f\u00fcr sich das Recht auf Aus\u00fcbung ihres Glaubens sowie das Recht in Anspruch, Privatvertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen oder auch nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Beispiel zeigt, dass in der Umsetzung gleichheitspolitischer Ma\u00dfnahmen die Rechte der verschiedenen Akteure in Ausgleich miteinander gebracht werden m\u00fcssen, und dass die Neigung zunimmt, diese Kl\u00e4rungen auf dem Klageweg zu erreichen. Zur\u00fcck bleiben bei solchen rechtlichen Auseinandersetzungen auf der einen oder anderen Seite Menschen, die sich schlechter behandelt f\u00fchlen. Ist also der ganze Kampf gegen Diskriminierung in der Gesellschaft letztlich ein zweckloses Nullsummenspiel? Im Folgenden soll von der These ausgegangen werden, dass der Abbau ungerechtfertigter Diskriminierung ein legitimes Anliegen und auch aus christlicher Sicht ein w\u00fcnschenswertes Ziel ist. Zugleich muss die Gefahr gesehen werden, ein vom Ansatz her legitimes Anliegen in politischer Absicht zu \u00fcberdehnen. Um die Grenze zu solcher \u00dcberdehnung angeben zu k\u00f6nnen, ist es n\u00f6tig, die weltanschaulichen Voraussetzungen der vorherrschenden Antidiskriminierungsstrategie und die Verwendungsweise des Konzepts der Toleranz freizulegen und einer Pr\u00fcfung zu unterziehen. Daher soll im Folgenden der Antidiskriminierungsdiskurs genauer ausgeleuchtet und die wichtigsten Weichenstellungen identifiziert werden. Das soll in drei Schritten geschehen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im ersten Schritt soll das Schl\u00fcsselkonzept der Toleranz analysiert werden, das den Ma\u00dfnahmen gegen Diskriminierungen vorausliegt. Im zweiten Hauptteil werden die weltanschaulichen Voraussetzungen im Hintergrund des Antidiskriminierungsansatzes herausgearbeitet und bewertet werden. Schlie\u00dflich wird in einem dritten Schritt ein christlich-theologisches Verst\u00e4ndnis von Toleranz skizziert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2. Toleranz: Kl\u00e4rung eines wandlungsf\u00e4higen Begriffs<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es gibt nicht das eine Konzept, sondern geschichtlich gewachsen viele verschiedene Konzepte von Toleranz. Gelegentlich wird der Eindruck erweckt, als sei Toleranz eine Tugend, ja ein moralischer H\u00f6chstwert \u2013 vergleichbar etwa der Liebe oder der Wahrheit. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass es sich bei Toleranz um einen \u201eContainer\u201c-Begriff handelt, der im Laufe der Geschichte unterschiedlich gef\u00fcllt worden ist.<sup>2<\/sup> Je nach Kontext und Weltanschauung wurde er z.B. als Haltung der Liebe gegen\u00fcber Irrenden verstanden, als Strategie, um Macht zu stabilisieren, indem Minderheiten gewisse Freiheiten zugestanden wurden, als ein Begriff f\u00fcr die friedliche Koexistenz von Menschen verschiedener Glaubens\u00fcberzeugungen, als anderes Wort f\u00fcr religi\u00f6se Freiheit, als Postulat der praktischen Vernunft oder als ethischer Schl\u00fcssel zu einer lebenswerten pluralistischen Gesellschaft.<sup>3<\/sup><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Idee der Toleranz l\u00e4sst sich bis in die Antike zur\u00fcckverfolgen. Sie ging damals mit einer starken Bindung an den eigenen \u00dcberzeugungsstandpunkt einher. Toleranz war die Antwort auf die Frage: Wie soll ich mit Menschen umgehen, die eine andere Position vertreten? \u201eTolerant\u201c, lautete die Antwort, wenn man bereit war, das Unerw\u00fcnschte \u2013 wie der lat. Begriff tolerare, dulden verr\u00e4t \u2013 zu erdulden, d.h. nicht dagegen vorzugehen. Ganz im Sinne dieser Duldung wurde Toleranz etwa von den stoischen Philosophen als individuelle Tugend verstanden: als das Verm\u00f6gen der Vernunft, unvermeidbares Leid, Ungl\u00fcck und Ungerechtigkeit, standhaft zu ertragen. Im kirchlichen Kontext wurde die Toleranz vor allem in der Frage des Umgangs mit Andersgl\u00e4ubigen (Juden, Heiden und H\u00e4retikern) diskutiert. F\u00fcr etwa 1500 Jahre war dieser kirchliche Kontext f\u00fcr den Toleranzbegriff dominierend.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Einschneidend f\u00fcr den Epochen\u00fcbergang zur Neuzeit war vor allen Dingen ein sehr umfassender Wandel im Zugang zur Wirklichkeit und damit auch zur Toleranz. Im Geist der Aufkl\u00e4rung wurde zunehmend systematisch, kritisch und distanziert (\u201eobjektiv\u201c) \u00fcber Toleranz nachgedacht: Wurde vorher standpunktgebunden \u00fcberlegt: \u201eWie soll ich mit dir umgehen?\u201c (Ich-Du), wurde nun im Kontext des aufkommenden Staatsdenkens aus einer angenommenen Vogelperspektive philosophiert: \u201eWie k\u00f6nnen Parteien A, B und C in einem Staat miteinander klarkommen?\u201c<sup>4<\/sup><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit ver\u00e4nderte sich in der Neuzeit auch die Funktion der Toleranz: In der Perspektive der antiken Autoren diente das Konzept als individuelle Lebensstrategie im Umgang mit unausweichlichen Umst\u00e4nden oder als Gebot der Liebe gegen\u00fcber Irrenden. In den staatstheoretischen \u00dcberlegungen der Neuzeit wird Toleranz zum Schl\u00fcssel f\u00fcr ein friedliches Miteinander in einer weltanschaulich pluralistischen Gesellschaft. Diese Verschiebung erkl\u00e4rt, wie Toleranz in der westlichen Gesellschaft zu einem zentralen und machtvollen Konzept werden konnte: Von ihr h\u00e4ngt nach neuzeitlichem Denken der Bestand einer friedlichen, mittels der allen Menschen gemeinsamen Vernunft um Ausgleich von Differenzen bem\u00fchtes Gemeinwesen ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zugleich birgt diese Verschiebung ein gro\u00dfes Konfliktpotential: F\u00fcr grundlegend und verbindlich erkl\u00e4rt wird ein weltanschaulich \u201eneutraler\u201c Standpunkt, von dem aus die einander begrenzenden Anspr\u00fcche der B\u00fcrger entschieden werden sollen. Demgegen\u00fcber gelten weltanschauliche \u00dcberzeugungen von nun an als Privatsache des Einzelnen. Weil sie subjektiv sind, k\u00f6nnen sie keinen Anspruch auf \u00f6ffentliche Geltung erheben. Der Pluralismus in der Gesellschaft wird, anscheinend wertfrei, konstatiert. Aber ist ein solcher Standpunkt wirklich \u201eweltanschauungsneutral\u201c?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Denken der Postmoderne wird vom Einzelnen erwartet, seine subjektive \u00dcberzeugung als einen unter vielen m\u00f6glichen Standpunkten zu relativieren. Die Selbstrelativierung im Blick auf den Geltungsanspruch der eigenen \u00dcberzeugung wird somit zur Voraussetzung der heutigen Toleranzkonzeption \u2013 ein historisches Novum. Galt Toleranz in der Pr\u00e4moderne als Ausdruck weltanschaulicher bzw. religi\u00f6ser Bindung, so unterstellte die Moderne die Toleranz einem objektiven, geschichtslosen Geltungsanspruch der Vernunft. Die Aufhebung dieses Vernunftanspruchs, Geltungsanspr\u00fcche gewisserma\u00dfen aus der Perspektive eines neutralen Beobachters (eines \u201eGod\u2019s-eyes-view\u201c) beurteilen zu k\u00f6nnen, durch die Postmoderne resultierte in einem Toleranzkonzept, als dessen Voraussetzung es gilt, auf einen allgemeinen Geltungsanspruch der eigenen \u00dcberzeugung zu verzichten, denn kontr\u00e4re Wahrheitsanspr\u00fcche durchzusetzen f\u00fchre stets zu Gewalt und Unheil.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn heute die Frage gestellt wird, ob Christen tolerant sind, muss daher zur\u00fcckgefragt werden: \u201eIn welchem Sinne tolerant\u201c?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine wichtige Kl\u00e4rung, die f\u00fcr die Beantwortung dieser Frage unverzichtbar ist, besteht in der Unterscheidung zwischen Person- und Sachtoleranz,<sup>5<\/sup> was bedeutet: Mit der Meinung einer Person nicht \u00fcbereinzustimmen, sagt noch \u00fcberhaupt nichts \u00fcber die Einstellung zu dieser Person selbst aus. Das ist z.B. wichtig, wenn Menschen als \u201ehomophob\u201c oder \u201eHomohasser\u201c bezeichnet werden, weil sie die Auffassung ablehnen, alle Formen gelebter Sexualit\u00e4t seien gleichwertig.<sup>6<\/sup> Inzwischen gilt jedoch bereits die Weigerung, alle Lebensentw\u00fcrfe als gleich anzuerkennen, als Ausdruck einer von Hass durchsetzten und Unterdr\u00fcckung f\u00f6rdernden Einstellung.<sup>7<\/sup> Doch warum soll es nicht m\u00f6glich sein, Handlungsweisen einer Person als moralisch falsch zu beurteilen, die Person aber von ganzem Herzen zu lieben?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Toleranz kann als Konzept also unterschiedlich verstanden werden, und es ist wichtig, in der \u00f6ffentlichen Diskussion transparent zu sein und von anderen Transparenz einzufordern, was mit dem Begriff jeweils gemeint ist. Die Forderung nach \u201eToleranz\u201c ist niemals neutral, sondern unausweichlich mit der Durchsetzung weltanschaulichen Voraussetzungen verkn\u00fcpft. Ein wirklicher Unterschied besteht in der Diskussion eigentlich nur zwischen Akteuren, die die weltanschaulichen Voraussetzungen ihres Toleranzkonzepts offenlegen und solchen, die dies hinter dem Schleier einer behaupteten (Schein-)Neutralit\u00e4t verbergen. Die damit verbundenen Probleme zeigen sich in den politischen Bem\u00fchungen, Intoleranz in Gestalt von Diskriminierung zu verhindern. Sie ist der Gegenstand des folgenden Abschnitts<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3. Ma\u00dfnahmen gegen Diskriminierung: Ein intoleranter Kampf?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Gesetze gegen Diskriminierung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was hat Diskriminierung mit Intoleranz zu tun? Unter Diskriminierung wird die \u201eungerechtfertigte Schlechterbehandlung von Mitgliedern einer sozialen Gruppe oder einer sozialen Kategorie allein auf Basis ihrer Gruppen bzw. Kategoriemitgliedschaft\u201c<sup>8<\/sup> bezeichnet. Eine solche Schlechterbehandlung gilt beispielsweise als gegeben, wenn eine Frau weniger Gehalt f\u00fcr die gleiche Arbeit bekommt als ein Mann, allein aufgrund der Tatsache, dass sie eine Frau ist. Ein anderes Beispiel w\u00e4re die Weigerung, einer Familie eine Wohnung zu vermieten, weil sie t\u00fcrkisch ist.<sup>9<\/sup><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die schrecklichen Beispiele radikaler Intoleranz aus der Geschichte lassen sich als Diskriminierung<sup>10<\/sup> auffassen: Man denke an die religi\u00f6sen Massaker an \u201eH\u00e4retikern\u201c im \u00dcbergang vom Mittelalter zur Neuzeit w\u00e4hrend der Kreuzz\u00fcge (11.-13. Jh.) und die kirchliche Inquisition (13.-18. Jh.), an den rassistisch konnotierten Sklavenhandel im der Zeit des Kolonialismus oder die Diskriminierung der Juden unter dem Nazi-Regime. All das sind Beispiele f\u00fcr moralisch ungerechtfertigte Benachteiligungen von Menschen, die mit der Zugeh\u00f6rigkeit zu einer bestimmten Merkmalkategorie oder Gruppe begr\u00fcndet wurden (\u201eUngl\u00e4ubige\u201c, \u201eSchwarze\u201c, \u201eJuden\u201c, etc.). Die diskriminierenden Verhaltensweisen gegen diese Gruppen, reichten von subtiler Ausgrenzung \u00fcber den Entzug von Ressourcen bis hin zu Misshandlung und vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung. Die Beispiele zeigen, dass die Durchsetzung der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz den aktiven Schutz vor ungerechtfertigter Diskriminierung n\u00f6tig machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Antidiskriminierungspolitik setzt sich zum Ziel, diesen Schutz mittels Gesetzgebung zu gew\u00e4hrleisten. Sie verurteilt Diskriminierung als Versto\u00df gegen die Menschenrechte, nach denen Menschen \u201efrei und gleich an W\u00fcrde und Rechten\u201c sind. Ziel der Antidiskriminierungspolitik ist es, den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes durchzusetzen, der dem Gesetzgeber nach Auslegung des h\u00f6chsten Gerichts gebietet, \u201ewesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln\u201c.<sup>11<\/sup><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Entwicklung des gesetzlichen Schutzes vor Diskriminierung begann in den 40er Jahren durch Diskriminierungsverbote in internationalen Menschenrechtsstandards. Im Jahr 2000 hat die EU durch Gleichbehandlungsrichtlinien alle EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung einer nationalen Antidiskriminierungspolitik verpflichtet. In Deutschland wurde diese Richtlinie 2006 in Form des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in nationales Recht \u00fcberf\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das AGG f\u00fchrt eine Liste von Merkmalen<sup>12<\/sup> auf, die explizit unter Schutz gestellt werden. Genannt werden die \u201eRasse\u201c bzw. ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter, oder die sexuelle Identit\u00e4t eines Menschen. Den B\u00fcrgern wird damit untersagt, diese Merkmale in festgelegten Lebensbereichen<sup>13<\/sup> zu entscheidungsbestimmenden Faktoren zu machen \u2013 wie etwa das Merkmal der Homosexualit\u00e4t bei der Entscheidung einer Zimmervergabe im G\u00e4stehaus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei genauerem Hinsehen wird an dieser gesetzlichen Bestimmung eine Verschiebung deutlich, insofern der Begriff der Diskriminierung weiter gefasst wird als das historisch der Fall war. Toleranz zu \u00fcben bedeutet nicht l\u00e4nger lediglich, eine Praxis zu dulden, die man aus moralischen, religi\u00f6sen oder anderen Gr\u00fcnden ablehnt. Intoleranz beginnt nun bereits dort, wo man die Akzeptanz verweigert. Nach dem AGG ist \u201eDuldung\u201c keine Option mehr: Verlangt wird nicht lediglich eine Unterlassung, n\u00e4mlich dem anderen nichts anzutun, obwohl ich nicht mit ihm \u00fcbereinstimme, sondern ein Tun, n\u00e4mlich ihn gleich zu behandeln. Wer Menschen nicht gleichbehandelt, dem wird unterstellt, er sei intolerant und w\u00fcrde Menschen zu Unrecht benachteiligen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An diesem Wandel der Toleranzkonzeption l\u00e4sst sich der problematische Gesinnungscharakter der Antidiskriminierungspolitik ablesen, bei dem aus dem Mangel an Gleichbehandlung auf eine behauptete Abwertung von Menschen (mit besonderen Personenmerkmalen) geschlossen wird. Welche weltanschaulichen Voraussetzungen liegen der hier identifizierten Verschiebung zu Grunde?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u201eWir sind doch alle gleich\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Urspr\u00fcnglich gr\u00fcndete der neuzeitliche Toleranzgedanke im christlichen Menschenbild,<sup>14<\/sup> also der Vorstellung davon, dass alle Menschen gleichwertig sind, weil alle Menschen in das Ebenbild Gottes erschaffen wurden. Die neuzeitliche Toleranzvorstellung h\u00e4lt an der Gleichwertigkeit der Menschen als ihrem <em>Ausgangspunkt<\/em> fest, versucht diese aber s\u00e4kular, n\u00e4mlich von der Vernunftbegabung des Menschen her, zu begr\u00fcnden. In der Folge l\u00f6ste sich die Toleranzkonzeption, die auf dieser Grundlage entwickelt wurde, von den Werten und Vorstellungen, die nach christlichem Verst\u00e4ndnis unl\u00f6slich mit diesem Menschenbild verbunden sind, n\u00e4mlich der Vorstellung, dass das menschliche Leben in eine Daseinsordnung eingebunden ist, in der sich die Signatur der Welt als Gottes Sch\u00f6pfung ausdr\u00fcckt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An die Stelle dieser Sicht eines \u2013 wie wir sagen k\u00f6nnten \u2013 perspektivischen Naturrechts tritt in der Postmoderne eine als neutral behauptete Standpunktlosigkeit. Das Grundgesetz z.B. ruht auf einem Wertfundament auf, das das durch die Erfahrung menschlicher Abgr\u00fcndigkeit hindurch gereinigte Erbe der christlich-humanistischen \u00dcberlieferung bewahrt. Es ist also gerade der Staat, der an die seinem Recht vorausliegenden Werte gebunden ist, der Toleranz gew\u00e4hrt \u2013 und unvermeidlich begrenzt.<sup>15<\/sup> Doch zunehmend wird die Rechtsordnung der Bundesrepublik von gesellschaftlichen Akteuren so interpretiert, dass der Staat allein vom \u201eneutralen\u201c, also durch keinerlei weltanschauliche Voraussetzungen gebundenen Standpunkt aus Toleranz \u00fcben und durchsetzen k\u00f6nne. Nur von diesem geschichts- und traditionslosen \u201eGottesstandpunkt\u201c aus lie\u00dfen sich die verschiedenen und teils gegens\u00e4tzlichen Weltanschauungen seiner B\u00fcrger friedlich miteinander vermitteln. Es ist leicht zu durchschauen, dass die These von der neutralen Standpunktlosigkeit selbst ein Standpunkt ist, und zwar ein sehr voraussetzungsreicher. Diese Voraussetzungen gilt es durchsichtig zu machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie soll der Staat und wie die Gesellschaft mit der Vielfalt der Lebensentw\u00fcrfe umgehen, in denen sich weltanschauliche \u00dcberzeugungen seiner B\u00fcrger ausdr\u00fccken? Eine verbreitete Antwort lautet: indem er die Gleichheit aller B\u00fcrger und ihrer Lebensentw\u00fcrfe behauptet, sie also von jeder Bewertung freistellt und damit \u2013 so die Annahme \u2013 \u201eneutral\u201c handelt. Vom B\u00fcrger verlangt der Staat dann, dass er seinerseits das Urteil des Staates zur Gleichheit aller Lebensweisen akzeptiert, und diese Akzeptanz in Gestalt der geforderten Gleichbehandlung unter Beweis stellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Anliegen, die behauptete \u201eGleichheit\u201c zu sch\u00fctzen, soll durch die Nennung konkreter sch\u00fctzenswerter Merkmale zu einer anwendbaren und \u00fcberpr\u00fcfbaren Praxis werden. Als Normalfall gilt damit, dass Menschen einander gleich behandeln gem\u00e4\u00df den Kriterien, die f\u00fcr einen bestimmten Anwendungsbereich von Bedeutung sind. Bei der Vergabe einer Arbeitsstelle w\u00e4re das z.B. das Kriterium der Qualifikation. Wenn hier nun unrechtm\u00e4\u00dfige Motive dazu f\u00fchren, dass diese postulierte Normalgleichbehandlung aussetzt, macht sich der B\u00fcrger strafbar. Fleischhauer bringt es auf den Punkt: \u201eWer eine t\u00fcrkische Familie nicht will, weil sie ihm zu laut oder zu wenig solvent erscheint, darf auch weiterhin jemand ihm genehmeren w\u00e4hlen. Wer den Bewerber allerdings ablehnt, weil er diese Eigenschaften mit der t\u00fcrkischen Herkunft in Zusammenhang bringt, sie also ethnisch zuordnet, hat sich gesetzeswidrig verhalten.\u201c<sup>16<\/sup> Im Grunde genommen werden durch das AGG nicht \u00e4u\u00dferliche Straftaten verurteilt: \u201eEs sind Gedankenverbrechen, die nun erstmals juristisch verfolgt werden k\u00f6nnen&#8230;\u201c.<sup>17<\/sup> Die Tendenz, die der an sich legitime Einsatz gegen ungerechtfertigte Benachteiligungen genommen hat, erweist sich so aus mehreren Gr\u00fcnden als problematisch.<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Zum einen ist der Ansatzpunkt bei bestimmten Personenmerkmalen in sich widerspr\u00fcchlich. Denn einerseits will das Gesetz \u2013 und \u00e4hnliche Bestimmungen, derer es zunehmend mehr gibt \u2013 herausstellen, dass die aufgelisteten Merkmale keine Relevanz besitzen sollen, weil Menschen nicht darauf reduziert werden d\u00fcrfen, Tr\u00e4ger eines oder mehrere dieser Merkmale zu sein. Zugleich f\u00fchrt der Gesetzestext (mit der Absicht des Schutzes) die Kategorien selbst auf und st\u00e4rkt dadurch ihren Unterscheidungscharakter,<sup>18<\/sup> denn sie werden zur Linse, durch die hindurch die Motive f\u00fcr Ungleichbehandlungen \u00fcberpr\u00fcft werden sollen.<\/li>\n<li>Zum zweiten stellt sich die Frage, ob das Anliegen, bestimmte Motive als handlungsleitend auszuschlie\u00dfen, \u00fcberhaupt m\u00f6glich und sinnvoll ist. Sozialpsychologischen Einsichten zufolge dienen Zuschreibungen und Gruppenzuweisungen Menschen dazu, eine komplexe Lebenswelt zu ordnen, sich in ihr zu orientieren und handlungsf\u00e4hig zu werden.<sup>19<\/sup> An dem Anspruch, in jeder noch so kleinen Entscheidung ausnahmslos jedem Menschen in seiner individuellen Besonderheit gerecht werden zu wollen, wird der Mensch schon aufgrund seiner begrenzten Einsichts- und Empathief\u00e4higkeit zerbrechen m\u00fcssen. Welcher Mensch ist sich selbst so durchsichtig, dass er sich aller in eine Entscheidung einflie\u00dfenden Motive bewusst ist?<\/li>\n<li>Grunds\u00e4tzlich in Frage zu stellen ist die im Antidiskriminierungsdiskurs waltende Schein-Neutralit\u00e4t. Denn die besonders schutzw\u00fcrdigen Personenmerkmale fallen nicht einfach vom Himmel, sondern werden von gesellschaftlichen Akteuren protegiert und von politischen Verantwortungstr\u00e4gern in Rechtsform gegossen. Dabei f\u00e4llt auf, dass nur bestimmte Merkmale ein Anrecht darauf begr\u00fcnden, als Tr\u00e4ger dieses Merkmals besonders gegen Ungleichbehandlung gesch\u00fctzt zu werden. Denn in irgendeiner Hinsicht geh\u00f6rt ausnahmslos jeder Mensch zu einer Minderheit: Apotheker ebenso wie Reinigungsfachkr\u00e4fte stellen unter allen Erwerbst\u00e4tigen eine Minderheit da; Kinder bilden eine Minderheit unter den B\u00fcrgern eines Staates insgesamt; Radfahrer sind eine Minderheit im Blick auf die Gesamtheit aller Verkehrsteilnehmer und Tr\u00e4ger einer bestimmten Krankheit sind in der Regel in der Minderheit. Minderheit ist jeder \u2013 und wer lange genug sucht, wird Formen von Ungleichbehandlung finden, die er oder sie als ungerechtfertigt empfindet. In der Praxis aber scheinen einige Minderheiten ihren Status nachdr\u00fccklicher als Argument einsetzen zu k\u00f6nnen als andere. Ungeachtet aller Gleichheitsrhetorik scheinen diese Minderheiten einen moralischen Sonderstatus, einen \u201eMinderheitenbonus\u201c, zu haben und andere nicht.<\/li>\n<li>Im Kern geht es nicht mehr um Toleranz im eigentlichen Sinne, denn Tolerieren kann nur, wer eine eigene Position bezieht (und deren Voraussetzungen offenlegt). Rainer Forst, der die bisher wohl gr\u00fcndlichste Untersuchung des Toleranzkonzeptes vorgelegt hat, stellt klar heraus, dass Toleranz immer sowohl eine Akzeptanz- als auch eine Ablehnungskomponente beinhaltet. Ohne die Ablehnungskomponente \u201ew\u00fcrde man nicht von Toleranz sprechen, sondern entweder von Indifferenz (dem Fehlen einer negativen oder positiven Bewertung) oder von Bejahung (dem Vorliegen einer allein positiven Bewertung).\u201c<sup>20<\/sup> Der Standpunkt behaupteter Schein-Neutralit\u00e4t vermag daher auch keine Toleranz im eigentlichen Sinne mehr zu verlangen. Es bleibt nur die Bejahung und das Gebot zur Akzeptanz.<br \/>\nDiese Akzeptanz-Forderung treibt seltsame Bl\u00fcten und l\u00e4uft auf die mit Rechtsmitteln durchsetzbare Forderung hinaus, der Sache nach Ungleiches gleich zu behandeln. Ein besonders markantes und zugleich besorgniserregendes Beispiel sind die Schulrichtlinien des kanadischen Bundestaates Alberta, denen zufolge jedes Kind das Recht hat, den Umkleideraum gem\u00e4\u00df dem selbstgew\u00e4hlten Gender zu benutzen. F\u00fcr den Fall, dass f\u00fcnfzehnj\u00e4hrige M\u00e4dchen etwas dagegen haben, sich den Umkleideraum mit einem \u201eTrans-Jungen\u201c (biologisch also m\u00e4nnlichen Geschlechts) zu teilen, haben sie die Kabine zu r\u00e4umen, nicht das Trans-Kind, das ein Recht darauf hat, in seiner Pers\u00f6nlichkeitsentfaltung nicht \u2013 durch Verfechter pr\u00e4moderner Vorstellungswelten \u2013 behindert zu werden.<sup>21<\/sup> Fleischhauer argumentiert, dass auch hierzulande die Neigung politischer Akteure w\u00e4chst, das je eigene Opferempfinden zu schulen: Doch \u201eje sensibler sich eine Gesellschaft f\u00fcr die Kr\u00e4nkungen und Zur\u00fccksetzungen ihrer Mitglieder zeigt, desto mehr ermutigt sie, auch geringste Verfehlungen zur Anzeige zu bringen, und deshalb w\u00e4chst der Bedarf nach Quotenregelungen, Gleichstellungsprogrammen und F\u00f6rdergeldern proportional zum Bem\u00fchen, jede Form der Benachteiligung zu vermeiden.\u201c<sup>22<\/sup> Diese Einsch\u00e4tzung wird durch neuere Umfragen und Statistiken zur subjektiven Diskriminierungserfahrung unterstrichen, wonach sich 2016 ca. ein Drittel der Bev\u00f6lkerung diskriminiert f\u00fchlt.<\/li>\n<li>Das ultimative Kriterium f\u00fcr Ungleichbehandlung ist daher das je eigene Wohlbefinden bzw. Unbehagen geworden, gegen das es keine Einspruchsm\u00f6glichkeit gibt \u2013 denn das Empfinden des anderen ist Dritten nicht zug\u00e4nglich. Und weil es keine allgemeing\u00fcltige moralische Ordnung mehr gibt, sondern in Sachen Moral nur subjektive Werturteile, die so oder anders ausfallen k\u00f6nnen, deshalb entzieht sich das pers\u00f6nliche Empfinden einer \u00e4u\u00dferen moralischen Bewertung. So erweist sich die Gleichheitsforderung als abstraktes, eines definierbaren moralischen Gehalts entkerntes Postulat.<sup>23<\/sup> Die Fixierung auf die Empfindungen des Einzelnen f\u00fchrt zu einem tragischen Auseinanderdriften der Gesellschaft:<sup>24<\/sup> Die B\u00fcrger werden ermutigt, dass sie ihre eigenen Interessen (oder die ihrer Gruppe) gegen die \u201erepressive Mehrheit\u201c behaupten statt sich f\u00fcr ein Gemeinwohl einzusetzen, das die Pers\u00f6nlichkeitsrechte anderer in der Ausgestaltung des eigenen Lebensentwurfs ber\u00fccksichtigt. Das f\u00fchrt zu einem paradoxen Ergebnis: \u201eWer sich tolerant und nachsichtig zeigt, etwa als religi\u00f6se Gemeinschaft gegen\u00fcber dem demonstrativen Unglauben der Umwelt, wird deutlich weniger offiziellen Beistand erfahren als derjenige, der laut gegen Kritik protestiert und jede gottesl\u00e4sterliche \u00c4u\u00dferung als Kr\u00e4nkung zur Anzeige bringt.\u201c<sup>25<\/sup> So f\u00fchrt der moralische Relativismus hinter der Gleichheitsforderung gerade nicht zu einem friedlicheren und gerechteren Miteinander, sondern zum Widerstreit unz\u00e4hliger Einzelinteressen, deren Anerkennung, genauer: Akzeptanz, mit \u00f6ffentlichen moralischen Appellen und rechtlichen Mitteln durchgesetzt werden soll.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Sind Gleichheit und Gerechtigkeit dasselbe?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Probleme der Toleranzpolitik ergeben sich aber nicht allein aus ihren moralrelativistischen Voraussetzungen, sondern aus einem gravierenden Fehlschluss, der dem Grundsatz der Gleichbehandlung zugrunde liegt: Danach folgt aus der Gleichheit aller Menschen n\u00e4mlich, dass Menschen gleich behandelt werden m\u00fcssen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, zeigt, dass dem anderen Menschen die Gleichwertigkeit abgesprochen wird. Doch ist dieser Schluss g\u00fcltig?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dem Ethiker Oliver O\u2019Donovan zufolge werden hier zwei Kategorien auf unzul\u00e4ssige Weise miteinander vermischt, n\u00e4mlich die christliche (und humanistische) \u00dcberzeugung, dass Menschen als Gleiche zu behandeln sind einerseits, und die radikale politische Forderung, Menschen gleich zu behandeln.<sup>26<\/sup> Die Vermischung f\u00fchrt zu der irrigen Vorstellung, dass Gerechtigkeit im Grunde genommen in der Verwirklichung von Gleichheit besteht.<sup>27<\/sup> Wenn dies so w\u00e4re, dann h\u00e4tte jeder Mensch ein Recht auf Gleichheit in Form von unbedingter Gleichbehandlung. Ungleichheiten g\u00e4lten fortan als von Grund auf ungerecht. Aber haben Menschen wirklich ein Recht auf Gleichheit?<sup>28<\/sup><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um diese Frage beantworten zu k\u00f6nnen, ist es n\u00f6tig, zwischen zwei Arten von Gleichheit zu unterscheiden, n\u00e4mlich die konstitutive von der relativen Gleichheit.<sup>29<\/sup><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Die konstitutive Gleichheit ist ein zweistelliges Gef\u00fcge, denn gemeint ist die Gleichheit, die Menschen in Bezug auf ihr Menschsein haben. Diese Gleichheit bezieht sich auf ausnahmslos alle Menschen und ist an keine Leistungsmerkmale (wie die F\u00e4higkeit zu sprechen etc.) gebunden. Sie kann daher auch nicht anhand bestimmter Merkmale des Einzelnen aufgewiesen werden, sondern besteht darin, dass sie unterschiedslos in gleicher Beziehung zu etwas \u00c4u\u00dferem, zu Gott, stehen.<sup>30<\/sup> Nur eine so verstandene, allem staatlichen Recht vorausliegende Gleichheit begr\u00fcndet gleiche Rechte.<sup>31<\/sup> In diesem Fall bedeutet Gerechtigkeit, dass jedem das Seine (suum cuique) gleicherma\u00dfen zusteht. Doch folgt aus den Menschenrechten, dass alle Menschen grunds\u00e4tzlich gleich zu behandeln sind?<br \/>\nO\u2019Donovan argumentiert, dass sich aus der konstitutiven Gleichheit, mithin: den Menschenrechten, nur f\u00fcr spezielle Situationen die absolute Pflicht zur Gleichbehandlung ableiten l\u00e4sst, immer dann n\u00e4mlich, wenn eine Ungleichbehandlung in direkter Weise ausdr\u00fcckt: Ich bin nicht bereit, dich in deinem Menschsein zu achten. Das ist nach O\u2019Donovan vor allem in drei Situationstypen der Fall, in denen das Leben des Menschen gef\u00e4hrdet ist: dies sind (a) Situationen der unmittelbaren Todesgefahr, in denen das Leben einer Person auf dem Spiel steht, und (b) die Situationen, in denen Menschen grundlegende Mittel zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vorenthalten werden, in der Lage v\u00f6lliger Abh\u00e4ngigkeit von anderen also ihre W\u00fcrde missachtet wird, und (c)\u00a0Situationen, in denen \u00fcber einen Mensch Recht gesprochen wird, was \u201eohne Ansehen der Person\u201c geschehen soll.<sup>32<\/sup><\/li>\n<li>In allen anderen Hinsichten und Situationen sind die Menschen nicht konstitutiv, sondern lediglich relativ gleich. Die relative Gleichheit ist ein dreistelliges Konzept, denn sie bestimmt (a) die Gleichheit von (b) Menschen in (c) Hinsicht auf etwas, das dem Menschsein nicht konstitutiv eigen ist (z.B. diese bestimmte Arbeitsstelle zu haben).<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die relative Gleichheit zwischen Menschen begr\u00fcndet keinen gleichen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung. Bei einer Stellenbewerbung geht es n\u00e4mlich nicht allein um eine bestimmte Bef\u00e4higung, die durch Abschl\u00fcsse u.\u00e4. nachgewiesen wird, sondern um eine konkrete Eignung (\u201ePassen Stelle und Bewerber zueinander?\u201c). Ob ein bestimmter Bewerber zur ausgeschriebenen Stelle passt, kann aber nicht aus dem blo\u00dfen Vergleich mit den anderen Bewerbern abgelesen werden, und schon gar nicht l\u00e4sst sich daraus ein Recht auf diese bestimmte Arbeitsstelle ableiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Demgegen\u00fcber argumentiert die Antidiskriminierungspolitik, dass anhand des Vergleichs der Qualifikationen verschiedener Bewerber einsehbar ist, wer ein Recht auf die Anstellung hat. Der Arbeitgeber kann gezwungen werden, die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ablehnung eines Bewerbers (der gegen seine Ablehnung geklagt hat) offenzulegen. Wie immer das Gericht entscheidet, die hier geltende Logik geht davon aus, dass ein Mensch das Recht auf eine bestimmte Stelle hat und sich anhand der Gr\u00fcnde einer Ablehnung erkennen l\u00e4sst, ob dieses Recht missachtet wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Bem\u00fchungen, um eine konsequente Gerechtigkeit in Form von Gleichheit scheitert allerdings bereits an den realen Gegebenheiten. Um beim Beispiel zu bleiben: Es gibt einfach nicht genug Arbeitspl\u00e4tze, um jedem Menschen die Anstellung zu erm\u00f6glichen, auf die er nach seinen Qualifikationen angeblich ein Recht h\u00e4tte.<sup>33<\/sup> Die Entscheidung f\u00fcr den einen und die Ablehnung des anderen Bewerbers wird nun so interpretiert, dass der abgelehnte gegen\u00fcber dem angenommenen Bewerber nicht als gleichwertiger Mensch anerkannt wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Antidiskriminierungspolitik erkl\u00e4rt auf diese Weise F\u00e4lle, in denen es um die relative Gleichheit von Menschen geht, zu einer Frage der konstitutiven Gleichheit, die anzuerkennen jeder Mensch ein Anrecht hat. Auf diese Weise spiegeln Handlungen (und Meinungen) wider, ob einem Menschen seine Personenw\u00fcrde zu- oder abgesprochen wird. \u00dcbertragen bedeutet dies: Meinungsunterschiede auf der Sachebene werden direkt gleichgesetzt mit der Ablehnung der Person.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Doch ist dieser Fehlschluss korrekturbed\u00fcrftig: Die relative Gleichheit der Menschen begr\u00fcndet im Gegensatz zur konstitutiven Gleichwertigkeit der Menschen kein Recht. Die Ungleichheit bzw. ungleichen Behandlung l\u00e4sst daher keinen zwingenden R\u00fcckschluss auf einen Versto\u00df gegen die Menschenw\u00fcrde zu, schlie\u00dft einen solchen Versto\u00df aber auch nicht aus. Auch der asymmetrische, hierarchische Aufbau der Gesellschaft ist nicht schon ein Indikator daf\u00fcr, dass die konstitutive Gleichwertigkeit der Menschen in unserer Gesellschaft ignoriert wird: Sch\u00fcler sind nicht Teil der Lehrerkonferenz, ohne damit ein Unwerturteil \u00fcber sie auszusprechen. Von einer asymmetrischen Gesellschaftsordnung kann nicht unmittelbar auf eine Unterscheidung der W\u00fcrde der Menschen in dieser Ordnung geschlossen werden.<sup>34<\/sup> Statt Ungleichheit prinzipiell als Unrecht abzutun, sollte sie als nat\u00fcrliche Konsequenz der Vielfalt und Individualit\u00e4t verstanden werden.<sup>35<\/sup> Der Kampf f\u00fcr Gerechtigkeit kann also nicht bedeuten, alle diese Unterschiede auszumerzen, sondern durch das Er\u00f6ffnen gleicher Lebenschancen jedem Menschen zu erm\u00f6glichen, seine Pers\u00f6nlichkeit in einem Lebensentwurf zu entfalten, der seine Grenze am Recht jedes anderen Menschen hat, seine Pers\u00f6nlichkeit zu entfalten.<sup>36<\/sup> Diese Grenze anzuerkennen, setzt aber eine Vision von Gemeinwohl voraus, bei der die Interessen des Einzelnen nicht absolut gesetzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Anliegen, gegen die ungerechtfertigte Benachteiligung von Menschen in der Gesellschaft zu k\u00e4mpfen, ist grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fc\u00dfen. Zweifelhaft ist jedoch, dass dieses Vorhaben auf die Weise gelingen kann, wie es in der Gesetzgebung gegen Diskriminierung unternommen wird. Als problematisch haben sich zwei Weichenstellungen erwiesen: (1) Dass Gleichheit (aufgrund der relativistischen Voraussetzungen) zum absoluten Ma\u00dfstab f\u00fcr Gerechtigkeit und Ziel der Antidiskriminierungsbem\u00fchungen erhoben wird und (2) dass die Gleichheit der Menschen in der Gesetzgebung mit Gleichbehandlung gleichgesetzt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die suggerierte Neutralit\u00e4t des Staates gegen\u00fcber Einzel- oder Gruppeninteressen f\u00fchrt im Ergebnis nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern zur Privilegierung von Gruppeninteressen, die mit dem Gestus eines h\u00f6heren moralischen Anspruchs vorgetragen werden. Doch ist eine Rechtsordnung immer wertegebunden, die Frage ist allein, ob die gesellschaftlichen Akteure, die zu ihr beitragen, bereit sind, ihre weltanschaulichen Motive offenzulegen oder nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir haben auch gesehen, dass dem sich weltanschauungsneutral gebenden Staat Toleranz als B\u00fcrgertugend nicht mehr gen\u00fcgt. Eingefordert wird Akzeptanz, also nicht allein der Verzicht, anderen mit abweichenden \u00dcberzeugungen nicht zu schaden (worauf jeder Mensch ein Anrecht hat), sondern Menschen auch in relativer Hinsicht gleich zu behandeln. Praktisch wird damit von den B\u00fcrgern einer weltanschaulich pluralen Gesellschaft verlangt, sich einer verordneten Weltanschauung zu beugen: n\u00e4mlich dem moralischen Relativismus. Folgerichtig bilden sich neue Formen der Intoleranz aus, die sich gegen alle richten, die sich der \u2013 f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Raum verbindlich erkl\u00e4rten \u2013 Weltanschauung des Relativismus nicht unterstellen wollen.<sup>37<\/sup> \u201eSubjektiven\u201c Werturteilen wird der private Raum zugewiesen \u2013 vorl\u00e4ufig zumindest.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Beispiel daf\u00fcr, wie Toleranz in Tyrannei umschlagen kann, ist das Community-Bekenntnis von Airbnb, einer der weltweit erfolgreichsten Ferienhausvermittlungen. Im \u201eBekenntnis\u201c hei\u00dft es: \u201eDu erkl\u00e4rst dich bereit, jeden \u2013 unabh\u00e4ngig von Rasse, Religion, Herkunft, Volkszugeh\u00f6rigkeit, einer Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentit\u00e4t, sexueller Orientierung oder Alter \u2013 respektvoll, vorurteilsfrei und unvoreingenommen zu behandeln. [&#8230;] Wenn du dem Bekenntnis nicht zustimmst, kannst du nicht als Gastgeber auf Airbnb fungieren oder \u00fcber Airbnb verreisen.\u201c<sup>38<\/sup> Der abstrakte Gleichheitsgrundsatz will Kompromisslosigkeit signalisieren, und kompromisslos ist er auch, was das Bekenntnis zur abstrakten Gleichbehandlung angeht. Jede Form von Toleranz hat ihre Grenze. Hier findet sie ihre Grenze an dem Dogma, dass es in der Welt von Airbnb keine Umst\u00e4nde oder Konstellationen geben darf, in denen die genannten Merkmale zu einer Ungleichbehandlung f\u00fchren. Das ist besonders bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass hier an einem westlichen Schreibtisch eine Pr\u00e4ambel f\u00fcr ein global agierendes Unternehmen formuliert wird. Auch hier erweist sich die Vermischung von konstitutiver und relativer Gleichheit als das eigentliche Problem.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Theologisch-ethische Reflexion<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Abschlie\u00dfend soll gezeigt werden, inwiefern eine christliche, also standpunktgebundene Toleranzkonzeption eine Alternative zur Scheinneutralit\u00e4t des abstrakten, postmodernen Gleichheitsgrundsatzes darstellen kann. Konkret geht es darum zu fragen, welche Grunds\u00e4tze des Umgangs mit Andersdenkenden und Anderslebenden sich vom christlichen Gottes- und Menschenbild her begr\u00fcnden lassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Antwort liefert die Bibel auf diese Frage nicht in Form eines fertigen politischen Programms. Ihre Antwort setzt grunds\u00e4tzlicher, n\u00e4mlich beim Menschen an: Wie sieht eine Gestalt von Gemeinwohl aus, in der Menschen miteinander leben k\u00f6nnen?<sup>39<\/sup> Darum soll es in dieser ethisch-theologischen Reflexion gehen, in der noch einmal die bereits eingef\u00fchrte Unterscheidung zwischen Person- und Sachtoleranz aufgenommen werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Sachintoleranz Gottes im Horizont von Sch\u00f6pfung und Neusch\u00f6pfung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Christliches Nachdenken \u00fcber Toleranz beginnt mit der Frage, was christlich beurteilt eigentlich gut gehei\u00dfen wird und was nicht \u2013 erst dann kann \u00fcberlegt werden, wie mit dem Abgelehnten umgegangen werden, ob es toleriert werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Frage f\u00fchrt uns zum biblischen Sch\u00f6pfungsbericht und der Feststellung, dass Gott der Welt als Sch\u00f6pfer eine Ordnung gegeben hat (bes. 1Mo 1,1-2,4). Diese Ordnung ist eine der S\u00e4ulen f\u00fcr die christliche Ethik, f\u00fcr die es grundlegend ist, unterscheiden zu k\u00f6nnen zwischen dem, was lebensdienlich, und dem, was lebensgef\u00e4hrdend ist. Gottes der Erschaffung des Menschen vorausgehendes Sch\u00f6pferhandeln l\u00e4sst sich im Kern \u201cUnterscheiden\u201c verstehen, durch das das Leben erst m\u00f6glich wurde: Durch seine Unterscheidungen in der Sch\u00f6pfung \u2013 zwischen Tag und Nacht, Wasser und Festland, Menschen, Tieren und Pflanzen, usw. \u2013 hat Gott die Vielfalt und Sch\u00f6nheit der Welt geschaffen und allem Geschaffenen einen angemessenen Lebensraum zugewiesen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Innerhalb des Lebensraums Sch\u00f6pfung erf\u00e4hrt der Mensch dadurch eine besondere Auszeichnung, dass er in das Ebenbild Gottes und mit besonderer W\u00fcrde ausgestattet wird (1Mo 1,26f.; vgl. 1Mo 9,6; Ps 8,6). Auf dieser Setzung Gottes basiert die bis heute wichtige Vorstellung von der Menschenw\u00fcrde. Wie bereits oben herausgestellt, ergibt sich als Handlungskonsequenz daraus nicht die Gleichbehandlung aller Menschen oder die Pflicht einer Sachtoleranz. Stattdessen impliziert diese Gleichheit der Menschen vor allem anderen die Liebe \u2013 im Sinne der caritas, nicht des eros \u2013 einander.<sup>40<\/sup> O\u2019Donovan spricht in diesem Zusammenhang von \u201eequality within difference\u201c<sup>41<\/sup>, d.h. der Gleichheit aller Menschen in ihren vielf\u00e4ltigen sozialen Unterschieden. Menschen d\u00fcrfen nach christlicher \u00dcberzeugung nicht allein nach ihrer sozialen Stellung bewertet werden, sondern sind als gleichwertige N\u00e4chste, die es zu lieben gilt, einander zugeordnet. Die Identit\u00e4t eines Menschen besteht an erster Stelle darin, dass er ein Gesch\u00f6pf Gottes ist \u2013 und erst sekund\u00e4r darin, Tr\u00e4ger bestimmter Merkmale zu sein \u2013 von Merkmalen, die entweder biologisch angelegt oder durch Verhalten oder Gewohnheiten ausgepr\u00e4gt werden. Christen haben den Auftrag, Menschen so anzusprechen und anzusehen, wie Gott es tut. F\u00fcr sie ist kein Mensch lediglich Tr\u00e4ger bestimmter Merkmale, sondern in erster Linie ein von Gott geliebtes Gesch\u00f6pf. In dieser Tatsache gr\u00fcnden die Vorstellung von der W\u00fcrde des Menschen und sein Anrecht darauf, in seinem Menschsein geachtet zu werden. Wenn Haltungen oder Handlungen anderer Menschen abgelehnt werden (was durchaus angezeigt sein kann), dann muss das auf eine Weise geschehen, die den anderen als Ebenbild Gottes achtet \u2013 und damit die konstitutive Gleichheit, wenn es um Fragen von Leben und Tod, Minimalbedingungen gesellschaftlicher Teilhabe oder der Inanspruchnahme eines unparteiisches Rechtssystems geht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die lebensschaffenden Unterscheidungen in der Sch\u00f6pfung setzen sich sp\u00e4ter in Gottes Geboten fort die sich bei Christus im Liebesgebot b\u00fcndeln (bes. 2Mo 20,1-21; 3Mo 19,18; Mk 12,29-31). Durch sie m\u00f6chte Gott dem Menschen den Weg zu einem Leben weisen, dass im Einklang mit der ihm aufgrund seiner S\u00fcnde nur verzerrt vor Augen stehenden oder gar verborgenen Sch\u00f6pfungsordnung steht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit steht der Mensch selber in der Unterscheidungsverantwortung: Er lebt nicht einfach triebgesteuert wie ein Tier. Er hat die Verantwortung, seinen Lebensweg an guten Unterscheidungen \u2013 zwischen dem, was f\u00f6rderlich und dem, was sch\u00e4dlich ist \u2013 zu orientieren. Die F\u00e4higkeit, Unterscheidungen zu treffen, ist daher sowohl Gabe als auch Aufgabe f\u00fcr jeden Menschen. Als lebensdienlich wird sich diese F\u00e4higkeit jedoch nur erweisen, wenn es, wie die Bibel es bezeugt, einen fundamentalen Unterschied zwischen Gut und B\u00f6se gibt, und dieser nicht relativiert wird. Auch die Forderung, sich bewertender Urteile zu enthalten, ist f\u00fcr Christen keine Option.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was hat das mit christlicher Toleranz zu tun? Nach christlichem Verst\u00e4ndnis ist die Welt aus ihrer Ordnung gefallen \u2013 sie ist nicht so, wie sie von Gott erdacht wurde. Dementsprechend kann die Welt erst dann ein heilvoller Ort des Friedens und der Gerechtigkeit sein, wenn Gottes heilvolle, lebensdienliche Unterscheidungen wieder in Geltung stehen (u.a. Ez 36,26-30Par; Hab 2,14; Mt 6,10). Damit ist klar, was nach christlichem Verst\u00e4ndnis abgelehnt wird: Alles, was diese Heilsvision aufh\u00e4lt, was sich in der Gegenwart gegen Gottes Ordnung stellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In dieser Perspektive wird aber auch deutlich: Ein Christentum, das an seiner Heilsvision festh\u00e4lt, kann niemals in Toleranz gegen\u00fcber Anliegen umschlagen, die diese Heilsvision aufhalten. Eine Toleranz, die Abweichungen von Gottes Ordnung f\u00fcr gut hei\u00dft, ist der Bibel v\u00f6llig fremd. Die Grenzen zwischen dem, was sie f\u00fcr \u201elebensdienlich\u201c und \u201elebenssch\u00e4digend\u201c einstuft, sind universal g\u00fcltig und verschwimmen niemals zu Akzeptanz.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Personentoleranz Gottes im stellvertretenden Tod Jesu Christi<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bedeutet das, wir haben es im Christentum mit einem intoleranten Gott zu tun? In Bezug auf die Abweichung von seiner Sch\u00f6pfungsordnung: Ja! Gegen\u00fcber den Menschen k\u00f6nnte er jedoch nicht toleranter sein. Das zeigt sich im Neuen Testament vor allem in Gottes Handeln durch Jesus Christus. Jesus unterscheidet deutlich zwischen Recht und Unrecht \u2013 und ruft die S\u00fcnder, nicht die Gerechten, in die Gemeinschaft mit Gott (vgl. Lk 15,1-2).<sup>42<\/sup> Am Kreuz kommt es durch Gottes Handeln zur \u201eintoleranten\u201c Richtigstellung der Welt, d.h. zum Gericht. In diesem Gericht zeigt sich Gottes Sachintoleranz, seine Ablehnung alles dessen, was sich gegen seine Erl\u00f6sungsabsicht stellt. Zugleich zeigt sich seine bedingungslose Toleranz gegen\u00fcber der Person darin, dass er die todbringenden Konsequenzen der entgleisten Sch\u00f6pfung nicht die Menschen treffen l\u00e4sst, sondern sich selbst \u2013 am Kreuz. Jesu Selbsthingabe f\u00fcr seine Gegner ist der Inbegriff g\u00f6ttlicher \u201eToleranz\u201c, die nach christlicher Interpretation gleichbedeutend wird mit Feindesliebe: Weil Gott den S\u00fcnder so sehr liebt, nimmt er dessen unausweichliches Schicksal selbst auf sich, um diesem eine neue Chance zu er\u00f6ffnen (z.B. R\u00f6m 5,8; Gal 1,4; Eph 5,2). Der S\u00fcnder soll durch das Mittel der Selbsthingabe \u201egesundgeliebt\u201c, zur \u00c4nderung bewegt, d.h. in Gemeinschaft derer aufgenommen werden, die in Jesus Christus bereits eine \u201eneue Sch\u00f6pfung\u201c sind (2 Kor 5,17).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hier setzt der radikale Toleranzauftrag f\u00fcr Christen ein: Die Kirche Jesu Christi ist dazu berufen, die Welt in gleicher Weise wie Christus zu lieben. Wie er sollen auch die Christen kompromisslos sein in ihrer Sachintoleranz gegen das B\u00f6se \u2013 und es nicht etwa akzeptieren oder gut hei\u00dfen (z.B. Mk 9,43). Aber diese Intoleranz gegen das B\u00f6se kann nach christlichem Selbstverst\u00e4ndnis nicht die Form haben, dass auf das B\u00f6se mit noch mehr B\u00f6sem (z.B. in Form von Gewalt) reagiert wird. Das Muster \u201eAuge um Auge\u201c w\u00fcrde, wie Ghandi es pr\u00e4gnant formuliert haben soll, nur dazu f\u00fchren, dass die ganze Welt erblindet. Das Unrecht der Welt l\u00e4uft sich tot nicht an denjenigen, die es gewaltsam mit noch mehr Unrecht erwidern, sondern an denen, die, wenn es anders nicht m\u00f6glich ist, es wie Christus zu erleiden bereit sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Christentum wendet sich also klar und intolerant gegen das als B\u00f6se erkannte, aber gleichzeitig gegen die Verurteilung und Verdammung von S\u00fcndern (Mt 7,1). Dabei ist ihre Toleranz niemals repressiv, in dem Sinne, dass sie das B\u00f6se ohne angemessenen Widerstand gew\u00e4hren lie\u00dfen. Sie sind dazu berufen, gegen das Unrecht in dieser Welt zu k\u00e4mpfen, wobei ihr Kampf mit geistlichen Waffen gef\u00fchrt wird, die nicht aus Rohstoffen der vergehenden ungerechten Welt gefertigt sind, sondern vom Heiligen Geist verliehen werden, der ein Angeld auf das Kommen der neuen Sch\u00f6pfung Gottes ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weil die Einsicht in das, was Gott sich mit dieser Welt gedacht hat, in letzter Konsequenz ein Geschenk des Heiligen Geistes ist, darum muss recht verstandene christliche Toleranz die Anwendung von Zwangsmitteln ausschlie\u00dfen. Der Versuch, Andersdenkende zu eigenen Glaubens\u00fcberzeugungen oder zur eigenen Glaubenspraxis zu zwingen, ist grunds\u00e4tzlich abzulehnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die vorstehenden \u00dcberlegungen k\u00f6nnen dabei helfen, eine christliche Toleranzperspektive von den vorherrschenden politischen Antidiskriminierungsstrategien zu unterscheiden, sowohl was die Zielsetzung als auch, was die Durchf\u00fchrung angeht. Christen haben eine Hoffnung, die nicht von dieser Welt ist, und diese Hoffnung sollte ihr (\u00f6ffentliches) Handeln leiten. F\u00fcr sie ist die Vision von einer Welt bestimmend, die im Frieden und der Gerechtigkeit Gottes Ruhe gefunden hat. Toleranz ist von daher in christlicher Perspektive kein H\u00f6chstwert, der ein friedliches Miteinander einer pluralistischen Gesellschaft garantieren k\u00f6nnte. Sie ist vielmehr eine \u00dcbung, in der die Menschenfreundlichkeit Gottes aufleuchtet, die aber auch dem Widerstand Gottes gegen das B\u00f6se Ausdruck verleiht. Toleranz ist ein Abbild der diese gefallene Welt auf ihre Bestimmung in Christus hin erhaltenden Gnade Gottes. Darin zeigt sich die Zukunftsorientierung christlicher \u201eToleranz\u201c: Sie hat keine \u00fcberzogenen (Gleichheits-)Erwartungen an diese Welt, an denen der Mensch scheitern muss. Ihr \u201eProprium\u201c ist vor allem die Hoffnung auf Gottes unbegrenztes Heil, das erst in der Zukunft voll auf der Erde realisiert wird, das aber schon inmitten aller Unvollkommenheit der Welt von den Christen in t\u00e4tiger Liebe und glaubw\u00fcrdigem Engagement bezeigt werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Colin Bergen, Texte zur Diskussion Nr. 38, Institut f\u00fcr Ethik und Werte (<a href=\"http:\/\/www.ethikinstitut.de\">www.ethikinstitut.de<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>______________<\/p>\n<p>1 Vgl. https:\/\/www.theguardian.com\/world\/2013\/ nov\/27\/christian-guesthouse-owners-appeal-gay-couples.<\/p>\n<p>2 Vgl. Forst, Toleranz, 30ff.: Forst gliedert das Toleranzkonzept in sechs unterschiedliche Bestandteile, die in jeder Toleranzkonzeption unterschiedlich bestimmt werden (z.B. die Grenze der Toleranz).<\/p>\n<p>3 Frei \u00dcbersetzt nach SEP, Toleration.<\/p>\n<p>4 Als klassischer Vordenker der neuzeitlichen Toleranzkonzeptionen gilt John Locke mit seinem Brief \u00fcber die Toleranz.<\/p>\n<p>5 Vgl. Hempelmann, Wahrheit, 47ff.<\/p>\n<p>6 Vgl. Hempelmann, Wahrheit, 40-43: Zwar beabsichtigt eine Gesellschaft, in der jeder zu allem Ja und Amen sagt, dem Anschein nach tiefe gegenseitige Achtung. Allerdings ist zu hinterfragen, ob sich hier nicht eigentlich Respektlosigkeit einschleicht, wenn der Fremde gar nicht mehr in seiner besonderen Eigenart als fremd wahrgenommen, benannt und \u201egew\u00fcrdigt\u201c wird. \u201eFrieden, oder weniger anspruchsvoll: ein weniger konflikttr\u00e4chtiges Miteinander kann es nur da geben, wo die Gegens\u00e4tze nicht unterdr\u00fcckt werden und sich dann darum nicht eines Tages eruptiv Ausdruck verschaffen; wo sie vielmehr artikuliert ausgetragen, und d.h. in vielen F\u00e4llen: wo sie auch pers\u00f6nlich erlitten werden k\u00f6nnen\u201c (ebd. 45).<\/p>\n<p>7 Vgl. Dowler, Gospel, 9 in Anlehnung an James Kalb.<\/p>\n<p>8 Jonas, Diskriminierung, 80.<\/p>\n<p>9 Es geh\u00f6rt zu den vielen Inkonsequenzen des Antidiskriminierungskonzepts, dass die Begr\u00fcndung, die Wohnung nicht an die Interessenten zu vermieten, da Kinder im Haus nicht erw\u00fcnscht seien, zwar auch rechtlich anfechtbar w\u00e4re, das Merkmal, Kinder zu haben (die altersgem\u00e4\u00dfen L\u00e4rm verursachen), von den Kriterien der Antidiskriminierungsbestimmungen aber nicht erfasst werden. Als schutzw\u00fcrdig gilt die \u201egeschlechtliche Identit\u00e4t\u201c<\/p>\n<p>10 Der technische Begriff der Diskriminierung wurde erst im 20. Jh. eingef\u00fchrt, um die gro\u00dffl\u00e4chige Gruppenstruktur des Unrechts herauszustellen (vgl. Altmann, Discrimination).<\/p>\n<p>11 BVerfGE 98, 365; vgl. Beutke, Faktensammlung, 7.<\/p>\n<p>12 \u201eaus Gr\u00fcnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit\u00e4t\u201c (AGG).<\/p>\n<p>13 In den Bereichen der Einstellungsbedingungen, der Besch\u00e4ftigungs- und Arbeitsbedingungen, der Berufsberatung, der Mitgliedschaft und Mitwirkung in Vereinigungen, des Sozialschutzes, sozialer Verg\u00fcnstigungen, der Bildung und des Zugangs und der Versorgung mit G\u00fctern und Dienstleistungen (vgl. AGG).<\/p>\n<p>14 F\u00fcr eine ausf\u00fchrliche Darstellung der Entwicklung des Gleichheitssatzes s. Hattenhauer, Grundlagen, 29-59. Dowler argumentiert in Anlehnung an Siedentop, dass dar\u00fcber hinaus auch Werte wie Diversit\u00e4t, Toleranz und Inklusion keine Fr\u00fcchte der \u201ebefreienden\u201c S\u00e4kularisierung sind, sondern sich im Gegenteil aus dem christlichen Weltbild ergeben haben (vgl. ders., Gospel, 14f.).<\/p>\n<p>15 So darf die Bundesrepublik die Toleranz solchen gesellschaftlichen Gruppen verweigern, die ihre Rechtordnung zu \u00fcberwunden trachten, die gerade das Zusammenleben unterschiedlicher \u00dcberzeugungen gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>16 Fleischhauer, Erfindung.<\/p>\n<p>17 Ebd.<\/p>\n<p>18 Das Erkennen auch Bef\u00fcrworter des AGG: vgl. Scherr, Diskriminierung, 17.<\/p>\n<p>19 Vgl. Jonas, Diskriminierung, 80.<\/p>\n<p>20 Forst, Toleranz, 32.<\/p>\n<p>21 Vgl. http:\/\/www.cbc.ca\/news\/canada\/calgary\/ alberta-education-gender-lgbtq-gsa-guidelines-1.3402300.<\/p>\n<p>22 Fleischhauer, Erfindung.<\/p>\n<p>23 Diese Subjektivit\u00e4t schl\u00e4gt sich wie gezeigt in der Auswahl der gesch\u00fctzten Merkmale des AGG nieder: Es stellt sich die Frage, \u201ewelche Merkmale \u00fcberhaupt normativ bedeutsam sein d\u00fcrfen und welche normativ-praktischen Konsequenzen daran gekn\u00fcpft werden sollen\u201c (Vgl.\u00a0Rottleuthner, Diskriminierung, 20).<\/p>\n<p>24 So auch James Kalb\u2019s d\u00fcstere Prognose: \u201eRussian socialism ended in the reign of lawless greed, and Western multiculturalism will very likely end in a radically divided society shot through with hatred and violence\u201c (zit. nach: Dowler, Gospel, 11).<\/p>\n<p>25 Fleischhauer, Erfindung.<\/p>\n<p>26 Vgl. O\u2019Donovan, Ways, 41.<\/p>\n<p>27 Dieser Ansatz wird klassischerweise als Egalitarismus bezeichnet.<\/p>\n<p>28 Die folgenden Ausf\u00fchrungen st\u00fctzen sich auf ebd., 38ff. und Gosepath, Gleichheit, 19-24.<\/p>\n<p>29 Vgl. ebd., 22; F\u00fcr eine detaillierte Aufschl\u00fcsselung ders., Equality. O. O\u2019Donovans Begrifflichkeit, die sich an Grotius\u2019 Differenzierung von expletiver und attributiver Gerechtigkeit anschlie\u00dft wird hier vereinfacht wiedergegeben. O\u2019Donovan selbst erkennt nur die konstitutive (bei ihm \u201emoralische\u201c) Gleichheit als echte Gleichheit an.<\/p>\n<p>30 Vgl. O\u2019Donovans Erkl\u00e4rung der aristotelischen Vorstellung moralischer Gleichheit (ders., Ways, 41).<\/p>\n<p>31 F\u00fcr die folgenden Ausf\u00fchrungen s. ebd., 38, wo O\u2019Donovan die Revision des Aristoteles durch Hugo Grotius bespricht.<\/p>\n<p>32 Vgl. ebd., 43ff.<\/p>\n<p>33 Vgl. ders., Diskriminierung\/Antidiskriminierung, 8.<\/p>\n<p>34 Vgl. O\u2019Donovan, Ways, 42.<\/p>\n<p>35 Vgl. ebd., 41.<\/p>\n<p>36 F\u00fcr einen ausf\u00fchrlichen \u00dcberblick \u00fcber die unterschiedlichen Theorien, welche Ressourcenverteilung Gerechtigkeit implizieren sollte s. Gosepath, Equality.<\/p>\n<p>37 Diesen Gedanken hat James Kalb auf den Punkt gebracht: \u201eToleration despises bigots, inclusiveness shuts out excluders, and diversity insists that we all line up to support it\u201c (ders., Against Inclusiveness, Tacoma 2013, 16, zit. nach: Dowler, Gospel, 7).<\/p>\n<p>38 Zitat aus der Airbnb-Email \u201eDiskriminierung und Zusammengeh\u00f6rigkeit: Was das f\u00fcr dich bedeutet\u201c zur Benachrichtigung der Mitglieder vom 29.10.2016.<\/p>\n<p>39 Vgl. den Ansatz von Volf (Ausgrenzung, 18ff.).<\/p>\n<p>40 So O\u2019Donovan in Anlehnung an Kierkegaard (vgl. ders., Ways, 42.<\/p>\n<p>41 Vgl. ebd., 43.<\/p>\n<p>42 Vgl. Dowler, Gospel, 20f.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Auswahlbibliographie<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Altman, Andrew, Art. Discrimination (The Stanford Encyclopedia of Philosophy), http:\/\/plato.stanford.edu\/archives\/fall2015\/ entries\/discrimination\/ vom 31.01.17<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beutke, Mirijam, Faktensammlung Diskriminierung. Programm Integration und Bildung der Bertelsmann Stiftung, http:\/\/www.bertelsmannstiftung.de\/fileadm in\/files\/Projekte\/28_Einwanderung_und_Vielfalt\/Faktensammlung_Diskriminierung _BSt_2015.pdf vom 31.01.17<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dowler, Edward, Inclusive Gospel? Cambridge 2015<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Fleischhauer, Jan, Die Erfindung des Opfers, http:\/\/www.dijg.de\/analysen-zeitgeist\/ fleischhauer-erfindung-opfers\/ vom 31.01. 17<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Forst, Rainer, Toleranz im Konflikt. Geschichte, Gehalt und Gegenwart eines umstrittenen Begriffs, 4. Aufl. Frankfurt 2014<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Forst, Rainer, Art. Toleration (The Stanford Encyclopedia of Philosophy), https:\/\/plato.stanford.edu\/archives\/sum201 2\/entries\/toleration\/ vom 31.01.2017<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gosepath, Stefan, Art. Equality, (The Stanford Encyclopedia of Philosophy) http:\/\/plato.stanford.edu\/archives\/spr2011\/ entries\/equality\/ vom 31.01.17<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gosepath, Stephan, Gleichheit. Begriffsgeschichte und aktuelle Debatten, in: Gleichheit, vom Wert der Nichtdiskriminierung, Hg. Clemens Sedmank, (Grund-werte Europas 3), 19-31<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Handbuch soziale Probleme, Hgg. G\u00fcnter Albrecht\/Axel Groenemeyer, 2. Aufl. Wiesbaden 2012<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hempelmann, Heinzpeter, Wahrheit ohne Toleranz \u2013 Toleranz ohne Wahrheit?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Chancen und Grenzen des Dialogs mit Andersgl\u00e4ubigen, 2. Aufl. Wuppertal 1997<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jonas, Kai J., Diskriminierung, in: W\u00f6rterbuch der Soziologie, Hg. G\u00fcnter Endruweit\/Gisela Trommsdorf u.a., 3. Aufl. Konstanz 2014<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">O\u2019Donovan, Oliver, The Ways of Judgment. The Bampton Lectures, 2003, Grand Rapids 2005<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Rottleuthner, Hubert\/Matthias Mahlmann, Diskriminierung in Deutschland. Vermutungen und Fakten (Recht und Gesellschaft 3), Baden-Baden, 2011<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Scherr, Albert, Diskriminierung\/ Antidiskriminierung. Begriffe und Grundlagen, in: APuZ 9, 2016, 3-10<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Scherr, Albert, Wie Unterschiede und Benachteiligungen gesellschaftlich hergestellt werden, 2.\u00a0Aufl. Wiesbaden 2016<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Volf, Miroslav, Von der Ausgrenzung zur Umarmung. Vers\u00f6hnendes Handeln als Ausdruck christlicher Identit\u00e4t, Marburg 2012<\/p>\n<p>\u00a9 2017 Institut f\u00fcr Ethik &amp; Werte, Rathenaustr. 5-7, 35394 Gie\u00dfen,<br \/>\nTel. 0641 97970-35, info@ethikinstitut.de\/<a href=\"http:\/\/www.ethikinstitut.de\">www.ethikinstitut.de<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Einleitung 3600\u00a3 Strafe \u2013 so lautete das Urteil eines britischen Gerichts im Fall von Peter und Hazelmary Bull (66\/71) aus dem Jahre 2013. Zwei Jahre zuvor hatten die Gasthausbesitzer einem homosexuellen Paar die \u00dcbernachtung in einem ihrer Doppelzimmer verweigert. 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