{"id":14286,"date":"2017-01-16T14:15:15","date_gmt":"2017-01-16T13:15:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14286"},"modified":"2017-01-16T14:16:05","modified_gmt":"2017-01-16T13:16:05","slug":"ungeklaert-verantwortung-fuer-das-leben-oder-beihilfe-zum-suizid","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14286","title":{"rendered":"Ungekl\u00e4rt: Verantwortung f\u00fcr das Leben oder Beihilfe zum Suizid?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Alter, Behinderung, Schmerz und Krankheit sind unabweisbare Realit\u00e4ten des menschlichen Lebens, wenngleich ihre gesellschaftliche Bewertung historisch und kulturell variiert. Sind sie ein Moment der conditio humana oder blo\u00df Defizite, die dem Leben letztlich die W\u00fcrde rauben? Unter Berufung auf Autonomie erschien etwa Gunther Sachs der Suizid als eine verlockende Alternative, wie er in seinem Abschiedsbrief zum Ausdruck brachte: \u201eDer Verlust der geistigen Kontrolle \u00fcber mein Leben w\u00e4re ein w\u00fcrdeloser Zustand, dem ich mich entschlossen habe, entschieden entgegenzutreten.\u201c<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1). Da nun eine autonome Selbstt\u00f6tung \u2013 insbesondere unter den genannten Einschr\u00e4nkungen \u2013 nicht jedem m\u00f6glich ist, finden sich verschiedene Formen zur Unterst\u00fctzung bei diesem Vorhaben \u2013 etwa durch Vereine wie Dignitas in der Schweiz, welcher sich f\u00fcr \u201eSelbstbestimmung, Freiheit der Wahl und Menschenw\u00fcrde bis zuletzt\u201d(2) einsetzt. Suizid wird hier als \u201eletztes Menschenrecht\u201c postuliert, moralische und gesetzliche Verbote von Suizidhilfe als \u201eBevormundung\u201c (3) abgelehnt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In Deutschland scheint die \u00f6ffentliche Diskussion um den \u00a7 217, in dem die Beihilfe zum Suizid gesetzlich geregelt wird, nach einigen Artikeln und Fernsehdiskussionen in Sommer und Herbst des vergangenen Jahres beendet zu sein. Der Bundestag hat am 6.11. 2016 den Gesetzesentwurf des Abgeordneten Brand (Drucksache 18\/5373) beschlossen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige F\u00f6rderung der Selbstt\u00f6tung unter Strafe stellt. Straffrei dagegen bleibt, \u201ewer selbst nicht gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig handelt\u201c (4). Das Gesetz gilt restriktiv und liberal zugleich, weil es Ablehnung einer \u201aT\u00f6tungshilfe gegen Bezahlung\u2019 ablehnt, aber Angeh\u00f6rigen und Nahestehenden (mit Hilfe von \u00c4rzten), Sicherheit vor Strafverfolgung gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unterschwellig ist mit diesem Gesetz ein \u201ebeispielloser Wertebruch in der deutschen Nachkriegsgeschichte\u201c (5) vollzogen worden, wie das Arbeitsb\u00fcndnis \u201eKein assistierter Suizid in Deutschland\u201c, attestiert. In dem Arbeitsb\u00fcndnis haben sich \u00c4rzte, Juristen, P\u00e4dagogen, Philosophen, \u00d6konomen und Angeh\u00f6rige von Pflegeberufen zusammengefunden, um mit Hilfe des Verfassungsrechtlers Christoph Partsch aus Berlin Verfassungsbeschwerde gegen \u00a7 217 StGB einzureichen. Die Beschwerdef\u00fchrer bef\u00fcrchten eine Ver\u00e4nderung des medizinischen Berufsethos und eine schleichende gesellschaftliche Akzeptanz von Suizid und Suizidbeihilfe (6).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Neben der rechtlichen Bewertung wirft die gesamte Diskussion auch die philosophische und gesellschaftspolitische Frage auf, ob mit dem Fokus auf Autonomie und dem unterstellten Anspruch auf einen selbstbestimmten Tod tats\u00e4chlich eine plausible Grundlage f\u00fcr eine ethische Bewertung gegeben ist. Ist nur selbstbestimmtes Leben w\u00fcrdevolles Leben? D\u00fcrfen wir \u00fcber unsere Person in dieser Weise verf\u00fcgen? K\u00f6nnen wir in einem existenziellen Ausnahmezustand geplagt von Sorge, Schmerz und Ungewissheit tats\u00e4chlich eine derartig endg\u00fcltige und kategorische Entscheidung treffen? Ist es nicht zynisch, in diesem Kontext das <strong>Recht<\/strong> auf Selbstt\u00f6tung zu propagieren, aber die <strong>Pflicht<\/strong> der Gemeinschaft gegen\u00fcber Schwachen und Schutzbed\u00fcrftigen zu ignorieren? Wom\u00f6glich vollzieht der vermeintlich freie Wille nur einen unausgeprochenen gesellschaftlichen Imperativ in einem Kraftfeld von \u00d6konomisierung und Individualisierung, wo uns Wert und W\u00fcrde als Last und Kosten vorgerechnet werden (7)?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei Gesetzen geht es nicht um Einzelf\u00e4lle, sondern darum, wie wir als Gemeinschaft zuk\u00fcnftig leben wollen. \u00dcber Generationen hinweg m\u00fcssen grundlegende Werte deshalb gesch\u00fctzt werden. Auch Menschen, denen schweres Leid oder gar der Tod unmittelbar bevorstehen, sind durch das Grundgesetz\u00a0 als Personen in Wert und W\u00fcrde anerkannt.\u00a0\u00a0 Anstelle einer Legalisierung der Suizidhilfe w\u00e4re es deshalb angebracht, die lebensbejahende Unterst\u00fctzung von Betroffenen auszubauen und zu gew\u00e4hrleisten. Das Arbeitsb\u00fcndnis unterstreicht: \u201eAufgrund der sozialen Verbundenheit und des medizinischen Fortschrittes sind wir heute in der Lage, schwer kranke und sterbende Menschen so zu versorgen, dass sie nicht unertr\u00e4glich leiden m\u00fcssen und sich aufgehoben f\u00fchlen.\u201c (8) Es gibt M\u00f6glichkeiten, die W\u00fcrde zu wahren. Sie gegen eine verabsolutierte Autonomie auszuspielen bedeutet, das\u00a0 Wertesystem unserer Gemeinschaft auf eine schiefe Ebene zu setzen und die Pflicht der Gemeinschaft gegen\u00fcber Schutzbed\u00fcrftigen und gegen\u00fcber dem Leben noch weiter zu schw\u00e4chen. In einer alternden Gesellschaft kann das nicht nur im Einzelfall fatal enden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Institut f\u00fcr Demographie, Allgemeinwohl und Familie, 16.1.2017, <a href=\"http:\/\/www.i-daf.org\">www.i-daf.org<\/a><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">__________________________<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1)\u00a0\u00a0\u00a0 Sachs, Gunther: Abschiedsbrief im Wortlaut. http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/gesellschaft\/menschen\/wortlaut-der-abschiedsbrief-von-gunter-sachs-1637779.html<br \/>\n(2)\u00a0\u00a0\u00a0 http:\/\/www.dignitas.ch<br \/>\n(3)\u00a0\u00a0\u00a0 http:\/\/www.dignitas.ch<br \/>\n(4)\u00a0\u00a0\u00a0 Drucksache 18\/5373Gesetzesentwurf Brand, S. 5. http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/18\/053\/1805373.pdf<br \/>\n(5)\u00a0\u00a0\u00a0 http:\/\/kein-assistierter-suizid.de\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/Pressemitteilung-9.11.15.pdf<br \/>\n(6)\u00a0\u00a0\u00a0 http:\/\/kein-assistierter-suizid.de\/wp-content\/uploads\/2015\/07\/Pressemitteilung-VB-17.12.16.pdf<br \/>\n(7)\u00a0\u00a0\u00a0 Diese Frage wird jetzt auch in der Presse aufgeworfen, vgl. dazu<br \/>\nhttp:\/\/www.faz.net\/aktuell\/feuilleton\/debatten\/ein-algorithmus-soll-ueber-leben-und-tod-entscheiden-14606357.html<br \/>\n(8)\u00a0 http:\/\/kein-assistierter-suizid.de<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Alter, Behinderung, Schmerz und Krankheit sind unabweisbare Realit\u00e4ten des menschlichen Lebens, wenngleich ihre gesellschaftliche Bewertung historisch und kulturell variiert. 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