{"id":14180,"date":"2016-12-08T10:37:55","date_gmt":"2016-12-08T09:37:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14180"},"modified":"2016-12-08T10:39:33","modified_gmt":"2016-12-08T09:39:33","slug":"wort-des-vorstandes-des-saechsischen-gemeinschaftsverbandes-zur-segnung-von-paaren-in-eingetragener-lebenspartnerschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=14180","title":{"rendered":"Wort des Vorstandes des S\u00e4chsischen Gemeinschaftsverbandes zur \u201eSegnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft\u201c"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>An unsere Gemeinschaftsleiter, angestellten Mitarbeiter, Ruhest\u00e4ndler, Mitglieder der Delegiertenversammlung und Mitglieder des EC-Vorstandes sowie die Leiter unserer EC-Jugendkreise<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sehr geehrte, liebe Schwestern und Br\u00fcder,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">seit dem 17. Oktober 2016 liegt ein Beschluss der Kirchenleitung Sachsens vor, der \u00f6ffentliche gottesdienstliche Segnungen f\u00fcr Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften nun auch in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens erm\u00f6glicht. Es fehle zwar ein gesamtkirchlicher Konsens in dieser Frage, doch werde nun <em>\u201eden unterschiedlichen Auffassungen\u2026 gem\u00e4\u00df dem Ergebnis des Gespr\u00e4chsprozesses zum Schriftverst\u00e4ndnis durch die Freigabe des Gewissens Raum gegeben und Schutz gew\u00e4hrt.\u201c <\/em><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Einer solchen Freigabe des Gewissens an dieser Stelle k\u00f6nnen wir als Vorstand des S\u00e4chsischen Gemeinschaftsverbandes nicht folgen. Nach biblischem Verst\u00e4ndnis ist das Gewissen keine normsetzende Instanz, sondern an Gottes Wort gebunden. Was zu tun oder zu lassen ist, sagt nicht das Gewissen, sondern Gottes Gebot; und da gibt es keine biblischen Aussagen, die praktizierte Homosexualit\u00e4t in eine positive Beziehung zum Willen Gottes setzen \u2013 im Gegenteil (s. 3 Mo 18,22; R\u00f6m 1,26f.). Homosexualit\u00e4t als Sch\u00f6pfungsvariante zu lehren, entspricht deshalb nicht der biblischen Lehre, sondern steht ihr entgegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn nun unter Berufung auf Freigabe und Schutz des Gewissens Pfarrer zuk\u00fcnftig ihre individuelle theologische Erkenntnis \u00f6ffentlich legitimieren und damit homosexuelle Partnerschaften als dem Willen Gottes gem\u00e4\u00df deklarieren k\u00f6nnen, wird das Gewissen vieler in unserer Landeskirche und in unseren Gemeinschaften verletzt. Zudem f\u00e4llt dem jeweiligen Kirchenvorstand nur noch eine beratende Rolle zu, obwohl ihm seit der Reformationszeit eine korrigierende Rolle in den Fragen von Predigt und Lehre zugesprochen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Deshalb erkl\u00e4ren wir:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Der Vorstand des S\u00e4chsischen Gemeinschaftsverbandes kann dem Beschluss der Kirchenleitung nicht zustimmen. Wir grenzen uns klar ab von jeder Form der Diskriminierung homosexuell empfindender Menschen, doch kann Paaren in eingetragener Partnerschaft kein \u201eSegen\u201c zugesprochen werden, der gar kein Segen ist, weil niemand segnen kann, was Gott nicht segnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) Die Freigabe der \u00f6ffentlichen Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren wird das Miteinander unterschiedlicher Auffassungen in dieser Frage k\u00fcnftig weiter erschweren und die innere Polarisierung unserer Landeskirche fortsetzen. Wir haben deshalb Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, wenn Landeskirchliche Gemeinschaften in Orten, in denen die Segnung einer homosexuellen Partnerschaft gelehrt oder durchgef\u00fchrt wird, eigenst\u00e4ndig und frei dar\u00fcber entscheiden, ob und in welcher Weise sie sich am Leben der Kirchgemeinde beteiligen wollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c) Viele Br\u00fcder und Schwestern fragen, welchen Weg nun der S\u00e4chsische Gemeinschaftsverband in seiner Beziehung zur S\u00e4chsischen Landeskirche einschl\u00e4gt. Die einen leben in ihren Orten eine gro\u00dfe geschwisterliche N\u00e4he zu ihrer Kirchgemeinde, die sie auch weiterhin sch\u00e4tzen und pflegen wollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die anderen sehen jetzt den Zeitpunkt f\u00fcr einen Kirchenaustritt \u2013 f\u00fcr sich selbst, aber auch f\u00fcr den Verband insgesamt. In wieder anderen Orten gibt es unterschiedliche Positionen in ein und der-selben Gemeinschaft. \u2013 Wer diese unterschiedlichen geistlichen Entscheidungen aller seiner Mitglieder ernst nimmt, kann der Bitte um einen Gesamtaustritt des S\u00e4chsischen Gemeinschaftsverbandes aus der Landeskirche nicht Folge leisten, der im \u00dcbrigen gar nicht m\u00f6glich ist, da es eine Kirchenmitgliedschaft als Verband nicht gibt. Kirchenmitgliedschaft gibt es nur als Mitgliedschaft einzelner Personen in ihrer \u00f6rtlichen Kirchgemeinde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">d) Im Blick auf Br\u00fcder und Schwestern, die aus Gewissensgr\u00fcnden ihre Kirchenmitgliedschaft aufgeben, wiederholen wir den Beschluss der Gnadauer Mitgliederversammlung vom 12. Februar 2003: \u201e<em>Wir ermutigen betroffene Verb\u00e4nde, den aus der Landeskirche Ausgetretenen geistliche Heimat zu bieten. Wir haben Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass sie diesen Personen gemeindliche Versorgung gew\u00e4hren&#8230;\u201c <\/em>F\u00fcr den Bereich des S\u00e4chsischen Gemeinschaftsverbandes gilt deshalb die bisherige Regelung, dass Ausgetretene auch in Zukunft in unseren Landeskirchlichen Gemeinschaften in allen Bereichen mitarbeiten und Verantwortung tragen und auch alle Amtshandlungen (Trauung, Beerdigung), Segnungen (Traujubil\u00e4en, Kindersegnungen) sowie Abendmahl, Taufe und Konfirmation empfangen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der Bitte, in diesen Zeiten fest bei unserem HERRN und beieinander zu stehen, gr\u00fc\u00dfen Euch in der Verbundenheit des gemeinsamen Dienstes<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>gez. Prof. Johannes Berthold (Vorsitzender)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>gez. Dr. Michael Kusche (Stellvertr. Vorsitzender)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>gez. Matthias Dre\u00dfler (Landesinspektor)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>gez. Michael H\u00e4rtel (Verwaltungsinspektor) <\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>gez. J\u00fcrgen Fickert (Beisitzer)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>gez. H.-J\u00fcrgen Schmahl (Schriftf\u00fchrer)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>gez. Reinhard Steeger (Beisitzer)<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>An unsere Gemeinschaftsleiter, angestellten Mitarbeiter, Ruhest\u00e4ndler, Mitglieder der Delegiertenversammlung und Mitglieder des EC-Vorstandes sowie die Leiter unserer EC-Jugendkreise Sehr geehrte, liebe Schwestern und Br\u00fcder, seit dem 17. Oktober 2016 liegt ein Beschluss der Kirchenleitung Sachsens vor, der \u00f6ffentliche gottesdienstliche Segnungen f\u00fcr Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften nun auch in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens erm\u00f6glicht. 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