{"id":1406,"date":"2009-08-05T14:58:06","date_gmt":"2009-08-05T12:58:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=1406"},"modified":"2009-09-08T13:05:27","modified_gmt":"2009-09-08T11:05:27","slug":"hoffnung-auf-demokratische-gesetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=1406","title":{"rendered":"Hoffnung auf demokratische Gesetze"},"content":{"rendered":"<p><strong>Hoffnung auf demokratische Gesetze<br \/>\nFolgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.06.2009 zwar den Lissabon Vertrag der Europ\u00e4ischen Union gebilligt, aber Nachbesserungen gefordert. Das Begleitgesetz \u00fcber die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestags und Bundesrats in Angelegenheiten der EU gen\u00fcgt nicht den Anforderungen des Grundgesetzes (Aktenz.: 2 BvR 2\/2008 UA). Es fragt sich, ob dadurch sich in der Gesetzgebung etwas zugunsten der christlichen Kultur wenden werde.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Wichtig ist zun\u00e4chst einmal, dass das Inkrafttreten des Vertragstextes in seiner gegenw\u00e4rtigen Form durch die verbindliche Zusage von Bundespr\u00e4sident K\u00f6hler zun\u00e4chst einmal verhindert ist, da er die Ratifizierung erst vornehmen wird, wenn das Bundesverfassungsgericht \u00fcber die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des Zustimmungsgesetzes entschieden hat. F\u00fcr die Kritiker an der EU-Verfassung (Lissabonner Vertrag) ist Zeitgewinn ganz wichtig. Verfassungskonform m\u00fcssen zumindest folgende Bereiche werden: demokratische Legitimierung, gesicherter Grundrechtsschutz gegen\u00fcber EU, Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes und rechtsstaatlicher Europ\u00e4ischer Gerichtshof.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Im Zentrum steht die Beanstandung der bislang vorgesehenen pauschalen Zustimmung zu allen Entscheidungen der EU. Das BVG sieht darin einen Eingriff in die nationale Souver\u00e4nit\u00e4t \u2013 alles andere als eine Nebens\u00e4chlichkeit. Das nationale Parlament hat die Pflicht, sich mit jeder dieser Interventionen detailliert zu befassen. Die eigenen Kontrollpflichten des Bundestags sind zu st\u00e4rken. Die im Reformvertrag von 2007 festgehaltene einfache Mehrheit im EU-Ministerrat ist auf keinen Fall zu rechtfertigen. Das undemokratische Europ\u00e4ische Parlament \u2013 nicht \u201egleichheitsgerecht gew\u00e4hlt\u201c \u2013 l\u00e4sst sich so nicht korrigieren und kann allenfalls zur Legitimation von EU-Verordnungen erg\u00e4nzend beitragen. Es ist sicherzustellen, dass die EU-Gremien sich an die einger\u00e4umten Befugnisse halten und in der Bundesrepublik \u201ewesentliche R\u00e4ume zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverh\u00e4ltnisse\u201c bestehen bleiben. Erst dann k\u00f6nnen weitere Befugnisse auf die EU \u00fcbertragen werden. Das BVG hat sich selbst Kontrollrechte vorbehalten, auch im Hinblick auf den EUGH.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Rechtlich es um Verst\u00f6\u00dfe gegen die Artikel 38 Abs. 1 und 23 Abs. 1 des Grundgesetzes, weil Bundestag und Bundesrat im Rahmen der europ\u00e4ischen Rechtssetzung keine hinreichenden Beteiligungsrechte einger\u00e4umt worden sind. Nun m\u00fcssen die Abgeordneten in das zu korrigierende \u201eBegleitgesetz\u201c weitreichende Kontrollrechte einbeziehen, gerade wenn es zu Kompetenzerweiterungen der EU kommt. Das BVG wird darauf achten, dass die Kontrollrechte auch ad\u00e4quat ausge\u00fcbt werden. Nachdem aus der Perspektive des BVG das EU-Parlament geradezu hoffnungslos undemokratisch erscheint, sollen Bundestag und Bundesrat daf\u00fcr sorgen, dass das deutsche Grundgesetz unantastbar bleibt. Zu dem erw\u00e4hnten nationalen Schutzraum geh\u00f6rt vor allem der von den Grundrechten gesch\u00fctzte private Bereich. Einbezogen sind politische Entscheidungen, die \u201ein besonderer Weise auf kulturelle, historische und sprachliche Verst\u00e4ndnisse angewiesen sind\u201c. Dazu geh\u00f6rt auch \u201edie Gestaltung der Familien- und Bildungsverh\u00e4ltnisse\u201c sowie der \u201eUmgang mit dem religi\u00f6sen oder weltanschaulichen Bekenntnis\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Begr\u00fc\u00dfenswert ist, dass zun\u00e4chst einmal das Grundgesetz Ma\u00dfstab f\u00fcr k\u00fcnftige Gesetze bleibt. So wird z. B. die \u201esexuelle Identit\u00e4t\u201c im Gegensatz zur EU-Grundrechtscharta in den deutschen Grundrechten nicht gesch\u00fctzt. Die Priorit\u00e4t der Ehe nach Art. 6 GG bleibt im Vergleich zu anderen Lebensgemeinschaften bestehen. Es entf\u00e4llt auch die vorgesehene Strafrechtskompetenz f\u00fcr die EU-Politiker, so dass nicht z. B. unmittelbar die neuen \u201eDelikte\u201c wie Diskriminierung von Homosexuellen oder Verst\u00f6\u00dfe gegen die Politische Korrektheit strafw\u00fcrdig werden. Das hat auch zumindest mittelbare Wirkung f\u00fcr die deutschen Regierungen, die nicht mehr so selbstherrlich Ideologien fr\u00f6nen k\u00f6nnen wie Gender Mainstreaming und sich dabei auf dem Weg \u00fcber Br\u00fcssel, also hinter dem R\u00fccken des Bundestags, ein verfassungswidriges Vorgehen anma\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Das bedeutet nach meiner Ansicht, dass f\u00fcr den Christen die BVG-Entscheidung positiv zu bewerten ist, auch wenn man vielleicht die Null-und-Nichtig-Erkl\u00e4rung des Lissabonner Vertrags erwartet haben k\u00f6nnte. Der Verfassungsrichter Professor Udo Di Fabio, der als Berichterstatter das Urteil verfasst hat, bekennt sich \u2013 wie ich es im pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch erfahren habe und was seine B\u00fccher best\u00e4tigen \u2013 eindeutig zum christlichen Glauben. Sein indirekter Weg zeugt von Klugheit, was auch der \u201eSpiegel\u201c einr\u00e4umt, etwa mit der Charakterisierung \u201eintelligentere Version\u201c. Die Wortwahl des BVG vermeidet unmittelbare Vorw\u00fcrfe und l\u00e4sst den Vertragstext als solchen stehen, um \u00fcber nationales Recht einschlie\u00dflich der eigenen Kompetenz die deutsche Verfassung abzusichern. Damit wird zwangsl\u00e4ufig auch die EU bei der freien Umsetzung ihrer Ideologien gehemmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6. Der Freiheitsraum f\u00fcr christliches Gedankengut wird somit erweitert. Das hat zur Folge, dass die Position der Christen in Deutschland grunds\u00e4tzlich verbessert wird, sie haben eher die M\u00f6glichkeit, unb\u00fcrokratisches Handeln der EU-B\u00fcrokraten oder der Regierungsmitglieder in Berlin zu brandmarken. Vielleicht kann die EKD von den verbesserten M\u00f6glichkeiten auch Gebrauch machen, selbst wenn sie \u2013 erst recht nach der Wahl einer Gr\u00fcnen zur Synodalpr\u00e4sidentin \u2013 derzeit keinen Anlass zur Hoffnung bietet, sich von den modischen Ideologien zu l\u00f6sen. Es lohnt sich ganz gewiss, Bundestag und Bundesrat mehr ins Visier zu nehmen und \u00fcber einen \u201ekonstruktiven Lobbyismus\u201c die Entscheidungstr\u00e4ger in Richtung wirklichem Wohl des Volkes zu motivieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">7. Mich erf\u00fcllt pers\u00f6nlich die Hoffnung, dass durch das BVG-Urteil k\u00fcnftige Gesetze des Bundestags und Verordnungen der EU ideologiefrei werden. Der Einengung durch die wissenschaftlich unhaltbare Forderung, Parlamente zur Beachtung von \u201eGender Mainstreaming\u201c zu zwingen, muss ein Ende bereitet werden. Die grundgesetzm\u00e4\u00dfig garantierten Freiheiten m\u00fcssen wieder dominant werden mit der Folge, dass grundrechtswidrige Regelungen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz au\u00dfer Kraft gesetzt werden sowie die Errungenschaften der christlichen Kultur wieder mehr Relevanz erlangen \u2013 wie der Verfasser in seinen B\u00fcchern \u201eHilfe, wir werden diskriminiert\u201c und \u201eMehr Mut zum C in der Politik\u201c (beide sdv-Verlag, Schleswig) unmissverst\u00e4ndlich gefordert hat. Ehe und Familie m\u00fcssen intensiver gesch\u00fctzt werden, als es die deutsche Regierung mit Kreationen wie der Krippenf\u00f6rderung f\u00fcr Kleinkinder realisiert. Auch muss das Bildungsniveau angehoben werden, wobei schon ein Fortschritt erzielt wird, wenn Politiker und Medien motiviert werden, mit den christlichen Errungenschaften und deren Repr\u00e4sentanten fairer umzugehen, als dies in der ersten H\u00e4lfte des Jahres 2009 geschehen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Ergebnis l\u00e4sst sich festhalten, dass das BVG-Urteil \u2013 wenn auch nicht vordergr\u00fcndig \u2013 M\u00f6glichkeiten aufzeigt, dem Wohl des Volkes gerade auf der Grundlage der christlich-abendl\u00e4ndischen Kultur zu dienen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Rechtsanwalt Christian Hausen, Neum\u00fcnster in Holstein,\u00a006.07.2009<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hoffnung auf demokratische Gesetze Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.06.2009 zwar den Lissabon Vertrag der Europ\u00e4ischen Union gebilligt, aber Nachbesserungen gefordert. Das Begleitgesetz \u00fcber die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestags und Bundesrats in Angelegenheiten der EU gen\u00fcgt nicht den Anforderungen des Grundgesetzes (Aktenz.: 2 BvR 2\/2008 UA). Es fragt sich, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":200,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[10],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1406"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/200"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1406"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1406\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3296,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1406\/revisions\/3296"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1406"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1406"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1406"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}