{"id":13769,"date":"2016-08-03T08:23:56","date_gmt":"2016-08-03T06:23:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=13769"},"modified":"2016-08-03T08:26:44","modified_gmt":"2016-08-03T06:26:44","slug":"wie-soll-die-eu-ehe-und-familie-definieren-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=13769","title":{"rendered":"Wie soll die EU Ehe und Familie definieren?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Angleichung der Lebensverh\u00e4ltnisse zwischen allen Mitgliedsstaaten ist seit den R\u00f6mischen Vertr\u00e4gen vom 25. M\u00e4rz 1957 (unterzeichnet von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden) ein Kernelement der EU. Auf die \u00ab\u00a0Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskr\u00e4fte hinzuwirken und dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu erm\u00f6glichen\u00a0\u00bb, war nach Artikel 117 Ziel der gemeinsamen Sozialpolitik. Mit anderen Worten: Angleichung der Lebensverh\u00e4ltnisse durch Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Heute erscheint dieses Vorhaben im historischen Kontext und vor dem Hintergrund der Nachkriegserfahrungen durchaus nachvollziehbar und nach wie vor w\u00fcnschenswert. Aus der Angleichung der Lebensverh\u00e4ltnisse durch die Angleichung aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften wurde aber \u00fcber die Jahrzehnte hinweg eine lautlose Steuerung von Werten und Normen durch die Br\u00fcsseler EU-Verwaltung. Sie betrifft heute leider auch die Ehe zwischen Mann und Frau, die darauf aufbauende Familie und die Elternrechte, obwohl dies in den Vertr\u00e4gen nicht vorgesehen war.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die stille Manipulierung der traditionellen Ehe und Familie fernab in Br\u00fcssel durch Kommission, Rat und LGBT-Gender-Lobbyisten, in Luxembourg durch den Gerichtshof und in Strasbourg durch entsprechende Mehrheiten im Parlament erfolgt nicht nur durch zahlreiche und wohlfinanzierte europ\u00e4ische Instrumente zur Bek\u00e4mpfung von Antidiskriminierung, sondern auch durch eine unklare Verwendung der Begriffe \u00ab\u00a0Ehe\u00a0\u00bb und \u00ab\u00a0Familie\u00a0\u00bb und die Umgehung der Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliedsstaaten in diesem Politikbereich. Die Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative \u00ab\u00a0Vater, Mutter, Kinder\u00a0\u00bb hat sich deswegen zum Ziel gesetzt, die EU darauf festzulegen, den Begriff \u00ab\u00a0Ehe und Familie\u00a0\u00bb konkret als Verbindung zwischen Mann und Frau zu definieren. Dass diese Initiative ins Schwarze trifft, zeigen die Reaktionen der schwul-lesbischen Interessengruppen und auch das Totschweigen dieser Initiative durch die Medien. Dabei will die Initiative einen seit vielen Jahren andauernden, subtilen Kampf um die Definitionshoheit beilegen \u00a0zwischen den Vorgaben des Naturrechts und dem von EU-Wahlen sowie tagesaktuellen politischen Mehrheiten abh\u00e4ngigen EU-Recht. Es ist ein mit harten Bandagen und ungleichen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnissen gef\u00fchrter Kampf zulasten der Vertreter von Ehe und Familie. Schon dar\u00fcber zu sprechen dient manchen als Vorwand, den Vorwurf der populistischen Angstmacherei gegen die EU zu erheben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von der Juncker-Kommission kann man offenbar nichts\u00a0 erwarten. Christdemokrat Juncker f\u00fchrt die in der \u00ab\u00a0Agenda 2020\u00a0\u00bb festgelegte Strategie fort, die \u00a0Verantwortung f\u00fcr die Kindererziehung dem \u00f6ffentlichen Sektor zu \u00fcberlassen, wie es beispielsweise die Barcelona-Ziele zur Kinderbetreuung in der EU (2002) ganz konkret vorsehen. Wahlfreiheit soll ausgehebelt werden. Die EU ist ein Arbeitsmarkt mit Arbeitnehmern, M\u00fctter und V\u00e4ter sind darin nicht vorgesehen. Junckers erster Vizepr\u00e4sident Frans Timmermans gratulierte der schwul-lesbischen \u00ab\u00a0European Equality Gala\u00a0\u00bb in Br\u00fcssel am 24. Juni 2016 zur Einf\u00fchrung der \u00ab\u00a0Homoehe\u00a0\u00bb in Irland und w\u00fcnschte den Polen die \u00ab\u00a0Erl\u00f6sung von der immerw\u00e4hrenden Unterdr\u00fcckung der katholischen Kirche\u00a0\u00bb in Familienfragen. Seine erstaunliche Aussage verdeutlicht, was viele EU-Politiker und -Beamte im Br\u00fcsseler Europaviertel denken: Wer sich f\u00fcr Ehe und Familie einsetzt, gilt in der EU-Gesellschaftspolitik als homophob, Unterdr\u00fccker und Hassredner. Sozialdemokrat Timmermans nutzt das Mode-Wort &#8222;Hassrede&#8220;, obwohl es nirgendwo definiert ist. Unverbl\u00fcmt fordert der Erste Vizepr\u00e4sident der EU-Kommission ein allgemeines Adoptionsrecht f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare und k\u00fcndigt namens der Juncker-Kommission an: &#8222;Die EU-Kommission wird f\u00fcr LGBTI-Rechte in allen internationalen Gremien global k\u00e4mpfen: in den Vereinten Nationen, der OSZE, im Europarat und \u00fcberall dort, wo LGBTI-Rechte noch nicht akzeptiert sind. Ich glaube auch, dass die EU-Kommission weiter darauf bestehen sollte, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Homo-Ehe vorbehaltlos anerkennen. Auch wenn manche Mitgliedsstaaten die gleichgeschlechtliche Ehe in ihrem eigenen Land nicht eingef\u00fchrt haben, sollten sie zumindest den Anstand haben, die Homo-Ehe anderer L\u00e4nder anzuerkennen.&#8220; Hier wird konkret, wie die Angleichung von Rechts-und Verwaltungsnormen in der Europa-Praxis funktioniert, n\u00e4mlich durch das Grundprinzip der Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit kombiniert mit der Politik der gegenseitigen diskriminierungsfreien Anerkennung von Personenstands-Urkunden (beispielsweise standesamtlichen Hochzeitsurkunden). Das soll schwerer wiegen als das nationale Recht der Mitgliedsstaaten, eigenst\u00e4ndig \u00fcber die Anerkennung der Homo-Ehe in ihrem Land zu befinden. Denn, so stellt die Nummer Zwei der EU-Kommission klar, &#8222;wir wollen unsere Sichtweise nicht denjenigen Europ\u00e4ern aufzwingen, die unsere Sichtweise nicht teilen. Aber wir glauben inbr\u00fcnstig daran, dass das, was bereits in einigen Nationen Europas entdeckt wurde, allen anderen Nationen nicht vorenthalten werden darf.&#8220; Juristisch mag es subtile Feinheiten zwischen &#8222;Ehe&#8220; und &#8222;Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften&#8220; geben. Aber was bedeuten sie noch im politischen und medialen Alltag in Br\u00fcssel, wenn sogar der Erste Vizepr\u00e4sident der EU-Kommission offen f\u00fcr die &#8222;Ehe f\u00fcr Alle&#8220; eintritt und diese Position allen anderen Staaten in der EU aufdr\u00e4ngen will?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seitens der EU-Vertr\u00e4ge ist ebenso wenig zu erwarten. Die EU verf\u00fcgt nach Artikel 81 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union \u00fcber eine gemeinschaftsrechtliche Zust\u00e4ndigkeit, Rechtsakte zu Ehe und Familie zu erlassen und mithin diese Begriffe zu definieren. Dort hei\u00dft es: \u00ab\u00a0Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss erlassen, durch den die Aspekte des Familienrechts mit grenz\u00fcberschreitendem Bezug bestimmt werden, die Gegenstand von Rechtsakten sein k\u00f6nnen, die gem\u00e4\u00df dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden. Der Rat beschlie\u00dft einstimmig nach Anh\u00f6rung des Europ\u00e4ischen Parlaments. Der genannte Vorschlag wird den nationalen Parlamenten \u00fcbermittelt. Wird dieser Vorschlag innerhalb von sechs Monaten nach der \u00dcbermittlung von einem nationalen Parlament abgelehnt, so wird der Beschluss nicht erlassen. Wird der Vorschlag nicht abgelehnt, so kann der Rat den Beschluss erlassen.\u00a0\u00bb Damit hat die EU eine Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr das grenz\u00fcberschreitende Familienrecht und mithin auch die Definitionsmacht. Das f\u00f6rdert allerdings genauso wenig das Vertrauen der B\u00fcrger in die EU-Institutionen wie ein Strategiepapier der Justizkommissarin Vera Jurova mit dem Titel \u00ab\u00a0Kommissions-Vorhaben f\u00fcr die LGBTI Gleichstellung\u00a0\u00bb (\u00ab\u00a0List of actions by the Commission to advance LGBTI equality\u00a0\u00bb). Darin fordert die EU-Kommissarin u.a., \u00ab\u00a0Gruppendruck\u00a0\u00bb (peer pressure) auf diejenigen Mitgliedsstaaten auszu\u00fcben, die beispielsweise Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaft deswegen nicht vollends gleichstellen, weil es die Bev\u00f6lkerung im eigenen kulturellen Rahmen als nicht w\u00fcnschenswert erachtet. Das Gegenargument \u00ab\u00a0Subsidiarit\u00e4t bei Ehe und Familie \u00bb hat offenbar ausgedient.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Viele B\u00fcrger scheinen sich damit aber nicht abzufinden. Sie wollen die Institutionen der EU verpflichten, bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau anzuerkennen. Sie haben eine Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative gestartet. Es ist sp\u00e4t.\u00a0 Denn die Gender-Aktivisten, die den Normalbegriff von Ehe ablehnen, sind seit vielen Jahren am Werke und werden von der EU finanziert. Mitentscheidend wird sein, ob sich die Volksparteien und christlichen Familienverb\u00e4nde zur Ehe zwischen Mann und Frau bekennen und in allen Mitgliedsstaaten aktiv um Unterst\u00fctzung f\u00fcr diese Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative werben. In der Tat: Christen, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie ihre Familienverb\u00e4nde werden sich der Herausforderung nicht mehr verschlie\u00dfen k\u00f6nnen, in der \u00f6ffentlichen Debatte in Europa und den Mitgliedstaaten ihre Verantwortung f\u00fcr die Ehe von Mann und Frau wahrzunehmen oder aber ihr Selbstverst\u00e4ndnis zu verleugnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Organisatoren von \u201eMutter Vater und Kinder\u201c haben ihren Entwurf f\u00fcr die neue Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative (EBI) zum Familienschutz am 15. Oktober 2015 bei der EU-Kommission eingereicht. Weil das Vorhaben formaljuristisch mit dem EU-Recht vereinbar ist, konnte die EU-Kommission ihr Einverst\u00e4ndnis nicht verweigern (Registrier-Nummer ECI(2015)000006). Die Organisatoren haben bis zum 10. Dezember 2016 ein Jahr Zeit, um Unterst\u00fctzungserkl\u00e4rungen von mehr als einer Million B\u00fcrgern aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten zu sammeln. Je mehr B\u00fcrger die Forderung nach einer klaren Begriffsdefinition und -Anwendung im Europarecht unterschreiben, umso weniger kann die EU-Kommission sich aus der Verantwortung stehlen. Die zunehmende Zersplitterung der Begriffe \u00ab\u00a0Ehe\u00a0\u00bb und \u00ab\u00a0Familie\u00a0\u00bb in den Rechtsakten und politischen Entschlie\u00dfungen der Br\u00fcsseler Institutionen stellt zunehmend ein Problem f\u00fcr die EU und die Mitgliedsstaaten dar. Das Europarecht verwendet beide Begriffe, doch ihre Bedeutung wird zunehmend unklar und widerspr\u00fcchlich. Verschiedene EU-Richtlinien zum selben Themenkomplex enthalten unterschiedliche Definitionen. Die Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative \u00ab\u00a0<a href=\"https:\/\/newslettertool2.1und1.de\/subscriber-frontend\/link-tracking?target=http%3A%2F%2Fwww.mumdadandkids.eu%2Fde&amp;contactUuid=fe655fe9-021a-4aed-b00d-87c821f34ca1&amp;campaignUuid=e3c6a65e-ccd9-4f88-a1ba-c6383f4cc1c0\">Vater Mutter Kind<\/a>\u00a0\u00bb will hier Abhilfe schaffen, indem sie eine EU-weite, einheitliche Definition beider Begriffe vorschl\u00e4gt, die mit der Gesetzgebung aller Mitgliedstaaten vereinbar ist. Sie fordert die EU dazu auf, eine eindeutige Definition von Ehe und Familie zu beschlie\u00dfen, die f\u00fcr das gesamte EU-Recht gelten soll, wobei aber in die Alleinzust\u00e4ndigkeiten der Mitgliedstaaten nicht eingegriffen werden darf. Die vorgeschlagene Definition der Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau entspricht dem gemeinsamen Nenner der Gesetze aller EU-Mitgliedstaaten. Die vorgeschlagene Definition der Familie basiert auf Ehe und\/oder Abstammung. Wird die Zahl von einer Million Unterschriften aus sieben EU-L\u00e4ndern sichtbar \u00fcbertroffen, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Sie kann entscheiden, der Aufforderung zu folgen &#8211; oder ihr nicht zu folgen. Deswegen wird diese Initiative zu einem politischen Statement: Ist die EU f\u00fcr oder gegen die Ehe zwischen Mann und Frau?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Cheflobbyistin von ILGA Europa, Katrin Hugendubel, schrieb in einer Mitteilung an das ILGA-Netzwerk im Fr\u00fchjahr 2016 von \u00ab unangenehmer \u00dcberraschung und tiefer Entt\u00e4uschung\u00a0\u00bb dar\u00fcber, dass die EU-Kommission diese Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative (zur Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau) autorisiert hat. In einem Strategiepapier f\u00fcr die nationalen LGBT-Vereinigungen erl\u00e4utert sie ihre Taktik: Erstmal stillhalten und keine Aufmerksamkeit erregen \u2013 das Ereignis so lange totschweigen wie es nur geht. Sodann soll in einer Beschwerde der Generalsekret\u00e4r der EU-Kommission, Alexander Italianer, aufgefordert werden, die Genehmigung der B\u00fcrgerinitiative zur\u00fcckzuziehen. In einem Argumentationspapier sollen ferner die angeblichen Vorteile der Homo-Ehe zusammengetragen werden, um die Unterst\u00fctzer der B\u00fcrgerinitiative in den Mitgliedsstaaten als homophob zu diskreditieren. Das Ziel: Die EU-Kommission d\u00fcrfe keine \u00ab gesetzwidrige homophobe B\u00fcrgerinitiative\u00a0\u00bb zulassen. Dann wird Frau Hugendubel pers\u00f6nlich\u00a0: \u00ab\u00a0Wenn Sie in der Zwischenzeit private Hintergrundinformationen \u00fcber die Personen hinter der B\u00fcrgerinitiative (alles \u00fcbliche \u00ab\u00a0Freunde\u00a0\u00bb) in Erfahrung bringen k\u00f6nnen, senden Sie mir bitte diese Informationen\u00a0\u00bb. Offensichtlich bereitet die LGBT-Bewegung eine Verleumdungskampagne gegen die Organisatoren der Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinitiative vor. ILGA Europa hat da allerdings ein Problem: Sie selbst wird als \u00ab\u00a0Nichtregierungsorganisation\u00a0\u00bb\u00a0 von der EU-Kommission k\u00fcnstlich erhalten und zu 70% aus dem EU-Haushalt bezahlt. Sie ist also weder eine \u00ab\u00a0Nichtregierungsorganisation\u00a0\u00bb noch in irgendeiner Form repr\u00e4sentativ. Daher wollen die schwul-lesbischen Bewegungen (noch) nicht direkt gegen die Genehmigung der EU-Kommission vorgehen. Das k\u00f6nnte zu Unmut oder gar zur K\u00fcrzung der Haushaltsmittel f\u00fchren. Das war wohl auch der Grund, weshalb ihr italienischer Mitgliedsverein Certi Diritti beim Europ\u00e4ischen \u00a0Gerichtshof in Luxembourg vorstellig wurde, um zu testen, ob der EuGH nicht die Genehmigung der EBI zum Familienschutz annullieren k\u00f6nnte. Das tat der EuGH nicht\u00a0: die Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative \u00ab\u00a0Vater Mutter Kinder\u00a0\u00bb ist mithin zul\u00e4ssig und weder diskriminierend noch homophob.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer diese B\u00fcrgerinitiaitive unterst\u00fctzen will, kann das mit seiner Unterschrift direkt auf dem Formular tun, das man unter <a href=\"https:\/\/newslettertool2.1und1.de\/subscriber-frontend\/link-tracking?target=https%3A%2F%2Fsignatures.mumdadandkids.eu%2F%3Flang%3Dde&amp;contactUuid=fe655fe9-021a-4aed-b00d-87c821f34ca1&amp;campaignUuid=e3c6a65e-ccd9-4f88-a1ba-c6383f4cc1c0\">https:\/\/signatures.mumdadandkids.eu\/?lang=de<\/a> oder unter <a href=\"mailto:kontakt@mumdadandkids.de\">kontakt@mumdadandkids.de<\/a> sowie <a href=\"mailto:contact@mumdadandkids.eu\">contact@mumdadandkids.eu<\/a> findet. Diese Initiative wird zeigen, ob die Verteidiger von Ehe und Familie in den Mitgliedsstaaten in der Lage sind, einmal Geschlossenheit zu zeigen und gemeinsam gegen die stille Manipulation von Ehe und Familie durch die EU zu mobilisieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Brief aus Br\u00fcssel, Juli 2016, Institut f\u00fcr Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. (<a href=\"http:\/\/www.i-daf.org\">www.i-daf.org<\/a>)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Angleichung der Lebensverh\u00e4ltnisse zwischen allen Mitgliedsstaaten ist seit den R\u00f6mischen Vertr\u00e4gen vom 25. M\u00e4rz 1957 (unterzeichnet von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden) ein Kernelement der EU. Auf die \u00ab\u00a0Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskr\u00e4fte hinzuwirken und dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu erm\u00f6glichen\u00a0\u00bb, war nach Artikel 117 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[14,10],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13769"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13769"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13769\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":13770,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13769\/revisions\/13770"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13769"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13769"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13769"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}