{"id":13493,"date":"2016-05-11T10:02:46","date_gmt":"2016-05-11T08:02:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=13493"},"modified":"2016-05-11T15:52:15","modified_gmt":"2016-05-11T13:52:15","slug":"mut-zum-gottesbezug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=13493","title":{"rendered":"Mut zum Gottesbezug"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Vielen B\u00fcrgern wird bange um unsere Demokratie. Sorgen bereiten schon lange die unter Missachtung der Gewaltenteilung von einer Exekutive erlassenen Richtlinien der EU. Die \u00c4ngste im Kontext mit nicht integrierten oder gar nicht integrierbaren Fl\u00fcchtlingen st\u00e4rken europaweit von Politikern und Medien als rechtsextrem bezeichnete Parteien. Gewisse Kriminalit\u00e4tsbereiche wie die Wohnungseinbr\u00fcche nehmen dramatisch zu. Die Kluft zwischen Reich und Arm wird gr\u00f6\u00dfer. Der Reigen l\u00e4sst sich fortsetzen. So kann man nat\u00fcrlich fragen wie j\u00fcngst eine Zeitung in Schleswig-Holstein \u201eDarf Gott nun doch noch in die schleswig-holsteinische Landesverfassung?\u201c.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Pr\u00e4ambel in einer Landesverfassung mit den Worten \u201eVerantwortung vor Gott und den Menschen\u201c ist in Deutschland \u201evor allem eine Antwort des Verfassungsgebers auf das vorausgegangene nationalsozialistische Unrechtsregime und seine menschenverachtende Ideologie\u201c. Das war die Denkweise des Parlamentarischen Rats bei der Schaffung des Grundgesetzes. Mit dem Gottesbezug wurde bewusst allen Formen totalit\u00e4rer Ideologien eine Absage erteilt. Der Landtag hat im Herbst 2014 \u00c4nderungen an dem heimischen \u201eGrundgesetz\u201c vorgenommen, aber nicht mehrheitlich f\u00fcr den Gottesbezug gestimmt. Die Katholische Kirche hat sofort Vorbereitungen f\u00fcr eine Volksinitiative getroffen, die Evangelische Nordkirche hatte sich zun\u00e4chst zur\u00fcckgehalten, um dann dem Engagement der anderen Konfession beizutreten. Die \u201eGottesformel\u201c hat in der Tat Sinn f\u00fcr unsere Heimat Schleswig-Holstein, und zwar aus mehreren Gr\u00fcnden:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1.) Zun\u00e4chst einmal wird mit dem Gottesbezug ein \u201erelativistischer Gesetzespositivismus\u201c verworfen, welcher alles als recht und damit als rechtm\u00e4\u00dfig ansieht, was als Gesetz beschlossen ist. Unrecht wird eben nicht dadurch zu Recht, dass es in Gesetzesform gegossen ist. Der Inhalt der Pr\u00e4ambel stellt eine Demutsformel dar, welche die Endlichkeit und Fehlbarkeit auch einer demokratischen Verfassungsordnung betont. Gewarnt wird vor der Hybris menschlicher Herrschaftsaus\u00fcbung und der Verabsolutierung von Staatsgewalt. Letztlich geht es um eine Mahnung zu Bescheidenheit und Verachtung jeglicher menschlicher Allmachtsphantasien. Der \u201eMenschenbezug\u201c lenkt den Blick auf die Verantwortung gegen\u00fcber der gesamten Menschheit. So irren sich die Jusos, welche fordern, dass der Laizismus in Deutschland pr\u00e4gend wird. Ihr Denken ist l\u00e4ngst \u00fcberholt, zumindest seit dem Bestseller \u201eUnterwerfung\u201c von Michel Houellebecq, der bekennt: \u201eDer Laizismus ist tot\u201c; die Aufkl\u00e4rung habe Schlimmes angerichtet, es sei Hybris gewesen, \u201eohne Gott und ohne vorgegebene Ordnung auskommen zu k\u00f6nnen\u201c. Eine dem intellektuellen Anspruch unseres Bundeslandes entsprechende Begr\u00fcndung der jungen Sozialdemokraten ist nicht ersichtlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2.) Auf keinen Fall diskriminiert ein Gottesbezug nichtreligi\u00f6se Mitmenschen, geschweige denn liegt ein Versto\u00df gegen das Neutralit\u00e4tsgebot vor. Jede Person kann damit die eigene Gottesvorstellung integrieren. Die Verfassung trifft also keine weltanschauliche Festlegung, denn die Erw\u00e4hnung Gottes bedeutet weder eine Verpflichtung des Einzelnen auf das Christentum noch charakterisiert sie Schleswig-Holstein als christliches Bundesland. Damit wird auch nicht \u2013 wie z. B. in der Schweiz \u2013 im Sinne einer \u201einvocatio dei\u201c zum Ausdruck gebracht, dass die f\u00fcr die Verfassung Verantwortlichen diese \u201eim Namen Gottes\u201c erlassen haben. Es geht nur um eine Verantwortungsformel mit der Bezugnahme auf Gott (\u201enominatio dei\u201c). Diverse Vertreter der Weltreliteratur meinen: \u201eDer Mensch ist unheimlich religi\u00f6s\u201c. Heute sp\u00fcrt man dies weltweit durch den Machtzuwachs des Islam, in der westlichen Welt vor allem durch die Ideologien Politische Korrektheit und Gender-Mainstreaming. In den Weltanschauungen gibt es l\u00f6bliche Ans\u00e4tze, aber es besteht die gro\u00dfe Gefahr der Meinungsdiktatur. Davor sch\u00fctzt der Gottesbezug. Nicht umsonst haben mehr als 15 Staaten daf\u00fcr gesorgt, dass das christliche Kreuz in der Staatsflagge enthalten ist. Nachstehendes ist gewiss kein Beweis, stimmt aber nachdenklich. Immerhin geh\u00f6ren in Schleswig-Holstein mehr als 50 % der B\u00fcrger einer christlichen Kirche an, was dem Mehrheitsprinzip entspricht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.) Der Wunsch nach einer Gott einbeziehenden Pr\u00e4ambel stammt von Politikern, welche im Zusammenhang mit dem Grundgesetz die \u201eVerfassungseinheit\u201c betonen wollen. So hat sich der Arbeitskreis \u201eSPD &amp; Kirche\u201c hinter die Bef\u00fcrworter eines Gottesbezugs gestellt. Der Vorschlag beziehe sowohl gl\u00e4ubige Menschen als auch Anh\u00e4nger einer humanistischen Weltanschauung ein. Die Landesverfassung sollte nicht hinter das Grundgesetz zur\u00fcckfallen; andernfalls entstehe der Eindruck, \u201edass die in der Verfassung festgeschriebenen Ziele ohne festen Wertekanon gemeint sind\u201c. Dies f\u00fchre zur Beliebigkeit und damit zum Werteverlust. Landtagspr\u00e4sident Klaus Schlie (CDU) sprach sich ebenso wie seine Fraktion f\u00fcr eine entsprechende Erg\u00e4nzung der Landesverfassung aus. Es geht hier nicht um Fragen der Konformit\u00e4t oder Uniformit\u00e4t, sondern nur um ein gewisses Ma\u00df an Homogenit\u00e4t (vgl. Bundesverfassungsgericht Entscheidungssammlung 41 S. 88, 119). Das h\u00f6chste deutsche Gericht hatte bereits 1973 entschieden, dass die Pr\u00e4ambel Grundrechtscharakter hat. Es handelt sich um einen erl\u00e4uternden Vorspruch. Dieser bedeutet f\u00fcr die gesamte deutsche Justiz eine intellektuelle Wegweisung, zumal damit die Verantwortung f\u00fcr die Pflicht, Recht zu schaffen, unterstrichen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4.) Dies gilt auch f\u00fcr die Kirchen und den muslimischen Schura-Verband sowie trifft f\u00fcr prominente Landespolitiker wie den SPD-Fraktionschef Ralf Stegner und den Gr\u00fcnen-Abgeordneten und Synodalpr\u00e4sidenten der Nordkirche Andreas Tietze zu. In unserem Bundesland mit \u00fcberwiegend Evangelischen, hat auch die Meinung des schleswig-holsteinischen Bischofs Gothart Magaard Bedeutung: Gerade in der deutschen Vergangenheit habe sich gezeigt, wie willk\u00fcrlich und begrenzt menschliches Handeln sein k\u00f6nne. \u201eDeshalb ist es richtig und wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass der Staat nicht die h\u00f6chste und letzte Instanz sein darf\u201c. Das deckt sich auch mit dem ber\u00fchmten Ausspruch des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang B\u00f6ckenf\u00f6rde: \u201eDer freiheitliche, s\u00e4kularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann\u201c. Die Piratenpartei, welche sich bereits f\u00fcr die Verk\u00fcrzung der (christlichen) Stillen Feiertage eingesetzt hat, meint, Religion habe in der Verfassung \u201enichts zu suchen\u201c (Patrick Breyer). Dabei nutzt sie die Errungenschaften der toleranten christlichen Kultur doch aus, denn sie darf trotz ihres aggressiven Atheismus im Landtag t\u00e4tig sein. Es passt nicht zu unserem Bundesland, wenn einer Sakralisierung des Laizismus das Wort geredet wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5.) Auch der folgende Sachverhalt ist bedenkenswert: Schleswig-Holstein ist auf Ausgleichsleistung der S\u00fcddeutschen angewiesen \u2013 auch wenn dies in der Nachkriegszeit eher umgekehrt war. K\u00f6nnten die wirtschaftliche Schw\u00e4che und auch z. B. die Tatsache, dass wir niemals einen Fu\u00dfballverein in der ersten Bundesliga hatten, an der Selbstanma\u00dfung liegen? In Baden-W\u00fcrttemberg beinhaltet die Pr\u00e4ambel u. a.: \u201eIm Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, die Freiheit und W\u00fcrde des Menschen zu sichern, dem Frieden zu dienen, das Gemeinschaftsleben nach den Grunds\u00e4tzen der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu f\u00f6rdern, und entschlossen, dieses demokratische Land als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem vereinten Europa, dessen Aufbau f\u00f6derativen Prinzipien und dem Grundsatz der Subsidiarit\u00e4t entspricht zu gestalten\u2026\u201c. Wenn auch die Gr\u00fcnen in Schleswig-Holstein bislang den Gottesbezug abgelehnt haben, so haben sie es in dem s\u00fcddeutschen Bundesland nicht geschafft, Gott aus der Gesetzgebung zu eliminieren. Immerhin steht fest, dass Schleswig-Holstein im Vergleich zu Baden-W\u00fcrttemberg deutlich schlechter abschneidet, soweit es im Erwerbsleben um Fehltage wegen psychischer St\u00f6rungen geht: 2,9 zu 2,0 (Platz 16 zu Platz 3).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6.) Unsere schleswig-holsteinische Verfassung hingegen beginnt \u2013 ohne Pr\u00e4ambel \u2013\u00a0 mit Artikel 1: \u201eDas Land Schleswig-Holstein ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.\u201c, was allzu bescheiden klingt. Im Hinblick auf das Grundgesetz war man damals im Parlamentarischen Rat \u00fcber Einzelformulierungen gar nicht so sicher, so dass erwogen wurde die Aufnahme des Hinweises, die Besetzung Deutschlands sei Konsequenz einer deutschen Aggression gewesen; der Gedanke wurde dann aber wieder fallen gelassen, um dem Nationalsozialismus nicht auf diesem Wege ein \u201eewiges Denkmal\u201c zu setzen. Artikel 2 der Landesverfassung fordert: \u201eDas Volk bekundet seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen\u201c. So ist der Volksentscheid absolut demokratisch. Entscheidend ist \u201edas Volk\u201c; wenn an die 60 % einer Kirche angeh\u00f6ren, so ist deren Affinit\u00e4t zu Gott alles andere als unbeachtlich. Man k\u00f6nnte Derartiges nat\u00fcrlich fix damit abtun, dass Gedanken, die etwas mit \u201ev\u00f6lkisch\u201c zu tun haben, nicht zu Schleswig-Holsteins Kultur geh\u00f6ren; aber die Bev\u00f6lkerung empfindet ganz nat\u00fcrlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unabh\u00e4ngig davon ist jeder Atheist und Agnostiker als Gesch\u00f6pf Gottes zu akzeptieren, seine Anschauung ist allemal zu respektieren. Im Rahmen der heute viel diskutierten Toleranz ist aber zu beachten: Das Christentum ist in Bezug auf seine Quelle die wohl toleranteste Weltanschauung aller Zeiten. Das Neue Testament (juristisch: der neue Bund oder Vertrag zwischen Menschen und Gott) kennt nicht nur keinen einzigen Vers mit einem T\u00f6tungspostulat, sondern fordert \u2013 gerade in der ber\u00fchmten Bergpredigt Jesu \u2013 die uneingeschr\u00e4nkte Liebe zum N\u00e4chsten. Das hat zur Folge, dass in kaum einem Staat es den Atheisten (in Deutschland: den Gegnern der christlich-abendl\u00e4ndischen Kultur) besser geht als in der Bundesrepublik; nicht selten kommt es in anderen L\u00e4ndern zur Todesstrafe, wenn die \u201eStaatsreligion\u201c bek\u00e4mpft oder sogar nur abgelehnt wird. Die Andersdenkenden in Schleswig-Holstein k\u00f6nnen sich unbeschadet so gut wie jede Blasphemie leisten. Sie kommen in den Genuss der Folgewirkungen des Christentums: dieses kann sich allemal mit Aufkl\u00e4rung und Humanismus messen; die Alternatividee, in der Verfassung auf das \u201ehumanistische Erbe\u201c aufmerksam zu machen, kann nicht \u00fcberzeugen, nachdem der k\u00fcrzlich verstorbene Literaturnobelpreistr\u00e4ger Imre Kertesz im SWR ge\u00e4u\u00dfert hatte, dass Auschwitz auf die Aufkl\u00e4rung und den Humanismus zur\u00fcckzuf\u00fchren sei. Letztlich geht es bei der Angleichung der Landesverfassung um ein \u201ezielgerichtetes Gesamtpanorama der angestrebten Stellung Deutschlands in der internationalen Gemeinschaft\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus diesen Gr\u00fcnden erscheint es vern\u00fcnftig und opportun, den Gottesbezug in unsere Landesverfassung zu integrieren \u2013 nach der verungl\u00fcckten Entscheidung des Landtags nun \u00fcber die Volksabstimmung. Es kann, wie im Grundgesetz, mit der Formulierung \u201ein Verantwortung vor Gott und Menschen\u201c formuliert werden. Immerhin hat sich unser benachbartes Bundesland Niedersachsen im zweiten Anlauf \u00fcberzeugen lassen. Alternativ w\u00e4re ein Kompromiss denkbar: \u201eIn Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt\u2026.\u201c. Dabei ist sicher, dass dies nie sch\u00e4dlich sein wird. Nach der Erfahrung wird es eher n\u00fctzlich sein und entspricht den Vorstellungen des Verfassungsgebers, etwa in den Artikeln 65 und 56 Grundgesetz. Der Jurist kann nicht feststellen, dass sich die Verantwortung vor Gott und Menschen negativ auf die Entwicklung eines Bundeslandes ausgewirkt hat; im Gegenteil besteht im Hinblick auf all das Bew\u00e4hrte die \u201eVermutung der Richtigkeit\u201c. Man kann eigentlich nur sagen: \u201eIm Zweifel f\u00fcr die christlich-abendl\u00e4ndische Kultur!\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Christian Hausen, Rechtsanwalt, <a href=\"http:\/\/www.kanzlei-hausen.de\/\">www.kanzlei-hausen.de<\/a><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Neum\u00fcnster, 28.04.2016<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vielen B\u00fcrgern wird bange um unsere Demokratie. Sorgen bereiten schon lange die unter Missachtung der Gewaltenteilung von einer Exekutive erlassenen Richtlinien der EU. Die \u00c4ngste im Kontext mit nicht integrierten oder gar nicht integrierbaren Fl\u00fcchtlingen st\u00e4rken europaweit von Politikern und Medien als rechtsextrem bezeichnete Parteien. Gewisse Kriminalit\u00e4tsbereiche wie die Wohnungseinbr\u00fcche nehmen dramatisch zu. 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