{"id":1314,"date":"2007-06-21T15:31:23","date_gmt":"2007-06-21T13:31:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=1314"},"modified":"2009-09-04T16:25:22","modified_gmt":"2009-09-04T14:25:22","slug":"%e2%80%9erentnerpartnerschaft%e2%80%9c-ja-oder-nein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=1314","title":{"rendered":"\u201eRentnerpartnerschaft\u201c Ja oder nein?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u201eRentnerpartnerschaft\u201c Ja oder nein?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1. Ein hausgemachtes Problem unserer Beliebigkeitskultur<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Frage der Rentnerpartnerschaft, also des unverheirateten Zusammenlebens von M\u00e4nnern und Frauen im Rentenalter, birgt einen erheblichen Sprengstoff in sich. Familien, Verwandte, Gemeinden, Freundschaften liegen dar\u00fcber im Streit oder zerbrechen. Unterschiedliche, ja gegens\u00e4tzliche Meinungen zu diesem Problem erschweren die Lage.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bef\u00fcrworter f\u00fchren u. a. folgende Argumente an: 1. Der Staat habe kein Recht, die Hinterbliebenenrente bei einer Heirat des verwitweten Teils zu streichen, weil man sich ja schlie\u00dflich entweder durch die eigenen Sozialabgaben oder durch die Unterst\u00fctzung des fr\u00fcheren Ehepartners einen lebenslangen Anspruch auf diese Rente erworben habe (das Anspruchs-Argument). 2. Da der Staat und die Gesellschaft mittlerweile viele Formen des menschlichen Zusammenlebens einschlie\u00dflich der Partnerschaft ohne Trauschein tolerierten bzw. sogar sch\u00fctzten, k\u00f6nne man mit einem guten Gewissen eine \u201eRentnerpartnerschaft\u201c eingehen (das Gewissens-Argument). 3. F\u00fcr Christen sei es egal, ob eine Ehe vor dem Standesamt oder vor der christlichen Gemeinde geschlossen werde. Das Wichtigste sei ohnehin der Segen Gottes, und den k\u00f6nne man sich bei einem kirchlichen Segnungsgottesdienst erbitten (das Gemeinde-Argument). 4. Die finanziellen Aussichten f\u00fcr die Rentner seien angesichts der demographischen Entwicklung so ung\u00fcnstig, da\u00df man nicht auf eine Hinterbliebenenrente verzichten k\u00f6nne. Schon jetzt seien in vielen F\u00e4llen die finanziellen Verpflichtungen so hoch, da\u00df die Rente nur des einen Teils nicht f\u00fcr ein komfortables Leben zu zweit ausreiche (das finanzielle Argument).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Gegner der \u201eRentnerpartnerschaft\u201c haben nicht weniger gewichtige Argumente: 1. Die ehegef\u00e4hrdenden und eheabwertenden staatlichen Gesetze d\u00fcrften nicht durch das nicht-eheliche Zusammenleben noch unterst\u00fctzt werden, gerade der Christ habe hier eine Pflicht gegenzusteuern (das staatsb\u00fcrgerliche Argument). 2. Die ohnehin bindungsschw\u00e4chere junge Generation d\u00fcrfe nicht auch noch durch das falsche Vorbild des unverheirateten Zusammenlebens in einer \u201eRentnerpartnerschaft\u201c in ihrer Bindungsscheu best\u00e4rkt werden (das Vorbild-Argument). 3. Wer als Witwer oder als Witwe eine neue verbindliche Lebensgemeinschaft anstrebe, m\u00fcsse bedenken, da\u00df er damit den Witwer- bzw. Witwenstatus und eben auch den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente aufgebe (Das Status-Argument). 4. Ein gottgef\u00e4lliges Zusammenleben von Mann und Frau sei nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift nur in einer verbindlich, d.h. \u00f6ffentlich geschlossenen Ehe m\u00f6glich (das biblische Argument).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Der Staat und unsere Gesellschaft insgesamt befinden sich hinsichtlich der \u201eRentnerpartnerschaft\u201c in einem selbstgemachten Dilemma. Seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts, als der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland begann, die Strafgesetze zu entsch\u00e4rfen und die sog. freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit auf Kosten der sozialen Pflichten zu f\u00f6rdern, entstand die heute weitverbreitete Selbstbestimmungsmentalit\u00e4t. Die herk\u00f6mmlichen gesellschaftlichen Normen und die traditionellen Autorit\u00e4ten, die im \u00f6ffentlichen Bewu\u00dftsein aufgrund der Zehn Gebote als besonders sch\u00fctzenswert galten, vor allem Gott, Staat, Justiz, Kirche, Eltern, Leben, Ehe, Eigentum und Ehre, verloren an Zustimmung und Bindekraft. Der eigene Nutzen wurde in unserer postmodernen Gesellschaft zum bestimmenden Ma\u00dfstab. So konnte es nicht ausbleiben, da\u00df in einer solchen Beliebigkeitskultur auch die Institution Ehe vorwiegend nach ihrem Nutzen beurteilt wird. Wo man meint, da\u00df sie gegen\u00fcber dem nichtehelichen Zusammenleben finanzielle oder andere Nachteile mit sich bringt, dort verzichtet man eben auf sie. Der Gesetzgeber macht es ja vor. Schon l\u00e4ngst hat er in seiner Strafgesetzgebung den Schutz der Ehe vernachl\u00e4ssigt bzw. ganz aufgegeben. Ehegef\u00e4hrdende Verhaltensweisen wie Ehebruch, Pornographie und das unverheiratete Zusammenleben sind keine strafrechtliche Tatbest\u00e4nde mehr. Man mu\u00df deswegen heute bef\u00fcrchten, da\u00df die Tendenz zum unverheirateten Zusammenleben sowohl bei den Jungen als auch bei den Alten eher zunehmen als abnehmen wird. Hinsichtlich der \u201eRentnerpartnerschaft\u201c wird sich der Staat darauf einstellen m\u00fcssen, da\u00df er immer mehr Rentnerpaaren die doppelte Hinterbliebenenrente auszahlen mu\u00df. Die Folgen seiner eigenen Gesetze holen ihn dort ein, wo er am empfindlichsten ist, bei den Staatsfinanzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a02. Biblisch-theologische Stellungnahme<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Als Christen, die in einer normlosen Beliebigkeitskultur leben, stehen wir in der besonderen Pflicht, uns nicht der Welt gleichzustellen (R\u00f6m. 12,2), sondern uns als \u201eKinder des Lichts\u201c (Eph. 5,9) zu bew\u00e4hren. Angesichts der ehefeindlichen Wirkungen der hohen Scheidungsrate, des mangelnden staatlichen Schutzes der Ehe und des niedrigen Stellenwerts der Ehe in den Medien sind wir zu einem fr\u00f6hlichen Bekenntnis zur Ehe in Wort und Tat verpflichtet. Sie geh\u00f6rt zu den gro\u00dfen Wohltaten Gottes, durch die er die ganze Menschheit segnet. Als g\u00f6ttliche Stiftung in einer s\u00fcndhaften Welt bietet sie einen sicheren Rahmen, um Geborgenheit, Treue und Heimat erfahren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Zu der Frage, ob nicht auch andere Formen des Zusammenlebens von Mann und Frau als die vor dem Staat geschlossene Ehe die Werte Geborgenheit, Treue und Heimat vermitteln k\u00f6nnen, kann aus dem Zeugnis der Heiligen Schrift klar Stellung bezogen werden: Die Ehe ist von Gott eingesetzt als eine \u00f6ffentliche Institution, die sich gr\u00fcndet auf die \u00f6ffentlich und gegenseitig bekundete Bereitschaft zu lebenslanger Treue. Sie hat nach dem biblischen Eheleitbild vier Kennzeichen: sie ist \u00f6ffentlich, sie gilt lebenslang, sie ist ein Treueverh\u00e4ltnis und sie ist eine gegenseitige Hilfsgemeinschaft. Nur so entfaltet sie ihren g\u00f6ttlichen Segen. Wenn der Ehe diese Kennzeichen ganz oder teilweise genommen werden, verletzt man ihren Stiftungscharakter und mindert ihren Segen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Die \u201eRentnerpartnerschaft\u201c unterl\u00e4uft den \u00f6ffentlichen Charakter der Ehe, weil sie auf das Standesamt und damit auf die in unserer Gesellschaft geltende \u00f6ffentliche Instanz verzichtet. Damit verzichtet sie aber auch \u2013 zum beiderseitigen Schaden &#8211; auf die der Ehe vorbehaltenen \u00f6ffentlichen Rechte, die trotz der ehegef\u00e4hrdenden staatlichen Gesetzgebung der letzten Jahrzehnte der Ehe immer noch geblieben sind (z. B. im Erbrecht, Erziehungsrecht, Namensrecht, Versorgungsrecht, Steuerrecht oder im Aussageverweigerungsrecht). Sie verletzt damit das Doppelgebot der Liebe, weil sie weder Gottes Wort konsequent befolgt noch dem Partner die Wahrnehmung aller ihm zustehenden staatlichen Rechte erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a03. Antworten an die Bef\u00fcrworter<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Das Anspruchs-Argument wird durch die Tatsache hinf\u00e4llig, da\u00df der Witwen- bzw. Witwerstatus mit allen damit verbundenen Anspr\u00fcchen durch eine neue Partnerschaft erlischt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Gewissens-Argument vergi\u00dft, da\u00df die oberste Instanz des christlichen Gewissens nicht wandelbare gesellschaftliche Normen sein k\u00f6nnen, sondern die Heilige Schrift.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Gemeinde-Argument mu\u00df als ein Schein-Argument bezeichnet werden, denn die Gemeinde bzw. Kirche ist nach unserer Verfassung nicht als \u00f6ffentlich-rechtlicher Repr\u00e4sentant anerkannt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das finanzielle Argument k\u00f6nnen Christen, die sich dem biblischen Eheleitbild verpflichtet wissen, unterschiedlich beantworten. Entweder verzichten sie, wenn nach ihrer \u00dcberzeugung eine Rente f\u00fcr beide nicht ausreicht, sowohl auf die Ehe als auch auf eine Partnerschaft mit nur einem Haushalt oder sie entscheiden sich zur Ehe im Vertrauen auf Gottes finanzielle Durchhilfe und in der Glaubenserwartung, da\u00df der Segen der Zweisamkeit m\u00f6gliche finanzielle Einbu\u00dfen ausgleicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4. Martin Luther \u201eVom ehelichen Leben\u201c (1522)<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eWer auf christliche Weise ehelich sein will, der darf sich nicht sch\u00e4men, arm und verachtet zu sein, geringe Werke zu tun. Er mu\u00df sich daran gen\u00fcgen lassen: aufs erste, da\u00df Gott sein Stand und Werk wohlgefalle; aufs zweite, da\u00df ihn Gott bestimmt ern\u00e4hren wird\u2026 Denn Gott hat Mt. 6,31-33 verhei\u00dfen: \u201aSorget nicht, was ihr essen, trinken und anziehen sollt, sucht zuvor Gottes Reich und sein Recht, so soll euch das alles zufallen\u2019, ebenso Ps. 37,25: \u201aIch bin jung gewesen und alt geworden und habe noch nie den Gerechten verlassen gesehen und seine Kinder um Brot betteln.\u2019 Wer nun nicht glaubt, was ist\u2019s Wunder, da\u00df er Hunger, Durst und Frost leide und nach Brot gehe\u2026Gott hat genug bewiesen, wie er f\u00fcr uns sorge, da er 1. Mose 1 alle Dinge im Himmel und auf Erden mit allen Tieren und Gew\u00e4chsen zuvor schuf und bereitete, ehe er den Menschen schuf. Damit zeigt er, wie er f\u00fcr uns allezeit Nahrung und Bekleidung \u00fcbergenug im Vorrat bestellt habe, ehe wir ihn darum bitten\u2026 Aber der leidige Unglaube l\u00e4\u00dft es nicht zu und sieht, begreift und f\u00fchlt doch: wenn er sich gleich zu Tod sorgt, da\u00df er nicht ein K\u00f6rnlein auf dem Feld machen noch behalten kann; dazu: wenn schon alle seine Gem\u00e4cher ganz voll w\u00e4ren, da\u00df er dennoch nicht einen Bissen noch Faden davon gebrauchen kann, Gott behalte ihn denn gesund und lebendig und bewahre ihm seine Habe.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u00a0Dieser Text ist auch als Faltblatt bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Gemeindehilfsbundes erh\u00e4ltlich: Anschrift:<br \/>\nLerchenweg 3,\u00a0 29664 Walsrode, Tel. 05161 \/ 911330;<br \/>\nFax: 05161 \/ 911332;\u00a0 email: <a href=\"mailto:info@gemeindehilfsbund.de\">info@gemeindehilfsbund.de<\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eRentnerpartnerschaft\u201c Ja oder nein? 1. 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