{"id":13106,"date":"2016-01-14T07:18:03","date_gmt":"2016-01-14T06:18:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=13106"},"modified":"2016-01-14T07:26:17","modified_gmt":"2016-01-14T06:26:17","slug":"schwesig-degradiert-kinder-zur-verfuegungsmasse-kurzfristiger-wuensche-von-erwachsenen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=13106","title":{"rendered":"Schwesig degradiert Kinder zur Verf\u00fcgungsmasse kurzfristiger W\u00fcnsche von Erwachsenen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Pressemeldung: Laut einer Pressemeldung des Bundesfamilienminsteriums vom 7. Januar tritt ab sofort eine \u00c4nderung der Bundesf\u00f6rderrichtlinie zur \u201e<em>Unterst\u00fctzung von Ma\u00dfnahmen der assistierten Reproduktion\u201c<\/em> in Kraft. Um <em>\u201ezeitgem\u00e4\u00df<\/em>\u201c zu agieren, gew\u00e4hrt Frau Schwesig k\u00fcnftig auch Paaren, die, obwohl sie ohne Trauschein zusammenleben, unter \u201e<em>unerf\u00fclltem Kinderwunsch\u201c<\/em> leiden, einen Zuschuss zur Finanzierung einer k\u00fcnstlichen Befruchtung. Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, sieht darin einen weiteren Schritt zur Aufl\u00f6sung der Familie durch ideologisch fixierte Individualisierung der Erwachsenen ohne R\u00fccksicht auf die Interessen der Kinder: <!--more-->\u201eTrotz der sch\u00f6nf\u00e4rberischen Aussage: <em>&#8218; \u2026. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, f\u00fcreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu \u00fcbernehmen&#8230;&#8216;<\/em> verzichtet Ministerin Schwesig auf jede verbindliche Dokumentierung dieser \u201edauerhaften\u201c \u00dcbernahme von Verantwortung durch die beteiligten Erwachsenen. Es gen\u00fcgt offenbar, aktuell ein Kind zu w\u00fcnschen, zu zeugen und zu geb\u00e4ren. Bei v\u00f6llig fehlender rechtlicher Bindung zwischen den Eltern wird es ihnen noch leichter gemacht, sich aus der gemeinsamen Verantwortung zu l\u00f6sen und das Kind dem Vater Staat zu \u00fcberlassen. Wie schon im Abtreibungs- und Unterhaltsrecht, beim Elterngeldgesetz und beim Rechtsanspruch auf Finanzierung der staatlichen Krippenerziehung, jedoch keinesfalls der Betreuung der Kleinsten in ihrem Elternhaus, spielen die Interessen und die grundgesetzlich festgeschriebenen Rechte eines Kindes keine Rolle. Das Kind ist zur Verf\u00fcgungsmasse verkommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir brauchen nicht nur mehr Kinder, wie Frau Schwesig richtig meint. Wir brauchen auch stabile Familien als Grundlage einer gesunden sozialen Entwicklung der Kinder. Aus unserer Sicht ist es widersinnig, die k\u00fcnstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren finanziell zu f\u00f6rdern und gleichzeitig den Eltern, die ihr Kind selbst erziehen wollen, ein Betreuungsgeld von 150 \u20ac abzusprechen.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Quelle: Pressemeldung des Verbands Familienarbeit e.V. vom 14.1.2016<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pressemeldung: Laut einer Pressemeldung des Bundesfamilienminsteriums vom 7. Januar tritt ab sofort eine \u00c4nderung der Bundesf\u00f6rderrichtlinie zur \u201eUnterst\u00fctzung von Ma\u00dfnahmen der assistierten Reproduktion\u201c in Kraft. Um \u201ezeitgem\u00e4\u00df\u201c zu agieren, gew\u00e4hrt Frau Schwesig k\u00fcnftig auch Paaren, die, obwohl sie ohne Trauschein zusammenleben, unter \u201eunerf\u00fclltem Kinderwunsch\u201c leiden, einen Zuschuss zur Finanzierung einer k\u00fcnstlichen Befruchtung. 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