{"id":13029,"date":"2015-12-21T16:04:39","date_gmt":"2015-12-21T15:04:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=13029"},"modified":"2015-12-21T16:07:31","modified_gmt":"2015-12-21T15:07:31","slug":"die-debatte-um-die-beihilfe-zur-selbsttoetung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=13029","title":{"rendered":"Die Debatte um die Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Wir haben mit vielen anderen Initiativen und Pers\u00f6nlichkeiten gek\u00e4mpft um zu erreichen, dass die n\u00e4chste verh\u00e4ngnisvolle Entscheidung f\u00fcr unser Land abgewendet werden kann, siehe z.B. den Flyer <em>Warum Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung verboten sein muss <\/em> (kann weiterhin bestellt werden, die Argumente veralten nicht)<em>, <\/em> <em><a href=\"http:\/\/www.keine-lizenz-zum-toeten.de\">www.keine-lizenz-zum-toeten.de<\/a><\/em> oder <em><a href=\"http:\/\/www.kein-assistierter-suizid.de\">www.kein-assistierter-suizid.de<\/a><\/em>. Aber vor wenigen Wochen, am 6.11.2015, zeigte die Abstimmung im Bundestag, dass alle Appelle an die Volksvertreter nichts genutzt haben: Ganze 37 von 630 Stimmen bekam der aus unserer Sicht einzig richtige und konsequente Gesetzentwurf Sensburg\/D\u00f6rflinger.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der als \u201ekleineres \u00dcbel\u201c oder \u201eguter Kompromiss der Mitte\u201c aufgefasste Brand\/Griese- Entwurf konnte letztendlich die deutliche Mehrheit von 360 Stimmen auf sich vereinen. Nun lautet der neue \u00a7 217 StGB:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>(1) Wer in der Absicht, die Selbstt\u00f6tung eines anderen zu f\u00f6rdern, diesem hierzu <strong>gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig<\/strong> die Gelegenheit gew\u00e4hrt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. <\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>(2) Als Teilnehmer bleibt <strong>straffrei,<\/strong> wer selbst nicht gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig handelt und entweder Angeh\u00f6riger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahe steht. <\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nicht erreicht wurde die grunds\u00e4tzliche Strafbarkeit der Beihilfe an der Selbstt\u00f6tung als klarer und einfacher Rechtsschutz f\u00fcr alle B\u00fcrger, wie er in 14 anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern besteht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was hoffentlich erreicht wurde, ist die Strafbarkeit der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfigen, d.h. auf Wiederholung angelegten F\u00f6rderung der Selbstt\u00f6tung \u2013 f\u00fcr einen einzigen Verein in Deutschland und wenige namentlich bekannte \u00c4rzte! Wir d\u00fcrfen gespannt sein, wie sie sich zu wehren versuchen werden.<\/p>\n<p>Was aber in Wirklichkeit erreicht wurde, ist die Agenda der eigentlich im Parlament abgelehnten liberalen Gesetzesentw\u00fcrfe K\u00fcnast und Hinze:<\/p>\n<p><strong>1. Die staatliche Billigung der \u00e4rztlich begleiteten Lebensbeendigung im Einzelfall nach Gewissensentscheidung!<\/strong><\/p>\n<p>Durch die Beschr\u00e4nkung auf das Verbot nur der \u201egesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfigen\u201c Beihilfe und die in der Begr\u00fcndung des Gesetzesentwurfs ausdr\u00fccklich erw\u00fcnschte Erm\u00f6glichung der Straffreiheit f\u00fcr medizinisches Personal \u201eim Einzelfall und nach Gewissensentscheidung\u201c hei\u00dft \u00a7 217 Abs. 1 n\u00e4mlich frei \u00fcbersetzt: <em>\u201eWer als Arzt oder Pflegekraft in der Absicht, hin und wieder die Selbstt\u00f6tung eines anderen zu f\u00f6rdern, diesem hierzu mit gutem Gewissen die Gelegenheit gew\u00e4hrt, verschafft oder vermittelt, wird nicht bestraft.\u201c<\/em><\/p>\n<p><strong>2. Die Straffreiheit der Hilfe zur Selbstt\u00f6tung f\u00fcr Angeh\u00f6rige und Nahestehende!<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Durch die ausdr\u00fcckliche Ausnahme vom Verbot f\u00fcr Angeh\u00f6rige und Nahestehende, denen in der Begr\u00fcndung des Entwurfs grunds\u00e4tzlich eine Motivation aus Mitleid und Mitgef\u00fchl unterstellt wird, bedeutet \u00a7 217 Abs. 2 frei formuliert: <em>\u201eAls T\u00f6tungs-Assistent aus Mitleid darf man gelegentlich t\u00e4tig werden und einem Verwandten, Freund oder guten Bekannten helfen, sich selbst zu t\u00f6ten.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit ist wieder einmal in Deutschland das T\u00f6tungstabu ganz offiziell vom Staat aufgebrochen worden &#8211; nun auch am Lebensende!<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Ein Verbot der Beihilfe zum Suizid ist politisch ausdr\u00fccklich nicht gewollt.<\/li>\n<li>Medizinische Fachleute und sogar Privatpersonen werden ausdr\u00fccklich von Strafe ausgenommen. <strong>Der Rechtsstaat kapituliert wie in der Abtreibungsdebatte vor 40 Jahren: <\/strong>Da es sowieso geschieht und angeblich von vielen B\u00fcrgern gutgehei\u00dfen wird, sollen es am besten doch gleich die Fachleute machen.<\/li>\n<li><strong>Die Liberalisierung der Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung wurde mit Selbstbestimmung und N\u00e4chstenliebe begr\u00fcndet, damit wiederholt sich im Grunde die Bejahung des Gnadentods.<\/strong><\/li>\n<li><strong>Es gibt keinerlei Festlegungen \u00fcber Beratung, Ethikkomitees, Kontrolle \u2013 weder vorher noch nachher. Der Staat verzichtet ausdr\u00fccklich auf Einmischung und m\u00f6chte von nichts wissen.<\/strong><\/li>\n<li><strong>Ebenfalls bewusst ausgeklammert: Die Kl\u00e4rung der Suizid-Pr\u00e4parate-Beschaffung f\u00fcr Laien, <\/strong>denn das \u201eVor-die-U-Bahn-Schubsen\u201c haben die Abgeordneten vermutlich nicht bef\u00f6rdern wollen, und das Pr\u00e4parat Pentobarbital darf in Deutschland nur zum Einschl\u00e4fern von Tieren verwendet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vielleicht werden wir schon in wenigen Jahren die Folgen ausbaden m\u00fcssen. So wie beim Abtreibungsgeschehen mindestens zwei Opfer zu beklagen sind, werden wir vielleicht eines Tages von einer neuen Variante der posttraumatischen Belastungsst\u00f6rung sprechen m\u00fcssen, dem \u201ePSS\u201c, \u201ePost-Suicide-Syndrome\u201c, wenn Menschen mit ihrer Gewissenslast der Beteiligung trotz \u201esorgf\u00e4ltiger und selbstbestimmter Entscheidung\u201c pl\u00f6tzlich doch nicht mehr zurecht kommen\u2026<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir sind in diesem Jahr Zeugen einer erneuten gewaltigen Verschiebung unserer ethischen Gewichtung geworden. Die Tragik ist, dass konservative und kirchliche Kreise diesen vergifteten Sieg nicht sehen wollen und des Lobes voll f\u00fcr die neue, \u201eausgewogene\u201c Regelung sind: Man habe doch den \u201eGesch\u00e4ftemachern mit dem Tod\u201c das Handwerk gelegt! Siehe gemeinsame Erkl\u00e4rung der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz sowie des Zentralkomitees der Katholiken und des Evangelischen Arbeitskreises in der CDU. (<a href=\"http:\/\/www.ekd.de\/synode2015_bremen\/presse\/pm208_2015_erklaerung_sterben_in_wuerde.html\"><em>www.ekd.de\/synode2015_bremen\/presse\/pm208_2015_erklaerung_sterben_in_wuerde.html<\/em><\/a><em>)<\/em> Zumindest f\u00fcr die Evangelische Kirche ist dies nicht verwunderlich, da nun im 14-k\u00f6pfigen Leitungsgremium der EKD gemeinsam sitzen: Bischof Heinrich Bedford-Strom als Vorsitzender der EKD, Thomas Rachel, CDU-MdB als Vorsitzender des EAK, Kerstin Griese, SPD-MdB als Mitverfasserin des Gesetzes. Die \u00fcberw\u00e4ltigende Mehrheit der Union hat f\u00fcr den Brand\/Griese-Entwurf gestimmt, einschlie\u00dflich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Fraktionsvorsitzendem Volker Kauder. <strong>Alle gemeinsam beugen sich dem in Meinungsumfragen vermeintlich ermittelten Befund: Das Volk will es so!<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Gerhard Steier, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Quelle: Kaleb e.V., Weihnachts-Rundbrief vom 1.12.2015 <\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Der Kaleb e.V. (<a href=\"http:\/\/www.kaleb.de\">www.kaleb.de<\/a>) ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (<a href=\"http:\/\/www.bv-lebensrecht.de\">www.bv-lebensrecht.de<\/a>)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir haben mit vielen anderen Initiativen und Pers\u00f6nlichkeiten gek\u00e4mpft um zu erreichen, dass die n\u00e4chste verh\u00e4ngnisvolle Entscheidung f\u00fcr unser Land abgewendet werden kann, siehe z.B. den Flyer Warum Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung verboten sein muss (kann weiterhin bestellt werden, die Argumente veralten nicht), www.keine-lizenz-zum-toeten.de oder www.kein-assistierter-suizid.de. 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