{"id":1301,"date":"2004-11-29T12:25:52","date_gmt":"2004-11-29T10:25:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=1301"},"modified":"2009-10-16T13:04:31","modified_gmt":"2009-10-16T11:04:31","slug":"allgemeines-priestertum-ordination-und-beauftragung-nach-evangelischem-verstandnis-teil-i","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=1301","title":{"rendered":"Allgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung nach evangelischem Verst\u00e4ndnis &#8211; Teil I"},"content":{"rendered":"<p style=\"TEXT-ALIGN: justify\"><strong>Allgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung nach evangelischem Verst\u00e4ndnis\u00a0<br \/>\n<\/strong><strong>Teil I<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Einf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Zuge der Klausurtagung der Bischofskonferenz im M\u00e4rz 1997 \u00fcber \u201eDas evangelische Pfarrhaus und das Pfarrerbild: Erw\u00e4gungen zum Amtsverst\u00e4ndnis und Dienstverh\u00e4ltnis der Pfarrerin und des Pfarrers\u201c ist festgestellt worden, dass eine neuerliche Kl\u00e4rung des Ordinationsverst\u00e4ndnisses bzw. eine Verh\u00e4ltnisbestimmung von Allgemeinem Priestertum und ordinationsgebundenem Amt notwendig ist.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf der Grundlage einer Vorlage des Lutherischen Kirchenamtes hat die Bischofskonferenz der VELKD im M\u00e4rz 1998 eine Arbeitsgruppe zum Thema \u201eOrdination in besonderen F\u00e4llen\u201c eingesetzt, die insbesondere die Frage kl\u00e4ren sollte, ob Pr\u00e4dikantinnen und Pr\u00e4dikanten mit dem Auftrag zur Sakramentsverwaltung auch ordiniert werden sollen. Diese Arbeitsgruppe, die vor allem aus Bisch\u00f6fen bestand, hat im Sommer 1998 getagt. Anschlie\u00dfend hat sich der Theologische Ausschuss des Themas angenommen. Auf der Ebene der Dienststellenleiter ist verabredet worden, dass die VELKD das Thema Ordination stellvertretend auch f\u00fcr die EKU und die EKD mit bearbeitet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Theologische Ausschuss hat nach einem Zwischenbescheid vom April 1999 im Herbst 2002 der Bischofskonferenz sein Arbeitsergebnis \u201eAllgemeines Priestertum und Ordination nach evangelischem Verst\u00e4ndnis\u201c vorgelegt. Die Bischofskonferenz hat die Ausarbeitung des Theologischen Ausschusses mit Dank entgegengenommen und den Text \u2013 gem\u00e4\u00df der Verabredung der Dienststellenleiter von EKU und EKD \u2013 f\u00fcr ein Stellungnahmeverfahren in die Gliedkirchen der EKD gegeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens wurde der Bischofskonferenz im Herbst 2003 \u00fcber die R\u00fcckmeldung der Landeskirchen berichtet. Daraufhin hat sie eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Bischofskonferenz und des Theologischen Ausschusses eingesetzt mit dem Ziel, die Stellungnahmen der Gliedkirchen in das Papier des Theologischen Ausschusses einzuarbeiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Arbeitsergebnis der Mehrheit der Arbeitsgruppe liegt mit dem Papier \u201eAllgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung nach evangelischem Verst\u00e4ndnis\u201c als \u00dcberarbeitung der Ausarbeitung des Theologischen Ausschusses von 2002 nunmehr vor. Hierzu gibt es ein Minderheitenvotum der Vorsitzenden des Theologischen Ausschusses der VELKD, Frau Professorin Dr. Dorothea Wendebourg.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bischofskonferenz der VELKD hat auf ihrer Sitzung vom 15.\/16. Oktober den Mehrheitstext als Empfehlung im Sinne des Artikels 9 Abs. 2 der Verfassung der VELKD erlassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Blick auf den weiteren Einigungsprozess innerhalb der EKD wird das Papier noch einmal an die Gliedkirchen der EKD versandt mit der M\u00f6glichkeit, bis zum 1. M\u00e4rz 2005 r\u00fcckzumelden, ob der Text als gemeinsame Ausgangsbasis f\u00fcr ein gemeinsames Ordinationsverst\u00e4ndnis als geeignet angesehen wird und ob noch weitere \u00c4nderungsw\u00fcnsche bestehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hannover, 29. November 2004<br \/>\nOberkirchenrat Dr. Klaus Gr\u00fcnwaldt<br \/>\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Theologischen Ausschusses der VELKD\/DNK-LWB<\/p>\n<p>1 Der Fragehorizont 4<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2 Ekklesiologische Grundlegung 6<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3 Allgemeines Priestertum und das mit der Ordination \u00fcbertragene Amt<br \/>\nnach biblischem und reformatorischem Verst\u00e4ndnis 7<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.1 Die biblischen Grundlagen des Allgemeinen Priestertums 7<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.2 Priestertum als W\u00fcrde und als Dienst in der reformatorischen Theologie 10<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.2.1 Priesterliche W\u00fcrde 10<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.2.2 Priesterlicher Dienst 10<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.3 Die Allgemeinheit des Priestertums in der reformatorischen Theologie 11<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.3.1 Zum Begriff \u201eAllgemeines Priestertum\u201c 11<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.3.2 Zur Aus\u00fcbung des Allgemeinen Priestertums 11<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.4 Das mit der Ordination \u00fcbertragene Amt in der reformatorischen<br \/>\nTheologie 12<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3.5 Das Verh\u00e4ltnis zwischen dem Allgemeinen Priestertum und dem mit<br \/>\nder Ordination \u00fcbertragenem Amt 14<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4 Das Allgemeine Priestertum und das gem\u00e4\u00df CA XIV \u00fcbertragene Amt<br \/>\nunter gegenw\u00e4rtigen Bedingungen 16<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4.1 Die gegen\u00fcber der Reformationszeit ver\u00e4nderten<br \/>\nBedingungen als Herausforderung 16<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4.2 Das gem\u00e4\u00df CA IV \u00fcbertragene Amt unter den Bedingungen<br \/>\nder Gegenwart 17<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4.3 Die neue Gestaltung der kirchlichen Leitungsaufgabe 20<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4.4 Die Beteiligung aller Christenmenschen am Leben der christlichen<br \/>\nGemeinde 20<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4.5 Ordination und Beauftragung 22<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4.6 Ordination zu einem ehrenamtlich wahrgenommenen Dienst 23<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4.7 Hauptamtlicher, nebenamtlicher und ehrenamtlicher Dienst 24<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1 Der Fragehorizont<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bischofskonferenz der VELKD hat den Theologischen Ausschuss um eine Stellungnahme zu einigen Fragen im Kontext von Amt und Ordination gebeten, die sich in der Praxis der Gliedkirchen der VELKD zurzeit stellen. (1) Da alle evangelischen deutschen Landeskirchen vor \u00e4hnlichen Fragen stehen, wurde das Verfahren der Stellungnahme mit den zust\u00e4ndigen Gremien der EKD abgestimmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Fragen sind u. a. folgende:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Wie k\u00f6nnen die Chancen, die sich aus den vielf\u00e4ltigen F\u00e4higkeiten der Christenmenschen ergeben, f\u00fcr die Wahrnehmung des Auftrags der Kirche besser genutzt werden? Diese Frage stellt sich zum einen im Blick auf das \u201eChristsein im Alltag\u201c, zum anderen in Hinsicht auf die Gestaltung des kirchlichen Lebens.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Wie kann der kirchliche Auftrag weiterhin fl\u00e4chendeckend wahrgenommen werden, auch wenn aus finanziellen Gr\u00fcnden die Zahl der hauptamtlichen Pfarrerinnen und Pfarrer reduziert werden muss? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus f\u00fcr Theorie und Praxis von Amt und Ordination?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Ist f\u00fcr Pr\u00e4dikantinnen und Pr\u00e4dikanten die Form der \u201eBeauftragung\u201c zu w\u00e4hlen, oder ist auch f\u00fcr diesen Personenkreis die Ordination vorzunehmen? (2)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Wie ist insbesondere in solchen F\u00e4llen zu verfahren, in denen Pr\u00e4dikantinnen und Pr\u00e4dikanten den vollen pastoralen Dienst in einer Gemeinde \u00fcbernehmen, mag diese auch Teil eines Gemeindeverbundes (Kirchspiel o. \u00e4.) sein?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Welche Wege k\u00f6nnen gefunden werden, um die F\u00e4higkeiten der Theologinnen und Theologen, die das Erste Theologische Examen bestanden haben, f\u00fcr das kirchliche Leben fruchtbar zu machen, wenn diese nicht regul\u00e4r in den Vorbereitungsdienst (Vikariat) \u00fcbernommen werden k\u00f6nnen oder wollen?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Wie kann die theologische Kompetenz der Theologinnen und Theologen, die nach dem Vorbereitungsdienst das Zweite Theologisches Examen bestanden haben und die nicht in ein haupt- oder nebenamtliches Dienstverh\u00e4ltnis \u00fcbernommen werden, f\u00fcr das kirchliche Leben fruchtbar gemacht werden?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Wie sind die bestehenden Regelungen f\u00fcr die F\u00e4lle zu beurteilen, in denen Theologinnen und Theologen ordiniert werden, auch wenn der \u00fcbertragene Dienst nur ehrenamtlich wahrgenommen wird? Wie sollten solche Regelungen ggf. fortgeschrieben und erg\u00e4nzt werden?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Derartige Fragen k\u00f6nnen sachgem\u00e4\u00df nur im R\u00fcckgriff auf die Lehrgrundlagen der reformatorischen Kirchen beantwortet werden. Die geltenden Kirchenordnungen nennen als Grundlage das Evangelium von Jesus Christus, wie es von der Heiligen Schrift bezeugt und durch die Bekenntnisse der Reformation verbindlich zur Geltung gebracht worden ist. Die Ausrichtung auf das Zeugnis der Heiligen Schrift und auf das reformatorische Bekenntnis erfolgt auf Grund der den reformatorischen Kirchen zuteilgewordenen Erkenntnis, dass im Evangelium von Jesus Christus Gottes Selbstoffenbarung zum Ausdruck kommt, die allein aus Gnade und allein durch den Glauben das Heil der Welt wirkt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der R\u00fcckgriff auf das reformatorische Amtsverst\u00e4ndnis erfolgt \u2013 dem reformatorischen Bekenntnis und dem Selbstverst\u00e4ndnis evangelischer Theologie entsprechend \u2013 auf der Basis der \u00dcberzeugung, dass die Schriftgem\u00e4\u00dfheit der entscheidende Ma\u00dfstab f\u00fcr alle theologischen Aussagen, einschlie\u00dflich der kirchlichen Bekenntnisse ist. Die Orientierung am Bekenntnis erschlie\u00dft dabei den Zugang zur Schrift und dient zugleich der Erkenntnis dessen, was schriftgem\u00e4\u00df ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der R\u00fcckgriff auf die reformatorische Theologie, insbesondere auf die einschl\u00e4gigen Aussagen Martin Luthers zum Allgemeinen Priestertum und zu dem durch die Ordination \u00fcbertragenen Amt sowie \u00fcber ihr Verh\u00e4ltnis zueinander, ist getragen von der Einsicht, dass diese Aussagen dem Evangelium von Jesus Christus angemessen sind und deshalb als ma\u00dfgebliche Orientierung f\u00fcr die anstehenden Kl\u00e4rungs- und Gestaltungsaufgaben dienen. (3) Die Erinnerung an die in der Reformation erfolgten Kl\u00e4rungen ist auch hilfreich f\u00fcr die weiteren Gespr\u00e4che mit anderen Konfessionen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus diesen \u00dcberlegungen ergibt sich folgende Gliederung:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zun\u00e4chst (2) wird skizziert, wie die Lehre vom ordinationsgebundenen Amt in der Ekklesiologie verwurzelt ist. Dies erfolgt in knapper Auslegung der einschl\u00e4gigen Artikel der Confessio Augustana (CA), da dort die grundlegenden evangelisch-theologischen Kl\u00e4rungen zum Zusammenhang von Kirchen und Amtsverst\u00e4ndnis zum Ausdruck gebracht sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sodann (3) wird das evangelische Verst\u00e4ndnis des Allgemeinen Priestertums und des ordinationsgebundenen Amtes n\u00e4her entfaltet. Ihr Verh\u00e4ltnis zueinander ist auf der Basis biblischer und reformatorischer Texte, vor allem der grundlegenden Texte Martin Luthers in seiner Differenziertheit zu beschreiben. Die theologischen Kl\u00e4rungen in diesem Abschnitt sind auch f\u00fcr den Umgang mit zwei grunds\u00e4tzlichen Anfragen wichtig, die immer wieder gegen\u00fcber der in den evangelischen Landeskirchen \u00fcblichen Theorie und Praxis laut werden. Beide Anfragen berufen sich auf Schrift und Bekenntnis als Ma\u00dfstab, zielen aber in entgegengesetzte Richtungen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Einerseits wird beklagt, dass der f\u00fcr die lutherische Ekklesiologie grundlegende und der Mitte der Schrift entsprechende Gedanke des Allgemeinen Priestertums nicht hinreichend zur Geltung komme: weder in der Lehre vom ordinationsgebundenen Amt noch in der gemeindlichen Praxis, in der das Pfarramt oft problematisch dominiere.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Andererseits wird die Auffassung vertreten, es sei von Schrift und Bekenntnis her geboten, das durch die Ordination \u00fcbertragene Amt als eine g\u00f6ttliche Stiftung zu verstehen und es nicht aus dem allen Christen gleicherma\u00dfen anvertrauten Verk\u00fcndigungsdienst, also aus dem Allgemeinen Priestertum, abzuleiten. Dabei beruft man sich auf CA V sowie auf eine Reihe von Aussagen Martin Luthers.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schlie\u00dflich (4) wird unter Aufnahme aktueller Fragen reflektiert, welche Gestaltung des Allgemeinen Priestertums und des mit der Ordination \u00fcbertragenen Amtes den Herausforderungen der Gegenwart gerecht wird und welche kirchenrechtlichen Kl\u00e4rungen und Konsequenzen sich daraus im Blick auf Beauftragung und Ordination ergeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2 Ekklesiologische Grundlegung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Ursprung der christlichen Kirche liegt darin, dass Gott den Gekreuzigten als den Auferweckten durch das Wirken des Heiligen Geistes Menschen offenbar macht. Dieses Geschehen ist das Wirksamwerden des Evangeliums als Kraft Gottes, durch die Gott in den von ihm ergriffenen Menschen den Glauben an Jesus Christus weckt. Dieser Glaube verbindet durch seinen Inhalt und durch seine Entstehung die Glaubenden untereinander zur christlichen Kirche. Durch das Evangelium schafft Gott also auch diese Glaubensgemeinschaft; (4) d. h. sie ist Gesch\u00f6pf dieses Wortes, creatura verbi.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Kirche, wie sie dem Glaubensbekenntnis gem\u00e4\u00df zum unverzichtbaren Inhalt des christlichen Glaubens geh\u00f6rt, ist nach CA VII und VIII die \u201eVersammlung aller Gl\u00e4ubigen (und Heiligen)\u201c (\u201econgregatio sanctorum [et vere credentium]\u201c). Diese Gemeinschaft entsteht dadurch, dass der Heilige Geist, wo und wann Gott will, in denen, die das Evangelium von Jesus Christus h\u00f6ren, Glauben wirkt (CA V). Weil der Glaube Gottes Werk und unserem Urteil entzogen ist, darum ist es unserem Urteil auch entzogen, wer zu dieser Gemeinschaft der Heiligen und wahrhaft Glaubenden geh\u00f6rt. Deshalb und insofern ist die geglaubte Kirche \u201everborgene Kirche\u201c (ecclesia abscondita) (5). Die uns zug\u00e4ngliche und als soziales Gebilde wahrnehmbare, \u201esichtbare Kirche\u201c (ecclesia visibilis) ist die leibhafte Versammlung von Menschen um Wort und Sakrament.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die sichtbare Kirche in ihren verschiedenen Formen (als im Gottesdienst versammelte Gemeinde, als Institution und Organisation mit ihren \u00c4mtern, Ordnungen, Geb\u00e4uden etc.) wird demzufolge konstituiert durch Wortverk\u00fcndigung und Sakramentsfeier. Kraft dieses Ursprungs sind Wortverk\u00fcndigung und Sakramentsfeier das Wesenszentrum der sichtbaren Kirche. Die Evangeliumsgem\u00e4\u00dfheit der Wortverk\u00fcndigung und der Darreichung der Sakramente ist das einzige Kennzeichen wahrer sichtbarer Kirche &#8211; und deshalb auch die einzige Bedingung f\u00fcr volle Kirchengemeinschaft (CA VII).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weil Gott seinen Glauben weckenden und Kirche schaffenden Geist nur durch die \u00e4u\u00dferen Zeichen von Predigt und Sakrament gibt, darum nimmt Gott auch stets Menschen in Anspruch, die sich in den Dienst der Wortverk\u00fcndigung und Sakramentsfeier berufen lassen. (6) Dieses Verk\u00fcndigungsamt (7), ist der Glaubensgemeinschaft von Gott gegeben, und zwar so, dass es allen Glaubenden aufgetragen ist und dass es zugleich der Gemeinschaft der Glaubenden als Aufgabe der \u00f6ffentlichen Verk\u00fcndigung aufgetragen ist. F\u00fcr die \u00f6ffentliche Verk\u00fcndigung durch Predigt und Sakrament ist das gem\u00e4\u00df CA XIV \u00fcbertragene Amt notwendig. Die Glaubensgemeinschaft hat die Aufgabe, die kirchlichen \u00c4mter und damit zugleich das Verh\u00e4ltnis der Wahrnehmung des ordinationsgebundenen Amtes und des Allgemeinen Priestertums zu ordnen. Die Einsetzung der Amtstr\u00e4ger, ihre Beurteilung, die Visitation und die Ordnung jener Vollz\u00fcge obliegen der Leitung der Kirche und ihrem Aufsichtsamt (CA XXVIII).<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3 Allgemeines Priestertum\u00a0und das mit der Ordination \u00fcbertragene Amt nach biblischem und reformatorischem Verst\u00e4ndnis<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Licht der Oster- und Pfingsterfahrungen verstanden die J\u00fcngerinnen und J\u00fcnger die in \u201eder Schrift\u201c, also im Alten Testament, \u00fcberlieferten Heilsverhei\u00dfungen Gottes als in Christus erf\u00fcllt. Diese Gewissheit bezeugen die neutestamentlichen Schriften, die zusammen mit dem Alten Testament das kanonische Ursprungszeugnis des christlichen Glaubens bilden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Glaube erkennt, dass dieses Zeugnis unter der Verhei\u00dfung steht, von Gott frei zur Weckung des Glaubens gebraucht zu werden. Wegen seiner im Glauben erkannten Wahrheit besitzt es f\u00fcr den Glauben normierende Autorit\u00e4t. Das reformatorische Schriftverst\u00e4ndnis unterscheidet sich also von einem biblizistischen Schriftverst\u00e4ndnis und -gebrauch dadurch, dass es die Autorit\u00e4t der Schrift konsequent von dem in ihr bezeugten und sie best\u00e4tigenden Heilshandeln Gottes her begr\u00fcndet, dadurch aber auch begrenzt sein l\u00e4sst. Deswegen ist die Bibel auf jeweils neue Auslegung, insbesondere durch das kirchliche Bekenntnis, durch theologische Forschung, aber nicht zuletzt auch durch Bibellekt\u00fcre und -studium der Einzelnen angewiesen. Diese Auslegung hat nach der von der Bibel bezeugten Sache zu fragen, d. h., nach dem, \u201ewas Christum treibet\u201c, und sich an ihr zu orientieren. Diese eine Sache der Schrift umfasst auch den Ursprung und das in diesem Ursprung gr\u00fcndende Wesen der Kirche, das Allgemeine Priestertum und die Notwendigkeit einer Ordnung des Amtes der \u00f6ffentlichen Verk\u00fcndigung und Sakramentsverwaltung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.1 Die biblischen Grundlagen des Allgemeinen Priestertums<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Lehre vom Allgemeinen Priestertum hat einen alttestamentlichen Hintergrund: einerseits in der \u2013 bedingten (8) &#8211; Verhei\u00dfung an Israel: \u201eIhr sollt mir ein K\u00f6nigreich von Priestern und ein heiliges Volk sein\u201c (Ex 19,6); andererseits in dem, was \u00fcber die Funktionen des Hohenpriesters insbesondere am gro\u00dfen Vers\u00f6hnungstag (Lev 16, bes. V. 11-19) gesagt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Heiligkeitsgesetz (Lev 17-26) setzt die Heiligkeit des Volkes und die Heiligkeit der Priester in Beziehung zueinander. Das Volk Israel als Ganzes wird als durch den Auszug aus \u00c4gypten geheiligtes Volk angesprochen (Lev 22,32 u. \u00f6.), und es wird ihm die priesterliche Aufgabe zugewiesen, zwischen reinen und unreinen Tieren zu unterscheiden (Lev 20,25). Den Priestern obliegt vor allem anderen der Umgang mit den heiligen Gaben, den Opfern (Lev 17,5-7; 22,1-9 u. \u00f6.).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In Lev 21,8 wird dem Volk geboten, den Priester in den Zustand der Heiligkeit zu versetzen, also ihn zu weihen. (9) Zwar ist das Priestertum nach dem Alten Testament erblich, doch bedarf die Installation ins Priesteramt offenbar eines zustimmenden Aktes des Volkes. Die Gemeinde setzt das Amt aus sich heraus, damit es eine Person gibt, die stellvertretend f\u00fcr das Volk den Umgang mit den Heilsmitteln pflegt. Dem Priester eignet somit keine h\u00f6here Heiligkeit, sondern nur eine funktional andere.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Neuen Testament wird der Priesterbegriff nie verwendet, um ein Amt oder einen Amtstr\u00e4ger in der christlichen Kirche zu bezeichnen. (10) Er taucht jedoch im w\u00f6rtlichen Sinn auf zur Bezeichnung der j\u00fcdischen Priester, einschlie\u00dflich des Hohenpriesters, sowie eines heidnischen Priesters. (11) Dabei werden die Aussagen aus Lev 16 aufgenommen, die besagen, dass nur der Hohepriester bef\u00e4higt und berechtigt ist, das Allerheiligste zu betreten, sich also Gott unmittelbar zu n\u00e4hern, und dort \u201eS\u00fchne (zu) schaffen f\u00fcr sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel\u201c (Lev 16,17b). Diese Aussagen werden insbesondere im Hebr\u00e4erbrief (12) metaphorisch auf den ewigen Hohenpriester Jesus Christus angewandt. Ein solcher metaphorischer Sprachgebrauch liegt auch dort vor, wo das Neue Testament in Ankn\u00fcpfung an Ex 19,6 die christliche Gemeinde (13) bzw. alle Christen als \u201ePriester\u201c bezeichnet. (14) Damit wird bekannt, dass die alttestamentliche Verhei\u00dfung in der christlichen Kirche erf\u00fcllt ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Neue Testament stellt selbst keine explizite Beziehung zwischen den Aussagen \u00fcber das Hohepriestertum Christi und das Priestersein aller Glaubenden her. Entscheidend ist jedoch, dass das allj\u00e4hrliche Vers\u00f6hnungshandeln des alttestamentlichen Hohenpriesters im Allerheiligsten an sein Ende gekommen und abgel\u00f6st worden ist durch den (Opfer-)Tod Jesu Christi, der \u201eein f\u00fcr allemal\u201c (Hebr 9,12; 10,2.10) geschehen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Christusoffenbarung hat den Menschen, in denen sie Glauben geweckt hat, schon \u201edie Freiheit &#8230; zum Eingang in das Heiligtum\u201c (Hebr 10,19), also das hohepriesterliche Recht, verschafft. Deshalb und in diesem Sinne werden die an Christus Glaubenden als \u201eHeilige\u201c und \u201ek\u00f6nigliche Priesterschaft\u201c (I Petr 2,5.9) bzw. als \u201eK\u00f6nige und Priester\u201c (Apk 1,6; 5,10; vgl. auch 20,6) bezeichnet. Aber ihre priesterliche Funktion ist eine dem Alten Testament gegen\u00fcber ver\u00e4nderte. Sie besteht nicht mehr darin, S\u00fchne zu schaffen, sondern die ein f\u00fcr allemal von Gott selbst gestiftete Vers\u00f6hnung anzunehmen und ihr dadurch zu entsprechen, dass sie nun Gott geistliche Opfer darbringen und die Wohltaten dessen verk\u00fcndigen, der sie berufen hat (I Petr 2,5.9). Ihre endg\u00fcltige Bestimmung ist es, mit Christus zu herrschen (Apk 5,10; 20,6).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In Auseinandersetzung mit den Anspr\u00fcchen von \u201ePneumatikern\u201c entwickelt Paulus seine Lehre von den Charismen (I Kor 12,4-11.28-31; vgl. R\u00f6m 12,6-8). Hiernach sind alle Dienste, die dem Aufbau der Gemeinde, des Leibes Christi durch das Evangelium zugute kommen, von Gott (I Kor 12,4-6) geschenkte Gnadengaben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Paulus nennt eine Vielzahl von Diensten als Charismen, legt dabei aber auch Wert auf ihre innere Differenzierung: Sie sind zwar alle Charismen, aber unterschiedliche Charismen. Einen gewissen Vorrang nimmt der Dienst der Verk\u00fcndigung ein. Die Dienste der Apostel, Propheten und Lehrer werden in I Kor 12,28 eigens hervorgehoben. Daneben nennt Paulus Wunderkr\u00e4fte, Heilungsgaben, Hilfeleistungen, Verwaltungsaufgaben und \u2013 am Ende \u2013 Zungenreden. R\u00f6m 12,6-8 kennt dar\u00fcber hinaus z. B. noch den Dienst der Diakonie und der Gemeindeleitung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstellung von einem ungeordneten Wirken des Geistes stellt Paulus mit seiner Charismenlehre Kriterien einer sachgem\u00e4\u00dfen Dienststruktur gegen\u00fcber. Zugleich sind in seinen Gemeinden Ans\u00e4tze zu einer \u00c4mterordnung zu erkennen, ohne dass damit die Gesamtheit der \u00c4mtervielfalt beschrieben w\u00e4re, die anderenorts st\u00e4rker ausgepr\u00e4gt war (vgl. z. B. I Tim 3,1-13; 4,14 und 5,1f.17-19 sowie in II Tim 1,6).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unter Ber\u00fccksichtigung des gesamtbiblischen Befundes ergibt sich daraus dreierlei:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Das alttestamentlich-kultische Priesteramt und Priestertum, wie es im Passus \u00fcber den Vers\u00f6hnungstag Lev 16 begegnet, ist f\u00fcr das Christentum durch Jesus Christus an sein Ende gekommen und abgetan.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Die (ihrerseits im \u00fcbertragenen Sinn zu verstehende) Verhei\u00dfung aus Ex 19,6 &#8211; \u201eIhr sollt mir ein K\u00f6nigreich von Priestern und ein heiliges Volk sein\u201c -, sowie die Zusage im Heiligkeitsgesetz, geheiligtes Volk zu sein, ist in dem an Christus glaubenden Gottesvolk aus Juden und Heiden erf\u00fcllt. Damit ist durch Christus f\u00fcr alle, die an ihn glauben, der freie, direkte Zugang zu Gott er\u00f6ffnet, und sie sind beauftragt, Gottes Vers\u00f6hnungstat zu entsprechen und sie zu bezeugen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Die drei klassischen Funktionen des Priesters, die er kraft seines unmittelbaren Zugangs zu Gott besitzt, n\u00e4mlich Opfer, F\u00fcrbitte und religi\u00f6se Unterweisung (15), sind allesamt auf Christus und durch ihn auf alle Christen \u00fcbergegangen (16). Das hei\u00dft konkret: Sich selbst zum Opfer zu bringen, F\u00fcrbitte zu leisten sowie zu lehren und zu predigen, S\u00fcnden zu vergeben, zu taufen, das Abendmahl zu halten und \u00fcber alle Lehre zu urteilen ist Sache aller Christen (17).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.2 Priestertum als W\u00fcrde und als Dienst<br \/>\nin der reformatorischen Theologie<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unter Aufnahme der biblischen Aussagen \u00fcber den Hohenpriester unterscheidet Luther, wo er vom Allgemeinen Priestertum spricht, zwischen der priesterlichen W\u00fcrde bzw. dem priesterlichen Stand (18) der Christen (vor Gott) und dem priesterlichen Dienst, den die Christen (f\u00fcr ihre N\u00e4chsten) zu verrichten bevollm\u00e4chtigt und beauftragt sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.2.1 Priesterliche W\u00fcrde<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Durch die im Rechtfertigungsgeschehen begr\u00fcndete Anteilhabe am Werk Christi (19) eignet allen Gl\u00e4ubigen die \u201ePriesterw\u00fcrde\u201c (20), in direkte Gemeinschaft mit Gott berufen zu sein und sich im Gebet unmittelbar an Gott wenden zu k\u00f6nnen. Das bedeutet, dass alle Christen \u201ewarhafftig geystlichs stands\u201c und \u201ealsampt gleych geystliche priester fur gott\u201c (21) sind. Deshalb gibt es keine geistliche Vollmacht, die irgendeinem Gl\u00e4ubigen abzusprechen w\u00e4re, auch nicht die Vollmacht zum Dienst an Wort und Sakrament: \u201eomnes nos aequaliter esse sacerdotes, hoc est, eandem in verbo et sacramento quocunque habere potestatem\u201c (22). Nicht ein amtspriesterlicher Weihestatus, sondern ausschlie\u00dflich die wahre \u201ePriesterw\u00fcrde\u201c aller Gl\u00e4ubigen, n\u00e4mlich das Christsein, bevollm\u00e4chtigt zum Dienst am Evangelium.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.2.2 Priesterlicher Dienst<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie der Priesterschaft des Alten Bundes, so ist auch den Christen als \u201epriesterlicher Dienst\u201c die Gottesbeziehung des N\u00e4chsten anbefohlen, freilich in grundlegend neuer Weise. So hat das Priestertum des Neuen Bundes nicht mehr den Charakter einer unumgehbaren Vermittlungsinstanz zwischen Gott und den Menschen, sondern es dient durch seine Verk\u00fcndigung dazu, dass die Adressaten selbst in die in Christus er\u00f6ffnete direkte Gottesbeziehung hineingenommen werden, die allen Menschen angeboten ist. Das eigene \u201ePriestersein\u201c soll dabei durch F\u00fcrbitte und Bezeugung des Evangeliums in Verk\u00fcndigung, Seelsorge und Beichte (23) dem \u201ePriestersein\u201c bzw. \u201ePriesterwerden\u201c des N\u00e4chsten dienen. Dabei geht es nicht nur um eine Berechtigung, diesen priesterlichen Dienst auszu\u00fcben, sondern in erster Linie um eine Aufgabe und Verpflichtung, die allen Christen \u2013 auf Grund ihres Christseins \u2013 obliegt. Sie sollen f\u00fcreinander Priester sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.3 Die Allgemeinheit des Priestertums<br \/>\nin der reformatorischen Theologie<br \/>\n3.3.1 Zum Begriff \u201eAllgemeines Priestertum\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Verst\u00e4ndnis Luthers von der allgemeinen priesterlichen W\u00fcrde und vom allgemeinen priesterlichen Dienst aller Christenmenschen wird durch die Rede vom \u201eAllgemeinen Priestertum\u201c auf den Begriff gebracht. Daneben finden sich in der Literatur h\u00e4ufig auch die Wendung \u201ePriestertum aller Gl\u00e4ubigen bzw. Glaubenden\u201c sowie gelegentlich die Formulierung \u201ePriestertum aller Getauften\u201c (24). Diese Begriffe beziehen sich auf ein und dieselbe Realit\u00e4t, aber in verschiedener Hinsicht. Durch die Taufe wird das Christsein als Priestersein einem Menschen zugeeignet, im Glauben wird das Christsein als Priestersein von einem Menschen angeeignet. Mag beides in der Lebensgeschichte eines Menschen auch zeitlich auseinandertreten, so bildet es doch sachlich eine unaufl\u00f6sbare Einheit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Deshalb ist die Rede vom \u201ePriestertum aller Glaubenden\u201c oder vom \u201ePriestertum aller Getauften\u201c (25) jeweils als pars pro toto (als \u201eSynekdoche\u201c) zu verstehen, das jeweils andere ist also mitzuh\u00f6ren bzw. mitzudenken. Von daher empfehlen sich eher die Formulierungen \u201eAllgemeines Priestertum\u201c (26) oder \u201ePriestertum aller Christen\u201c als die Rede vom \u201ePriestersein aller Glaubenden\u201c oder \u201eGetauften\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3.3.2 Zur Aus\u00fcbung des Allgemeinen Priestertums<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Luther unterscheidet um der umfassenden, sachgem\u00e4\u00dfen Wahrnehmung des kirchlichen Auftrags, um der Erhaltung der kirchlichen Einheit und um des Schutzes des Allgemeinen Priestertums willen zwischen der Aus\u00fcbung des Allgemeinen Priestertums im privaten und im \u00f6ffentlichen Bereich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im privaten Bereich wird das priesterliche Amt der Verk\u00fcndigung und Bezeugung des Evangeliums von jedem Christenmenschen in eigener Verantwortung und unvertretbar wahrgenommen. Dies geschieht in der pers\u00f6nlichen Fr\u00f6mmigkeit und im Gebet, in der Hausandacht und in der Katechese durch den Hausvater f\u00fcr die Familie und f\u00fcr die Gemeinschaft des Lebensumfeldes, in der gegenseitigen Seelsorge und Beichte sowie darin, dass auch bei der Wahrnehmung der allt\u00e4glichen Aufgaben zu Hause, im Beruf und im Gemeinwesen f\u00fcr den Glaubenden das Evangelium orientierende Bedeutung hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von der Aus\u00fcbung des Allgemeinen Priestertums im privaten Bereich ist seine Wahrnehmung in der \u00f6ffentlichen Versammlung der Gemeinde zu unterscheiden. Im Blick auf die \u00f6ffentliche Verk\u00fcndigung \u2013 Predigt und Sakramentsverwaltung (27) \u2013 ist es erforderlich, dass das grunds\u00e4tzlich jedem Christenmenschen zukommende Priesterrecht hier nur von Personen wahrgenommen wird, die besonders beauftragt sind, dieses Recht im Namen aller und f\u00fcr alle auszu\u00fcben (s. Kap. 3.4). Jedoch bleibt die F\u00e4higkeit aller Christenmenschen zum priesterlichen Dienst dadurch unber\u00fchrt. Ebenso ist es bleibende Aufgabe jedes Christenmenschen, sein Recht und seine Pflicht, die \u00f6ffentliche Lehre zu beurteilen. (28)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung nach evangelischem Verst\u00e4ndnis\u00a0 Teil I Einf\u00fchrung Im Zuge der Klausurtagung der Bischofskonferenz im M\u00e4rz 1997 \u00fcber \u201eDas evangelische Pfarrhaus und das Pfarrerbild: Erw\u00e4gungen zum Amtsverst\u00e4ndnis und Dienstverh\u00e4ltnis der Pfarrerin und des Pfarrers\u201c ist festgestellt worden, dass eine neuerliche Kl\u00e4rung des Ordinationsverst\u00e4ndnisses bzw. eine Verh\u00e4ltnisbestimmung von Allgemeinem Priestertum und ordinationsgebundenem Amt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":198,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[13,4],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1301"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/198"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1301"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1301\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3713,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1301\/revisions\/3713"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1301"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1301"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1301"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}