{"id":1297,"date":"2004-09-30T12:16:46","date_gmt":"2004-09-30T10:16:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=1297"},"modified":"2009-09-07T17:34:35","modified_gmt":"2009-09-07T15:34:35","slug":"empfehlung-der-bischofskonferenz-der-vereinigten-evangelisch-lutherischen-kirche-deutschlands-fur-den-dienstrechtlichen-umgang-mit-eingetragenen-lebenspartnerschaften-und-gleichgeschlechtlichen-lebens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=1297","title":{"rendered":"Empfehlung der VELKD-Bischofskonferenz f\u00fcr den dienstrechtlichen Umgang mit Eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern und Pfarrerinnen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Empfehlung f\u00fcr den dienstrechtlichen Umgang mit Eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern und Pfarrerinnen gem\u00e4\u00df Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung der VELKD vom 9. M\u00e4rz 2004<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die unterschiedlichen Positionen zu Eingetragenen Lebenspartnerschaften und zu anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ber\u00fchren als Ordnungsfragen nicht den status confessionis. Diese Feststellung er\u00f6ffnet Freir\u00e4ume f\u00fcr den theologischen Diskurs, die durch den dienstrechtlichen Umgang mit Eingetragenen Lebenspartnerschaften und anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften nicht eingeengt werden d\u00fcrfen. Die dienstrechtliche Praxis mu\u00df vielmehr so differenziert sein, da\u00df das Ergebnis der theologischen Diskussion weder in die eine noch in die andere Richtung vorweggenommen wird.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bischofskonferenz empfiehlt den Gliedkirchen gem\u00e4\u00df Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung der VELKD, sich beim dienstrechtlichen Umgang mit Eingetragenen Lebenspartnerschaften und anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern und Pfarrerinnen an folgenden Grunds\u00e4tzen zu orientieren:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus den Formulierungen des Pfarrergesetzes (PfG), insbesondere aus \u00a7 51 PfG, wird deutlich, da\u00df f\u00fcr Pfarrer und Pfarrerinnen, die in h\u00e4uslicher Gemeinschaft mit anderen Personen leben, das Leitbild von Ehe und Familie ma\u00dfgebend ist. Jede andere Form des Zusammenlebens, die mit dem Anspruch auf \u00f6ffentliche Anerkennung gelebt wird, stellt eine begr\u00fcndungsbed\u00fcrftige Ausnahme dar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ma\u00dfstab f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit einer Ausnahme ist die in der Ordination begr\u00fcndete Verpflichtung zu einer dem Amt entsprechenden Lebensf\u00fchrung (\u00a7 4 Abs. 2 PfG). Ausnahmen k\u00f6nnen daher nur in Betracht kommen, wenn besondere pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde vorliegen und die Glaubw\u00fcrdigkeit des pfarramtlichen Dienstes nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Besondere pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde, die eine Ausnahme rechtfertigen, werden in der Regel nur vorliegen, wenn eine Lebensgemeinschaft auf Grund ihrer rechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gestaltung ein vergleichbar hohes Ma\u00df von Verl\u00e4sslichkeit und gegenseitiger Verantwortung wie die Ehe erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Pfarrer und Pfarrerinnen, die ausnahmsweise in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben wollen, m\u00fcssen in ihrem pastoralen Dienst die Leitbildfunktion der Ehe anerkennen. Sie d\u00fcrfen die eigene Lebensform nicht als der Ehe gleichrangiges oder \u00fcberlegenes Leitbild propagieren, und die eigene Lebensform darf nicht Gegenstand der Verk\u00fcndigung oder der Amtsf\u00fchrung werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Entscheidung, ob eine Eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine andere gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft mit dem pfarramtlichen Dienst zu vereinbaren ist, obliegt den nach gliedkirchlichem Recht zust\u00e4ndigen kirchenleitenden Organen. Pfarrer und Pfarrerinnen, die eine solche Form des Zusammenlebens eingehen wollen, sind verpflichtet, diese kirchenleitenden Organe rechtzeitig zu unterrichten, damit im Gespr\u00e4ch eine L\u00f6sung gefunden werden kann, die den Erfordernissen des pfarramtlichen Dienstes Rechnung tr\u00e4gt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine andere gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft ist nur in Gemeinden oder allgemeinkirchlichen Aufgaben zul\u00e4ssig, wenn dort diese Form akzeptiert wird. Insbesondere die einm\u00fctige Zustimmung des Kirchenvorstandes und der anderen an Personalentscheidungen beteiligten Personen und Gremien ist unverzichtbar (magnus consensus). Die Lebensform eines Pfarrers oder einer Pfarrerin darf die Einheit der Gemeinde und die Gedeihlichkeit des Wirkens in dieser Gemeinde nicht gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bischofskonferenz stellt fest, da\u00df es den Gliedkirchen der VELKD nach diesen Empfehlungen unbenommen bleibt, f\u00fcr ihre Pfarrer und Pfarrerinnen Eingetragene Lebenspartnerschaften oder andere gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften weiterhin generell auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">H a n n o v e r, den 9. M\u00e4rz 2004<br \/>\nDer Leitende Bischof Dr. Hans Christian K n u t h<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Empfehlung f\u00fcr den dienstrechtlichen Umgang mit Eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern und Pfarrerinnen gem\u00e4\u00df Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung der VELKD vom 9. M\u00e4rz 2004 Die unterschiedlichen Positionen zu Eingetragenen Lebenspartnerschaften und zu anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ber\u00fchren als Ordnungsfragen nicht den status confessionis. Diese Feststellung er\u00f6ffnet Freir\u00e4ume f\u00fcr den theologischen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":198,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[13,17],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1297"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/198"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1297"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1297\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3279,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1297\/revisions\/3279"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1297"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1297"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1297"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}