{"id":11714,"date":"2014-12-12T08:57:28","date_gmt":"2014-12-12T07:57:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=11714"},"modified":"2014-12-12T08:57:28","modified_gmt":"2014-12-12T07:57:28","slug":"bedingungsloses-ja-fuer-jedes-menschliche-leben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=11714","title":{"rendered":"Bedingungsloses JA f\u00fcr jedes menschliche Leben"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Deutsche Evangelische Allianz nimmt Stellung zur Diskussion um Fragen der \u201eBeihilfe zur Selbstt\u00f6tung\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir sind sehr dankbar f\u00fcr die ernsthafte und ausf\u00fchrliche erste Ausspracherunde im Plenum des Deutschen Bundestags am 13. November 2014. Sie macht Hoffnung auf eine weiterhin grunds\u00e4tzliche, inhaltsreiche und sachliche Debatte im Verlauf des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Denn es gibt f\u00fcr die menschliche Gemeinschaft keine wichtigere Diskussion und Entscheidungsfindung als dann, wenn es um die Grundfragen des menschlichen Lebens selbst geht.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dank der Fortschritte im medizinischen K\u00f6nnen, der Professionalisierung und der Hochleistungsmedizin ist in unserem Wohlstands- und Wohlfahrtsstaat die unmittelbare Erfahrung von Leben und Tod, von Geburt und Sterben, weithin aus dem Alltag ausgeklammert. Auch deshalb ist unsere Gesellschaft in der Gefahr auszublenden, dass mit dem Geboren werden, mit dem k\u00f6rperlich und geistig Schwach werden, und mit dem Sterbeprozess fast regelm\u00e4\u00dfig sehr viel Schmerzen und Leid verbunden sind. Wenn dann alle medizinische Hilfestellung und selbst die schmerzlindernde Palliativmedizin an ihr Ende kommen, f\u00e4llt es schwer, Schmerz und Leid zu ertragen. Und oft f\u00e4llt es noch schwerer, dem mehr oder weniger hilflos zusehen zu m\u00fcssen. Deshalb ist es verst\u00e4ndlich, wenn darum gerungen wird, ob es dann und wann nicht auch richtig sein kann, dem Leben selbst ein Ende zu setzen und jene dabei zu unterst\u00fctzen, die das gar nicht selbst k\u00f6nnen, psychisch oder physisch, die es aber wollen oder deren Wollen angenommen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Obwohl wir uns solcher Situationen voller Not und mitunter Elend sehr bewusst sind, bitten wir den Deutschen Bundestag, in der anstehenden Gesetzesdebatte in den n\u00e4chsten Monaten sich f\u00fcr ein bedingungsloses JA zum menschlichen Leben und seiner W\u00fcrde auszusprechen, f\u00fcr die noch gro\u00dfz\u00fcgigere F\u00f6rderung und den weiteren Ausbau der Schmerztherapie und einem fl\u00e4chendeckenden Angebot von Hospizen, um Menschen in der letzten Phase Leiden und Schmerz ertr\u00e4glicher zu machen und sie w\u00fcrdevoll im Abschiednehmen vom menschlichen Leben zu begleiten und im Sterbeprozess beizustehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es entspricht aber allen Beobachtungen \u2013 sowohl der Erfahrungen in der Geschichte als auch der Gestaltung von Rechtsbeziehungen in der Gegenwart, &#8211; dass sich Menschenrechte, insbesondere Freiheitsrechte, nur dort und dann hinreichend leben und gestalten lassen, wo und wenn ihre Verletzung auch durch die Strafgesetze gesch\u00fctzt werden. Wenn also auch nur die Gefahr besteht, dass die W\u00fcrde des Menschen und sein Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit verletzt werden k\u00f6nnten, ist darum auch die Schutzpflicht der staatlichen Gemeinschaft besonders hoch. Darum bitten wir die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, dass das bedingungslose JA zum Leben durch das bedingungslose NEIN zum aktiven Beenden menschlichen Lebens erg\u00e4nzt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jedes menschliche Leben ist von seinem fr\u00fchesten Beginn bis zu seinem nat\u00fcrlichen Ende voller W\u00fcrde. \u201eSie zu achten und zu sch\u00fctzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt\u201c (Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes). Wir widersprechen darum der Auffassung, dass es zu irgendeinem Zeitpunkt ein unw\u00fcrdiges menschliches Leben geben k\u00f6nnte, in dem der Tod und die Beihilfe zum Tod eine Option der Menschenw\u00fcrde sein k\u00f6nnte. Wir sind tief davon \u00fcberzeugt, dass jeder Mensch, vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an bis zu seinem nat\u00fcrlichen Lebensende, als Gottes Gesch\u00f6pf der menschlichen Willk\u00fcr entzogen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aber genauso wenig wie ein Mensch selbst bestimmen kann, ob und wann er zum Leben kommen will, so hat er auch kein Recht, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen und \u00fcber seinen eigenen Todeszeitpunkt zu bestimmen. Gott gibt das Leben und er beendet es. Darum ist auch die Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung eine Grenz\u00fcberschreitung vermeintlicher Selbstbestimmung. \u00c4rztliches Handeln muss in erster Linie auf Heilung, bei nicht oder noch nicht m\u00f6glich erscheinender Heilung auf die Verbesserung des Gesundheitszustandes von Kranken, ausgerichtet sein. Soweit dies nicht m\u00f6glich ist, kann es nur darum gehen, Schmerzen und Leiden zu mindern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Uns ist klar, dass die biblisch-christliche Argumentation vom von Gott geschenkten Leben in unserer s\u00e4kularen Gesellschaft nicht mehr alle Entscheidungstr\u00e4ger zu \u00fcberzeugen vermag. Aber selbst wenn man den Gottesbezug au\u00dfen vor lassen w\u00fcrde, und dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen die absolute Priorit\u00e4t geben wollte, l\u00e4sst dies nach unserer Auffassung keine andere Regelung zu. Denn es herrscht doch wenigstens darin \u00dcbereinstimmung, dass die Selbstbestimmung f\u00fcr das eigene Lebensrecht und die eigene Lebensgestaltungsrecht nicht h\u00f6her eingesch\u00e4tzt werden darf als die anderer Mitmenschen, weil die Freiheit der Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit nur so weit gilt, \u201esoweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung oder das Sittengesetz verst\u00f6\u00dft\u201c (Artikel 2, 1 Grundgesetz). Darum muss doch gefragt werden, wie die Selbstbestimmung denn f\u00fcr alle andere auch gesch\u00fctzt werden kann. Wie es z.B. auch f\u00fcr jene garantiert werden kann, die k\u00f6rperlich, verbal oder intellektuell nicht mehr Selbstbehauptungswillen entwickeln k\u00f6nnen als andere? Wie soll der Erpressung gewehrt werden? Wie dem gesellschaftlichen und dem privaten Druck? Wie soll dem am Ende des Lebens standgehalten werden, wenn es zur Norm geworden sein wird, gegebenenfalls freiwillig und rechtzeitig aus dem Leben zu scheiden, um noch einen letzten Beitrag zur Verminderung des Pflegenotstands, zur Gesundung der sozialen Kassen, zur Erleichterung f\u00fcr die pflegenden Angeh\u00f6rigen oder gar zur rechtzeitigen \u00dcberlassung des Erbes zu leisten? Selbst wenn man der Idee der absoluten Selbstbestimmung jedes Menschen \u00fcber sein Leben und seinen Tod folgen wollte, br\u00e4uchte es eine rechtlich einwandfreie, rechtsstaatlich gebotene Regelung; es m\u00fcsste sich also eine v\u00f6llig unabh\u00e4ngige Person, n\u00e4mlich ein unabh\u00e4ngiger Richter, davon in einem ordentlichen Rechtsverfahren \u00fcberzeugen, dass kein Missbrauch vorliegt, keine Erpressung, kein lediglich unterstellter Selbstt\u00f6tungswillen. Es kann und darf in einem Rechtsstaat nicht sein, dass \u00fcber Leben und Tod einfach privat verf\u00fcgt wird, weil dies die Freiheit zur Selbstbestimmung nicht erm\u00f6glicht sondern beraubt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bisher ist die Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung in Deutschland kein Straftatbestand (in nicht wenigen anderen L\u00e4ndern schon). Es schien nicht n\u00f6tig, weil das Sittengesetz \u201eSolches tut man nicht\u201c zur Verhinderung ausreichte. Nun besteht weitgehend \u00dcbereinstimmung, dass durch die in manchen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern \u201eeuthanasiefreundliche\u201c Rechtslage und die Ausbreitung entsprechender Gesinnung und Organisationen auch in Deutschland das Mittel des Strafrechts eingesetzt werden muss. Aber gerade der Blick ins Ausland und die dabei leicht m\u00f6glichen Beobachtungen zeigen, dass ein wirksamer dauerhafter Rechtsschutz nur m\u00f6glich ist, wenn alle Beihilfen zum Tod ausnahmslos verboten werden. Denn \u00fcberall dort, wo Selbstt\u00f6tungen und ihre Beihilfen erlaubt sind, werden die Bedingungen immer weiter abgesenkt, inzwischen schon bis hin zur T\u00f6tung Neugeborener, denen \u00e4rztlich nur eine sehr kurze Lebensdauer prognostiziert wird (\u00c4rzteblatt 13. Juli 2013, <a href=\"http:\/\/www.aerzteblatt.de\/nachrichten\/54769\/Niederlande-legalisieren-Sterbehilfe-bei-todkranken-Babys%29\" target=\"_blank\">www.aerzteblatt.de\/nachrichten\/54769\/Niederlande-legalisieren-Sterbehilfe-bei-todkranken-Babys)<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Ausnahme von der Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung w\u00fcrde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, wie in anderen F\u00e4llen des Lebensschutzes und wie in anderen L\u00e4ndern schon beobachtbar,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; das (Un-)Rechtsbewusstsein noch weiter kippen,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; die \u201eBeihilfe\u201c, dann das \u201eNachhelfen\u201c und schlie\u00dflich das \u201eT\u00f6ten auf Verlangen\u201c zunehmen,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; die Unterscheidung zwischen dem, was noch rechtens und dem was nicht mehr rechtens ist immer schwieriger werden lassen,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; den unmenschlichen und unw\u00fcrdigen Druck auf Alte, Kranke, Behinderte erh\u00f6hen, \u201efreiwillig\u201c aus dem Leben zu scheiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Darum bitten wir um ein JA zum Leben ohne jedes NEIN und darum ein bedingungs- und ausnahmsloses NEIN zur Beihilfe zum Tod.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>F\u00fcr weitere Infos oder R\u00fcckfragen steht der Generalsekret\u00e4r der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, zur Verf\u00fcgung (mobil: 0172 4525587).<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.ead.de\">www.ead.de<\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Deutsche Evangelische Allianz nimmt Stellung zur Diskussion um Fragen der \u201eBeihilfe zur Selbstt\u00f6tung\u201c Wir sind sehr dankbar f\u00fcr die ernsthafte und ausf\u00fchrliche erste Ausspracherunde im Plenum des Deutschen Bundestags am 13. 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