{"id":117,"date":"2009-06-15T16:39:56","date_gmt":"2009-06-15T14:39:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=117"},"modified":"2009-07-20T17:53:58","modified_gmt":"2009-07-20T15:53:58","slug":"j-cochlovius-ist-die-mitwirkung-der-ekd-in-der-schwangerschaftskonfliktberatung-unproblematisch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=117","title":{"rendered":"Unproblematische Mitwirkung?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\"><strong>Ist die Mitwirkung der EKD<br \/>\nin der Schwangerschaftskonfliktberatung unproblematisch?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Evangelische Kirche Deutschlands wirkt an der Beratung von schwangeren Frauen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) mit. Der Gesetzgeber macht f\u00fcr die Mitwirkung an dieser Beratung eine \u201eergebnisoffene&#8220; Beratung zur Auflage, die auf der Grundlage \u201eder Verantwortung der Frau&#8220; stehen mu\u00df und zur Ausstellung von Beratungsbescheinigungen verpflichtet, die zur Beendigung der Schwangerschaft berechtigen. Diese Praxis ist in der EKD eingef\u00fchrt, aber nicht unumstritten. Pastor Joachim Cochlovius vom Gemeindehilfsbund formulierte f\u00fcnf Thesen, die diese Praxis kritisch betrachten.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Pastor Cochlovius sind die Voraussetzungen des SchKG f\u00fcr Christen, die ihre ethischen Ma\u00dfst\u00e4be am Neuen Testament ausrichten, nicht akzeptabel. Er widerspricht damit zumindest in Teilen der Auffassung des Ratsvorsitzenden der EKD, Landesbischof Wolfgang Huber, der bei einer Festveranstaltung des Evangelischen Zentralinstituts f\u00fcr Familienberatung am 18.09.2000 festgestellt hatte, &#8222;dass das ungeborene Leben im Mutterleib nur mit der Mutter und nicht gegen sie gesch\u00fctzt werden kann&#8220;. Aus dieser Einsicht heraus &#8222;k\u00f6nne kirchliche Beratung und k\u00f6nnen evangelische Beraterinnen und Berater sich zu einer ergebnisoffenen Beratung bekennen, in welcher die Achtung vor der Gewissensentscheidung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt zum Ausdruck&#8220; komme, meinte Huber.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Pastor Cochlovius gibt demgegen\u00fcber zu bedenken:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Die Kirche k\u00f6nne keine Bescheinigung ausstellen, die als Legitimation von Abtreibungen genutzt werden k\u00f6nnen, weil sie nicht mitschuldig am T\u00f6ten menschlichen Lebens werden d\u00fcrfe.<\/li>\n<li>Das autonome Gewissen des einzelnen Menschen k\u00f6nne nicht zur letzten Instanz \u00fcber Leben und Tod erhoben werden, weil nach evangelischer Ethik nur das an die Heilige Schrift gebundene Gewissen in der Lage sei, ethisch verantwortliche Entscheidungen zu treffen.<\/li>\n<li>Die Kirche d\u00fcrfe nicht \u201eergebnisoffen&#8220; beraten, weil das Ziel der Kirche die Vermeidung einer Abtreibung sein m\u00fcsse.<\/li>\n<li>Die im SchKG gemeinte \u201eSolidarit\u00e4t&#8220; mit den Frauen (&#8222;in Verantwortung der Frau&#8220;) stehe im Widerspruch mit dem Solidarit\u00e4tsbegriff der Kirche, die den Menschen vor Entscheidungen warnen m\u00fcsse, die ihn in Konflikt mit Gottes Wort und Willen bringen, und die sich einer Mitwirkung an solchen Entscheidungen verweigern m\u00fcsse.<\/li>\n<li>Einer Mutter die Abtreibung ihres Kindes mit Hilfe eines Beratungsscheines zu erm\u00f6glichen und sie damit in seelische Konflikte und Schuld vor Gott und dem ihr anvertrauten Kind zu st\u00fcrzen, stehe nicht mit dem Barmherzigkeitsbegriff der Kirche im Einklang, weil die Kirche die Frau vor einem solchen Schritt der Unbarmherzigkeit gegen\u00fcber ihrem Kind bewahren m\u00fcsse, ihr damit zu einem freien Gewissen vor Gott zu verhelfen habe und sie schlie\u00dflich zu einem Ja zu ihrem Kind f\u00fchren m\u00fcsse.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cochlovius kommt zum dem Schlu\u00df, dass die Mitwirkung der EKD an der gesetzlich geregelten Beratungspraxis und ihrer &#8222;ergebnisoffenen&#8220; Beratung mit alleiniger \u201eVerantwortung der Frau&#8220; zwar ein Kompromi\u00df zwischen dem postmodernen, autonomen Menschenbild und dem Lebensrecht des Embryos sein mag, dass es aber keine ganzheitliche Hilfe f\u00fcr die ungewollt schwangere Frau aus neutestamentlicher Sicht ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die kritischen Thesen von Joachim Cochlovius sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass das SchKG nur eine rechtliche Auflage macht, um eine Schwangerschaft abbrechen zu k\u00f6nnen: Die Teilnahme an einer unverbindlichen, &#8222;ergebnisoffenen&#8220; Beratung. Die Kritiker dieser Gesetzgebung aus Lebensschutzrechtsorganisationen beanstanden, dass mit den in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen kein wirksamer Schutz des ungeborenen Lebens erreicht worden sei, weil nach der amtlichen Statistik seit vielen Jahren j\u00e4hrlich weit mehr als 100.000 Schwangerschaftsabbr\u00fcche in Deutschland durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die tats\u00e4chlichen Voraussetzungen f\u00fcr einen Schwangerschaftsabbruch sind gering. Auch unabh\u00e4ngig vom Verlauf der Beratung, sogar bei Ablehnung eines Gespr\u00e4ches, muss \u201eauf Wunsch&#8220; eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden, die eine straffreie Durchf\u00fchrung der Kindest\u00f6tung im Mutterleib erm\u00f6glicht (Bernward B\u00fcchner, Das \u201eBeratungskonzept&#8220; l\u00e4sst ungeborene Kinder schutzlos, in: Die Tagespost, Nr. 135 vom 8. November 2008). Dies bedeutet in der Konsequenz im Extremfall: &#8222;Hingehen und Schein abholen reicht&#8220;. Dies kommt einer Freigabe der Abtreibung gleich.<\/p>\n<p><em>Kurt J. Heinz, Medrum, 30.05.09<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ist die Mitwirkung der EKD in der Schwangerschaftskonfliktberatung unproblematisch? Die Evangelische Kirche Deutschlands wirkt an der Beratung von schwangeren Frauen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) mit. 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