{"id":11169,"date":"2014-08-06T15:22:59","date_gmt":"2014-08-06T13:22:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=11169"},"modified":"2014-08-06T15:29:17","modified_gmt":"2014-08-06T13:29:17","slug":"kinder-und-rente-wie-die-politik-die-bahnbrechenden-urteile-des-bundesverfassungsgerichts-ignoriert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=11169","title":{"rendered":"Kinder und Rente: Wie die Politik die bahnbrechenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts ignoriert"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Bei dem inflation\u00e4ren Gerede um den demografischen Wandel geht das eigentliche Problem unter. Denn was genau ist der demografische Wandel? Er setzt sich zusammen aus der Erh\u00f6hung der Lebenserwartung und den fehlenden Geburten. Die Verl\u00e4ngerung der Lebensspanne ist dabei aber nicht das Problem: Wer l\u00e4nger lebt und im Durchschnitt l\u00e4nger gesund und fit ist, wird nat\u00fcrlich l\u00e4nger arbeiten. [\u2026]Die Ver\u00e4nderungen am anderen Ende der Demografie \u2013 die fehlenden Geburten seit Mitte der 1970er Jahre und damit ein Schrumpfen der aktiven und innovativen jungen Generation, die ihrerseits selber wiederum Nachwuchs zeugen kann \u2013 sind sehr viel gravierender. Sie stellen das eigentliche Problem dar. <!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unbegreiflicherweise sind die Kosten des fehlenden Nachwuchses nicht nur ungleich, sondern geradezu pervers verteilt. Wenn die fehlenden Geburten das eigentliche Problem f\u00fcr die sozialen Umlagesysteme unserer Gesellschaft darstellen, dann m\u00fcsste die Erziehung von Kindern doch in diesen Systemen ebenso eingepreist sein wie die monet\u00e4ren Beitragszahlungen. Das Gegenteil ist der Fall. Eltern mit vielen Kindern, in denen ein Elternteil sich weniger in der Erwerbsarbeit engagiert, bekommen im Alter niedrigere Rentenbez\u00fcge als ein kinderloses Paar, bei dem beide Partner durchg\u00e4ngig in Vollzeit gearbeitet haben. Diese Schieflage blieb dem Bundesverfassungsgericht nicht verborgen und so hat es seit den 1990er Jahren in einer Reihe von Entscheidungen die Bedeutung von Kindern herausgearbeitet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Kinderethik des Bundesverfassungsgerichts\u2026<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es begann mit dem Steuerrecht. Das Gericht stellte fest, dass der Steuerstaat nicht dasjenige Einkommen besteuern darf, das die Eltern ben\u00f6tigen, um das Existenzminimum der Kinder abzudecken. Zur Begr\u00fcndung der horizontalen Gleichheit folgten Klarstellungen \u00fcber die Bedeutung von Kindern, die in dieser Sch\u00e4rfe \u00fcber den gesellschaftlichen Konsens weit hinausgehen. Sie stellen den Kern einer neuen verfassungsrechtlichen Kinder-Ethik dar. Unterhaltsaufwendungen f\u00fcr Kinder k\u00f6nnen n\u00e4mlich nach Auffassung des BVerfG grunds\u00e4tzlich nicht denjenigen Aufwendungen im privaten Bereich gleichgestellt werden, die nach der Grundregel des \u00a7 12 Nr. 1 EStG als allgemeine Kosten der Lebensf\u00fchrung steuerlich nicht abzugsf\u00e4hig sind. Stattdessen minderten die Ausgaben f\u00fcr Kinder regelm\u00e4\u00dfig die Leistungsf\u00e4higkeit der Steuerpflichtigen. Kinder und private Bed\u00fcrfnisbefriedigung d\u00fcrften danach nicht auf eine Stufe gestellt werden. [\u2026] Diese S\u00e4tze stellen keineswegs eine \u00fcberfl\u00fcssige Wiederholung einer allgemein g\u00fcltigen Anschauung dar, denn die klassische Volkswirtschaftslehre bewertet Kinder nach wie vor als rein konsumtive G\u00fcter, deren Anschaffungs- und Folgekosten sich grunds\u00e4tzlich nicht von denen eines Autos der gehobenen Luxusklasse unterscheiden: Nach dieser Lesart obliegt es der freien Entscheidung von Erwachsenen, ihr Geld f\u00fcr Kinder oder f\u00fcr andere kostenintensive Konsumg\u00fcter auszugeben. An die Gesellschaft kann danach weder der Anspruch herangetragen werden, die Kosten f\u00fcr eine Segelyacht noch die f\u00fcr die Erziehung eines Kindes zu kompensieren (So z.B. Bert R\u00fcrup in der FAZ vom 29.4.2003). Diese Auffassung muss nunmehr als \u00fcberholt gelten, denn das BVerfG hat eindeutig klargestellt, dass Kinder keine Privatsache und kein kostenintensives Sondervergn\u00fcgen der Eltern sind, das diese entweder vermeiden k\u00f6nnen oder aber dessen Folgen sie selber zu tragen haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schon in seiner Tr\u00fcmmerfrauen-Entscheidung vom 7.7.1992 hat das BVerfG deutlich die strukturelle Benachteiligung kindererziehender Eltern im bestehenden Alterssicherungssystem herausgearbeitet. Dennoch kam das Gericht seinerzeit noch zu dem Ergebnis, dass Kindererziehung und Beitragszahlung nicht \u201egleichartig\u201c seien und der Gleichheitsversto\u00df deshalb gerechtfertigt sei. In seiner Pflegeversicherungs-Entscheidung vom 3. April 2001 hatte das BVerfG dann allerdings den Vergleichsma\u00dfstab (tertium comparationis) gefunden, unter dem sich Kindererziehung und Beitragszahlungen vergleichen lassen: \u201eDamit erw\u00e4chst Versicherten ohne Kinder im Versicherungsfall ein Vorteil aus der Erziehungsleistung anderer beitragspflichtiger Versicherter, die wegen der Erziehung zu ihrem Nachteil auf Konsum und Verm\u00f6gensbildung verzichten\u201c (BVerfGE 103, S. 242, 264). Der gemeinsame Nenner von Versicherungsbeitr\u00e4gen und Kindererziehung besteht in der Tat darin, dass die monet\u00e4ren Beitr\u00e4ge einen Verzicht auf \u201eKonsum und Verm\u00f6gensbildung\u201c in Form eines um die Sozialabgaben reduzierten Einkommens zugunsten der gegenw\u00e4rtigen Rentnergeneration darstellen, w\u00e4hrend die Kindererziehung mit einem Konsumverzicht in Form eines fehlenden oder reduzierten Einkommens der Erziehungsperson und in Form privater Unterhaltskosten f\u00fcr den Nachwuchs einhergeht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u2026 und die Familienpolitik tut das Gegenteil\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es waren und sind keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich, dass die neuen Grunds\u00e4tze f\u00fcr das Umlageverfahren der Rentenversicherung nicht gelten sollten. Selbst sch\u00e4rfste Kritiker konzedierten seinerzeit, dass die Aussagen zum generativen Beitrag der Kindererziehung wohl vor allem mit Blick auf die Rentenversicherung getroffen wurden. In der Folge des BVerfG-Urteils von 2001 passierte allerdings etwas sehr seltenes. Normalerweise wird durch eine Entscheidung des BVerfG eine neue herrschende Meinung begr\u00fcndet \u2013 in diesem Fall jedoch nicht. Rechtswissenschaft und Rechtsprechung haben dem Gericht die Gefolgschaft verweigert, das BVerfG blieb in der Mindermeinung. Die Bundesregierung hat im November 2004 offiziell erkl\u00e4rt, dass sie das Urteil des BVerfG zur sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nicht umsetzen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir sind seither in einer paradoxen Situation: Gerade weil die Geburtenrate \u00fcber Jahrzehnte zu niedrig war und eine demografische Abw\u00e4rtsspirale in Gang gesetzt hat, weil nicht geborene Kinder ihrerseits keinen Nachwuchs zeugen k\u00f6nnen, wird es zu einem eklatanten Mangel an Arbeitskr\u00e4ften kommen, deren Anf\u00e4nge wir gerade beobachten k\u00f6nnen. Deshalb m\u00fcssen alle in die Erwerbsarbeit einbezogen werden. Die pl\u00f6tzliche Entdeckung und Mobilmachung der M\u00fctter f\u00fcr den Arbeitsmarkt geh\u00f6rt dazu. Damit wird denjenigen, die Kinder erziehen, immer weniger Zeit f\u00fcr Kinder zugestanden. Wenn sie in Ballungsr\u00e4umen leben, k\u00f6nnen sie es sich in der Regel auch gar nicht leisten, Erwerbsarbeit zugunsten der Kindererziehung zu reduzieren, denn Mieten sind hoch, weil Kinderlose mit ihrer Marktmacht die Mieten hochtreiben \u2013 und die Einkommen sind niedrig, weil sie von hohen Sozialabgaben zugunsten der alten Generation heute schon geschm\u00e4lert sind. Eltern werden \u2013 obwohl sie die problematische Seite der demografischen Entwicklung, das Geburtendefizit, nicht verantworten \u2013 in die Mit-Haftung genommen. Die Bedingungen, unter denen sie ihre Kinder erziehen, verschlechtern sich immer mehr. Was waren das noch f\u00fcr Zeiten, als es als normal galt, dass eine Mutter die ersten drei Lebensjahre eines Kindes zuhause blieb und danach h\u00f6chstens in Teilzeit arbeitete. Nicht, dass dies ein Ehemodell ist, dem ich anh\u00e4nge. Ich will damit nur zeigen, wie sehr die Zeit, die ein Kind in seinen ersten Lebensjahren an pers\u00f6nlicher Betreuung durch seine Eltern beanspruchen darf, geschrumpft ist. Das neue soziale Leitbild hat nur noch die ersten 12 Monate als Schutzraum eingerichtet. Zum Trost gibt es den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab Vollendung des 12. Lebensmonats.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Parallel dazu schrumpfen die Leistungen der Gesellschaft f\u00fcr die Kindererziehung: Wenn M\u00fctter tendenziell vollberufst\u00e4tig sind, dann beziehen sie weniger oder keine Hinterbliebenenrente mehr, weil ihre eigene Versichertenrente angerechnet wird. Fr\u00fcher \u2013 man vergisst es schnell \u2013 konnten Frauen auf Kosten der Rentenversicherung eher in Rente gehen, weil sie das f\u00fcr die Doppelbelastung entsch\u00e4digen sollte. Als immer mehr Frauen kinderlos blieben, lie\u00df sich dieses Privileg nat\u00fcrlich nicht halten. Die berufst\u00e4tige Mutter kommt auch nicht mehr in den Genuss der sog. beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung und das Ehegattensplitting greift nicht mehr. Man muss sich klarmachen, dass vollberufst\u00e4tige Eltern besteuert werden wie Singles. Auch damit verschwindet Familie vom Bildschirm.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die beiden wichtigsten Reformen w\u00e4ren daher:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beitragsgerechtigkeit f\u00fcr Eltern in der Sozialversicherung. Der Unterhalt f\u00fcr Kinder muss von der Beitragsbemessung freigestellt werden. Eltern bliebe mehr von ihrem Bruttoeinkommen. Die Kosten der Kinderlosigkeit muss f\u00fcr die Kinderlosen in die Beitr\u00e4ge eingepreist werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zeit f\u00fcr Kindererziehung muss im Steuerrecht eingestellt werden. Das Ehegattensplitting bewirkt auch eine Minderung des Erwerbsdrucks f\u00fcr Eltern. F\u00fcr Kinder, die au\u00dferhalb der Ehe erzogen werden bzw. f\u00fcr Kinder, deren Eltern beide vollberufst\u00e4tig sind, findet dieser Ausgleich jedoch nicht mehr statt. Zeit f\u00fcr Kindererziehung muss als Faktor, der die Leistungsf\u00e4higkeit der Eltern mindert, unabh\u00e4ngig vom Ehegattensplitting im Steuerrecht mit einem weiteren Freibetrag honoriert werden, so dass die Einkommen der Eltern noch ein weiteres Mal entlastet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Quelle: IDAF Aufsatz des Monats 8\/ 2014<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Professor Dr. jur. Anne Lenze lehrt Familien-, Jugend- und Sozialrecht im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und soziale Arbeit an der Universit\u00e4t Darmstadt. <\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Der Aufsatz ist die gek\u00fcrzte Fassung eines Vortrags, den sie am 24.6.2014 in Mainz bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung und des iDAF hielt. In dieser Reihe steht auch die Veranstaltung am 23. September, ebenfalls in Mainz. N\u00e4here Informationen siehe <a href=\"http:\/\/www.i-daf.org\/\">www.i-daf.org<\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei dem inflation\u00e4ren Gerede um den demografischen Wandel geht das eigentliche Problem unter. Denn was genau ist der demografische Wandel? Er setzt sich zusammen aus der Erh\u00f6hung der Lebenserwartung und den fehlenden Geburten. 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