{"id":10577,"date":"2014-03-03T12:02:20","date_gmt":"2014-03-03T11:02:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=10577"},"modified":"2014-03-03T12:02:20","modified_gmt":"2014-03-03T11:02:20","slug":"gefaehrlicher-zentralismus-die-eu-grundrechte-als-waffe-gegen-ehe-familie-und-buergerwillen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=10577","title":{"rendered":"Gef\u00e4hrlicher Zentralismus: Die EU-&#8222;Grundrechte&#8220; als Waffe gegen Ehe, Familie und B\u00fcrgerwillen?"},"content":{"rendered":"<div>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die EU versteht sich als Verteidiger der Grundrechte, die &#8222;Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union&#8220; ist ihre Magna Carta und die Grundrechte-Agentur in Wien ihr Ausf\u00fchrungsorgan. In ihrer Pr\u00e4ambel hei\u00dft es, die Charta trage zur &#8222;<em>Erhaltung und zur Entwicklung der gemeinsamen Werte der EU-Mitgliedsstaaten unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der V\u00f6lker Europas sowie der nationalen Identit\u00e4t der Mitgliedstaaten<\/em>&#8220; bei. Au\u00dferdem bekr\u00e4ftigt sie die Rechte, die sich aus den <em>gemeinsamen<\/em> Verfassungstraditionen und den <em>gemeinsamen<\/em> internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten ergeben. Es gilt also prinzipiell die Achtung der Zust\u00e4ndigkeiten und Aufgaben von Union und Mitgliedsstaaten unter Wahrung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit anderen Worten: Es soll nur vergemeinschaftet werden, was allen Mitgliedsstaaten bereits <em>gemeinsam<\/em> ist. Artikel 51 legt diesen Anwendungsbereich der EU-Grundrechte-Charta fest: &#8222;<em>Diese Charta gilt f\u00fcr die Organe und Einrichtungen der Union unter Einhaltung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips und f\u00fcr die Mitgliedstaaten ausschlie\u00dflich bei der Durchf\u00fchrung des Rechts der Union. (\u2026) Diese Charta begr\u00fcndet weder neue Zust\u00e4ndigkeiten noch neue Aufgaben f\u00fcr die Gemeinschaft und f\u00fcr die Union, noch \u00e4ndert sie die in den Vertr\u00e4gen festgelegten Zust\u00e4ndigkeiten und Aufgaben.<\/em>&#8222;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Subsidiarit\u00e4tsregel der Grundrechte-Charta wollen die EU-Volksvertreter l\u00f6schen. Stattdessen fordern sie einen autonomen politischen Kontrollmechanismus, der von Br\u00fcssel aus die Einhaltung der Grundrechte in den Mitgliedsstaaten politisch bewerten soll. Denn die fortschreitende Zentralisierung der EU betrifft immer h\u00e4ufiger den Bereich der Grundrechte, und damit auch die institutionelle Steuerung von Normen und Werten in den Mitgliedsstaaten. Der Estrela-Bericht (\u201eGrundrecht auf Abtreibung\u201c, Verletzung des Eltern-Rechts auf Erziehung ihrer Kinder) und der Lunacek-Bericht (von der EU gesteuerte Vorzugsbehandlungen f\u00fcr gleichgeschlechtlich lebende Menschen in allen Mitgliedsstaaten) sind die j\u00fcngsten Belege dieser Absicht. Die Grundrechte-Agentur in Wien funktioniert dabei als Agenda-Setter, mithin schon als Steuerungsinstrument. Die Entscheidungen bez\u00fcglich wirklich schutzbed\u00fcrftiger Minderheiten werden politisch ausgehandelt Auf diese Weise verselbst\u00e4ndigt sich die europ\u00e4ische Grundrechte-Politik &#8211;\u00a0 ein Prozess, der bisher noch nicht von Fachleuten, Experten oder Politikern untersucht wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im vom fr\u00fcheren belgischen Au\u00dfenminister und EU-Entwicklungskommissar Louis MICHEL vorgelegten Jahresbericht \u00fcber die Lage der Grundrechte (2012) geht das EU-Parlament nun einen Schritt weiter. Es fordert einen neuen \u201eKopenhagen-Mechanismus\u201c, um die Umsetzung der in der Grundrechte-Charta aufgez\u00e4hlten Werte sicherzustellen. Urspr\u00fcnglich dienten die &#8222;Kopenhagen-Kriterien&#8220; als Gradmesser der Beitrittsf\u00e4higkeit zuk\u00fcnftiger Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Grundrechte, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Chancengleichheit und dem Schutz von Minderheiten. Beitrittskandidaten mussten ihre EU-F\u00e4higkeit an den \u201eKopenhagen-Kriterien\u201c messen lassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gegen\u00fcber den Mitgliedsstaaten ist der EuGH f\u00fcr die juristische Feststellung tats\u00e4chlicher Grundrechts-Verletzungen letztverantwortlich. Die EU-Kommission ergreift zwar gerne politische Ma\u00dfnahmen, wie sie es in Litauen, Frankreich und Ungarn tat. Aber jede dieser Ma\u00dfnahmen gegen einen Mitgliedsstaat war politisch motiviert und erwies sich immer als juristisch haltlos; folglich musste die EU-Kommission zur\u00fcckrudern. Eine neue \u201eKopenhagen-Kommission\u201c, zusammengesetzt auf der Grundlage einer interinstitutionellen Vereinbarung und bestehend aus unabh\u00e4ngigen hochrangigen Grundrechteexperten, die vom Parlament berufen werden, soll die Richter am EuGH und am Europ\u00e4ischen Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg politisch ersetzen. Die Zust\u00e4ndigkeiten der Grundrechte-Agentur sollen massiv erweitert werden. Grundrechte sollten nur im Sinne der Br\u00fcsseler Verwaltung und Institutionen definiert werden. Daf\u00fcr werden zuk\u00fcnftig in enger Zusammenarbeit mit ausgew\u00e4hlten Organisationen Indikatoren entwickelt, um eine systematische Bewertung nach Thema und Mitgliedsstaat der EU-korrekten Anwendung aller Menschenrechtsinstrumente (also auch von Europarat und UNO) vorzunehmen. Danach werden Empfehlungen und Sanktionen zum Umgang mit Verst\u00f6\u00dfen gegen den EU-Wertekatalog ausgesprochen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser\u00a0 neue politische Steuerungsmechanismus richtet sich schon heute gegen den B\u00fcrgerwillen. In Ungarn w\u00e4hlten die B\u00fcrger eine absolute konservative Mehrheit ins Parlament. In Kroatien wurde eine Volksabstimmung durchgef\u00fchrt. Beide Mitgliedsstaaten definierten in ihrer Verfassung den Begriff \u201eEhe und Familie\u201c als Verbindung zwischen Mann und Frau. Das stie\u00df auf harsches Missfallen in Br\u00fcssel. Die von Br\u00fcssel favorisierten, neuen EU-Grundrechte-Indikatoren missachten das Prinzip der Subsidiarit\u00e4t und richten sich de facto gegen Ehe und Familie, gegen den B\u00fcrgerwillen und gef\u00e4hrden damit den Konsens in den Gesellschaften Europas und vielleicht sogar den Zusammenhalt der Europ\u00e4ischen Union.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Brief aus Br\u00fcssel, Februar 2014<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Institut f\u00fcr Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V.<\/em><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.i-daf.org\"><em>www.i-daf.org<\/em><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU versteht sich als Verteidiger der Grundrechte, die &#8222;Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union&#8220; ist ihre Magna Carta und die Grundrechte-Agentur in Wien ihr Ausf\u00fchrungsorgan. 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