{"id":10135,"date":"2013-10-16T10:41:36","date_gmt":"2013-10-16T08:41:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=10135"},"modified":"2013-10-16T13:59:24","modified_gmt":"2013-10-16T11:59:24","slug":"eu-parlament-besteht-auf-menschenrecht-auf-abtreibung-kein-respekt-fuer-eugh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gemeindenetzwerk.de\/?p=10135","title":{"rendered":"EU-Parlament besteht auf \u201eMenschenrecht auf Abtreibung\u201c \u2013 Kein Respekt f\u00fcr EuGH"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Mit A7-0306\/2013 gegen den europ\u00e4ischen B\u00fcrgerwillen zum Embryonenschutz<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als Trotzreaktion auf den \u00fcberraschenden Erfolg der Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinitiative \u201e1-von-uns\u201c plant das Europ\u00e4ische Parlament, eine Entschlie\u00dfung zur F\u00f6rderung von Abtreibungen in den Mitgliedsstaaten, in der EU und weltweit zu verabschieden (A7-0306\/2013). Damit neutralisieren die Stra\u00dfburger EU-Volksvertreter politisch das \u00fcberraschend gute Abschneiden der Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinitiative zum Lebensrechtsschutz. Die Abstimmung soll am 22. Oktober im Plenum in Stra\u00dfburg stattfinden, eine Woche vor dem Ablauf der bislang erfolgreichsten B\u00fcrgerinitiative zum Lebensrechtsschutz in der Geschichte der EU.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Gro\u00dfe Kammer des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs entschied h\u00f6chstrichterlich im Fall C-34\/10 \u201eGreenpeace vs. Br\u00fcstle\u201c, dass der Mensch ab der Befruchtung ein Mensch ist und dass der menschliche Embryo ein pr\u00e4zises Stadium in der Entwicklung des menschlichen K\u00f6rpers darstellt, weswegen die Menschenw\u00fcrde des Embryos durch europ\u00e4ische und internationale Rechtsinstrumente gesch\u00fctzt ist. Die Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative \u201e1-von-uns\u201c hat zum Ziel, dieses Grundsatzurteil in allen Politikbereichen umzusetzen, bei denen das Leben und die Menschenw\u00fcrde des menschlichen Embryos auf dem Spiel stehen: Stammzellforschung, Abtreibung, \u201ereproduktive Gesundheit\u201c. Die EU-Kommission, politisch und juristisch f\u00fcr die Pr\u00fcfung aller Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinitiativen verantwortlich, genehmigte dieses Anliegen. Bis heute unterst\u00fctzten fast 1,3 Millionen B\u00fcrger in 14 Mitgliedsstaaten den Embryonenschutz.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weil Abtreibung auf allen politischen Entscheidungsebenen umstritten ist, wurde der neutrale Begriff \u201esexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundenen Rechte\u201c eingef\u00fchrt. Bei dieser inklusiven Definition \u00fcberdecken sich die Begriffe wie bei einer russischen Matrjoschka: Reproduktive Gesundheit beinhaltet Fruchtbarkeitsregulierung, und diese wiederum beinhaltet Schwangerschaftsabbruch. Diese Schachteldefinition erlaubt, Abtreibung politisch zu f\u00f6rdern und mit Steuergeldern zu finanzieren, ohne das politische Un-Wort zu erw\u00e4hnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der Entschlie\u00dfungsvorlage \u00fcber sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte nehmen die Europa-Parlamentarier eine Vertragsverletzung gegen\u00fcber den Mitgliedsstaaten in Kauf. Die Stra\u00dfburger EU-Vertreter reihen verschiedene EU-Politikbereiche aneinander und erschaffen sich somit eine k\u00fcnstliche Handlungs\u00adgrundlage: Vollzust\u00e4ndigkeiten bei der Au\u00dfenpolitik und der Entwicklungshilfe, den Freiz\u00fcgigkeitsregeln f\u00fcr B\u00fcrger und Dienstleistungen, der Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften, den Grundrechten und den Antidiskri\u00adminie\u00adrungregeln, beim Minderheitenschutz und beim Austausch bew\u00e4hrter Verfahren zwischen den Mitgliedsstaaten, sowie Teilzust\u00e4ndigkeiten im \u00f6ffentliche Gesundheitswesen und im Bildungswesen. Die in der EU-Grundrechtecharta garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Gewissensverweigerung, die darauf beruht, werden hingegen ausdr\u00fccklich als Hindernis erkannt. Der luxemburgische Regierungschef Jean-Claude Juncker, langj\u00e4hriger Vorsitzender der Euro-Gruppe, bezeichnete dieses Prinzip mit den Worten: \u201eWir beschlie\u00dfen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein gro\u00dfes Geschrei gibt und keine Aufst\u00e4nde, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter \u2013 Schritt f\u00fcr Schritt, bis es kein Zur\u00fcck mehr gibt.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der 40 Seiten lange \u201eBericht A7-0306\/2013 \u00fcber sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte (2013\/2040(INI))\u201c geht von der Erw\u00e4gung aus, dass der Widerstand gegen Abtreibung in Europa und weltweit zugenommen hat und<b> <\/b>dass der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch noch in drei Mitgliedstaaten (Irland, Malta und Polen) verboten ist. In anderen Mitgliedstaaten ist Schwangerschaftsabbruch zwar weiterhin erlaubt, werde jedoch durch \u201eHindernisse, wie die missbr\u00e4uchliche Inanspruchnahme der Verweigerung aus Gewissensgr\u00fcnden des medizinischen Personals\u201c, obligatorische Wartefristen und \u201evoreingenommene Beratung\u201c immer schwerer zug\u00e4nglich. Au\u00dferdem best\u00fcnde die Gefahr, den Zugang zu Abtreibungs-Diensten einzuschr\u00e4nken. Au\u00dferdem greift das EP die Konkordate scharf an, denn Abtreibung sei ein \u201eGrundrecht, das nicht aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden, beispielsweise durch den Abschluss von Konkordaten, beschnitten werden sollte\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Daher fordert das EP die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Abtreibung durch einen \u201erechtsbasierten Ansatz ohne Diskriminierung aus Gr\u00fcnden der ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit, der Wohnsituation, des Migrationsstatus, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentit\u00e4t, der Gesundheit oder des Familienstands\u201c sicherzustellen. Ein \u201erechtsbasierter Ansatz ohne Diskriminierung\u201c bedeutet im Klartext ein allgemeines Grundrecht auf Abtreibung. So soll Abtreibung als EU-Grundrecht durch die Hintert\u00fcr eingef\u00fchrt werden! Das Europ\u00e4ische Parlament fordert zudem von den Mitgliedstaaten eine Finanzierungsgarantie f\u00fcr Abtreibungsorganisationen. Hauptforderung des EU-Parlaments ist jedoch die Legalisierung von Schwangerschaftsabbr\u00fcchen als \u201eNotwendigkeit des Menschenrechts\u201c. W\u00f6rtlich hei\u00dft es: \u201eDas EU-Parlament empfiehlt, dass aus Erw\u00e4gungen der Menschenrechte und der \u00f6ffentlichen Gesundheit hochwertige Dienste im Bereich des Schwangerschaftsabbruches innerhalb der Systeme der \u00f6ffentlichen Gesundheit der Mitgliedstaaten legal, sicher und f\u00fcr alle Menschen zug\u00e4nglich gemacht werden sollten, einschlie\u00dflich Frauen, die keinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben und diese Dienste h\u00e4ufig in andern L\u00e4ndern in Anspruch nehmen, weil die Gesetze \u00fcber den Schwangerschaftsabbruch in ihrem Herkunftsland restriktiv sind, um illegale Schwangerschaftsabbr\u00fcche, die ein erhebliches Risiko f\u00fcr die physische und psychische Gesundheit der Frauen darstellen, zu vermeiden.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">W\u00e4hrend der Abstimmung im federf\u00fchrenden Frauenausschuss wurden alle \u00c4nderungsantr\u00e4ge abgelehnt, die von den deutschen Abgeordneten Bernd Posselt, Martin Kastler, Peter Liese, Christa Kla\u00df, Angelika Niebler und der Slowakin Anna Z\u00e1borsk\u00e1 eingereicht wurden. Diese \u00c4nderungsantr\u00e4ge zielten vor allem auf die Einhaltung des Rechts und den politischen Zust\u00e4ndigkeiten im Politikbereich Abtreibung. Alles wurde abgelehnt und der Bericht nur von 14 Mitgliedern angenommen. 7 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen sowie 2 nicht mitstimmende Mitglieder im Frauenausschuss beweisen, dass diese Entschlie\u00dfungsvorlage nicht konsensf\u00e4hig ist. Die Slowakin Anna Z\u00e1borsk\u00e1, Leiterin der Arbeitsgruppe Familienpolitik des EP und fr\u00fchere Vorsitzende des Frauenausschusses, gab zudem ein Minderheitsvotum ab, ein nur in wichtigen Ausnahmef\u00e4llen angewandtes parlamentarisches Instrument.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber die Einf\u00fcgung dieser Entschlie\u00dfung in den vorl\u00e4ufigen Entwurf der Tagesordnung entschieden die\u00a0 Verwaltungsbeamten. Die gew\u00e4hlten Volksvertreter hatten erst einmal nichts zu sagen, sie entscheiden erst in einer Woche. Die christdemokratische Europ\u00e4ische Volkspartei (zu der CDU, CSU und \u00d6VP geh\u00f6ren) wird das Thema erst in einer Fraktionssitzung am 16. Oktober beraten. Doch schon jetzt wei\u00df man, dass die EVP in ihren ureigenen politischen Anliegen tief gespalten ist. So ergab eine namentliche Abstimmung zum Bericht \u201eGenderzid \u2013 Die fehlenden Frauen\u201c vor kurzem, dass der Schutz des menschlichen Lebens ab der Befruchtung als politische Aufgabe von den Europ\u00e4ischen Christdemokraten nicht ernst genommen wird, selbst wenn er im politischen Grundsatzprogramm festgeschrieben ist und zu den politischen Fundamenten der EVP geh\u00f6rt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Fraktionsvorsitzenden entscheiden \u00fcber den Entwurf der Tagesordnung am Donnerstag, 17. Oktober, in Br\u00fcssel. Bei der Annahme der Tagesordnung am Montag, 21. Oktober, durch das Plenum in Stra\u00dfburg k\u00f6nnen die Abgeordneten den Entwurf der Tagesordnung noch ver\u00e4ndern und die Absetzung des Berichts von der Tagesordnung beschlie\u00dfen. Bis dahin haben alle Unterst\u00fctzer der Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinitiative \u201e1-von-uns\u201c Gelegenheit, sich fraktions\u00fcbergreifend an alle Europa-Abgeordneten zu wenden mit der Bitte, den Bericht A7-0306\/2013 zur Neuberatung in den Frauen-Ausschuss zur\u00fcckzuverweisen oder eine Verschiebung der Abstimmung zu beantragen. Sollte das nicht gelingen, m\u00fcssen die MdEP am Dienstag, 22. Oktober, in namentlicher Abstimmung gegen die Vorlage stimmen. Nur so kann das erst durch den Lissabon-Vertrag geschaffene Instrument der B\u00fcrgerbeteiligung in der EU langfristig respektiert werden. Die Annahme der Entschlie\u00dfung w\u00fcrde andernfalls n\u00e4mlich bedeuten, dass jede Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative durch eine Entschlie\u00dfung der europ\u00e4ischen Volksvertreter ad absurdum gef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Tobias Teuscher, 11.10.2013<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.familien-schutz.de\/e-mail-an-mdep-senden\/\">Protest E-Mail verschicken<\/a>.<\/p>\n<p align=\"right\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit A7-0306\/2013 gegen den europ\u00e4ischen B\u00fcrgerwillen zum Embryonenschutz Als Trotzreaktion auf den \u00fcberraschenden Erfolg der Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinitiative \u201e1-von-uns\u201c plant das Europ\u00e4ische Parlament, eine Entschlie\u00dfung zur F\u00f6rderung von Abtreibungen in den Mitgliedsstaaten, in der EU und weltweit zu verabschieden (A7-0306\/2013). 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