Wort zur Debatte um die Schwangerschaftsabbruchgesetzgebung
Montag 13. Januar 2025 von Sächsische Bekenntnis-Initiative

Eine überparteiliche Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat am 14. November einen Gesetzesentwurf eingebracht, durch den die bisherigen Regelungen der Abtreibungsgesetzgebung verändert werden sollen. So soll der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen, nach medizinischer und kriminologischer Indikation grundsätzlich rechtmäßig sein. Die verpflichtende Beratung für Abbrüche innerhalb der ersten 12 Wochen soll dabei bestehen bleiben. Die bis jetzt gültige Gesetzgebung, die Abtreibung prinzipiell verbietet und nur unter Ausnahmen straffrei geschehen lässt, soll damit beendet werden. Auch sollen die Krankenkassen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch in Zukunft immer übernehmen. Zu diesem Gesetzesvorhaben hat sich auch die EKD durch eine Stellungnahme zu Wort gemeldet, in der sie die Neuregelung für „weitgehend zustimmungsfähig“ erklärt. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Kirche, Lebensrecht