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Bericht über Menschenrechtsverstöße in der Türkei

1.)  Einleitung und Zusammenfassung (15. Januar 2013)

Die Vereinigung Protestantischer Kirchen (Anm. 1) bemüht sich mitzuhelfen, dass jedem Menschen an jedem Ort das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit gewährt wird im Sinne von Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen“ und ebenso im Sinne des Artikels 24 unserer gegenwärtigen Verfassung, der lautet: „Jeder hat die Freiheit des Gewissens, der Religion, des Glaubens und der Überzeugung.“ Nach Aussage etlicher lokaler und internationaler Organisationen gibt es in unserem Land in puncto Religions- und Glaubensfreiheit weiterhin viele Schwierigkeiten und Probleme, obgleich diese Rechte durch die Autorität internationaler Vereinbarungen über die Menschenrechte und unserer Verfassung zugesichert sind. Doch gab es in den letzten Jahren auch signifikante und positive Entwicklungen. Als Beitrag zur Förderung von Glaubensfreiheit soll dieser Bericht einige der Erfahrungen und Probleme darstellen, welche die evangelische Gemeinschaft im Jahre 2012 auf dem Gebiet der Religionsfreiheit erlebt hat. (Anm. 2)

Das Jahr 2012 kann wie folgt kurz zusammengefasst werden: Hassdelikte gegen Christen gab es auch weiterhin in 2012, und evangelische Christen und Kirchen wurden physisch angegriffen. Für evangelische Christen blieb es weiterhin ein Problem, gottesdienstliche Stätten einzurichten oder noch weiter zu benutzen. Obgleich es dieses Jahr einige Fortschritte zu verzeichnen gab in Bezug auf den Eintrag von Vereinen (dernek) und Gemeinden, die so einen legalen Status erlangten, fehlt immer noch eine umfassende Lösung. Neben einigen Lichtblicken gab es immer noch Probleme im Rahmen des Pflichtfaches „Religiöse Kultur und moralisches Wissen“ (RKMW) in den Schulen. Es gab auch keinerlei Fortschritte in Sachen Gewährleistung des Rechtes der Christen auf Ausbildung ihrer eigenen religiösen Mitarbeiter. Einige ausländische Mitarbeiter oder Mitglieder von Gemeinden mussten die Türkei verlassen, weil ihnen das Visum verweigert wurde oder weil man sie auswies. Auch die Rubrik „Religionszugehörigkeit“ auf dem Personalausweis blieb 2012 bestehen, was das Risiko der Diskriminierung weiterhin vergrößert. Der Prozess wegen des Mordes an den drei Christen in Malatya 2007 zog sich weiter hin.

Andererseits gibt es auch einige positive und hoffnungsvolle Entwicklungen zu berichten. Die Klagen von evangelischen Schülern, dass sie gezwungen würden, am RKMW-Unterricht teilzunehmen, haben abgenommen, weil das Erziehungsministerium in den vorangegangenen Jahren Schulen diesbezüglich informiert hat. Dazu fing man 2012 an, nach Möglichkeiten zu suchen, dass christliche Schüler einen Unterricht über das Christentum erhalten. Man hat damit begonnen, mithilfe christlicher Gemeinden einen Lehrplan und Unterrichtsmaterial zu erarbeiten. Außerdem war die evangelische Gemeinschaft eingeladen, am “Komitee zur Einigung über die Verfassung“ teilzunehmen und bekam die Gelegenheit, ihre Vorschläge zum Entwurf der neuen Verfassung zu äußern. 2012 wurde keine Gottesdienststätte geschlossen, obgleich ein Ort, der für Gottesdienste benutzt wurde, eine Aufforderung zur Schließung erhielt. Es gab keine Probleme bei den Anträgen bezüglich Weihnachtsfeiern an öffentlichen Plätzen. Wir freuen uns darüber, dass es keine Versuche gegeben hat, die weihnachtlichen Feiern zu verhindern oder zu stören, die so gefeiert wurden, dass sie auch für die Öffentlichkeit zugänglich waren.

2.)        Hassdelikte als verbale und physische Angriffe

Am 3. Februar 2012 war der Leiter der Izmir Çeşme Lütuf (Gnade) Kirche, Engin Duran, mit seiner Frau und seinem Kind zuhause. Gegen 3 Uhr nachts hörten sie Schläge gegen die Haustür, und eine unbekannte Person – oder Personen – versuchte sie zu öffnen. Weil er Drohungen von verschiedenen radikalen religiösen Organisationen via Internet bekommen hatte, rief er die Polizei an. Obgleich die Polizei schnell erschien, gelang es der Person oder den Personen zu entkommen. Sie wurden nicht gefasst. Der Gemeindeleiter erstattete Anzeige, fürchtete aber um sein Leben und das seiner Familie und beschloss, die Stadt zu verlassen. Die für den Gottesdienst benutzten Räumlichkeiten wurden vom Gemeindeleiter geschlossen. Seitdem sind die wenigen verbliebenen Christen ohne Gottesdienststätte und haben weiterhin Angst.

Am 25. Februar 2012 wurde das Gebäude der Agape- Kirche in Samsun verwüstet. Der Täter war rasch durch Aufnahmen der Überwachungskamera identifiziert. Bei der aufgrund der Anzeige durch die Gemeinde erfolgten Vernehmung gestand der Mann, was er getan hatte. Die Gemeinde zog ihre Anzeige zurück und der Mann wurde freigelassen. Es ist wichtig zu betonen, dass derartige Vorfälle sich in Samsun regelmäßig ereignen. Am 7. März 2012 belästigte und bedrohte ein Mann die Mitarbeiter der Buchhandlung Söz (d.h. Wort) in Adana, die christliche Druckerzeugnisse verkauft. Man erstattete Anzeige bei der Polizei, doch nichts wurde zur Identifizierung unternommen, obgleich Kameraaufnahmen zeigen, dass an diesem Vorfall drei Personen beteiligt waren. Danach hat die Polizei den Schutz der Buchhandlung intensiviert.

Am 7. April 2012 verlangten vier junge Männer Einlass in die Lütuf (Gnade) Kirche im Istanbuler Stadtteil Bahçelievler. Der Gemeindeleiter, Semir Serkek, bat sie, am Morgen wiederzukommen, da es schon spät sei. Außerdem hatte er das verdächtige Verhalten der jungen Männer bemerkt. Danach bedrohten die Eindringlinge Semir Serkek mit Bemerkungen wie: „Dies ist ein muslimischer Stadtteil. Was hat eine Kirche hier zu suchen? Wenn Sie nicht das muslimische Glaubensbekenntnis rezitieren, bringen wir Sie um.“ Sie schlugen ihn und ergriffen dann die Flucht. Die Polizei wurde alarmiert und die Beamten kamen rasch zum Tatort. Obgleich die Kameraaufnahmen überprüft und Aussagen von Augenzeugen protokolliert wurden, wurden die jungen Männer nicht identifiziert und niemand wurde verhaftet. Nach dem Vorfall installierte die Gemeinde auf eigene Kosten ein Sicherheitssystem, und die Polizei verstärkte ihre Sicherheitsmaßnahmen. Personenschutz wurde nicht zugewiesen.

Am 3. Juni 2012 erregten drei Männer Verdacht, weil sie wiederholt das Büro von Radio Schema in Ankara aufgesucht hatten, als niemand da war. Radio Schema sendet christliche Programme. Weil der Sender bereits viele Male vorher verschiedene Drohungen erhalten hatte, wurde dieser Vorfall beim Staatsanwalt und bei der Polizei gemeldet. Da man die betreffenden Personen nicht identifiziert hat, wurde der Fall nicht weiterverfolgt.

Am 28. Juli 2012 protestierte eine Gruppe gegen eine Kirchgemeinde, die in Denizli gegründet wurde, in der Hoffnung, diese zur Schließung zu veranlassen. Da die von der Polizei aufgrund zunehmender Drohungen ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen verstärkt wurden, gab es keine physischen Angriffe. Zurzeit hält die Gemeinde weiterhin ihre Gottesdienste öffentlich ab. Die als „Gebetshaus“ bekannte Zweigstelle des „Vereins Diriliş- (Auferstehungs-) Kirche im Izmirer Bezirk Konak sah sich das ganze Jahr über verbalen Drohungen und Angriffen mit Eiern durch 14 bis 18-jährige Jugendliche ausgesetzt. Als dann schließlich der Vertreter des Vereins mit einer Schusswaffe bedroht wurde, informierte man die Stadtteilverantwortlichen, dass man die Sache dem Staatsanwalt und der Polizei melden werde. Daraufhin warnten die Stadtteilleiter die jungen Leute. Auch die Familien wurden mit einbezogen und die Jugendlichen entschuldigten sich. Der Verein beschloss daraufhin, auf die angedrohte Anzeige zu verzichten.

Am 12. November 2012 wurde eine Frau, die an Gottesdiensten in Batman teilnahm, von Zivilpolizisten verbal bedrängt und bedroht, weil sie solche Treffen besuchte. Außerdem drohte der für den Wohnblock, in dem die religiösen Versammlungen stattfinden, zuständige Hausmeister damit, Informationen über die Aktivitäten und die Menschen, die zu den Treffen kommen, an die Polizei weiterzugeben. Die Frau erstattete Anzeige, aber es hat sich noch nichts weiter getan. Doch seitdem hat es keine weiteren Schikanen oder Drohungen in Batman gegeben.

Im Jahr 2012 wurde aus den Provinzen Denizli, Diyarbakır, Sinop und Hatay berichtet, dass Zivilpolizisten Leute gewarnt, ihnen gedroht oder sie schikaniert hätten, weil sie an Gottesdiensten teilgenommen hatten. Sie hätten sie davor gewarnt, sich weiter mit Christen zu treffen, oder Informationen über die Teilnehmer an den Treffen verlangt. Die Empfänger solcher Warnungen oder Drohungen erstatteten keine Anzeige, weil sie glauben, dass dies ergebnislos sein würde. In 2012 lief der Personenschutz der Polizei für Leiter von fünf evangelischen Gemeinden weiter, um sie vor möglichen Angriffen zu schützen.

3.)  Probleme bei der Einrichtung von Gottesdienststätten (Anm. 3)

Das juristische Problem, dass man keine Gottesdienststätten einrichten kann, besteht auch 2012 weiterhin für evangelische Christen. Im Jahr 2003 wurde das Gesetz über Bebauungspläne Nr. 3194 im Rahmen des 6. Harmonisierungspakets zur Annäherung an die EU abgeändert mit der Absicht, dem Bedürfnis nichtmuslimischer Bürger nach Gottesdienststätten entgegenzukommen. Man ersetzte das Wort „Moschee“ durch den Ausdruck „Gottesdienstort“. Aber die negativen Erfahrungen der türkischen Protestanten bei ihrer Suche nach einem Ort für die Gottesdienste zeigen auf, was für schwere Behinderungen und Rechtsverletzungen die evangelische Gemeinschaft in Bezug auf die Interpretation und Anwendung dieser für sie eigentlich positiven legalen Entwicklung erlebt und dass sie ihre gesetzlichen Rechte nicht nutzen kann. Ein bezeichnendes Problem ist dabei, dass die Stadtverwaltungen befürchten, Wählerstimmen zu verlieren. Sie wollen nicht in den Ruf kommen, die Einrichtung von Kirchen zu unterstützen. Aus diesem Grund werden Anträge für die Einrichtung von Gottesdienstorten abgelehnt oder bleiben in einem endlosen bürokratischen Prozess hängen. Außerdem ist noch zu bemerken, dass Antragsteller, die eine Kirche errichten oder eine Gemeinde offiziell anerkennen lassen wollen, von der Behörde, bei der sie die Anträge einreichen, aufgefordert werden, eine Begutachtung vom Amt des Ministerpräsidenten einzuholen oder sich an das Direktorat für Religiöse Angelegenheiten zu wenden, das erklärtermaßen nur für den islamischen Glauben zuständig sei und nur für ihn arbeitet. Zu all dem kommt noch hinzu, dass christlichen Gemeinden verwehrt wird, historische Kirchengebäude, die von staatlichen Institutionen verwaltet werden, für einen Sonntagsgottesdienst oder für Festtagsgottesdienste zu nutzen, obgleich diese Gebäude für viele andere Anlässe genutzt werden – aber nie als Kirche.

In 2012 hat die Stadt Izmir ohne jegliche Begründung dem Verein „Işik-Gemeinde“ die Benutzung der Aya Vukla Kirche für die Osterfeierlichkeiten verweigert. Diese Kirche gehört zu den Kirchen im Inventar der Stadt und wird ständig für viele Aktivitäten – außer für kirchliche Zwecke – genutzt.

Am 15. Mai 2012 erhielt eine kleine Lokalität, die als Haus des Gebets benutzt wurde, ein Schreiben von der Provinzregierung von Izmir, dass sie geschlossen würde, weil sie gegen den Bebauungsplan verstoße. Die Schließung des Gebetshauses konnte dadurch verhindert werden, dass man es in eine Vertretung des „Vereins Auferstehungskirchen“ umwandelte. vom November 2008 auf unserer englischen Website nachlesen. Die dort aufgeführten Probleme dauern heute noch an. (http://protestankiliseler.org/index.php?option=com_content&view=article &id=1140&Itemid=462)

Die Evangelische Kirche von Beşiktaş im Istanbuler Stadtteil Beşiktaş stellte bei der Stadtverwaltung von Istanbul den Antrag, das Gebäude, das sie nutzten, als Gottesdienstort anzuerkennen. Der Antrag wurde am 1. September 2010 abgelehnt. 2012 wurde ein Vordach verändert, um den Versammlungsraum zu erweitern. Rasch war die Stadtverwaltung von Beşiktaş vor Ort, schloss und versiegelte die Liegenschaft und erklärte, dass der Anbau abgerissen werden müsse. Außerdem verhängte sie eine Geldstrafe. Obgleich die geforderten Veränderungen nur einen kleinen Bereich betrafen, versuchte die Stadt, die Strom- und Wasserzufuhr für das ganze Gebäude zu kappen, damit es als Ganzes nicht mehr zu benutzen war. Trotz aller eingereichten Anträge und Umbaupläne ging es nicht vorwärts. Die Umbauten am Vorbau wurden am 17. Oktober 2012 abgerissen und der vorige Zustand wiederhergestellt. Obgleich es etliche Gebäude in dem Stadtteil gibt, bei denen die Lage ähnlich zu sein scheint, ist doch auffällig, wie sehr der Fokus auf der Kirche liegt, dass die notwendigen Baugenehmigungen nicht erteilt wurden und dass so schnell Geldbußen verhängt wurden.

Am 8. August 2012 hat die Istanbuler Evangelische Kirche von Güngören an die Stadtverwaltung von Güngören einen Antrag auf Genehmigung eines Gottesdienstortes gestellt. Die Beamten wollten diesen Antrag nicht bearbeiten und teilten dem Gemeindeleiter mündlich mit, die Stadtverwaltung sei eine politische Einrichtung und solch eine Entscheidung sei ihr nicht möglich. Als der Gemeindeleiter darauf bestand, wurde der Antrag am folgenden Tag bearbeitet und zwecks Stellungnahme zum Direktorat für Religiöse Angelegenheiten weitergeleitet. Seitdem hat sich in dieser Angelegenheit noch nichts getan.

4.)        Recht auf Verbreitung der Religion

Obgleich das Recht, seinen Glauben zu verbreiten und darüber zu sprechen, gesetzlich garantiert ist, wird die Verbreitung von Glaubensüberzeugungen außerhalb des Glaubens der Mehrheit immer noch als Bedrohung betrachtet. Zu den deutlichsten Beispielen dafür gehört das Buch der 8. Grundschulklasse, „Geschichte der Reformen der Türkischen Republik und des Atatürkismus”.(Anm. 4) In dem Kapitel über nationale Bedrohungen wird dort unter der Überschrift „Missionsaktivitäten” missionarische Tätigkeit als nationale Bedrohung beschrieben.

Es gab 2010 einen Briefwechsel mit dem Erziehungsministerium bezüglich der Entfernung dieses Kapitels. Aber trotz der Proteste, dass das Kapitel die Intoleranz gegenüber Christen verstärke und den Weg für verschiedenste Übergriffe auf sie ebne, erfolgte eine negative Antwort. (Anm. 5) Auch in den Büchern von 2012 wurde dieser Abschnitt beibehalten. Dazu kommt noch, dass in den Büchern und Hilfen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (SBS) zu diesem Thema verschiedene Unwahrheiten enthalten sind.

Am 20. Dezember 2012 sprachen in einer Cafeteria der Istanbuler Marmara-Universität auf dem Göztepe- Campus evangelische Christen mit einer Gruppe Studenten der islamisch-theologischen Fakultät. Sie wurden von einer Gruppe von 10 Menschen verprügelt, die sich „Idealisten“ nannten. Der Fall wurde dem Sicherheitsdienst des Campus gemeldet. Eine Abteilung dieses Sicherheitsdienstes entschuldigte sich für den Vorfall, aber es wurde nichts gegen die Angreifer unternommen.

5.)        Religionsunterricht als Pflichtfach

2012 nahmen die Beschwerden darüber ab, dass Kinder nicht von dem Pflichtfach Religionsunterricht (RCMK) befreit werden konnten. 2010 waren Kommuniqués an das Erziehungsministerium bezüglich dieses Unterrichts geschickt worden und man hatte gefordert, dass christliche Kinder von der Teilnahme an solchem Unterricht befreit würden. Daraufhin informierte das Erziehungsministerium alle Schulen in der Türkei bezüglich dieses Themas. Einer christlichen Schülerin der 1. Klasse des Gymnasiums in Izmir wurde erklärt, man könne wegen der Änderungen im Lehrplan des Religionsunterrichts keine Ausnahme machen. Das wurde ihr anlässlich eines Gesprächs mitgeteilt, das sie und ihre Familie mit dem Schuldirektor wegen Befreiung vom Religionsunterricht hatten. Das Problem wurde jedoch 5 Sie können den diesbezüglichen Briefwechsel unter “announcements” auf unserer englischen Website. www.protestankiliseler. org nachlesen. gelöst, nachdem man auf die gesetzlichen Rechte der Familie aufmerksam machte und einige Diskussionen mit dem Erziehungsministerium hatte. Ein ähnlicher Fall ereignete sich in Diyarbakır und wurde genau so gelöst.

Einem christlichen Schüler der ersten Gymnasialklasse in Diyarbakır wurde gesagt, er müsse, weil es keine Wahlfächer außer denen im Islam (Religiöse Grundkenntnisse, Koran und Leben des Propheten) gebe, eines von diesen wählen, um die erforderliche Anzahl von Punkten zu bekommen. Täte er es nicht, würde er nicht in die nächste Klasse versetzt werden können, weil er nicht genug Punkte habe. Es gab aber keine weiteren Wahlfächer außer den obigen drei, weil andere Schüler keine anderen Fächer wählten. In den Diskussionen zwischen der Familie und der Schule sagte man der Familie, dass der Schüler keines dieser Fächer wählen müsse, weil es ja Wahlfächer seien, aber weil es keine anderen Wahlfächer gebe, würden ihm am Jahresende Punkte fehlen und er würde automatisch nicht in die nächste Klasse versetzt. Der Vorschlag, an einer anderen Schule an Wahlfächern teilzunehmen, wurde auch abgelehnt. Aufgrund dieser Entwicklungen sprach die Familie beim lokalen Büro des Erziehungsministeriums vor. Aber sie bekam keinen positiven Bescheid. Dann brachten sie den Fall vor das Provinzialbüro des Erziehungsministeriums. Nach den dortigen Diskussionen wurde entschieden, dass der Schüler zu einer anderen Schule überwechseln solle. Doch obgleich das erste Semester fast zu Ende ist, hat der Wechsel noch nicht stattgefunden. Dazu kommt noch, dass die Unsicherheit weiter besteht, wie die Noten des Schülers gewertet werden, wie er sich in der neuen Schule eingewöhnen wird und wie bestehende andere Probleme gelöst werden sollen. Inzwischen wurde damit begonnen, Lehrpläne und Unterrichtsmaterial für Wahlfächer für christliche Schüler der Schuljahre 5–6 und 9–10 auszuarbeiten, damit sie etwas über ihren Glauben lernen können. Dass Vertreter der Kirche an der Vorbereitung der Unterrichtseinheiten, des Lehrplans und der Lehrbücher beteiligt sind, ist eine wichtige und positive Entwicklung. Es wird erwartet, dass dieses Projekt so schnell wie möglich beginnt.

6.)        Das Problem der Ausbildung von Geistlichen

Auch 2012 erlauben die gegenwärtigen Staatsgesetze in der Türkei auf keinerlei Weise die Ausbildung von Geistlichen und die Eröffnung von Schulen zur Ausbildung der Mitglieder religiöser Gemeinschaften. Dabei ist das Recht, Geistliche auszubilden und zu fördern, ein Grundelement von Religions- und Glaubensfreiheit. Die evangelische Gemeinschaft löst dieses Problem gegenwärtig dadurch, dass sie Nachwuchs anlernt, Kurse innerhalb der Türkei erteilt oder Studenten ins Ausland schickt.

7.)        Das Recht, Rechtspersonen zu gründen und sich zu organisieren

Seit 2005 sind aus den oben genannten Beweggründen Schritte unternommen worden, um anerkannte Vereine zu bilden. Dadurch sollen Schwierigkeiten wie die mit dem Gesetz zu den Bebauungsplänen ausgeräumt, der Wunsch nach einem rechtlichen Status verfolgt und die Einschränkungen im neuen Vereinsrecht durch das Gesetz Nr. 5253 unwirksam gemacht werden. Allein 2012 hat die evangelische Gemeinschaft 25 Kirchenvereine gegründet und 7 Zweigstellen, die mit diesen Vereinen verbunden sind. Dieser Prozess der Vereinsgründung geht weiter. Vereine werden aber nicht als „Kirche“ oder „Gottesdienstort“ akzeptiert. Damit eine Kirche gegründet werden kann, muss es eine Rechtsperson geben, wie 2004 vom damaligen Justizminister, Cemil Çiçek, erklärt wurde. Das Problem, wie aus einer religiösen Gemeinschaft eine Rechtsperson werden kann, ist noch nicht gelöst. Die aktuelle Rechtslage erlaubt es einer religiösen Gemeinschaft nicht, als „Gemeinde“ den Titel einer Rechtsperson zu erlangen. Zudem scheint der aktuelle Weg zur Vereinsbildung sehr komplex und für kleine Gemeinden schwer gangbar zu sein. Daher sind kleine Gemeinden weiterhin hilflos bei ihrem Versuch, ein Verein oder eine Rechtsperson zu werden. Dazu ist zu bemerken, dass andere nicht-muslimische Gruppen neben den Protestanten auch dazu tendieren, einen legalen Status dadurch zu erlangen, dass sie den Weg der Vereinsgründung einschlagen.

8.)        Obligatorische Angabe der Religionszugehörigkeit

Das Problem mit der Rubrik „Religion” auf den Personalausweisen bestand 2012 weiter. Die Rubrik für die Religionszugehörigkeit auf den Ausweisen zwingt weiterhin die Menschen, ihren Glauben anzugeben und erhöht das Risiko einer Diskriminierung auf allen Lebensgebieten. Das Problem wird nicht dadurch gelöst, dass man die Registrierung der Religion für freiwillig erklärt. Wollen Eltern zum Beispiel, dass ihre Kinder nicht am Pflicht-Religionsunterricht in der Schule teilnehmen, dürfen sie die Rubrik „Religion“ nicht offen lassen, weil sie beweisen müssen, dass sie Christen sind, damit ihre Kinder vom Religionsunterricht befreit werden. Wir fordern und erwarten, dass die neuen Personalausweise keine Rubrik für Religion mehr haben.

9.)        Diskriminierung

Eine Diskriminierung Christen gegenüber wird weiterhin sowohl von Individuen als auch von Gemeinden weit verbreitet gespürt. Die Einzelnen fühlen sie, wenn sie ihr Recht auf Bildung einfordern wollen oder am Arbeitsplatz oder – wenn es sich um Männer handelt – im Militärdienst. Die Angabe der Religion auf dem Ausweis ist weiterhin ein Faktor, der das Risiko einer Diskriminierung vergrößert. Dass die evangelische Gemeinschaft Diskriminierungen verinnerlicht hat, dass man Schwierigkeiten hat, Diskriminierung zu beweisen und dass die aktuellen Gesetze und Politik unzureichend sind, sind Erklärungen für das Fehlen von Anzeigen oder Gerichtsverfahren wegen Diskriminierung. 2012 arbeiteten vier Christen, die anonym bleiben möchten, im öffentlichen Dienst in derselben Institution in Izmir. Man berichtete über sie, dass sie christliche Versammlungen besuchten und sich mit anderen Christen trafen. Daher wurden sie als „missionarische“ Gefahr für den Rest ihrer Kollegen betrachtet. Auf den Druck von Polizei und Beamten des Geheimdienstes hin versetzte die Verwaltung sie an andere Arbeitsorte. Dies wurde ihnen ganz klar von den Verwaltungsbeamten gesagt. Weil die Beteiligten nicht glauben, dass sie mit einer Beschwerde einen positiven Erfolg haben würden und auch kein Gerichtsverfahren anstrengen wollen, haben sie nichts unternommen.

Im Jahr 2012 bewirkte die Strategie, Aufenthaltsgenehmigungen nicht mehr zu erneuern oder Leute auszuweisen, dass etliche ausländische Personen und Familien, die zur evangelischen Gemeinschaft gehörten, das Land verlassen mussten. Diese Menschen haben seit vielen Jahren in der Türkei gelebt. Viele haben Häuser gekauft und andere Investitionen getätigt. Viele wurden mitten im Schuljahr ihrer Kinder aufgefordert, das Land zu verlassen. Wenn man bedenkt, dass bei etlichen Familien der Antrag auf Einbürgerung abgelehnt und die Erneuerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung ohne jegliche Erklärung verweigert wurde, drängt sich die Schlussfolgerung auf, dass diese Entscheidungen einzig aufgrund ihres Glaubens getroffen wurden. Einige der Personen, die ihren Glauben gewechselt haben, ließen, obgleich sie Christen sind, auf ihrem Ausweis „Islam“ als Religion eintragen, weil sie sonst bei der Arbeitsplatzvergabe, im Arbeitsleben und im Alltagsleben diskriminiert werden.

10.)      Medien

Als positive Entwicklung war 2012 festzustellen, dass die diffamierenden und unrichtigen Informationen über Christen und die Verbreitung von nicht objektiven Sendungen über nationale Medien im Vergleich zu 2011 abgenommen haben. Doch obgleich sie an Zahl abgenommen haben, wird von der evangelischen Gemeinschaft mit Sorge beobachtet, dass das Christentum und/oder seine Symbole mit terroristischen Gruppierungen in Verbindung gebracht werden und dass auch Christen oder das Christentum als negative Komponente der Gesellschaft dargestellt werden. Diese Art Programmierung birgt das Potenzial, gefährliche Auswirkungen für Christen zu haben. Auch in lokalen Programmen und im Internet wurden gegen Christen gerichtete Veröffentlichungen beobachtet.  

11.)      Der Prozess im Mordfall von Malatya

Es ist nun fast 6 Jahre her, seit drei Christen in Malatya auf grausame Weise ermordet wurden, und mehr als fünf Jahre seit dem Beginn des Prozesses. Die im Jahr 2012 beim Gericht eingereichte neue Anklageschrift und der Ablauf des Prozesses geben detaillierte Informationen darüber, wie die angeklagten Anstifter ein Umfeld von Hass gegen Nicht-Muslime geschaffen haben und was für eine Rolle öffentliche Amtsträger, die Medien und die Zivilgesellschaft damals gespielt haben. Die Familien und die evangelische Gemeinschaft hoffen auf substanzielle Beweise im laufenden Prozess und auf ein rasches Prozessende.

12.)      Dialog

Die Vereinigung Protestantischer Kirchen wurde eingeladen, am Komitee zur Einigung über die Verfassung teilzunehmen, das die Aufgabe hat, bei dem Entwurf einer neuen Verfassung mitzuwirken. Vertreter der Vereinigung hatten die Möglichkeit, schriftlich und mündlich ihre Vorschläge einzubringen. Dies wurde von der Vereinigung als positive und bedeutsame Entwicklung betrachtet. Wie oben gesagt, war eine weitere positive und bedeutsame Entwicklung im Jahr 2012, dass es keine Probleme gab, überall im Land Weihnachten zu feiern, manchmal sogar unter freiem Himmel.

13.)      Empfehlungen

13.1     Empfehlungen für die neue Verfassung und die Gesetzgebung

Diese Periode der Erarbeitung einer neuen Verfassung sollte ohne Verzögerung, unter Beteiligung aller Gesellschaftsgruppen und mit Respektierung der Menschenrechte, der Herrschaft des Gesetzes, der Institutionen und der demokratischen Prozesse, die alle in einer oder anderer Form garantiert werden, zum Abschluss gebracht werden. In der Verfassung sollte die Freiheit von Religion und Glauben genau so garantiert werden wie es der Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt. Ein Schritt nach vorne im Bereich der Freiheit von Religion und Glauben wäre, wenn die Regierung versichern würde, dass sie alle Religionen gleichbehandelt und sie unparteiisch respektiert. Ein Dialog der Regierung oder einer öffentlicher Institution mit der evangelischen Gemeinschaft bezüglich Fragen, die uns betreffen, würde viel dazu beitragen können, dass es mit der Beseitigung von Vorurteilen und einer Lösung von Problemen vorangeht.

13.2     Empfehlungen für das Justizministerium und das Innenministerium

Es ist bedauerlich, dass Intoleranz und Hassdelikte gegenüber Christen auch 2012 stattgefunden haben. Hassdelikte (auch gegen welche Gruppen sie sich richten) sollten wirksam vom Justizministerium registriert werden und die Faktoren, die die Basis dafür bilden, dass diese Verbrechen begangen werden können, müssten beseitigt werden. Das Gesetz gegen Hassdelikte sollte festgeschrieben werden, effiziente polizeiliche Nachforschungen sollten durchgeführt und Hassdelikte sollten nicht hingenommen und gestattet werden. . Ein wirksames und umfassendes Gesetz gegen Diskriminierung muss geschrieben werden. Das Problem der Einrichtung von Gottesdienstorten für evangelische Gemeinden, die keine historischen Kirchengebäude haben, ist seit Jahren akut und konnte noch nicht gelöst werden. Dies wird aber als ein Grundrecht für die Ausübung einer Religion betrachtet. In dieser Sache sollten sofortige Schritte seitens der lokalen und zentralen Behörden getan werden. Christen müssen die Möglichkeit haben, kleine Gebetsstätten zu öffnen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, ähnlich dem Moschee-Konzept. Städte, das Ministerium für Kultur und andere Regierungsbehörden, die Kirchengebäude besitzen, sie aber für andere Zwecke nutzen, sollten christlichen Gemeinden zumindest erlauben, diese Gebäude an Sonn- oder Festtagen für den Gottesdienst zu benutzen. Die Rubrik „Religionszugehörigkeit” auf Ausweisen und anderen Dokumenten öffnet die Tür für Diskriminierung und muss entfernt werden. Die Sicherheitskräfte müssen über die Rechte von Nichtmuslimen informiert werden, dazu gehört das Recht, seinen Glauben zu verbreiten. Es darf nicht zugelassen werden, dass diese Grundrechte und Freiheiten von staatlichen Vertretern oder sonst einer Person mit der Begründung, es handle sich um „missionarische Aktivitäten“, verweigert werden. Die Verweigerung von Visa oder die Ausweisung von ausländischen Gemeindemitgliedern aufgrund von sogenannter „missionarischer Aktivität” muss aufhören. Beamte des öffentlichen Dienstes müssen im Rahmen der Menschenrechtsausbildung geschult werden, die Gewissens- und Religionsfreiheit zu achten.

13.3     Empfehlungen für das Erziehungsministerium

Alle Informationen oder Erklärungen, die Hass oder Vorurteile gegenüber Christen beinhalten, vor allem Kapitel in Schulbüchern mit Überschriften wie „missionarische Aktivitäten“, müssen entfernt werden. Es dürfen nicht nur gute Vorsätze gefasst werden, sondern es müssen Schritte unternommen werden, damit überwacht wird, dass politische Entscheidungen hinsichtlich der Ausformung einer Kultur durchgesetzt werden, in der verschiedene Glaubensrichtungen mit Respekt füreinander zusammenleben können. Aufgrund der Möglichkeit, dass christliche Familien und Schüler stigmatisiert werden und unter sozialen Druck geraten, wird erwartet, dass das Erziehungsministerium vorbeugend die Schulen bezüglich der Rechte von Nichtmuslimen in Schule und Klassenzimmer informiert sowie über die Frage der Befreiung vom Religionsunterricht, ohne darauf zu warten, dass die Familien Beschwerde einlegen. Wenn Regelungen bezüglich der Wahlfächer verfasst werden, müssen die Schulen die nichtmuslimischen Schüler in der Schule berücksichtigen und für sie Ersatzfächer ohne islamische Inhalte vorsehen. Vertreter der zentralen und lokalen Regierungsbehörden, vor allem im Bereich des Erziehungsministeriums, sollten dringend aktiv die Idee einer Kultur fördern, in der Menschen einer anderer Religion Verständnis entgegengebracht wird und anerkannt wird, dass diese Menschen Bürger der Republik Türkei sind und dieselben Rechte besitzen.

13.4     Empfehlungen für Print- und audiovisuelle Medien 

Im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung sollten die Medien ihren eigenen „Ethikkodex” schaffen. Schnelle und effiziente Kontrollmechanismen sollten gegen Diskriminierung und Intoleranz in den gedruckten und gesendeten Medien eingerichtet werden.  Hochachtungsvoll, Vereinigung Protestantischer Kirchen (Türkei) Komitee für Religionsfreiheit und Rechtsfragen

Anmerkungen 

Anm. 1 Mit Wirkung von Januar 2009 wurde die 1989 gegründete „Evangelische Allianz in der Türkei“ als Verein eingetragen und arbeitet seitdem unter der Bezeichnung „Vereinigung Protestantischer Kirchen“. Der Bericht der Evangelischen Allianz wurde übersetzt von Heidemarie Henschel.

Anm. 2 Der Bericht beschränkt sich auf die evangelische Gemeinschaft, weil wir nur über begrenzte Mittel verfügen und über diese Gruppierung am besten Bescheid wissen. Unsere Gemeinschaft verteidigt die Glaubensfreiheit für jedermann. Dies schließt auch das Recht ein, nicht zu glauben.

Anm. 3 Was für Probleme die evangelische Gemeinschaft in Bezug auf Lokalitäten für den Gottesdienst hat, kann man in dem Bericht vom November 2008 auf unserer englischen Website nachlesen. Die dort aufgeführten Probleme dauern heute noch an. http://protestankiliseler. org/index.php?option=com_content&view=article &id=1140&Itemid=462

Anm. 4 Erziehungsministerium, Grundschule 8. Klasse “Geschichte der Reformen der Türkischen Republik und des Atatürkismus” Lehrbuch. Seite 205 (MEB İlköğretim 8. sınıf “Türkiye Cumhuriyeti İnkılap Tarihi ve Atatürkçülük”) State Book Publishers – ISBN: 978-975-11-3073-0

Anm. 5 Sie können den diesbezüglichen Briefwechsel unter “announcements” auf unserer englischen Website. www.protestankiliseler. org nachlesen.   Quelle: IIRF Bulletin 2. Jahrgang, S. 1–13 = Nr. 9, März 2013 Vereinigung Protestantischer Kirchen (Türkei)  Das Internationale Institut für Religionsfreiheit arbeitet unter der Aufsicht der Weltweiten Evangelischen Allianz und ist als Organisation registriert in PO Box 265, Suite 6, Borough House, Rue du Pré, Saint Peter Port, Guernsey, Channel Islands, GY1 3QU. Das Büro in Colombo ist registriert bei der Asiatischen Evangelischen Allianz in Sri Lanka. Das Büro in Cape Town ist registriert als IIRF Cape Town Büro in Südafrika. Das Büro in Bonn ist dem ProMundis e.V. angeschlossen (Bonn, 20 AR 197/95).

Inhaltsverzeichnis

1.)        Einleitung und Zusammenfassung (15. Januar 2013)
2.)        Hassdelikte als verbale und physische Angriffe
3.)        Probleme bei der Einrichtung von Gottesdienststätten
4.)        Recht auf Verbreitung der Religion
5.)        Religionsunterricht als Pflichtfach
6.)        Das Problem der Ausbildung von Geistlichen
7.)        Das Recht, sich zu  organisieren
8.)        Obligatorische Angabe der Religionszugehörigkeit
9.)        Diskriminierung
10.)      Medien
11.)       Der Prozess im Mordfall von Malatya
12.)       Dialog
13.)       Empfehlungen