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Europäische Bürgerinitiative 1-von-uns

Worum geht es bei der Europäischen Bürgerinitiative „1-von-uns“?

Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Mensch. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18. Okt. 2011 erstmals höchstrichterlich festgestellt. Daraus ergeben sich weitreichende Folgen für das gesamte EU-Recht: Seither ist klar, daß seitens der EU das Leben und die Würde jedes menschlichen Embryos vom Zeitpunkt der Befruchtung an geschützt werden muß. Dieser Schutz ist aktuell jedoch nicht gewährleistet. Er muß von uns Bürgern jetzt durchgesetzt werden. Dazu wurde die Europäische Bürgerinitiative „1-von-uns“ gegründet.

Was ist das wichtigste Ziel der Europäischen Bürgerininitiative „1-von-uns“?

Wir wollen erreichen, daß die EU sich an ihr eigenes Recht hält und die Finanzierung sämtlicher Aktivitäten beendet, welche zur Tötung menschlicher Embryonen führen. Dies betrifft verschiedene Politikbereiche der EU, darunter Forschung, Entwicklungspolitik und das öffentliche Gesundheitswesen. Wir fordern konkret den Stopp von EU-Geldern
– für Forschung mit embryonalen Stammzellen und des Klonens sowie
– für Abtreibung als Mittel der Bevölkerungskontrolle und der Familienplanung unter dem wohlklingenden Begriff der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ im öffentlichen Gesundheitswesen und in der Entwicklungshilfe.

Wie können Sie diese Initiative unterstützen?

Unterschreiben Sie! Sie können Ihre Unterschrift online hier auf dieser Seite leisten. Für den Erfolg der Bürgerinitiative müssen in Deutschland bis zum 1. November 2013 mindestens 80.000 Unterschriften gesammelt werden. EU-weit brauchen wir eine Million Unterschriften. Die Masse macht’s. Sie können diese Initiative auf dreierlei Weise unterstützen:
1. Unterschreiben Sie selbst online hier [1].
2. Informieren Sie andere. Leiten Sie dazu einfach diese Webseite an Ihre Familienmitglieder, Freunde und Bekannten weiter.
3. Werden Sie Botschafter dieser Initiative und sammeln Sie Unterschriften in Papierform. Nutzen Sie dazu bitte unbedingt das Original-Unterschriftenformular der EU, das Sie hier [1] ausdrucken können.

Wer kann unterschreiben?

Jeder Bürger und jede Bürgerin mit aktivem Wahlrecht in einem EU-Mitgliedsstaat kann unterschreiben. Das Mindestalter in Deutschland beträgt 18 Jahre, in Österreich 16 Jahre.

Was erreichen Sie mit Ihrer Unterschrift?

Mit Ihrer Unterschrift fordern Sie die EU-Kommission auf, das geltende Gemeinschaftsrecht in der EU-Politik und allen Mitgliedsstaaten anzuwenden und die EU Finanzierung von Aktivitäten, mit denen die Tötung menschlicher Embryonen einhergeht, zu untersagen.

Wenn Sie auch dafür sind, dass sich die Institutionen der EU an den gültigen Rechtsrahmen halten und wenn Sie weitere Informationen zur Europäischen Bürgerinitiative „1-von-uns“ erhalten möchten, tragen Sie hier [1] Ihren Namen, Vornamen, Postadresse und Email-Adresse ein.