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Familien in der Scharia-Falle: Wie das islamische Recht die Religionsvielfalt erstickt

Montag 21. Januar 2013 von Christian Solidarity International


Christian Solidarity International

Wie das Eis der Alpengletscher schmelzen die Reste der Christenheit im Nahen und Mittleren Osten. Die Gründe für ihre offenbar unaufhaltsame Ausmerzung sind nicht nur der Terror von Islamisten und Muslimbrüdern, sondern auch familienrechtliche Bestimmungen der Scharia. Eine von CSI und irakischen Partnern organisierte „religiöse Klimakonferenz“ am 15. Dezember 2012 in Bagdad brachte muslimische Parlamentarier und christliche Menschenrechtler an einen Tisch, um die Auswirkungen bestimmter Scharia-Regeln anhand konkreter Beispiele zu untersuchen. Die Konferenz fand den entscheidenden Unterschied zwischen dem irakischen Schariastaat und einem freiheitlichen Staat wie z.B. Deutschland: Unter der Scharia gilt die Entscheidung des Individuums, welcher Religion es angehören will, überhaupt nichts.

Christen in der Scharia-Falle

Ein Beispiel: Rebecca und ihre drei Geschwister haben christliche Eltern. Es kommt zur Scheidung, Rebeccas Mutter heiratet einen Muslim. Als Kinder einer muslimischen Mutter werden Rebecca und ihre Geschwister nun von Amts wegen zu Muslimen. Als Rebecca erwachsen wird, führt sie mit Hilfe ihrer Geburtsurkunde den Nachweis, dass sie Christin ist, heiratet Samir, einen Christen und hat Kinder. Später entdecken die Behörden, dass Rebecca (aus den oben erwähnten Gründen) Muslima ist. Samir darf als Christ gar nicht mit einer Muslima verheiratet sein. Die Behörden verlangen nun im Einklang mit der Scharia-Gesetzgebung, dass Samir zum Islam übertritt oder sich scheiden lässt. Ihre Kinder werden von Amts wegen zu Muslimen. Wir trafen die Familie im Mai 2012, sie hat bereits ein Vermögen für Rechtsanwälte ausgegeben, um aus der Muslim-Falle herauszukommen, bislang ohne jeden Erfolg.

Den Schariavorbehalt im irakischen Familienrecht kann man nachlesen: Artikel 17 des irakischen Gesetzes Nr. 188 über Bürgerrechte aus dem Jahr 1959 regelt, dass es einem Muslim gestattet ist, eine Nicht-Muslimin zur Frau zu nehmen, umgekehrt darf eine Muslima aber auf keinen Fall mit einem Nicht-Muslim verheiratet sein. Die Schariagesetze widersprechen damit zwei Verfassungsgrundsätzen, nämlich denen zur Gleichberechtigung der Religionen und Geschlechter.

CSI-Newsletter, Dezember 2012

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 21. Januar 2013 um 17:14 und abgelegt unter Christentum weltweit, Ehe u. Familie, Weltreligionen.