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„Vertauschungen“ Teil III

3.2. Wahrheit und Lüge in den Auseinandersetzungen in Gesellschaft und Kirche

 Überblickt man die Argumentation für die Gleichwertigkeit der Homosexualität, so läßt sich ein Zusammenspiel erkennen zwischen sogenannten „neuen Erkenntnissen“ und einer Hermeneutik, die das biblische Liebesgebot zum „Kanon im Kanon“ erhebt. Die vermeintliche humanwissenschaftliche Einsicht in die Gleichrangigkeit der Homosexualität und der Verbot ihrer Ablehnung  wird kirchlicherseits bekräftigt durch das Liebesgebot, das dazu verpflichte, auch die Menschen „anzunehmen“, die offen ihre Homosexualität leben wollen und sich dazu bekennen. Eibach ist Recht zu geben, wenn er schreibt: „Die Behauptung, Homosexualität sei eine von mehreren Ausprägungen der einen vielgestaltigen menschlichen Sexualität und als solche mit der Heterosexualität gleichrangig (bzw. gleichwertig), stellt den ethischen und theologischen Kern der gegenwärtigen Auseinandersetzungen in den Kirchen dar, denn diese Hypothese wird theologisch so interpretiert, daß die Homosexualität ebenso wie die Heterosexualität eine von Gott gewollte und geschaffene ‚Anlage’ oder ‚Begabung’ ist.“[1] [1]

Nun kommt eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der These der Gleichwertigkeit der Homosexualität um eine Überprüfung der zugrundeliegenden Argumentation und des damit verknüpften theologischen Ansatzes nicht herum. Auffällig ist zunächst einmal, daß bei der Frage nach dem, worauf sich das biblische Gebot der Liebe und Annahme konkret richten sollte, dann gerade nicht mehr bei biblisch-theologischen Sachverhalten eingesetzt wird, sondern bei ausgewählten humanwissenschaftlichen „Erkenntnissen“. Insbesondere die Kinsey-Reports rücken hierbei nahezu in den Rang von Neuoffenbarungen auf. Sie gelten als normativ und werden entsprechend in der Debatte auch zur Geltung gebracht. Was die psychotherapeutischen Erkenntnisse betrifft, so fällt auf, daß gegenläufige Ansätze und Erkenntnisse nachgerade systematisch ignoriert und verschwiegen oder aber als Ausdruck sündhafter, weil homophober Einstellungen disqualifiziert werden[2] [2]. Nach Eibach hält immerhin eine überwiegende Zahl der Humanwissenschaftlicher daran fest, daß Homosexualität „Symptom einer nicht gelungenen psychosexuellen Entwicklung“[3] [3] ist und keine gleichwertige Variante menschlicher Sexualität. Theologen, kirchliche Gruppen und synodale Mehrheiten aber tun so, als ob die Wissenschaft die Gleichrangigkeit der Homosexualität bewiesen hätte, und heiligen das zur Norm erhobene Faktum der Homosexualität mit dem biblischen Liebesgebot. Unübersehbar ist hier freilich, daß die Übernahme sexuell-persönlicher Erfüllung als Norm nicht etwa eine wertungsfreie Sicht der Dinge darstellt, sondern eine neue Norm setzt, nämlich die Befriedigung individueller Bedürfnisse[4] [4]. Mit aller wünschenswerten Deutlichkeit urteilt Trutz Rendttorff hierzu: „Die Reduktion von Normen und ethischen Kriterien auf das Geltenlassen natürlicher Dispositionen bedeutet eine Bankrotterklärung der Ethik.“[5] [5] Daher ist mit allem Nachdruck festzuhalten, daß in der gefallenen Schöpfung das Gegebene nicht einfach die Norm sein kann[6] [6]. Wenn das so wäre, wo lägen dann die Grenzen? Könnten auf einer solchen Argumentationslinie nicht auch Pädophilie, Inzest und Sodomie als legitime persönlichkeitsstiftende Selbstverwirklichungsmaßnahmen verstanden werden?[7] [7]

Dem gegenüber ist aufgrund des oben herausgearbeiteten Befundes in der Heiligen Schrift geltend zu machen: Alle Argumente, die gegen die bleibende Relevanz der biblischen Aussagen zur Homosexualität aufgeführt werden, sind hinfällig. Weder im Alten noch im Neuen Testament geht es im Zusammenhang mit der Ablehnung des gleichgeschlechtlichen Verkehrs lediglich um Kultprostitution[8] [8]. Auch reden die neutestamentlichen Texte vom gleichgeschlechtlichen Verkehr an sich und nicht nur von einem solchen, in dem ein Partner gedemütigt wird[9] [9]. Schließlich führt die paulinische Bewertung des gleichgeschlechtlichen Verkehrs in ihrer hamartiologischen und pneumatologischen bzw. tauftheologischen Einordnung weit über jene zeitgenössische Beurteilung etwa der Stoa hinaus[10] [10]. Die Betonung der Ehe zwischen Mann und Frau als Sitz im Leben der vom Schöpfer gesegneten Sexualität aber ist nicht etwa der Ausweis einer verfehlten Ordnungstheologie, sondern übereinstimmendes Zeugnis Jesu und seines Apostels auf der Grundlage der Genesis. Paulus schließlich wäre kaum überrascht, würde er erfahren, „daß man heute von nicht frei gewählter, sondern irgendwie schicksalhafter homosexueller Neigung spricht. Er würde seine Ausdrucksweise in Röm 1 nur bestätigt finden.“[11] [11] Sünde ist biblisch gesehen immer sowohl Verhängnis als auch Schuld, für die Gott den Menschen zur Verantwortung zieht[12] [12]. Gibt es daher eine potentielle Bi- oder gar Homosexualität aller Menschen, so – theologisch gesehen – nicht wegen einer konstitutiven und als Schöpfergabe zu preisenden Bisexualität, sondern wegen der universalen Sündhaftigkeit des Menschen. Schon aus diesem Grund kann „die postulierte Anlagebedingtheit“ „selbst dann, wenn es sie gibt, kein überzeugender Ansatzpunkt für eine theologisch-ethische Urteilsbildung wie auch für die praktische Seelsorge sein.“[13] [13] Das Evangelium ist nicht nur, aber auch auf dem Gebiet des Sexuellen „das Gericht der bloßen Gegebenheit“, „insofern es alles bloß Gegebene dem Gesetz unterstellt“, während das menschliche „Sich-Entschuldigen mit Äußerem und Anderem integrierendes Moment der Sündenwirklichkeit ist“[14] [14]. Es gibt also vom Neuen Testament her tatsächlich „verkehrte Liebe“[15] [15]. Daher muß gegenüber dem „heute häufig zu hörenden Argument, homosexuelle Praktiken seien legitim und evangeliumsgemäß da, wo sie ein Ausdruck von Liebe seien“, zurückgefragt werden, „ob sich nicht im Gegensatz zu einem romantisierenden Verständnis Liebe in der Bibel in einem konkreten, näher bestimmten Tun manifestiert: ‚Wenn ihr mich liebt, so haltet ihr meine Gebote’ (Joh 14,15)“[16] [16].

Was aber den „erweiterten Sexualitätsbegriff“ betrifft, so muß darauf hingewiesen werden, daß im Neuen Testament in der Tat nicht nur der homosexuelle Verkehr, sondern jeder Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe als für ein geheiligtes Leben mit Christus unvereinbar gilt. Insofern ist homosexueller Verkehr tatsächlich nur eine Gestalt der biblisch verworfenen Porneia, in der die ungeteilte Hingabe eines Mannes und einer Frau aneinander verletzt wird. Die zum Beispiel von der kirchlichen Lobby-Gruppe „Homosexualität und Kirche“ propagierte Ablehnung einer Aufteilung in brave und promiske Homosexualität spricht in diesem Zusammenhang Bände. Und die Behauptung einer Bisexualität aller Menschen in Verknüpfung mit der um der psychischen Integrität des Menschen willen erhobenen Forderung, diese auch zu leben, ist nichts anderes als eine Aufforderung zur umfassenden Promiskuität[17] [17]. Die theologische Rechtfertigung und kirchliche Akzeptanz der Bisexualität führt so letztlich zu einer Sanktionierung des permanenten Ehebruchs[18] [18]. Die völlige Abkoppelung der Sexualität von der Fortpflanzung hat so letztlich ihre Loslösung von den biologischen und sozialen Funktionen der Sexualität zur Folge[19] [19]. Die ganzheitliche Fülle des partnerschaftlichen Lebens in gegenseitiger Ergänzung und Offenheit für die Weitergabe des Lebens wird gleichsam durch einen promisken Lebensstil ersetzt. Die homosexuelle Lebensweise erweist sich damit anders als der Verzicht auf Ehe und Sexualität gerade nicht als echte Alternative, sondern sie wird so in der Tat zum Imitat[20] [20] der von Gott gewollten zweigeschlechtlichen Ehe.

Bestätigt wird das dadurch, daß ausgerechnet in einer Zeit, in der viele Heterosexuelle auf eine förmliche Eheschließung verzichten, von Homosexuellen eine Zulassung zur standesamtlichen Beurkundung und kirchlichen Segnung[21] [21], ja, sogar ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare verlangt wird. In der gesellschaftlichen und kirchlichen Debatte geht es ja längst nicht mehr um den Umgang mit dem einzelnen homosexuellen Menschen, sondern es geht um die grundsätzliche Anerkennung einer Lebensweise als gleichwertig mit der heterosexuellen Ehe und Familie. Es geht nicht mehr nur um die homosexuelle Lebensweise, sondern um die Anerkennung einer „schwulen Identität“[22] [22]. Hat sich die Diskussionslage dahingehend verlagert, so geht es auch nicht mehr um einen berechtigten Schutz vor Anfeindung, sondern um Bürgerrechte einer anerkannten Minderheit[23] [23]. Nun muß, was den kirchlichen und gesellschaftlichen Umgang mit homosexuellen Menschen in der Tat beachtet werden, daß Kirche und Gesellschaft in der Vergangenheit Schuld auf sich geladen haben[24] [24]. Doch mit Ulrich Eibach ist festzuhalten, daß die Gleichberechtigung der homosexuellen Lebensweise mit der Ehe nicht der einzige Weg sein kann, auf dem man der Ächtung und Diskriminierung homosexueller Menschen entgegentritt[25] [25]. Auch ist zu fragen, ob in einer Zeit, in der Politiker, die sich öffentlich zu ihrer schwulen Identität bekennen, ungebrochenen Beifall finden[26] [26], in der homosexuelle Erotik ungehemmt auf Straßendemonstrationen vorgestellt und angepriesen wird[27] [27], in der Homosexuelle als nachweislich konsumstarke Gruppe der Gesellschaft gezielt von der Werbung angesprochen werden[28] [28], wirklich noch von gesellschaftlicher Diskriminierung gesprochen werden kann. Ja, vielmehr ist zu beobachten, daß die staatliche Förderung homosexueller Lebensgemeinschaften zu Lasten der verfassungsrechtlich mit guten Gründen geschützten Ehe und Familie geht und zudem zu neuen Diskriminierungen führt[29] [29]. Mit welchem Recht werden jenseits der vom Grundgesetz geschützten zweigeschlechtlichen Ehe und Familie sich sexuell definierende Lebensgemeinschaften gegenüber anderen – sich nicht sexuell definierenden – Lebensgemeinschaften bevorzugt?[30] [30]

Gegenüber diesen Entwicklungen ist festzuhalten, daß das Eheethos dem formalen Ethos der Gesellschaft vorgegeben und übergeordnet ist[31] [31]. Hinzufügen muß man, daß diese Vorordnung auch gegenüber Theologie und Kirche gilt. Dies entspricht nicht nur den Worten Jesu: „aber von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie geschaffen als Mann und Frau“ (Mk 10,6), womit er selber die fundamentalanthropologischen und durch Gott selber gesetzten Sachverhalte aus der Genesis der menschlichen Rechtsordnung und der kirchlichen Wahrheitsfindung über- und vorordnet. Damit steht zugleich die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft und ihre Verantwortung für die Weitergabe des Lebens an die kommenden Generationen[32] [32], mithin der Schutz der Familien und Kinder auf dem Spiel. Das betrifft übrigens auch die Forderung nach dem Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ebenso wie die Hoffnungen und Forderungen mancher Homosexueller, mithilfe der Medizintechnik auch ohne den zweigeschlechtlichen Verkehr Nachwuchs zu erlangen[33] [33]. Hier wie dort wird gleichsam ein einklagbares Recht auf Kinder erhoben, das es nicht nur – auch für heterosexuelle Paare – nicht geben darf und kann, sondern das zugleich gerade auf die betroffenen Kinder keine Rücksicht nimmt[34] [34]. Das ist der Gipfel des Anspruchs auf „Selbstverwirklichung“ und hat mit der sich selbst hingebenden Liebe des Evangeliums ganz offensichtlich nichts zu tun.

Die Vertauschung von Wahrheit und Lüge in diesen Fragen ist freilich nicht nur ein gesellschaftliches Phänomen, sondern prägt die Debatte auch in den Kirchen. Das fängt an bei Fragen der Schriftauslegung und theologischen wie ethischen Urteilsbildung. Das geht weiter damit, daß erfolgreiche seelsorgliche Ansätze zur Befreiung von der Homosexualität innerkirchlich ignoriert, marginalisiert oder diffamiert werden. Es tobt nach Darstellung mancher Beobachter nachgerade ein Weltanschauungskampf[35] [35]. Exemplarisch sei hier auf die Auseinandersetzungen des Bonner Ethikers Honecker mit Diskussionspapieren der Evangelischen Kirche des Rheinlandes und des Journalisten Konrad Adam mit einer Entscheidung der Synode der evangelisch-lutherischen Kirche in Nordelbien etwas ausführlicher hingewiesen, weil in beiden Fällen gut deutlich wird, was in Kirche und Gesellschaft auf dem Spiel steht.

Honecker setzt sich mit zwei Diskussionspapieren des Ständigen theologischen Ausschusses der rheinischen Landeskirche  aus dem Jahr 1996 auseinander[36] [36]. Da diese Papiere inzwischen zu weitreichenden synodalen Entscheidungen geführt haben[37] [37], lohnt sich die Betrachtung der Ausführungen Honeckers auch heute noch. Honecker bemängelt nach einer kurzen Einführung in die Argumentation und den Stil dieser Papiere zunächst einmal die einseitige Zusammensetzung des Ausschusses, der zudem „andere Positionen von vornherein als fundamentalistisch, katholisch, konfessionalistisch, bürgerlich ausgrenzen wollte, um seine eigene – emanzipatorische – Wertung für die allein mögliche ‚evangelische’ zu erklären“[38] [38]. Das in den Diskussionspapieren unter Berufung auf den biblischen Leitbegriff „zedaka“ und unter Ablehnung „einer gesetzlichen Engführung vermeintlich biblischer Aussagen“ angepriesene Programm „Sexualität gemeinschaftsgerecht gestalten“ kommentiert Honecker so: „Es ist das Motto der sexuellen Befreiung, der Emanzipation von Vorurteilen, der sexuellen Revolution, das auf diesem Wege mit der Verzögerung von einer Generation in den ‚evangelisch-kirchlichen Raum’ transportiert wird“; „Zeitgeiststimmungen der 60er und 70er Jahre“ würden so „ungebrochen“ „in der Kirche fortgeschrieben“[39] [39]. Dem gegenüber sei der Umgang mit der heiligen Schrift durch zahlreiche Auslassungen gekennzeichnet[40] [40] sowie durch die Anwendung „einer kontruktivistisch-emanzipatorischen Bibelauslegung“: „Die ‚fremde’ Bibel wird … aktuellen Bedürfnissen angepaßt. Der Text kommt so den Bedürfnissen einer ‚Erlebnisgesellschaft’ (Gerhard Schulze) entgegen. Er befriedigt eine Sucht nach religiösem Leben, den Wunsch nach dem Einklang von Sexualität und Spiritualität. Eine subjektivistische Selbstbedienungsmentalität kann sich in ihm ohne weiteres wiederfinden. Das normative Vakuum, das dadurch erzeugt wird, kann freilich diese Art von Theologie nicht kompensieren und auffüllen“[41] [41].

Konrad Adam äußert sich zu dem Beschluß der 1997 in Rendsburg abgehaltenen nordelbischen Synode, auf Dauer angelegten eheähnlichen Partnerschaften den kirchlichen Segen nicht zu verweigern, und stellt fest: Der Synodalbeschluß „spricht von Ehe und Familie, gedenkt der Kinder allerdings mit keinem Wort.“ Der Journalist ist es, der die Kirche daran erinnert, „die Zusammenhänge, von denen in der Genesis berichtet wird“, könnten nicht einfach vergessen oder gar geleugnet werden. Adam diagnostiziert in dem synodalen Vorgehen den Sieg der „Debattenkultur“, „die den Fortschritt zu Lasten derer betreibt, die nicht mitreden dürfen und sich deswegen auch nicht wehren können: der Unmündigen von heute und der Ungeborenen von morgen“. Indem die nordelbische Kirche alle möglichen Beziehungen sanktioniert, erfüllt sie nach Adam „das oberste Gebot der Marktgesellschaft“: „Sei flexibel und mobil! Danach zu handeln ist mit Kindern schwer, schwerer als ohne sie.“ Und er fügt dem die theologisch wichtigen Gedanken hinzu: Tatsächlich diene die Synode „demselben Gott, der bei ihr nur den Namen der Individualisierung angenommen hat. Dieser Gott mag keine langfristigen Bindungen und kann schon deshalb mit Kindern, die solche Bindungen erforderlich machen, nicht viel anfangen.“[42] [42]

4. „Sie haben die Herrlichkeit des unvergänglichen Gottes vertauscht mit einem Bild.“

 Mit den Hinweisen Adams haben wir auch explizit die Ebene erreicht, von der Paulus in Röm 1,18ff seinen Ausgangspunkt nimmt, die Vertauschung des wahren Gottes mit menschlichen Gottesbildern. Diese Vertauschung ist in der Debatte um die Homosexualität auf verschiedenen Ebenen anzutreffen. Das betrifft zunächst einmal die grundlegende Frage der Schriftauslegung. Honeckers Untersuchung zeigt, daß eine Rechtfertigung der homosexuellen Lebensweise nur mithilfe zahlreicher Auslassungen und Verfälschungen biblischer Aussagen möglich ist. Die Rolle des Liebesgebotes als Kanon im Kanon, als Kriterium also, mit dem als gegensätzlich empfundene biblische Aussagen kritisiert oder einfach ausgeblendet werden, spielt im Papier des Rheinlandes der „zedaka“-Begriff. Honeckers Ausführungen zeigen aber, daß auch hier – ähnlich wie andernorts das Liebesgebot – ein biblischer Aspekt herausgegriffen wird und als Chiffre für sachfremde, von außen herangetragene Auslegungsprinzipien gebraucht wird.

Zuweilen werden die Spannungen, die sich zwischen den Gesellschaftsbildern und den biblischen Weisungen ergeben und auch innerkirchlich aufeinanderprallen gar in den Kanon selber hinein verlegt, wenn es z.B. heißt: „daß es in den biblischen Aussagen eine Spannung gibt, die nach unserer Erkenntnis nicht aufgehoben werden kann und deshalb ausgehalten und in allen kirchlichen Entscheidungen zur Geltung gebracht werden muß“[43] [43]. „Im Klartext heißt das jedoch, daß die Eindeutigkeit des Wortes Gottes der Heiligen Schrift mit der Vieldeutigkeit einer pluralistischen Gesellschaft in der Kirche gleichgeschaltet werden soll.“[44] [44] Die innerkirchliche Argumentation mit der vermeintlichen Widersprüchlichkeit der Schrift in sexualethischen Fragen ist ein Paradebeispiel dafür, daß man „im Gewande der wissenschaftlichen These eine religiöse Confessio gegen die Texte ausspricht“[45] [45], womit man, „unweigerlich im Polytheismus und in einem Naturalismus“ landet, „bei dem Schöpfer und Geschöpf nicht mehr unterschieden werden.“[46] [46] Macht sich die Kirche so selbst zum „Anwalt postmoderner Beliebigkeit“[47] [47], so werden die Wünsche des Menschen zu Kriterien für die Schriftauslegung und das ethische Urteil, so treten an die Stelle des Handelns des dreieinigen Gottes in Gericht und Rettung die Bilder und Ideale der Gesellschaft von einem gelingenden und daher dem Gott der eigenen Wünsche und Begierden wohlgefälligen Leben. Damit aber werden die Kirchen weder ihrer seelsorglichen Verantwortung gegenüber den betroffenen Menschen noch ihrer gesamtgesellschaftlichen Mitverantwortung gerecht.

4.1. Das Gottesbild und die gesellschaftliche Verantwortung der Kirche

Feststellbar ist in den jüngsten kirchlichen Voten zur Homosexualität immer weniger eine kritische Begleitung der gesellschaftlichen Entwicklung als vielmehr eine kritiklose Sanktionierung derselben. Auch hier geht es um den Konflikt zwischen Gott und den Göttern des Menschen, denn eine Gesellschaft, die das vom Schöpfer allen menschlichen Institutionen gegenüber vorgeordnete Ethos der ehelichen Gemeinschaft ignoriert, macht sich zur „Schöpferin von Instanzen, die das, was nur von außerhalb der Gesellschaft kommen kann, darstellen und enthalten sollen“[48] [48]. Die Forderung, Homosexuellen mit Hilfe fortpflanzungsmedizinischer Methoden bis hin zum Klonen zu Nachwuchs zu verhelfen, ist eine zwar extreme, aber logische Konsequenz. Eine Kirche wiederum, die in eifriger Bereitschaft, die sexuelle Revolution für sich selber nachzuholen, solche neugeschaffenen Institute „segnet“, arbeitet letztlich selber mit an der gesellschaftlichen Demontage von Ehe und Familie. Auch kirchlich bedeutet das keinen „Fortschritt“, sondern die kritiklose Rückkehr zu einem „antinomistische(n) – Traditionen der spätantiken christlichen Gnosis wiederbelebende(n) – Verhaltenstrend“: „Die sukzessive Polygamie, auch des akademischen und pastoralen Personals, die Voten für eine vom Joch der Ehe befreite ‚ganzheitliche’ Sexualität, die nahezu totale Abstinenz von vorehelicher Askese unter Theologen und Nichttheologen, die Praktizierung und fordernde Propagierung gleichgeschlechtlichen Verhaltens stellen … einen scharfen Bruch mit bisherigen Selbstverständlichkeiten des neutestamentlichen und auch des reformatorischen Ethos dar“[49] [49].

            Die Frage muß erlaubt sein, wer hier eigentlich wen prägt, bzw. wer sich von wem prägen läßt. Immerhin schreibt Paulus in Röm 12,2 – in unübersehbarer Übereinstimmung mit seinen Ausführungen in Röm 1,18ff: „Und stellt euch nicht dieser Welt gleich, sondern ändert euch durch Erneuerung eures Sinnes, damit ihr prüfen könnt, was Gottes Wille ist, nämlich das Gute und Wohlgefällige und Vollkommene.“ Eine solche Umkehr der Kirche hat zwar keineswegs die Verheißung, daß die Gesellschaft ihr dabei ohne weiteres folgen wird. Zumindest könnte aber jeder hören, der Ohren hat zu hören, was die Kirche von Gottes Wort her Heilsames auch für die Welt auszurichten hat. Wie dieser heilsame Dienst an einer falschen Göttern nachlaufenden Welt aussehen könnte, zeigen beispielhaft Honeckers Ausführungen. Nach ihm wäre es in unserer Lage, in der die „Synergie von wissenschaftlich-technischer Einsicht und Innovation mit Gesellschaftsveränderung und Wertewandel“ evident ist, notwendig, „hinter den Anspruch auf Emanzipation und Selbstverwirklichung, von Rationalität und ‚Aufklärung’ zurückzufragen. Alle irdische Erfahrung ist nämlich zeitlich, zeitgebunden. Die ‚ewige’ Seligkeit, die ‚ewige’ Lusterfüllung gibt es auf Erden nicht. Das war und ist dem christlichen Glauben bewußt. Deshalb haben Christen und Kirchen eine Anwaltschaft für personale Integration, für die Einbindung des Sexuellen in das Humane, wie für kulturelle Verträglichkeit wahrgenommen. Dieser Gesichtspunkt wird nicht mehr zur Geltung gebracht, wenn die Kritik herkömmlicher kirchlicher Äußerungen lediglich eine Emanzipation von den guten Gründen der Tradition fördert, mit dem Ergebnis es könne ‚auch für evangelische Ethik die Lebensform Ehe nicht die einzige sein, in der Sexualität gelebt werden darf’.“[50] [50]

4.2. Das Gottesbild und seelsorgliche Verantwortung der Kirche

 Die Vertauschung Gottes mit menschlichen Bildern von Gott setzt sich zwangsläufig fort auf allen Ebenen kirchlichen Handelns, angefangen vom Gottesdienst über die Seelsorge, den Inhalt von Verkündigung und Unterricht bis hin zu Fragen kirchenleitenden Handelns.

            Kommt man zu dem Ergebnis, daß Homosexualität als Gabe des göttlichen Schöpfers anzusehen ist, so ist es nur folgerichtig, homosexuelle Paare, die dies begehren, auch kirchlicherseits zu segnen. Auch der Ausschluß praktizierender und bekennender Homosexueller von kirchlichen Berufen, insbesondere  auch vom Pfarramt, ist dann schlechterdings unmöglich, erst recht, wenn man ein nur noch funktionales Amtsverständnis vertritt[51] [51]. Insofern sind die Forderungen von „Homosexualität und Kirche“ und derer, die eine vermeintlich liebevolle Öffnung der Kirche für praktizierende Homosexuelle verlangen, nur konsequent. Um so wichtiger ist es aber, wahrzunehmen, daß dies nicht mehr mit der Heiligen Schrift oder der Liebe des Evangeliums legitimiert werden kann. Eine gottesdienstliche Segnung eines homosexuellen Paares ist mithin auch kein segnendes Handeln des dreieinigen Gottes. Vielmehr handeln hier Menschen in eigener Vollmacht und im Namen ihrer Bilder von Gott. „So wenig die Kirche Sakramente, die Christus nicht gestiftet hat, erfinden kann, so wenig kann sie segnen, was Gott nicht gesegnet hat.“[52] [52] Ein solches Handeln ist offene Rebellion gegen das Erste Gebot[53] [53] und muß zwangsläufig kirchenspaltend wirken[54] [54].

            Unmittelbar mit dem gottesdienstlichen Handeln zusammen hängt auch in diesem Punkt das seelsorgliche Handeln der Kirche. Denn es ist offensichtlich, daß „eine kirchliche Anerkennung homosexueller als gleichberechtigter Lebensform den Willen zur Veränderung schwächt“[55] [55]. „Wenn die Kirchen sagen: ‚Schwul ist gut’, so nehmen sie viel von dem Ansporn weg, der nötig ist, um sich auf den langen und schmerzhaften Weg der Veränderung zu machen. Es ist bedeutend leichter, Kirchen zu verändern als das eigene Leben. In vielen Fällen raubt die Kirche dem homosexuellen Menschen die Motivation, sich zu ändern. Es mag sein, daß der Christ, der mit seiner Homosexualität kämpft, sich von Leuten umgeben findet, die ihm sagen, er solle seine Homosexualität als Gabe feiern.“[56] [56] Schlimm ist in diesem Zusammenhang die gängige Praxis in kirchlichen Beratungsstellen oder in der kirchlichen Jugendarbeit, Jugendliche und Ratsuchende in ihrer homosexuellen Orientierung zu bestätigen[57] [57]. Ebenso schlimm ist das als Vollendung der Selbstverwirklichung gepriesene „Coming-Out“. Denn dieses ist nichts anderes als ein öffentliches Bekenntnis, das wie jedes Bekenntnis zugleich auch eine Verwerfung des entgegengesetzten Weges einschließt. Wo ein solch aggressiver Verzicht auf Intimität vorherrscht[58] [58], wird ein heilsamer seelsorglicher Umgang extrem erschwert. Angesichts der Tragik des Lebenswegs vieler homosexueller Menschen muß kirchliche Seelsorge versuchen, ihnen zu einem Weg jenseits vom Zwang zur öffentlichen Selbstentblößung einerseits und vom Rückzug ins Verborgene andererseits zu verhelfen[59] [59]. Dafür ist Vertraulichkeit bzw. Verschwiegenheit in der Seelsorge unumgänglich[60] [60]. Solche Vertraulichkeit ist allerdings das Gegenteil von stolzen Coming-Outs. Keine Lösung ist in diesem Zusammenhang auch die Eröffnung des Auswegs einer vermeintlich dauerhaften – also eheähnlichen – homosexuellen Partnerschaft[61] [61]. Ebenso ist eine pauschale Diffamierung homosexueller Menschen in der Öffentlichkeit der Gemeinde völlig fehl am Platz. Die wichtige ethische Unterscheidung von Person und Werk, auch von homosexueller Neigung und Praxis hilft stattdessen zu einer seelsorglichen Begegnung jenseits von Ächtung der Person und Indifferenz gegenüber ihren Handlungen[62] [62]. Hier würden Kirche und Theologie geistliche Vollmacht gewinnen, fänden sie den Mut, auch in anderen Fällen wieder vom Verzicht in verschiedenen Lebensbereichen und vom Leiden um des Evangeliums willen zu sprechen. Vom Neuen Testament her jedenfalls weiß christliche Ethik „auch auf anderen Verhaltensfeldern um die Möglichkeit des Verzichtes auf sexuelle Betätigung (etwa bei Ehelosigkeit; im Zölibat etc.)“[63] [63]. Dabei ist in der Seelsorge wiederum zu unterscheiden zwischen notwendigen und zum heilsamen Umgang mit der eigenen Sexualität hilfreichen Therapien und der Beichte, derer auch der therapeutisch „Geheilte“ bedürftig bleibt[64] [64]. Der fast völlige Verlust der Beichte in den Kirchen wirkt sich zwangsläufig dahingehend aus, daß Kirche und Theologie im Umgang mit schweren Störungen des Verhältnisses zwischen Gott und Mensch keine geistliche Vollmacht mehr haben. Das wiederum hängt mit der völligen Ausblendung des Horizonts des letzten Gerichts zusammen. Die Verantwortung vor Gott und der Maßstab des externen göttlichen Wortes, das den Sünder richtet und freispricht, wird ersetzt durch eine letztlich rein immanente Selbstvermittlung mit dem eigenen Gottesbild, das wiederum der Bestätigung der eigenen Selbstverwirklichung dient – der Mensch als Sünder bleibt bei sich selber, unfähig, sich selbst zu öffnen und hinzugeben an seinen Schöpfer und das andersartige Geschöpf. So wird geflissentlich verleugnet, daß es auch in der Seelsorge letztlich um die Auseinandersetzung zwischen Gott und den Gottesbildern geht, ja gehen muß, denn zur Freiheit des Glaubens kommt der Mensch nur, wenn die Lügen seiner Gefühle der Wahrheit des Glaubens weichen[65] [65]. Daß solche Heilungs- und Heiligungsprozesse als Wunder des Heiligen Geistes möglich sind, bezeugen viele Berichte Betroffener[66] [66]. Daß eben solche Heilungen geleugnet oder wegerklärt werden, ist nichts anderes als das Leugnen der Kraft des Heiligen Geistes durch das Wort und die heiligen Sakramente, angefangen bei der Taufe.

            Aus diesem Grund sind auch Weichenstellungen im kirchlichen Unterricht und in der Verkündigung so oder so von höchster Wichtigkeit. Nicht umsonst versuchen die Protagonisten der Gleichberechtigung der Homosexuellen gerade auch hier anzusetzen[67] [67]. Darum ist es unumgänglich, daß die Kirche das biblische Menschenbild unverfälscht als Grundlage für ein von Gott gesegnetes Leben verkündet und – wo es nötig ist – zur Umkehr ruft. Unvereinbar mit dem biblischen Menschenbild wäre eine Zulassung praktizierender Homosexueller zu kirchlichen Berufen, insbesondere zum Pfarramt[68] [68]. „Es muß in der kirchlichen Lehre und im Unterricht klar zum Ausdruck kommen, daß Homosexualität und erst recht Bisexualität … keineswegs mit der Heterosexualität gleichrangige Formen der Sexualität darstellen, und daß es deshalb nicht gleichgültig ist, welche Gestalt die Sexualität annimmt. Die Heterosexualität hat also eindeutiges Leitbild aller Sexualerziehung zu sein und Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung noch schwankend sind, sollten eindeutig zur Orientierung in Richtung Heterosexualität (z.B. durch Seelsorge und Psychotherapie) ermuntert werden. Es sollten also alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, insbesondere durch Vorbeugung und Therapie, Menschen vor homosexuellen Prägungen und Lebensweisen zu bewahren.“[69] [69] Dem ist nur hinzuzufügen, daß es bei alledem nicht in erster Linie um eine Erziehung gegen etwas, sondern positiv um die Erziehung zu Ehe und Familie geht, wobei auch das Charisma der Ehelosigkeit als echte Alternative kirchlich wieder deutlicher thematisiert werden sollte. Honecker erinnert mit Luthers Auslegung zum 6. Gebot daran, was für diesen Lebensbereich die höchste Christenpflicht und die größte Freude des Glaubens ist, nämlich „eines anderen Keuschheit“ zu bewahren helfen „mit Rat und Tat“[70] [70].

Quelle: Armin Wenz, Sana doctrina (Verlag Peter Lang)


[1] [71] Ulrich Eibach, Homosexualität und die christliche Bestimmung für die Lebensformen der Geschlechter, in: Homosexualität und Seelsorge (wie Anm. 96), S. 197-226, hier S. 202; vgl. ebd. Anm. 12: „einige Kreissynoden der Rheinischen Kirche behaupten das auch für die Bisexualität“.

[2] [72] Vgl. dazu die Beiträge in dem wichtigen Sammelband: Homosexualität und christliche Seelsorge. Dokumentation eines ökumenischen Symposiums. Veranstaltet vom Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft (OJC); Reichelsheim, Neukirchen-Vluyn 1995; ferner Hermann Brandt, Konflikt und Gemeinschaft in der Ökumene. Ein Erfahrungsbericht aus Harare, in: Lutherische Kirche in der Welt (JMLB) 47, Erlangen 2000, S. 159-182, hier S. 173.

[3] [73] Eibach (wie Anm. 66), S. 200. Vgl. auch Joseph Nicolosi, Eine andere Sicht von männlicher Homosexualität, in: Homosexualität und christliche Seelsorge (wie Anm. 96), S. 151-159, hier S. 151-153. Nicolosi referiert hier auch die Hintergründe, die 1973 zur Streichung der Homosexualität „von der Liste der krankhaften Störungen der Amerikanischen Psychiatrischen Gesellschaft  (APA)“ geführt haben (ebd. S. 152).

[4] [74] Vgl. Eibach, (wie Anm. 66), S. 197-199.

[5] [75] Zitiert nach Wolfhart Schlichting, Dem Wort aus dem Weg gehen, in: Homosexualität und christliche Seelsorge (wie Anm. 96), S. 227-237, hier S. 237. Vgl. Meilaender (wie Anm. 27), S. 73: „If the ‚natural’ denotes simply the desires some people consistently have, the whole bewildering variety of such desires that exists in our world, we will lose our grip on norms entirely.“

[6] [76] Vgl. Hempelmann, (wie Anm. 6), S. 188: „Wo das Faktische zur Norm wird, ist die Würde des Menschen preisgegeben als eines Wesens, das sich zu sich selbst, auch zu seinen Wünschen und Trieben verhalten kann. … In einer gefallenen Schöpfung, die unter der Macht der Sünde steht, ist das ‚natürlich Gegebene’ nicht einfach ineinszusetzen mit dem von Gott Geschaffenen und Gewollten.“

[7] [77] Vgl. ebd., S. 187; ferner Roland Werner, Homosexualität und die Vollmacht der christlichen Gemeinde, in: Theologische Beiträge 25, 1994, 223-240, hier S. 228: „Mache Vertreter der emanzipatorischen Gruppen (auch in der Kirche) zielen noch weiter: Sie fordern die Freigabe der Pädophilie und Ganzsexualisierung des Lebens.“; vgl. dazu auch die Meldung „Leitung der Reformierten Kirche tritt aus Protest zurück“ in: FAZ 16.1.1999, S. 2, wonach der Präses der Reformierten Kirche der Niederlande einen Pfarrer und Hochschuldozenten in Schutz genommen habe, der „zu Toleranz gegenüber Pädophilen aufgerufen und behauptet hatte, daß eine pädophile Beziehung ‚Kindern nachweislich kaum oder gar nicht schadet’. Präses Vissinga sagte dazu, der Pfarrer spreche ‚auf sehr respektvolle Weise über Liebe, die dem Nächsten keinen Schaden zufügt’.“; ferner Meilaender (wie Anm. 27), S. 73: „Then we very quickly find ourselves without the conceptual resources needed to speak ethically about incest, bestiality, and adultery.“  

[8] [78] Vgl. Haacker (wie Anm. 32), S. 176.

[9] [79] Vgl. ebd., S. 178.

[10] [80] Vgl. Eibach (wie Anm. 66), S. 203.

[11] [81] Haacker (wie Anm. 32), S. 177. Vgl. oben Anm. 16.

[12] [82] Vgl. Eibach (wie Anm. 66), S. 203f.

[13] [83] Ebd., S. 195; vgl. ebd., S. 204.

[14] [84] Hoffmann (wie Anm. 41), S. 181, 183.

[15] [85] Vgl. Pannenberg (wie Anm. 29).

[16] [86] Hempelmann (wie Anm. 6), S. 187. Vgl. Reinhard Slenczka, Völlige Desorientierung? Zur Orientierungshilfe des Rates der EKD über „Homosexualität und Kirche“, in: Ders., Neues und Altes. Band 3. Dogmatische Gutachten und aktuelle Stellungnahmen, Neuendettelsau, 2000, S. 219-221, hier 220: „Nach der Schrift ist jedoch die Liebe nicht die Aufhebung, sondern die Erfüllung des Gesetzes (Röm 13,10).“

[17] [87] So räumt der Sexologe M. Dannecker ein; „daß das Reden von Dauerpartnerschaften eine Sache der Anfangsphase des Ringens um Emanzipation sei, zur Natur des homosexuellen Menschen gehöre die Promiskuität. Von daher ist es verständlich, daß Vertreter der HUK (= Homosexualität und Kirche, Lobby-Gruppe im Raum der Ev. Kirchen; A.W.) auch die Aufteilung ‚zwischen braven, gesellschaftlich angepaßten, unauffälligen, monogamen Homsexuellen einerseits und … unangepaßten und promisken Homosexuellen andererseits’ als diskriminierend empfinden und die volle Akzeptanz eines promisken und eines bisexuellen Lebensstils auch in der Kirche fordern.“ (Eibach <wie Anm. 66>, S. 200).

[18] [88] Vgl. Eibach (wie Anm. 66), S. 210f, Anm. 54: „Es ist erstaunlich, daß entsprechend den Forderungen emanzipatorischer Gruppen in vielen Voten von Theologen und Synoden (…) bereits – wie selbstverständlich – davon ausgegangen wird, daß auch eine bisexuelle Veranlagung aus christlicher Verantwortung gelebt werden kann. Daß damit der permanente Ehebruch sanktioniert wird, wird teils damit abgetan, daß Ehe und eheliche Treue ohnehin durch die Realität überholt und Ausdruck einer Doppelmoral seien (…). Dabei verkennt man völlig die Tragödien, die sich in vielen Beziehungen bisexueller Art abspielen.“

[19] [89] Vgl. ebd., S. 198f; 205f.

[20] [90] Vgl. Hoffmann (wie Anm. 41), passim.

[21] [91] Vgl. Günter R. Schmidt, Maßnehmen an der Ehe. Zehn Thesen zu Homosexualität und Kirche (in: Christlicher Glaube und Homosexualität <wie Anm. 2>), S. 38-55, hier S. 40.

[22] [92] Vgl. Joseph Nicolosi, Identität und Sexualität. Ursachenforschung und Therapieerfahrung bei homosexuellen Männern, in: Homosexualität und christliche Seelsorge (wie Anm. 96), S. 31-42, hier S. 31: „’Homosexuell’ beschreibt eine sexuelle Orientierung … . ‚Schwul’ dagegen ist eine sozio-politische Identität. Ein Mensch wählt eine schwule Identität als eine Möglichkeit, mit seiner Homosexualität umzugehen.“

[23] [93] Vgl. Noel Mosen (wie Anm. 93), S. 164f; ferner ebd. S. 176: „Der homosexuelle Historiker Dennis Altman hat es so ausgedrückt: ‚Der größte Einzelsieg der Schwulen-Bewegung … ist die Verlagerung der Debatte weg vom Verhalten und hin zur Identität. Dies hat die gegnerische Seite in eine Position gedrängt, in der sie als Angreifer der Rechte homosexueller Bürger dasteht und nicht mehr Bekämpfer eines bestimmten und ihrer Meinung nach anti-sozialen Verhaltens.’“

[24] [94] Vgl. die behutsamen Ausführungen von Hempelmann (wie Anm. 6), S. 181.

[25] [95] Wie Anm. 66, S. 192f.

[26] [96] Vgl. Konrad Schuller, Ein Juchzen und Jauchzen. Die Berliner SPD ist gekommen, sich zu freuen, in: FAZ 11.6.2001, S. 2; daß es in sogenannten „christlichen“ Parteien nicht anders aussieht, zeigt der Artikel „Be-Coming in“, in: FAZ 12.6.2001, S. 51.

[27] [97] Vgl. z.B. Mechthild Küpper, „… und das ist gut so“. „Wowi“, Gysi und das Verhältnis zwischen Homosexuellen und Politik auf dem Christopher Street Day in Berlin, in: FAZ 25.6.2001, S. 11: Die Homosexuellen „werden inzwischen derartig überschäumend willkommen geheißen, daß sich die vermeintlichen Ankömmlinge wundern, für ihre sexuelle Orientierung gelobt zu werden, als sei sie ein zivilisatorischer Fortschritt.“ Für Konrad Adam stellt sich die Frage, „warum Leute, die ihre sexuellen Obsessionen ungehindert in die Öffentlichkeit tragen können, immer noch als diskriminiert gelten.“ (Kinderlandsverräter. Wie die Gleichstellungspolitik Ungerechtigkeiten schafft, in: FAZ 29.6.2000, S. 55.

[28] [98] Vgl. Noel Mosen (wie Anm. 93), S. 177: „Eine Marketing-Umfrage des Wall Street Journal in den USA ergab, daß Homosexuelle in Wirklichkeit zu den wohlhabendsten gesellschaftlichen Gruppen in Amerika gehören.“ Für die ganz ähnlich gelagerten Verhältnisse in Deutschland vgl. Friederike Böge, Kochen mit Max und Holger. Homosexuelle im Werbefernsehen, in: FAZ 10.5.2001, S. 14.

[29] [99] Bernd Rüthers, Ehe und Familie im Wandel des Zeitgeistes. Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers hat verfassungsrechtliche Grenzen, in: FAZ 18.5.2000. S. 15: „Die Familie vermittelt Schutz, Geborgenheit und Vertrauen. In der Familie werden Zuneigung, Solidarität, Rücksicht, Verlässlichkeit und Disziplin erfahren und vermittelt. Die angestrebte rechtliche Gleichstellung von nichtehelichen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften verkennt diese Grundfunktionen und Unterschiede. Sie würde das Gemeinwohl schwer schädigen.“; Konrad Adam, Kinderlandsverräter. Wie die Gleichstellungspolitik Ungerechtigkeiten schafft, in: FAZ 29.6.2000, S. 55.

[30] [100] Vgl. Reinhard Müller, Bedenken gegen Lebenspartnerschaft. „Bitburger Gespräche“ zur Rechtspolitik, in: FAZ 15.1.2001, S. 4. Robert Spaemann, Was nicht des Staates ist. Die Homosexuellenehe wäre ungerecht, in: FAZ 14.3.2000, S. 49.

[31] [101] Vgl. Hoffmann (wie Anm. 41), S. 188.

[32] [102] Vgl. Thomas Sören Hoffmann, Haus ohne Verhüter. Nicht gleichmachen, was ungleich ist: Die ‚Ehe der Homosexuellen’ im Lichte des Naturrechts, in: FAZ 28.2.2000, S. 54.

[33] [103] Vgl. Rainer Flöhl: Klonieren bald gesellschaftsfähig? In: FAZ 18.2.1998, S. N 2: „Große Erwartungen setzen die Homosexuellen und Lesben in das Klonen, ermöglicht es doch die eigene Reproduktion ohne fremde Gene. Manche Feministinnen sehen im Klonen sogar den endgültigen Sieg über den Mann, der für nichts mehr benötigt wird.“; ferner die Meldung: Baby von zwei Müttern. Fortpflanzungstechnik für lesbische Paare, in: FAZ 22.1.2002, S. 42.

Mosen (wie Anm. 93), S. 193: „So wurde einer In-vitro-Befruchtungsklinik in Auckland mitgeteilt, daß sie die künstliche Besamung von unverheirateten oder lesbischen Frauen nicht mehr verweigern kann.“

[34] [104] Vgl. Eibach (wie Anm. 66), S. 201, Anm. 29: „Die Infragestellung der Heterosexualität als normatives Leitbild der Erziehung ist auch Grundlage der Forderung nach einem Adoptionsrecht für homosexuelle Partner, denn es steht außer Zweifel, daß dadurch eine Prägung zur Homosexualität stattfindet, die auf dieser Basis gerechtfertigt erscheint.“; Joachim Kardinal Meisner, Die Sinnlichkeit des Glaubens. Warum die katholische Kirche dagegen ist, dass homosexuelle Menschen heiraten, in: FAZ 19.1.2000, S. 13: „Dass auch die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare gefordert wird, macht nur noch einmal deutlich, dass nicht das Wohl des Kindes, sondern das Bedürfnis des homosexuellen Paares nach Kindern im Vordergrund steht.“

[35] [105] So z.B. Heinzpeter Hempelmann, Die Autorität der Heiligen Schrift und die Quellen theologischer Grundentscheidungen, in: Homosexualität und christliche Seelsorge (wie Anm. 96), S. 238-261, hier S. 242.

[36] [106] Martin Honecker, Ehe und ‚andere Lebensformen’. Theologische Bricolage in zwei Diskussionspapieren der Evangelischen Kirche im Rheinland, in: Zeitwende 68, 1997, S. 1-11.

[37] [107] „Im Januar 2000 befürwortete die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland gegen den Willen ihres Präses, des EKD-Ratsvorsitzenden Kock, Segnungen Homosexueller.“ (Uta Rasche, Segnungen für homosexuelle Paare. Die hessen-nassauische Kirche berät / Mehrheit der Gemeinden dagegen, in: FAZ 7.12.2001, S. 4).

[38] [108] Honecker (wie Anm. 130), S. 2.

[39] [109] Ebd., S. 6. Hoffmann (wie Anm. 41), S. 177 spricht von der „Nachholung oder gar Sanktionierung der säkularen ‚sexuellen Revolution’ auf den Ebenen der Theologie, des Kirchenrechts und der pfarramtlichen Praxis“.

[40] [110] Honecker (wie Anm. 130), S. 7f; Honecker nennt ebd. die Auslassung des 6. Gebots, der Deutung der Ehe als Bund und als Gleichnis des Treubundes Gottes mit Israel, der biblischen Warnung vor Treulosigkeit, der Worte Jesu von Ehescheidung und Ehe, das „grundlegend menschliche Phänomen der Scham (1. Mose 2,25)“, ferner verkürzende Verfälschungen der paulinischen Aussagen etc. Wichtig ist auch sein Hinweis auf das Geschichtsbild der Dokumente: „Das Positive ist sehr weitgehend ausgeblendet: Die missionarische Bedeutung des ‚christlichen’ Hauses, christlich gelebter Ehe und Familie in den Anfängen des Christentums fehlt ebenso wie die reformatorische Neubesinnung auf die Aufgaben von Familie und Ehe als Ursprung evangelischer Gemeinde. …“

[41] [111] Ebd., S. 9.

[42] [112] Konrad Adam, Evangelische Erleuchtung. Die Nordelbische Kirche modernisiert sich, in: FAZ 26.2.1997, S. 35.

[43] [113] Mit Spannungen Leben. Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Thema „Homosexualität und Kirche“ (= EKD-Texte Nr. 57), zitiert nach Slenczka (wie Anm. 111), S. 221.

[44] [114] Slenczka, ebd. Vgl. Heinzpeter Hempelmann (wie Anm. 129), S. 240f: „Wo aber alles, auch Entgegengesetztes, gleich gültig ist, wo Widersprüche unausgetragen im Namen eines alles integrieren wollenden Pluralismus nebeneinanderstehen, da wird über der Gleich-Gültigkeit der verschiedenen Wahrheiten die Wahrheit selbst gleichgültig; … Da führt die ‚subtile Überlebensstrategie der Volkskirche’ dazu, daß um die Klarheit und Identität der biblischen Inhalte dann nicht mehr gekämpft wird; da gibt man aus Angst, auszugrenzen oder Mitglieder zu verlieren, nicht nur die eigene Grundlage: das reformatorische Schriftprinzip, preis; da verliert man dann freilich im Endeffekt die Mitglieder, die man doch um jeden Preis behalten wollte, weil sich denen immer mehr der Eindruck aufdrängt: Mit der Bibel kann man unwidersprochen alles beweisen.“

[45] [115] Jörg Baur, Sola Scriptura – historisches Erbe und bleibende Bedeutung, in: Hans-Heinrich Schmid, Joachim Mehlhausen, Sola Scriptura. Das reformatorische Schriftprinzip in der säkularen Welt, Gütersloh 1991, S. 19-43, hier S. 40.

[46] [116] Reinhard Slenczka, Die Auflösung der Schriftgrundlage und was daraus folgt, in: Ders., Altes und Neues. Band 3, S. 249-261, hier S. 252.

[47] [117] Hempelmann (wie Anm. 129), S. 240.

[48] [118] Hoffmann (wie Anm. 41), S. 188.

[49] [119] Jörg Baur, Das reformatorische Christentum in der Krise. Überlegungen zur christlichen Identität an der Schwelle zum 21. Jahrhundert, Tübingen 1997, S. 52.

[50] [120] Honecker (wie Anm. 130), S. 10.

[51] [121] Vgl. Bäumler (wie Anm. 91), S. 149.

[52] [122] Gerhard Hennig, Stellungnahme zu sogenannten „neuen Lebensformen“, in: Theologische Beiträge 25, 1994, S. 241f, hier  S. 242.

[53] [123] Vgl. Hempelmann (wie Anm. 6), S. 190: „Mit dem Argument, man dürfe niemandem den Segen Gottes vorenthalten, wird der Segen des lebendigen und heiligen Gottes in blasphemischer Weise auf etwas gelegt, was Gott ein Greuel ist.“; Schlichting (wie Anm. 99), S. 237.

[54] [124] Vgl. Volk (wie Anm. 2), S. 35f.

[55] [125] Hempelmann (wie Anm. 6), S. 191.

[56] [126] Frank Worthen, Schritte aus der Homosexualität, in: Homosexualität und christliche Seelsorge (wie Anm. 96) S. 71-84, hier S. 74.

[57] [127] Vgl. Johan van der Sluis, „Ich bin nicht mehr so“ – Ein Lebensbericht, in:  Homosexualität und christliche Seelsorge (wie Anm. 96), S. 15-24, hier S. 15; Eibach (wie Anm. 95), S. 222.

[58] [128] Vgl. Schmidt (wie Anm. 115), S. 52.

[59] [129] Vgl. Nicolosi (wie Anm. 116), S. 42.

[60] [130] Vgl. Volk (wie Anm. 2), S. 35.

[61] [131] So Roloff (wie Anm. 28), S. 54, der meint, das „wäre ja gewiß nicht der einzige ethische Kompromiß, den die christliche Gemeinde praktizieren gelernt hat.“ Ähnlich auch die EKD-Orientierungshilfe „Mit Spannungen leben“; vgl. dazu kritisch Slenczka (wie Anm. 111), S. 220. 

[62] [132] Vgl. Hempelmann (wie Anm. 6), S. 190; Eibach (wie Anm. 66), S. 209f.

[63] [133] Hempelmann (wie Anm. 6), S. 190.

[64] [134] Vgl. Hoffmann (wie Anm. 41), S. 194: „Auch bloße ‚erfolgreiche’ therapeutische ‚Verfahren’ scheitern vor der Schuld, die das Gewissen bezeugt und in der Präsenz des Heiligen Geistes offenbar wird. Nur in dieser ereignet sich auch die Vergebung.“ – Freilich, so ist zu ergänzen, in der sakramental – durch Taufe und Beichte – vermittelten Geistpräsenz. Zur Bedeutung der Beichte vgl. auch Werner (wie Anm. 102), S. 239.

[65] [135] Vgl. Johan van der Sluis (wie Anm. 151), S. 20: „Röm 1 sagt, daß Homosexualität ein Ausgeliefertsein an ein falsches Denken ist. Die Wahrheit wird verdrängt durch die Lüge, und die Lüge ist, daß homosexuelle Gefühle glücklich machen. Was heißt Leben aus dem Glauben? Es bedeutet, daß wir die Lügen unserer Gefühle, unserer sinnlichen Wahrnehmung ergänzen, ja ersetzen können durch die Wahrheit des Glaubens.“

[66] [136] Vgl. Johan van der Sluis (ebd., S. 18), der als selbst Betroffener von seiner therapeutischen Arbeit berichtet: „Für uns ist Homosexualität kein ‚So-Sein’, sondern ein in eine bestimmte Richtung ‚Gerichtet-Sein’. Veränderung ist möglich, um ein befreites zölibatäres oder heterosexuelles Leben leben zu können.“ Vgl. ferner den ganzen Sammelband Homosexualität und christliche Seelsorge (wie Anm. 96).

[67] [137] Zu den Wirkungen der Sexualerziehung vgl. Mosen (wie Anm. 93), S. 171-173.

[68] [138] Vgl. Eibach (wie Anm. 66), S. 208; Schmidt (wie Anm. 115), S. 40f.

[69] [139] Eibach (wie Anm. 66, S. 208).

[70] [140] Honecker (wie Anm. 130), S. 1f; vgl. auch Meilaender (wie Anm. 27), S. 66f.