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„Vertauschungen“ Teil II

3. „Sie haben die Wahrheit Gottes in Lüge verkehrt.“ 

 3.1. „Neue Erkenntnisse“ und die Heilige Schrift

In der kirchlichen Diskussion wird schon seit längerem von vielen die Legitimität einer Infragestellung des gleichgeschlechtlichen Verkehrs auf der Grundlage der biblischen Aussagen bestritten. Zwei wesentliche Gesichtspunkte werden dabei wiederholt ins Feld geführt: Zum einen neue humanwissenschaftliche Erkenntnisse, zum anderen Verschiebungen in der Auslegung der Heiligen Schrift selber. Paradigmatisch miteinander verbunden sind diese beiden Aspekte, wie sie in der Diskussion immer wiederkehren, in dem bedeutenden, von Helmut Kentler bereits 1983 herausgegebenen Sammelband: „Die Menschlichkeit der Sexualität“[1] [1] 

Die biblischen Aussagen zur Homosexualität sollen nach Kentler selber insbesondere deshalb nicht mehr relevant sein, weil man inzwischen erkannt habe, daß zum einen Homosexualität meistens nicht eine freie Willensentscheidung des Menschen sei, sondern konstitutionell; zum anderen, daß jeder Mensch eigentlich bisexuell veranlagt sei[2] [2] und so die Homosexualität genauso natürlich sei wie die Heterosexualität. Heterosexualität und Homosexualität seien „alternative Stilbildungen bei der Ausformung eines persönlichkeitstypischen Sexuallebens“, es handele sich jeweils um verschiedene „Dialekte“ derselben „Körpersprache“[3] [3] Sexualität; sie „werden zu alternativen Entwürfen, die menschliches Leben nach der Aufhebung des innigen Zusammenseins des Kindes mit der Mutter weiterhin möglich machen.“[4] [4] Die Autoritäten, auf welche man sich für diese Erkenntnisse stützt, sind zum einen psychotherapeutische Schulen, zum anderen die Kinsey-Reports der Nachkriegszeit zu Fragen der „menschlichen Sexualität“. In der Sache geht es dabei um ein verändertes Verständnis von Sexualität in Kirche und Gesellschaft. Gegen die staatlich wie kirchlich geförderte Einbindung der Sexualität in die Ehe und die Weitergabe des Lebens an die nächste Generation setzt man sich unter Berufung auf die Wissenschaft[5] [5] für einen erweiterten Sexualitätsbegriff ein[6] [6]. Dieser zeichnet sich dadurch aus, daß Sexualität und Fortpflanzung im Grundsätzlichen auseinandergehalten werden. Nicht für die Fortpflanzung sei die Sexualität wichtig, da diese in der Natur sich sehr häufig asexuell vollziehe, sondern für die Genvermischung[7] [7].

Dieser erweiterte Sexualitätsbegriff ist auch die Grundlage für die Kritik an herkömmlichen kirchlichen Stellungnahmen zur gleichgeschlechtlichen Lebensweise. Kritikwürdig an diesen sei demnach, daß die Sexualität immer an die Ehe gebunden und so der Mensch verfehlt werde. Die Ehe werde hier als Ordnung und nicht vom inneren Leben her verstanden. Dem gegenüber sei die Liebe zu thematisieren und dürfe die Ehe der Diskutierbarkeit und Veränderbarkeit nicht entzogen werden. Die „seltsame Fixierung auf die Ehe“ verhindere es, daß die Sexualität des Menschen überhaupt ansichtig werde.[8] [8]

Wesentlich aber seien die neueren Erkenntnisse über die Entspannungs- und Lustfunktion der Sexualität, die alle Lebensalter vom Kind bis zum Greis beträfen[9] [9]. Es gehe daher um die Kultivierbarkeit der Lust, denn, was als erregend empfunden werde, sei nicht naturbedingt, sondern gelernt und erworben, wobei die ersten Lebensjahre auch in diesem Ansatz für entscheidend und prägend angesehen werden[10] [10]. Sexuelle Kommunikation als Kulturleistung und Körpersprache sei daher ein Wert an sich und brauche keine „‚Veredelung’ durch äußerliche Werte oder durch Einbindung in ‚höhere’ Zusammenhänge (will sagen: nicht erst durch ein Kind, das gewünscht wird, und nicht erst durch eine Eheschließung wird eine sexuelle Begegnung menschlich und würdig).“[11] [11] Was man bei der Erforschung sogenannter Perversionen erkannt habe, gelte grundsätzlich: die sexuelle Prägung sei Ausdruck einer Identitäts- und Integrationsfunktion. Auch eine Perversion sei daher als „achtenswerte Ich-Leistung“ anzusehen, die das Ich stärke und die Person zusammenhalte. Leiden werde erst durch die verständnislose Reaktion anderer Menschen hervorgerufen. Da in unserer Gesellschaft kaum einer ohne Entwicklungsstörungen lebe, spiele die Sexualisierung derselben eine wichtige Funktion als Angstabwehr und Konfliktbändigerin.[12] [12]

Wichtig ist also in dieser Sicht der Dinge, daß die Sexualität unabhängig von der Fortpflanzung sich heilsam auf die Menschen auswirke, sie mithin einen Vorteil im Überlebenskampf darstelle, regenerierend wirke, Kommunikation ermögliche, dem Menschen Ersatzbefriedigungen biete, integrierend und identitätsstiftend wirke, dabei helfe, Lebensstörungen auszuschalten und Chancen zu verbessern. Darum sollte auf diesem Gebiet mit Verboten sehr behutsam umgegangen, da man nie ausschließen könne, daß man dadurch Mittel der Selbstheilung raube.[13] [13] Kurz: Sexualität an sich sei heilsam und lebensförderlich unabhängig von der Frage, ob sie mit einem Partner oder mit welchem Partner sie ausgeübt werde. Da Sexualität nicht angeboren sei, sondern erlernt werde, müsse sie in der Erziehung eingeübt werden ebenso wie der Gang und die Sprache, andernfalls bleibe sie unterentwickelt, komme es zu Störungen. Dabei wirke die Gesellschaft jeweils prägend.[14] [14] Jede Gesellschaft forme das Sexualverhalten, das zu ihrer Ordnung passe; es gebe nichts Vorstellbares, was nicht in den Völkern vorkomme, bis hin zur Kindersexualität[15] [15]. Da Sexualerziehung Menschentypen schaffe, wäre es leichtfertig, in diesem Bereich von „Schöpfungsordnung“ zu reden. Ein solches Wort stehe unter Ideologieverdacht, denn hier solle einer bestimmten Moral die Vormachtstellung eingeräumt werden. Das aber wirke kulturzerstörend.[16] [16]

In welchem Sinn das gemeint ist, zeigt das damit verbundene Geschichtsbild. Demnach verdankten sich Frauenfeindlichkeit bzw. Sexismus und Antihomosexualität in der Kirche derselben sexualfeindlichen Wurzel[17] [17]. Insbesondere die Geschlechtsrollenerziehung habe herkömmlich als Vehikel für die Männerherrschaft gedient, denn Rolle und Identität eines Menschen lägen nicht fest, sondern würden im Erziehungsprozeß vermittelt[18] [18]. Während es krankhafte Zwangsheterosexualität als Ausdruck einer unbewußten Verdrängung der eigenen bisexuellen und homosexuellen Bedürfnisse gebe, habe Homosexualität nicht als Krankheit zu gelten, sondern als „Abwehr von Krankmachenden, eine Auseinandersetzung und ein Fertigwerden mit Störungen und also ein Zeichen für Gesundheit“[19] [19]. Im homo- wie im heterosexuellen „Lager“ „kommt die ganze Breite männlicher und weiblicher Verwirklichungsmöglichkeiten vor“, die alle das gleiche Triebziel der Befriedigung verfolgten, wobei lediglich das Objekt unterschiedlich sei, das Befriedigung gebe[20] [20]. Auch die Weisen des Sexualverkehrs seien nicht nennenswert verschieden, denn Analverkehr sei keineswegs nur typisch für die Homosexuellen[21] [21].

Unübersehbar ist also in Kentlers Darstellung das Herausarbeiten der vollkommenen Gleichheit bzw. das Leugnen von Unterschieden zwischen Homo- und Heterosexualität – mit der einen Ausnahme des Objekts der Triebbefriedigung. Zugleich geht nun die Bestreitung der Pathologie der Homosexualität einher mit der Behauptung „pathologischer Züge“ des „normalen Heterosexuellen“[22] [22]. Diese erweise sich darin, daß Ehe und Familie nicht gut an sich seien, sondern viele Krankheiten und Fehlentwicklungen hervorbrächten[23] [23]. Als psychopathologisch habe daher nicht das Sexuelle zu gelten, sondern „das, was das Sexuelle behindert, stört oder verunmöglicht“[24] [24]. Zwar sei zuzugeben, daß unter den Homosexuellen eine Neigung zur Promiskuität vorliege. Dem stehe aber auf Seiten der Heterosexuellen eine Neigung zur Besitzideologie gegenüber.[25] [25] Die vollkommene Gleichheit beider Varianten führt zur Forderung, daß keine von beiden privilegiert werden dürfe, damit die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten zur Geltung kommen können[26] [26].

Auf der Grundlage dieser „neuen Erkenntnisse“ kommt es im kirchlich-theologischen Kontext zu einer durchgreifenden Neubewertung der biblischen Aussagen. Im von Kentler herausgegebenen Band hat diese Aufgabe Hans-Georg Wiedemann übernommen[27] [27]. Die Behauptung eines Ausschlusses der Homosexualität in den urgeschichtlichen Texten beruhe demnach auf „einer dogmatischen Interpretation alttestamentlicher Texte, wie sie in den Lehren von göttlichen Schöpfungsordnungen und Stiftungen vorliegt. Demgegenüber ist es wichtig, darauf zu sehen, was die Texte wirklich (nur) sagen.“[28] [28] So habe die Homosexualität als Gabe des Schöpfers zu gelten[29] [29], die aus Gen 2 ebenso abzuleiten sei wie die Heterosexualität, insofern es hier darum gehe, daß der Menschen einen Lebensgefährten als Gehilfen brauche[30] [30]. In 1. Mose 1,28 wiederum handele es sich nicht „um einen Zeugungsbefehl, sondern um ein Segenswort“[31] [31]. Daß die Bibel Homosexualität im Zusammenhang mit dem Götzendienst thematisiert, wird dahingehend gedeutet, daß nur homosexuelles Verhalten im heidnischen Kult verworfen werde, es also mithin nur um Kultprostitution gehe[32] [32]. Eine Variante der biblischen Neubewertung ist das Queering, die nachträgliche Ernennung bedeutsamer Persönlichkeiten zu Homosexuellen. So kann zum Beispiel die tiefe Männerfreundschaft zwischen David und Jonathan als homoerotische Beziehung gedeutet werden[33] [33]. Dagegen hält Wiedemann immerhin fest, „daß das ausdrückliche alttestamentliche Urteil über Homosexualität auf dem beschriebenen Hintergrund negativ ist“, schreibt dann allerdings: „Eine ganz andere Frage ist es, ob wir dieses Urteil auch heute übernehmen können. Es gibt gute theologische Gründe, das nicht zu tun.“[34] [34]

Was das Neue Testament betrifft, so wird darauf verwiesen, daß das Thema Homosexualität in den Evangelien keine Erwähnung finde. Da Jesus kein Moralprediger gewesen sei, kann man mit H.J. Schoeps vermuten: „Nach allem, was wir annehmen dürfen, hätte ihn (…) weniger die Frage der Partnerschaft als vielmehr die Qualität der jeweiligen Liebesbeziehung interessiert.“[35] [35] Was nun Paulus betrifft, dessen „Ablehnung homosexueller Liebe“ sich „tief in das kollektive Unbewußte der Menschen unseres Kulturkreises eingegraben hat“, so beruhe seine Ablehnung auf einer Übernahme eine gängigen moralischen Urteils der Spätantike[36] [36]. Für Röm 1 wiederum gelte, daß Paulus „hier keine eigene Stellungnahme zur Homosexualität“[37] [37] beabsichtige und zudem ganz und gar nicht moralisch argumentiere, denn die Laster seien hier Folgen des Gotteszorns, nicht seine Ursache[38] [38]. „Immoralität ist nicht Schuld, sondern Strafe. Darum schützt Moralität auch nicht vor dem Zorn Gottes, – im Gegenteil.“[39] [39] Paulus spreche also über Homosexualität nicht im Rahmen einer „Sexualethik“; eine sexualethische Norm sei daher aus Röm 1,26f ebenso wenig zu gewinnen wie aus „den beiden anderen neutestamentlichen Texten“[40] [40]. Zwar gelte für Paulus Homosexualität als Laster der Heiden. Wichtig sei aber, daß er über heterosexuelle Liebe genauso wenig spreche wie über homosexuelle. Damit aber hätten sich die „sogenannten Belegstellen für ein biblisches Homosexualitätsverbot“ als „ausgesprochene Marginalien“ herausgestellt[41] [41].  Eine gegenwärtige Orientierungssuche angesichts der gegenüber der biblischen Tradition neuen Fragestellungen habe daher bei der „Offenbarung und Verkündigung der unbedingten Menschenliebe in Jesus Christus“ einzusetzen[42] [42]. Homosexuell liebende Menschen seien in der Bibel gar nicht im Blick[43] [43]. Die Ablehnung der Homosexualität sei also mithin Teil des „biblischen Welt- und Menschenbildes“, das „heute keine Grundlage mehr hat“[44] [44]. Darum erscheine es theologisch legitim, „Homosexualität in die Vielfalt der göttlichen Schöpfung einzubeziehen“[45] [45]. Außerdem führe die Ausklammerung der Homosexualität zu „ihrer Fehlbeurteilung als willkürliches Verhalten heterosexueller Menschen“, während die heutige Sexualwissenschaft Homosexualität als „anthropologische Kategorie“ verstehen lehre, als „eine Persönlichkeitsstruktur, die nicht beseitigt werden kann, ohne einen Menschen als gesamte Person in Gefahr zu bringen. Eine Übernahme des biblischen Urteils zur Homosexualität ist also aufgrund der heutigen Erkenntnisse über den Menschen nicht möglich, – es sei denn, Theologie wolle es nicht mehr mit dem wirklichen Menschen zu tun haben.“[46] [46] „Eine humane christliche Sexualethik kann an den Erkenntnissen der Humanwissenschaften, hier der Sexualwissenschaft, nicht mehr vorbeigehen. Danach muß sie heute von einem ganzheitlichen, auf den Menschen (und nicht auf Funktion und Institution, also Zeugung und Ehe) bezogenen Sexualbegriff ausgehen, der Homosexualität als einen gleich wichtigen und gleichberechtigten Bereich der Sexualität des Menschen einbezieht. In ihren Moralvorstellungen sind die biblischen Autoren erkennbar abhängig vom damaligen Wissen über den Menschen sowie von gesellschaftlichen Konventionen. An ihnen unverändert festhalten zu wollen, kann bedeuten, die Predigt der Menschenliebe Gottes für unsere Zeit zu überhören, – der Liebe, aus der heraus wir alle in unseren Beziehungen zu leben versuchen.“[47] [47]

So gelte für homosexuelle wie heterosexuelle Partnerschaften gleichermaßen das Liebesgebot: „Es kann also nicht darauf ankommen, mit wem ein Mensch eine sexuelle Beziehung hat, sondern wie er darin mit dem anderen umgeht.“[48] [48] Eine Sündhaftigkeit des gleichgeschlechtlichen Verkehrs an sich wird daher grundsätzlich abgelehnt. Nicht die Homosexualität an sich sei Sünde, sondern nur deren unverantwortliche Praxis[49] [49]. Aufgabe sei es, Homosexualität wie Heterosexualität als Varianten der Schöpfung anzunehmen und so den Schöpfer gemeinsam zu preisen[50] [50]. Die Homosexuellen hätten mit ihrer Lebensweise auch eine spezifische Geistesgabe in die christliche Gemeinde einzubringen[51] [51]. Wer dagegen auf einer negativen Bewertung der Homosexualität bestehe, habe als homophob zu gelten, als Sünder, der seine Ängste vor eigenen homosexuellen Wünschen auf bekennende Homosexuelle übertrage und daher selber der Buße und Umkehr bedürfe[52] [52].

Unübersehbar ist, daß viele der hier dargelegten Argumente, die sich ursprünglich vor allem in Verlautbarungen der Interessengruppe „Homosexualität und Kirche“ finden, inzwischen auch in offizielle kirchliche Verlautbarungen zu Fragen des Umgangs mit homosexuellen Kirchgliedern und Amtsträgern eingehen[53] [53].

Teil III folgt


[1] [54] Die Menschlichkeit der Sexualität. Berichte – Analysen – Kommentare – ausgelöst durch die Frage: Wie homosexuell dürfen Pfarrer sein? München 1983.

[2] [55] Vgl. Helmut Kentler, Die Menschlichkeit der Sexualität, in: Ders. (wie Anm. 42), S. 15-59, hier S. 37f.

[3] [56] Ebd., S. 55; vgl. auch ders., Das Drama des gewöhnlichen Homosexuellen, Neuhausen-Stuttgart, 2. Auflage 1992.

[4] [57] Kentler (wie Anm. 43), S. 15.

[5] [58] Vgl. ebd., S. 18: „Das Christentum … droht heute, in den Dienst des bürgerlichen Staates zu treten und zur Familienreligion zu verkommen. Die Zweckehe von Kirche und Staat krankt allerdings an einem Schönheitsfehler: Sie kann sich auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse heute nicht mehr stützen.“

[6] [59] Vgl. ebd., S. 20ff.

[7] [60] Ebd., S. 22.

[8] [61] Vgl. zu diesem Abschnitt Hans-Georg Wiedemann, Die Beurteilung homosexueller Beziehungen in Stellungnahmen der evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland, in: Kentler (wie Anm. 42), S. 81-88, hier  S. 86-88.

[9] [62] Kentler (wie Anm. 43), S. 22f.

[10] [63] Vgl. ebd., S. 23f.

[11] [64] Ebd., S. 25.

[12] [65] Vgl. ebd., S. 26-28.

[13] [66] Vgl. ebd. S. 28.

[14] [67] Vgl. ebd., S. 28-33.

[15] [68] Vgl. ebd., S. 33.

[16] [69] Vgl. ebd., S. 33f.

[17] [70] Vgl. ebd., S. 36.

[18] [71] Vgl. ebd., S. 39-41.

[19] [72] Ebd., S. 47.

[20] [73] Ebd.

[21] [74] Ebd., S. 48.

[22] [75] Ebd., S. 50.

[23] [76] Vgl. ebd., S. 50-52.

[24] [77] Ebd., S. 52.

[25] [78] Vgl. S. 55f; vgl. dazu Ulrich Eibach, Homosexualität und Kirche, in: Theologische Beiträge 25, 1994, S. 192-211, hier S. 200: „Es wird also der Anschein erweckt, das eigentlich ‚Krankhafte’, nämlich nicht in seiner Fülle gelebte sexuelle Leben, sei das monogame Leben heterosexueller Menschen.“

[26] [79] Vgl. Kentler, a.a.O., S. 56f.

[27] [80] Hans-Georg Wiedemann, Homosexualität und Bibel, in: (wie Anm. 42), S. 89-106.

[28] [81] Ebd., S. 95.

[29] [82] Vgl. programmatisch auch: Martin Steinhäuser, „Homosexualität als Schöpfungserfahrung“. Ein Beitrag zur theologischen Urteilsbegründung, Stuttgart 1998.

[30] [83] Vgl. Wiedemann, a.a.O., S. 96: „Die Erklärung der Rheinischen Kirche zur Homosexualität stellt daher zu Recht fest, daß, wie der Mann in der Frau, so auch der homosexuelle Mensch in seinem gleichgeschlechtlichen Partner eine Hilfe für sein Leben erfahren kann.“

[31] [84] Ebd., S. 96.

[32] [85] Vgl. ebd., S. 98: „Tatsache ist, daß uns homosexuelle Praxis im AT nur in Verbindung mit dem Verdacht des Abfalls zu fremden Göttern begegnet, und daß im übrigen kein Interesse an der Beschreibung und Erklärung homosexueller Beziehungen besteht.“

[33] [86] So Gerstenberger (wie Anm. 31), S. 271: „Doch scheint die Homosexualität in Israel nicht immer so radikal verurteilt worden zu sein. … Es könnte … sein, daß David außer seinen intensiven Beziehungen zu acht Hauptfrauen in seinem Leben auch eine Männerfreundschaft gepflegt hat. Sie wäre in der Tradition anerkannt gewesen und hätte ihre Spuren unverwischbar in den Erzählungen hinterlassen. Dann aber müßte die totale Ächtung der männlichen Homosexualität eine Späterscheinung, d. h. ein Charakterzug der frühjüdischen Gemeinde sein.“ Fragen muß man hierzu mit Ernst Volk, (wie Anm. 2), S. 30: „Wie weit muß die Phantasie schon verkommen sein, wenn Männerfreundschaft nur noch als etwas Erotisches begriffen wird!“

[34] [87] Wiedemann, a.a.O. S. 98.

[35] [88] Zitiert bei Wiedemann, ebd.

[36] [89] Ebd., S. 99.

[37] [90] Ebd.

[38] [91] Vgl. ebd., S. 100f.

[39] [92] Ebd., S. 101.

[40] [93] Ebd.

[41] [94] Ebd., S. 102.

[42] [95] Ebd.

[43] [96] Vgl. ebd., S. 103.

[44] [97] Ebd.

[45] [98] Ebd.

[46] [99] Ebd.

[47] [100] Ebd., S. 104.

[48] [101] Ebd.

[49] [102] Vgl. Wiedemann (wie Anm. 49), S. 82f.

[50] [103] So Christof Bäumler, Selbstverständigung des Heterosexuellen beim Homosexuellen. Ein theologisches Gutachten, in: Kentler (wie Anm. 42), S. 145-193, hier S. 182f, zustimmend unter Zitierung von Ausführungen Hans Frörs: „Ich möchte aber auch darin mit dem homosexuellen Christen neben mir verbunden sein, daß wir beide zusammen einstimmen können in das Lob Gottes: ‚Ich danke Dir dafür, daß ich wunderbar gemacht bin; wunderbar sind Deine Werke!’ (Psalm 139,14). … Wir versündigen uns an Geschöpfen Gottes, wenn wir den Homosexuellen nahe legen, ihrer Geschöpflichkeit nicht zu entsprechen oder sie ‚wenigstens’ verborgen zu halten.’ …“

[51] [104] Vgl. ebd., S. 175 unter Bezugnahme auf Helmut Thielicke, Theologische Ethik III (Tübingen 1964, S. 806): „Nimmt man die Bemerkungen Thielickes zum möglichen besonderen Charisma homosexuell orientierter Menschen hinzu, dann müßte die Kirche geradezu Wert darauf legen, daß sich unter ihren Amtsträgern auch homosexuell orientierte Menschen befinden. Sie brächten für den seelsorgerlichen Dienst an Homosexuellen gute Voraussetzungen mit.“

[52] [105] Vgl. Rolf Pingel, Plädoyer für eine Christianisierung der Kirche im Umgang mit den Homosexuellen, in Kentler (wie Anm. 42), S. 194-225, hier S. 199; 211; auch Kentler (wie Anm. 42, Vorwort), S. 9f.

Noel Mosen schreibt, nachdem er sich mit tatsächlich problematischen Beispielen irrationaler Angst vor Homosexualität (oder besser: Homosexuellen) auseinandersetzt (Homosexualität, Gesellschaft und Politik: Bericht eines Insiders, in: Homosexualität und christliche Seelsorge <wie Anm. 96>, S. 185f): „Im Kontext des Selbstbildes der homosexuellen Gruppen als benachteiligte gesellschaftliche Minderheit wird die Homophobie jedoch mit Rassismus und Sexismus auf eine Ebene gestellt. Es entsteht das Bild des armen Unterprivilegierten, der ohnmächtig gegen die Brutalität des Macht-Establishments ankämpft. Homophobie wird dadurch zum Politikum. Homophobie wird so, in den Worten eines Kommentators, ‚zu einer Krankheit, die geheilt werden muß, einer Diskriminierung, die es auszurotten gilt, und im religiösen Kontext zu einer Sünde, die der Vergebung bedarf.’“

[53] [106] Vgl. Eibach (wie Anm. 66), S. 197.