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Stellungnahme der Konferenz Bekennender Gemeinschaften (KBG) zur Suspendierung von Lutz Scheufler durch die sächsische Kirchenleitung

Die Konferenz Bekennender Gemeinschaften (KBG) solidarisiert sich mit dem von Bischof Bohl suspendierten Lutz Scheufler. Sie sieht in der Suspendierung den ungeistlichen Versuch, bekennende Christen, die nicht dem liberalen, zeitgeistbestimmten Meinungsstrom von Synoden und Kirchenleitungen entsprechen – sondern in Bindung an Bibel und Bekenntnis öffentlich widersprechen – einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Soll es so in der Kirche künftig weitergehen?

Die Sanktionen gegenüber bekennenden Christen wirken besonders fragwürdig und unsouverän, da sich Kirchenleitende gerne ihres Meinungspluralismus und ihrer theologischen Weite rühmen. Wir sehen in der Suspendierung bzw. den Sanktionen gegen Mitarbeiter in der Verkündigung keine geistliche Legitimation, erst recht kein bischöfliches Mandat. Hier geht es nicht um einen Disziplinarfall. Wenn Christen mit einem in der Autorität der Heiligen Schrift und in den lutherischen Bekenntnisschriften gebundenen Gewissen ihrer Kirchenleitung bei Entscheidungen, die gegen das Zeugnis der Schrift stehen, widersprechen und in dieser Frage die Gefolgschaft aufkündigen, ist das nicht zu sanktionieren, sondern im Sinne Martin Luthers zu begrüßen und legitim.

Es geht hier also um einen an die Grundlagen der Kirche gehenden Bekenntnisakt und die Bekenntnisfreiheit. Bischöfe haben an und für sich keine Gewalt (Macht). Das Augsburger Bekenntnis weist ausdrücklich darauf hin: „Er wirkt allein durch das Wort“, lateinisch: „non vi, sed verbo.“ Gemeint ist das Wort Gottes. Die Not liegt aber darin, dass Synode, Kirchenleitung und Bischof ein Schriftverständnis haben, das der Bibel widerspricht. Hier liegt der Bekenntnisnotstand. Wer das Wort Gottes gegen sich hat, kann und darf keine Gefolgschaft und Anerkennung erwarten.

Bemerkenswert ist, dass es Theologen und kirchliche Mitarbeiter gibt, die die Aussagen des christlichen Glaubensbekenntnisses nicht nachvollziehen können, die elementare Glaubensinhalte in Frage stellen oder auch öffentlich leugnen. Suspendierung? Fehlanzeige! Hier wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Wo wird durch unsere Bischöfe das Wächteramt über die Lehre des Bekenntnisses praktiziert, Irrlehre zurückgewiesen? Wo und wie wird die Gemeinde von den Bischöfen vor öffentlich vorgetragener Irrlehre geschützt? Auch hier Fehlanzeige.

Die Not der Kirche ist, dass es an jener geistlichen, im Wort gegründeten und durch den Geist Gottes bestimmten Leitung fehlt. Pastoren werden nicht auf Anerkennung des jeweiligen Bischofs oder auf Gehorsam verpflichtet, sondern auf Schrift und Bekenntnis.

Eine Kirchenleitung, die sich auf Martin Luther, Barmen und Dietrich Bonhoeffer bezieht, die den Anspruch hat, Kirche des Wortes zu sein, macht sich mit der Sanktionierung eines treuen bekennenden Christen unglaubwürdig.

Wie will man überzeugend Ökumene betreiben, wenn man nicht einmal in der Lage ist, innerevangelische Ökumene zu dulden?

Die Konferenz Bekennender Gemeinschaften fordert Bischof Bohl und die sächsische Kirchenleitung auf, die Suspendierung gegen Lutz Scheufler und Sanktionen gegen weitere Mitarbeiter aufzuheben, um weiteren Schaden von der Kirche abzuwenden.

Pastor Ulrich Rüß, Vorsitzender der Konferenz Bekennender Gemeinschaften