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Ehe und Familie im EKD-Raum

Donnerstag 15. März 2012 von Prof. Dr. Dr. Horst W. Beck (1933-2014)


Prof. Dr. Dr. Horst W. Beck (1933-2014)

Ehe und Familie in EKD-Raum

Da Pfarrer a. D. Dr. mult. h.c. Joachim Gauck bald zum Bundespräsidenten in Deutschland gewählt werden soll, ist um sein praktiziertes Lebensmodell seit seiner ersten Kandidatur vor knapp zwei Jahren eine emotional vielschichtige Diskussion entbrannt. Fakten und Umfrageergebnisse sind bekannt und stehen hier nicht zur Diskussion. Just im November 2010 hat die EKD in einem neuen Pfarrdienstgesetz unter „Ehe und Familie“ (§ 39) formuliert: „Pfarrerinnen und Pfarrer sind auch in ihrer Lebensführung im familiären Zusammenleben und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen aus der Ordination (§ 3 Absatz 2) gebunden. Hierfür sind Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung maßgebend.“ Im Grundgesetz steht „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“

Für die Verfasser des GG wie bis heute für die meisten normalen Menschen sind „Ehe“ und „Familie“ noch klare Begriffe. Im EKD-Pfarrdienstgesetz wird die Rangfolge vertauscht: der nebulöse Begriff familiäres Zusammenleben steht vor Ehe und muß durch vage Verhaltenskriterien umschrieben werden. „Ehe“ im GG und in der Umgangssprache ist als Institut ethische Norm und „Familie“ stand für Kinder. Evangelische Amtsträger sind durch Ordination an Schrift und Bekenntnis gebunden. Durch diesen Normrang sind nochmals für Ehe und Familie keine auflösenden Schwindelbegriffe möglich.

In der Begründung des EKD-Gesetzes heißt es ausdrücklich: „Der Begriff ‚familiäres Zusammenleben‘ ist hingegen bewusst weit gewählt. Er umfasst nicht nur das generationsübergreifende Zusammenleben, sondern jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen.“ Richtig gelesen: Es könnten auch zwei Menschen + x sein. Für Pfarrer und Pfarrerinnen sind damit nach Personenzahlen (mindestens zwei!) und sexuellen Verhaltensdispositionen unbegrenzte Lebensmodelle bis in die Pfarrwohnungen denkbar. Der auf Kinder gerichtete Begriff Familie ist ausgemerzt. Etablierte Verhaltensstrategien im Antidiskriminierungsschutz machen hergebrachte Bewertungsbegriffe wie Ehebruch, wilde Ehe; Bigamie bezugslos. Der so bewußt weit und vage gewählte Begriff familiäres Zusammenleben verlockt fast zu Planspielen [min 2 +.wächst exponentiell].

Das anspruchsvolle Lebensmodell „Pfarrer a.D. Joachim Gauck“ unterschreitet gewiß nicht den ethischen Standard Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung. Es ist mit nicht geschiedener Primärehe mit 8 Kindern und Schwiegerkindern und vorläufig 9 Enkeln und neuer verlässlicher Partnerschaft des Vaters und Großvaters voll im EKD – Plansoll passend. Falls die Sekundär-Partnerschaft vor dem Einzug ins Schloss Bellevue doch einer rechtlichen Sanktionierung aus politischem Opportunismus bedarf, ist mutmaßlich das niederländische Partnerschaftsrecht offen. Ist das zeitliche Zusammentreffen zufällig? Lex Gauck? Das Pfarrdienstrecht hat für den Zielkreis Pfarrer und Pfarrerinnen für Ehe und Familie die Norm Schrift und Bekenntnis provokativ bis zur indirekten Kritik des GG ausgelegt. Jeder EKD-Christ soll in aller Freiheit sein familiäres Gefüge jenseits aller repressiven Moral etablieren und leben. Von Kiel über Berlin bis Berchtesgaden: Schöne neue Deutschlandswelt! Land der Reformation!          

Prof. em. Horst W. Beck
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors
                 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 15. März 2012 um 11:28 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik.