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Joachim Gauck und die Frauen: Wenn das Private politisch wird

Das Staatsoberhaupt soll nicht nur Abbild des Volkes, sondern auch Vorbild sein

PRESSEMELDUNG des Christoferuswerks vom 23.2.2012

Derzeit wird unser Christoferuswerk oft nach seiner Meinung über den wahrscheinlich künftigen Bundespräsidenten Joachim Gauck gefragt, dessen Wahl am 18. März 2012 ansteht. Seine inhaltlichen Standpunkte finden wir größtenteils vernünftig und bürgerlich-gediegen; eine gewisse geistige Unabhängigkeit und Distanz gegenüber dem Zeitgeist zeigt der Ex-Pastor jedenfalls auch – hoffentlich bleibt es auch im hohen Amte dabei. Obwohl Joachim Gauck nach der „Wende“ zeitweise bei den Grünen war, ist er beileibe kein Linker, sondern ein Liberal-Konservativer und überzeugter Anti-Kommunist – wenngleich die oft verwendete Bezeichnung „DDR“-Bürgerrechtler überzogen erscheint: Er war nie im Knast, war auch nicht politisch verfolgt. Der damals als Pastor tätige Gauck gehörte nicht zur antikommunistischen Opposition; sein Name findet sich nicht in „DDR“-kritischen Schriften. Er hat sich im Oktober 1989 dem „Neuen Forum“ angeschlossen und Montagsdemos mitorganisiert – allerdings war damals schon die Endphase des kommunistischen Systems im Gange. Er war also weder ein mutiger Bürgerrechtler noch ein Mitläufer des „DDR“-Sozialismus. Soweit ist sein Lebenslauf aber durchaus ok., nicht jeder muß ein aktiver Systemkritiker oder gar politischer Gefangener gewesen sein. Doch nun folgt das große ABER.Der evangelische Pfarrer Gauck hat sich 1991 – zwei Jahre nach der „Wende“ – von seiner Frau Gerhild und den gemeinsamen vier Kindern getrennt – und dies 32 Jahre nach der Heirat 1959. Nun kommt es auch bei besten Absichten mitunter vor, daß Ehen scheitern, so traurig dies ist. Bei sehr schwierigen Ehen erlaubte bereits der Apostel Paulus die sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“ – ebenso die katholische Kirche. Getrennt-lebende und geschiedene Katholiken dürfen deshalb zum „Tisch des HERRN“ gehen, sofern sie enthaltsam leben, nicht jedoch die geschieden Wiederverheirateten. Paulus verkündet in 1 Kor 7,10-16 glasklar: „Den Verheirateten aber gebiete ich – nicht ich, sondern der HERR – daß sich die Frau nicht von ihrem Mann scheiden soll; hat sie sich aber doch geschieden, soll sie ledig bleiben oder sich mit dem Mann versöhnen – und daß der Mann seine Frau nicht entlassen soll.“

Die EHE – ein genialer PLAN des EWIGEN
Laut göttlicher Schöpfungsordnung ist die Ehe eine lebenslange, von Gott im Paradies gestiftete und gesegnete Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, verbunden mit dem Auftrag: „Wachset und mehret euch!“ Aus katholischer Sicht ist die Ehe zudem ein wirksames Sinnbild (Realsymbol) der Liebe und Treue Gottes zu den Menschen, vor allem ein Abbild der Liebe Christi zur Kirche, zum gläubigen Gottesvolk – und deshalb ein Sakrament, ein „heiliges Zeichen“, das zugleich wirkmächtig ist, weil es göttliche Gnaden vermittelt. Das Neue Testament nennt die Ehe unauflöslich (Mt 5,31 ff). Wenngleich eine Trennung von „Tisch und Bett“ unter Umständen erlaubt ist, so ist jedenfalls eine Wiederverheiratung von Geschiedenen biblisch untersagt; denken wir an das Wort Christi: „Wer seine Frau entläßt und eine andere heiratet, der bricht die Ehe!“ (Mk 10,11). Der christliche Weg nach einer gescheiterten Ehe ist also die Enthaltsamkeit.
Von einem Pastor sollte man erst recht erwarten dürfen, daß er diese Lösung praktiziert und alleine lebt, um so die Unauflöslichkeit der Ehe hochzuhalten und zu bezeugen. Das gilt auch für evangelische Pfarrer, denn das 6. Gebot „Du sollst nicht ehebrechen!“ dürfte ihnen wohlbekannt sein. Doch weit gefehlt: Joachim Gauck hat sich die 20 Jahre jüngere Daniela Schadt als LAPin – Lebens-Abschnitts-Partnerin – an Land gezogen. Frau Schadt arbeitet als leitende Redakteurin in Nürnberg, sie ist unverheiratet und kinderlos.
Von seiner ersten Frau (die vor Gott immer seine Ehefrau bleiben wird) ist er nach 20 Jahren noch nicht geschieden. Das kann verschiedene Gründe haben: von Steuer-Vorteilen, einer Scheidungskosten-Ersparnis (Vermögensaufteilung) bis hin zur Überlegung, daß er seiner Ex eine Witwenrente im Falle eines Falles ermöglichen will. Wenn der evang. Theologe die zivile Scheidung deshalb so lange hinauszögert, weil ihm seine Ehe aus religiösen Gründen oder Pietätsgefühlen doch noch etwas wert ist, dann wäre das durchaus erfreulich. Allerdings sendet er ein reichlich verfehltes Signal aus, wenn er sich seit vielen Jahren eine Geliebte hält und diese als die „Frau an seiner Seite“ präsentiert. Wie mögen seine Ehefrau und seine Kinder (nicht zu vergessen seine Enkel und Urenkel) dies empfinden? Hat es sie nicht schmerzlich berührt, zumindest anfangs?

Gauck-Sohn Christian: „Meine Mutter war die Verlassene.“
Sein Sohn Christian wird in einem Porträt des „Hamburger Abendblattes“ vom 28.2.2011 mit den Worten zitiert: „Meine Mutter war die Verlassene. Er ging weg. Er hatte sein neues Leben. Mein Vater hat meine Mutter nicht immer fair behandelt. Er war manchmal ein Verdränger vor dem Herrn.“ Zugleich berichtet Christian Gauck, daß sich seine Eltern später versöhnt und verständigt hätten. Gerhild Gauck lebt zurückgezogen in Rostock und engagiert sich ehrenamtlich in der evang. Kirchengemeinde, zB. im Verein „Marientreff“. Eines dürfte wohl klar sein: Das Mätressen(un)wesen, das früher an Königshöfen leider nicht selten war, steht einem Pfarrer und Theologen denkbar schlecht an, weil es menschlichen Idealen und christlichen Geboten widerspricht.
Dies kann nicht leichtfertig damit entschuldigt werden, daß viele evangelische Konfessionen mittlerweile eine fast komplette Kapitulation vor dem Zeitgeist zur Schau stellen. Jeder Pfarrer und jeder Gläubige ist gegenüber GOTT selbst verantwortlich – und kann sich von den zeitlos gültigen göttlichen Geboten nicht durch eine lasche Kirchenleitung dispensieren (befreien) lassen. Typisch jetzt diese haarsträubende Reaktion auf protestantischer Seite:
„Das ist Gaucks Privatangelegenheit. Da haben wir uns nicht einzumischen“, meint die evangelische Berliner Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein. Will man die Zehn Gebote etwa in der Öffentlichkeit und gegenüber den „Mächtigen“ nicht klar verkünden? – Das wäre Verrat an Christus und seiner Botschaft. Außerdem ist unsolides Verhalten bei einem ehem. kirchlichen Amtsträger noch verheerender in seiner Wirkung als bei Hinz und Kunz, denn dann kann es im Volk gleich heißen: „Also was Pastoren sich heute erlauben, das darf ich auch!“
Dazu kommt, daß es sich beim Amt des Bundespräsidenten nicht um irgendeine „politische Tätigkeit“ handelt, sondern um das höchste Amt im Staate, wenngleich ein weitgehend repräsentatives. Eben deshalb ist seine moralische Vorbildfunktion umso wichtiger, denn der Bundespräsident wirkt weniger durch Macht und stärker durch Glaubwürdigkeit. Die im Internet rundum kursierende Frage „Muß Gauck jetzt heiraten?“ ist schlicht gegenstandslos, denn hierfür müßte er sich erstmal zivil scheiden lassen, was wohl nicht zwischen Tür und Angel möglich sein wird.
Selbst wenn Gauck seine „persönlichen Verhältnisse“ nunmehr „ordnet“, hat das einen unguten Nachgeschmack, weil klar ist, daß er dies offenbar nur des Amtes und des Druckes wegen tut. Hochnotpeinlich also – aber erst recht peinlich, wenn er alles beim alten beläßt – oder soll er mit „Freundin“ statt mit Ehefrau unser Land repräsentieren?! Also peinlich wird es so oder so; es sei denn, Joachim Gauck praktiziert die klare christliche Lösung und kehrt zu seiner Ehefrau zurück (sofern sie dies akzeptiert) – oder er praktiziert mit seiner LAPin lediglich eine platonische Freundschaft statt Liebschaft, was doch wohl für einen Urgroßvater mit 72 Jahren kein Ding der Unmöglichkeit sein dürfte?!
Wenn Joachim Gauck zu einer christlichen Lösung seiner gescheiterten Ehe nicht bereit ist, so müßte er zumindest bürgerlichen Maßstäben gerecht werden. Das bedeutet Scheidung und sodann Heirat seiner jetzigen Geliebten. Der mitunter vorgebrachte Hinweis, all dies sei Gaucks „Privatsache“, ist schlicht unsinnig bei einem künftigen Staatsoberhaupt von 80 Millionen Einwohnern, der unser Land durchaus nicht mit Mätresse statt Ehefrau vertreten kann – jedenfalls nicht würdig!

Nicht nur Abbild, sondern Vorbild
Ein Bundespräsident sollte eben nicht nur ein „Abbild“ der Bevölkerung darstellen, sondern ein „Vorbild“ für alle, zumindest in staatsbürgerlicher Hinsicht. Die Masche „Verheiratet plus Geliebte“ ist also nicht angesagt – wir sind hier in Deutschland und nicht in Islamland oder bei den Mormonen mit ihrer Vielweiberei. Es ist zudem durchaus nicht „schnuppe“, wie ein frisch gekürter Bundespräsident mit Frauen umgeht. In den USA jedenfalls wäre dergleichen undenkbar. Selbst die marxistische Zeitschrift „Konkret“ (Nr. 2/2012) findet es berichtenswert, daß ein potentieller republikanischer Präsidentschafts-Kandidat komplett in Ungnade fiel, weil sich herausstellte, daß er eine Geliebte hat. Das ultralinke Monatsmagazin schreibt hierzu auf S.34 wörtlich: „Anfang Dezember mußte der einstige Talkshow-Gastgeber Hermann Cain aus dem Rennen aussteigen, nachdem seine dreizehn Jahre währende außereheliche Beziehung bekanntgeworden war.“ – Dann heißt es, er habe sich überdies ungeschickt geäußert, aber: „Erst sein Ehebruch (und nicht etwa erwiesene Dummheit) machte Cain für die republikanische Basis, die viel auf ihr christliches Werteverständnis hält, untragbar.“
Es läßt zudem aufhorchen, wenn selbst die feministische Zeitschrift EMMA eine Empfehlung an Gauck abgibt, seine Geliebte zu heiraten. In EMMA-online vom 22.2.2012 finden sich unter der Überschrift „Sollen Gauck und Schadt heiraten?“ folgende Hinweise: „EMMA meint: Die beiden müssen natürlich nicht heiraten, schließlich geht es seit elf Jahren ja auch ohne Trauschein – aber sie könnten. Denn erstens entrechtet die Eheschließung (…) die Frau nicht mehr (…).Und zweitens würde es den Status der Frau an seiner Seite im Ausland erleichtern.“ Angesichts dessen darf man sich doppelt wundern, daß sich die eigentlich klassisch-liberale FAZ am 21.2.2012 in einem ausführlichen Beitrag von Georg K. Hefty völlig anders positionierte, so daß sich die Frage stellt, ob Kritik an Joachim Gauck schon im Vorfeld fast wie eine Majestätsbeleidigung aufgefaßt und daher empört zurückgewiesen wird.
Falls sich der Rostocker Ex-Pfarrer aber auf Luther berufen will, der die Ehe nur als „ein weltlich Ding“ bezeichnete, dann sollte Gauck seine Liebschaft wenigstens „weltlich“ regeln, wie es ihm sogar das bekannteste Feministinnenblatt nahelegt – na bitte! Wenn er jedoch weder die „christliche“ noch die „bürgerliche“ Lösung auf die Reihe kriegt, dann gehört das Quasi-Ehrenamt einer „First Lady“ für diese Amtsperiode meiner Meinung nach schlicht abgeschafft, denn gar keine First Lady ist besser als ein verheerendes Signal, das sich gegen die Ehe richtet und ausgerechnet beim Staatsoberhaupt „wilde“ Verhältnisse präsentiert. Wie mag ein solch würdeloser Zustand zudem im Ausland ankommen?!
Der Bundestag, der über den Staatshaushalt befindet, hat für die „Frau des Bundespräsidenten“ ein Büro mit Sekretärin und Referenten vorgesehen. Die „First Lady“ verfügt über ein Budget, Chauffeur und Leibwächter inbegriffen. Warum soll der Steuerzahler für diese Summen zugunsten einer Geliebten aufkommen?! Um zukünftiges Durcheinander zu verhindern, wäre grundsätzlich zu überlegen, das Quasi-Amt einer „First Lady“ ganz abzuschaffen, so daß die „Frau an seiner Seite“ keine repräsentativen Aufgaben wahrnimmt bzw bei offiziellen Anlässen fehlt. Der Ehepartner des Bundeskanzlers spielt schließlich auch keine amtliche Rolle. Damit wäre dem Problem „unordentlicher Verhältnisse“ der Stachel gezogen.
Immerhin wird der Ausdruck „wilde Ehe“ für Gaucks Lebensverhältnisse selbst von der liberalen FAZ und dem ähnlich gesinnten FOCUS derzeit sogar in Überschriften verwendet – beide Publikationen sind beileibe kein verlängerter Arm des Vatikan. Dabei heißt es im Grundgesetz, daß „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen“ (Art. 6, Abs. 1). – Daran hat sich ein Bundespräsident zu halten, auch damit nicht der verheerende Eindruck entsteht, unsere Verfassung sei nur ein Fetzen Papier oder bestenfalls eine Zitatenlese für wolkige Sonntagsreden.
Das Grundgesetz verkündet ohnehin keine grenzenlose Freiheit im Sinne von Willkür oder Beliebigkeit. Es heißt nämlich eindeutig: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht…gegen…das Sittengesetz verstößt.“ (Art. 2, Abs.1). Dem ist nichts hinzuzufügen.

Felizitas Küble,Vorsitzende des Christoferuswerks in Münster

Erstveröffentlichung dieser Meldung in unserer Web-Zeitschrift CHRISTLICHES FORUM:
http://charismatismus.wordpress.com/2012/02/22/joachim-gauck-wenn-das-private-politisch-wird/