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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Pfarrhaus – Protestantisches Profil oder Kirche als Kopie?

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Pfarrhaus – Protestantisches Profil oder Kirche als Kopie? Dogmatisch-ethische Besinnung mit Bezug auf die Beschlüsse der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Evang.-Luth. Kirche in Bayern (ELKiB)

Am Mittwoch, 10. November 2010, nahmen die 126 Mitglieder der Synode der EKD ein vom Rat vorgelegtes neues Pfarrdienstgesetz (PfDG) einstimmig an. Der § 39 mit der Überschrift „Ehe und Familie“ lautet in Absatz 1: „Pfarrerinnen und Pfarrer sind auch in ihrer Lebensführung im familiären Zusammenleben und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen aus der Ordination (§ 3 Absatz 2) gebunden. Hierfür sind Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung maßgebend.“

In den „Erläuterungen“ heißt es dazu: „Der Begriff ‚familiäres Zusammenleben’ ist hingegen [im Unterschied zu dem der Ehe und Familie] bewusst weit gewählt. Er umfasst…jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen… Damit ermöglicht es Absatz 1 den Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüssen insbesondere, ihre jeweilige, häufig in engagierten Diskussionen errungene Praxis zum Umgang mit eingetragenen Lebenspartnerschaften ohne erneute Diskussion fortzusetzen.“ Bitte hier weiterlesen [1].