Gemeindenetzwerk

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Presseerklärung zum Pfarrdienstgesetz der EKD

Dienstag 15. Februar 2011 von Gemeindehilfsbund


Gemeindehilfsbund

Presseerklärung des Evangelischen Gemeinschaftsverbandes Siegerland-Wittgenstein, des Gemeindehilfsbundes und Gemeindenetzwerks zum Pfarrdienstgesetz der EKD

Zur Kenntnis an: Präsidium der Synode der EKD, Rat der EKD

Wie schon die 1996 herausgegebene Orientierungshilfe der EKD „Mit Spannungen leben“ und die „Empfehlung“ der VELKD-Bischofskonferenz von 2004 für den dienstrechtlichen Umgang mit gleichgeschlechtlich lebenden Amtsträgern beschreitet auch das neue Pfarrdienstgesetz der EKD, das die Synode der EKD im November 2010 einstimmig angenommen hat, den Weg der positiven Neubewertung gleichgeschlechtlicher Sexualpraxis in der evangelischen Kirche und fördert die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe in der Gesellschaft. Damit hat sich zum wiederholten Male ein kirchenleitendes Gremium der EKD über klare Aussagen der Heiligen Schrift und der neutestamentlichen Ethik hinweggesetzt (Röm 1,24-32; 1 Kor 6,9f; Röm 12,1f). Das neue Pfarrdienstgesetz steht zudem auch in Widerspruch zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das in Art 6 (1) Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt.

Die Überschrift von § 39 PfDG „Ehe und Familie“ kann nicht darüber hinweg täuschen, dass der hier neu eingeführte Begriff des „familiären Zusammenlebens“ gleichgeschlechtliche Partnerschaften als gleichwertige Lebensform neben der Ehe aufwertet und kirchlich legitimiert, wie aus der dem Gesetz beigegebenen „Begründung“ hervorgeht. Das Gesetz eröffnet jeder Landeskirche die Möglichkeit, das Pfarrhaus für Amtsträger zu öffnen, die in einer „Eingetragenen Partnerschaft“ leben.

Der vom Grundgesetz gebotene besondere Schutz von Ehe und Familie und die der Kirche aufgetragene Würdigung der Ehe als Stiftung und Wohltat Gottes werden durch das Pfarrdienstgesetz unterlaufen. Die Vorbildverantwortung kirchlicher Amtsträger (1 Tim 3,2; Tit 1,6), die in ihrer Lebensführung an die Grundsätze der neutestamentlichen Ethik gebunden sind, wird zerstört. Die Gemeinde Jesu Christi, die sich im Glauben und Leben an Bibel und Bekenntnis orientiert, wird irritiert und der Evangelischen Kirche weiter entfremdet. Der Kirche, die aufgerufen ist, Salz und Licht in einer weithin desorientierten Gesellschaft zu sein, wird mit diesem Gesetz weitere Salzkraft genommen. Die weltweiten Beziehungen der EKD werden erneut belastet.

Paragraph 39 des neuen Pfarrdienstgesetzes hat vor der Heiligen Schrift keinen Bestand. Für Christen, die sich an die Bekenntnisse der Kirche halten, hat er keine Bindekraft. Wir rufen die kirchenleitenden Gremien der EKD auf, § 39 PfDG zu ändern und Ehe und Familie wirksam zu schützen.

Ev. Gemeinschaftsverband Siegerland-Wittgenstein: Manfred Gläser (Präses)

Gemeindehilfsbund: Pastor Dr. Joachim Cochlovius (1. Vorsitzender)

Gemeindenetzwerk: Pfr. Rolf-Alexander Thieke (Öffentlichkeitsreferent)

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 15. Februar 2011 um 10:29 und abgelegt unter Kirche, Pressemeldungen, Sexualethik.