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„Mahnruf aus den Gemeinden“ an die Kirchenleitung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern

„Mahnruf aus den Gemeinden“ vom 12.1.2011

Angesichts der grundsätzlichen Erlaubnis, bayerische Pfarrhäuser für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, wenden wir uns in tiefer Sorge an die kirchenleitenden Organe der ELKB und erklären:

1. Es widerspricht einem evangelischen Umgang mit der Heiligen Schrift, die Bibelstellen zum Thema „Homosexualität“ in ihrer Bedeutung für heute mit dem bloßen Hinweis auf jeweilige Argumentationskontexte, kulturelle Hintergründe und das eingeschränkte Verständnis ihrer Verfasser zu entkräften, wo es doch den biblischen Texten nicht darauf ankommt, wie und in welchem Verantwortungsbewußtsein homosexuelle Beziehungen gelebt werden, sondern dass solche Beziehungen grundsätzlich nicht der in der Schöpfung angelegten Ergänzung und dem Gegenüber von Mann und Frau entsprechen – was sich im christlichen Leitbild von Ehe und Familie ausdrückt.

2. Es widerspricht reformatorischer Grundüberzeugung, Fragen christlicher Lebensführung ohne achtsames Hören auf Gottes Wort und ohne theologisch-ethische Klärung lediglich unter Ordnungsgesichtspunkten beantworten zu wollen, wo wir doch nach dem Grundartikel unserer Kirchenverfassung „aus dem Worte Gottes“ leben sollen, weil unaufgebbar das reformatorische „Allein die Schrift“ (sola scriptura) gilt.

3. Es widerspricht den Aufgaben von Landesbischof und Landeskirchenrat es den einzelnen Kirchenvorständen vor Ort zu überlassen und ihnen zuzumuten, in grundsätzlichen Fragen christlicher Ethik Lehrentscheidungen in Konkurrenz zu Nachbargemeinden und ohne Konsens in der Gesamtkirche zu treffen, wo doch die Kirchenverfassung klarstellt: „Die kirchenleitenden Organe sind dafür verantwortlich, dass die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern in Lehre und Leben, Verkündigung und Seelsorge, Ordnung und Verwaltung ihre Aufgabe erfüllt und ihre Einheit und Freiheit wahrt.“ (Art. 41,2 KVerf). Deshalb fordern wir die kirchenleitenden Organe auf,

1. die im Juli 2010 getroffene Regelung des Landeskirchenrats zum Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften im Pfarrhaus auszusetzen,

2. in der ganzen Landeskirche das Bemühen um ein vertieftes Verständnis des biblischen Zeugnisses zu fördern, weil die Heilige Schrift bekenntnisgemäß die einzige Richtschnur der Kirche für Lehre und Leben ist,

3. die gegenwärtigen humanwissenschaftlichen Forschungen zum Thema in der nötigen Breite und Differenziertheit zur Kenntnis zu nehmen sowie

4. entsprechende Konsequenzen für alle kirchlichen Regelungen zur Homosexualität in der bayerischen Landeskirche zu ziehen, insbesondere für die Anwendung des Pfarrdienstgesetzes der EKD

Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC) 12.01.2011
Zustimmungserklärungen werden erbeten bis zum 15.3.2011 an Pfr. Till Roth, Rosenstr. 2, 96257 Redwitz. Fax: 09574-653591.