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„Homo-Ehe“ kein Menschenrecht!

Montag 6. Dezember 2010 von Medrum


Medrum

Alle Synodalen der EKD im Irrtum: „Homo-Ehe“ kein Menschenrecht!

Viele Mitglieder der EKD sind angesichts bischöflicher und synodaler Eingebungen über ein künftiges Recht von Homo-Partnern ihrer Geistlichen, in die Pfarrhäuser der EKD einzuziehen, entsetzt. Die Kirchenparlamentarier wollen homosexuellen Pfarrerinnen und Pfarrern mit neu beschlossenem Kirchenrecht großzügig ein „Recht“ einräumen, das ihnen selbst nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht zugesprochen werden müsste, weil der Abschluß homosexueller Partnerschaften nicht zu den Menschenrechten gehört. Zeitgeist und biblischer Ethos stehen im Widerstreit.

Die jüngsten Beschlüsse der Synode der EKD und der bayerischen Landessynode haben das Bedürfnis von Pfarrerinnen und Pfarrern, ihre homosexuellen Neigungen „partnerschaftlich“ in Pfarrhäusern ausleben zu wollen, in den Familienstand erhoben. Nach dem neu verabschiedeten Kirchenrecht sollen Geistliche der EKD künftig auch mit homosexuellen Partnern in Pfarrhäuser einziehen und ihre homosexuelle Beziehungen mit dem Segen der Kirche in den Kirchengemeinden „vorbildhaft“ vorleben dürfen. Wichtige Voraussetzungen dafür sind: die Gemeinschaft muß aus „mindestens zwei“ Personen bestehen (es könnten also auch mehr sein) und deren Zusammenleben muß in irgendeiner Form rechtsverbindlich geordnet sein. Dann gelten sie als Familie, die ihr „familiäres Zusammenleben“ im Pfarrhaus ausbreiten darf. Dies verlautbarte der Rat der EKD in seiner Vorlage des neuen Pfarrdienstgesetzes an die Synode der EKD (Vorlage der EKD: Kinder sind für Familie nicht mehr konstitutiv), die dieses Recht auf „Homo-Ehen“ in Pfarrhäusern einstimmig auf ihrer Tagung in Hannover am 10. November verabschiedete (126 Synodale beschließen einstimmig „epochales“ Pfarrdienstgesetz). Auch der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Bayerns und deren Landessynode stimmten für ein Recht auf Homo-Partnerschaften von Geistlichen. Der Sprecher des Lesbisch-Schwulen Konvents, Wolfgang Schürger, meinte, es ginge darum, gegenüber der Gemeinde die homosexuelle Lebensweise offen zu leben. Hans-Joachim Vieweger vom Arbeitskreis Bekennender Christen verwies hingegen auf die Zerrissenheit, denen viele Gläubige dadurch zwischen ihrer Treue zur EKD auf der einen Seite und zur Bibel auf der anderen Seite ausgesetzt werden. Die Situation in den Gliedkirchen spiegelt die Ãœbersicht „Bibeltreue in der EKD“ wider.

Wer die Beschlussfassung des Rates und des Kirchenparlamentes der EKD mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vergleicht, kann verwundert feststellen, daß die EKD homosexuelle Bedürfnisse ihrer Geistlichen erfüllt, die einerseits mit dem biblischen Ethos unvereinbar sind und andrerseits nicht einmal nach der weltlichen Rechtsprechung des höchsten europäischen Gerichtshofes – im Gegensatz zur Ehe – als Menschenrecht anzusehen sind. Wer glaubt oder suggeriert, es gäbe ein mit dem biblischen Ethos vereinbares Menschenrecht auf „Homo-Partnerschaften“, das für Geistliche eingefordert werden könne und gewährt werden müsse, befindet sich im Irrtum. Denn der Europäische Gerichtshof bestätigte im Beschwerdefall „Schalk und Kopf gegen Österreich“ erneut, daß es kein Menschenrecht gibt, eine „Homo-Partnerschaft“ abzuschließen. Die Klage gegen Österreich, seinen Bürgern das Recht auf Abschluß einer Homo-Partnerschaft einzuräumen, wurde damit endgültig und rechtskräftig abgewiesen (EGMR, 29.11.2010).

Der europäische Richterspruch macht klar, daß es für Geistliche der Evangelischen Kirche kein einklagbares Menschen- oder Bürgerrecht gibt, mit dem die Führung von homosexuellen Lebensgemeinschaften im Pfarrdienst begründet werden könnte. Die Entscheidung der Synode beugt sich also keinem weltlichen Diktat, sondern ist vielmehr eine Konzession an den Zeitgeist, der die Leitungsgremien der Evangelischen Kirche mit seinen krakenhaften Armen ergriffen und mit Macht zu herrschen begonnen hat. Seine Bundesgenossen propagieren verführerisch, Pfarrdienst und homosexuelle Lebensformen miteinander zu verbinden, sei ein Gebot der Toleranz und Offenheit in der Evangelischen Kirche. Der evangelische Theologe und Pastor Ulrich Rüß weist dies ebenso wie andere evangelische Theologen, beispielsweise Reinhard Slenczka, Professor für Systematische Theologie zurück (Zum Beschluss über gleichgeschlechtliche Partnerschaften in bayerischen Pfarrhäusern). Rüß sieht in dieser Entwicklung keinen Fortschritt, sondern einen Rückschritt in eine beliebige, vom allgemeinen Toleranzdiktat bestimmte Zeitgeistethik. „Wir Christen sind aufgefordert, auch als Minderheit uns für eine biblisch-bekenntnisorientierte Ehe-und Familienethik einzusetzen“, lautet sein Appell (MEDRUM berichtete Rückschritt vom Toleranzdiktat in eine beliebige Zeitgeistethik).

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und die Kritik evangelischer Theologen und Geistlicher an den synodalen Beschlüssen zeigen, daß es den Kirchenführern und Kirchenparlamentariern der EKD – im Gegensatz zu Richtern auf höchster europäischer Ebene – an der Fähigkeit fehlt, irreführenden Zeitgeist zu erkennen und ihm mutig zu widerstehen. Wo ist da noch die vielgerühmte evangelische Freiheit zum biblischen Zeugnis geblieben? Sie hat sich der Unfreiheit des Zeitgeistes unterworfen. Nachdem die Mitglieder der bayerischen Landessynode Ende November bei ihrer Tagung in Neu-Ulm mit einer Mehrheit von über 90 Prozent für den Einzug homosexueller Partnerschaften in die bayerischen Pfarrhäuser stimmten, merkte Landesbischof Friedrich zu dieser Entwicklung an: „Vom Ergebnis her ist es das, was ich mir gewünscht habe.“

Kurt J. Heinz, 01.12.2010, Medrum (www.medrum.de)

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 6. Dezember 2010 um 14:28 und abgelegt unter Kirche, Sexualethik.