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Die lebenzerstörende Wirkung der Antibabypille Teil I

Mittwoch 18. August 2010 von Dr. Rudolf Ehmann


Dr. Rudolf Ehmann

Dr. med. Rudolf Ehmann
Die lebenzerstörende Wirkung der Antibabypille Teil I
(Anmerkung des Administrators: Heute vor 50 Jahren, am 18.8.1960, wurde die Antibabypille zum Verkauf freigegeben)

Überblick und geschichtlicher Rückblick

1. Zur Bezeichnung Antibabypille

Carl Djerassi gilt mit einem gewissen (1) Recht als »Vater der Pille«. Jahrzehnte nach seiner Erfindung und Patentanmeldung hat er Nachforschungen darüber angestellt, wie es eigentlich zur Bezeichnung »Antibabypille« gekommen ist. Er mag diese Titulierung überhaupt nicht und bevorzugt statt dessen die Bezeichnung »Probabypille«, weil ihm an Wunschkindern gelegen ist.(2) Dieser Beitrag will deutlich machen, in welch erschreckend wörtlicher Weise die Bezeichnung »Antibabypille« tatsächlich zutreffend ist. Denn das »Anti« im Sinne der griechischen Wortbedeutung »gegen« beinhaltete von Anfang an nicht nur die Lebensverhinderung sondern auch die Lebensvernichtung. Dies ist deshalb so nachdrücklich zu betonen, weil es nie an – leider erfolgreichen – Versuchen mangelte, die der Pille ganz grundsätzlich innewohnende Potenz zur Lebensvernichtung kleinzureden, zu ignorieren oder auch zu leugnen. Dem gegenüber muß man sich der Tatsache stellen, daß diese Potenz sämtlichen Verhütungspillen eigen ist: Sie unterscheiden sich lediglich im Ausmaß der Embryonenzerstörung. Aus diesem ethisch schlimmen Sachverhalt gibt es kein Entkommen, denn er gilt in doppelter Hinsicht für alle Pillen.
a)         Embryonenvernichtung durch Einnahme synthetischer Hormone betrifft in zeitlicher Hinsicht sämtliche Pillengenerationen, angefangen von der sog. ersten Pillengeneration (ab 1960) bis zur modernsten 4. Generation (seit dem Jahr 2000).
b)         Embryonenvernichtung durch Einnahme synthetischer Hormone betrifft in qualitativer Hinsicht sämtliche Pillenarten. D.h. nicht nur, daß die Postkoitalpille (»Pille danach«) eine lebenzerstörende Potenz hat (obwohl sogar dies gelegentlich in Abrede gestellt wird), sondern auch die rein gestagenhaltige Minipille. Darüber hinaus haben diese Potenz ausdrücklich und ausnahmslos auch sämtliche Kombinationspräparate (Ovulationshemmer), welche die mit Abstand verbreitetste hormonale Verhütungsmethode darstellen. Diese für manchen Leser vielleicht überraschende Behauptung ist keine Unterstellung von Pillengegnern, sondern eine bestens belegte, Fachleuten seit Jahrzehnten bekannte und vielfach publizierte Tatsache. Sie ist seither viele Male gesagt und gedruckt worden und findet sich in Beipackzetteln ebenso wie in Aufsätzen, Fachzeitschriften, Vorlesungen, Lehrbüchern – und sogar in Herstellerbroschüren! (Vgl. dazu Abschnitt A.6.f)

2. Geschichtlicher Rückblick: Von Anfang an auch Lebensvernichtung
»Enovid« hieß die erste Pille. Sie wurde – übrigens in einem mit 5 Monaten bemerkenswert kurzen Zulassungsverfahren(3) – vom Pharmakonzern Searle vor nunmehr genau 50 Jahren, im Mai 1960, in den USA auf den Markt gebracht. Doch schon in den 50er Jahren hatte Min Chueh Chang, Mitarbeiter von Gregory Pincus bei der Worcester-Foundation, anhand von Tierversuchen im Labor folgendes beobachten können: Es waren 10 von insgesamt etwa 200 getesteten Hormonmischungen gewesen, bei denen die Kaninchen nicht trächtig wurden, obwohl eindeutig eine Befruchtung stattgefunden hatte. Es war unübersehbar, daß es nicht nur eine zentrale Hauptwirkung vor der Ovulation (Eisprung) und Befruchtung gab, sondern auch noch danach.(4) Damit ist bereits Jahre vor Markteinführung der Pille hinreichend klar beobachtet worden, daß die Pille nicht nur eine Hauptwirkung hat (neues Leben zu verhindern), sondern darüber hinaus auch bereits entstandenes Lebens vernichtet. Der Tod durch die nidationshemmende – und das bedeutet eben nichts anders als frühabtreibende – Wirkung der Pille war von Anfang eine ihrer Wirkungsweisen. Leider ist durch eine ganze Reihe von Formulierungen – einschließlich der Bezeichnung »Nidationshemmung« – nur für eine Minderheit von Menschen mit medizinischen Fachkenntnissen überhaupt erkennbar, um was es dabei geht: nämlich um nicht weniger als um Sein oder Nichtsein, um Leben und Tod für den Embryo! Daß es genau darum geht, wenn z.B. die Umschreibung verwendet wird, es findet »keine volle sekretorische Transformation«(5) des Endometriums statt, dürfte kaum einem Laien klar sein. Und nichts anderes wird ausgedrückt, wenn von »unzureichender Vorbereitung des Eibettes« die Rede ist. Die genannten Formulierungen bezüglich des Zustandes des Endometriums (= Gebärmutterschleimhaut = Eibett) bedeuten schlicht Embryonenzerstörung.

3. Der Schwerpunkt dieses Beitrags

Aufgrund der hohen Komplexität des Themas muß nachfolgend allein schon wegen des zur Verfügung stehenden Raumes eine ganze Reihe von Aspekten außer Acht bleiben. Und selbst bei den zur Sprache gebrachten Punkten ist die Begrenzung auf einige Hauptaspekte unumgänglich.(6)
a)         Entsprechend der Aufgabenstellung geht es in diesem Beitrag nicht um die hinlänglich bekannte kontrazeptive Wirkung der Pille, also um Schwangerschaftsverhütung und damit Lebensverhinderung. Vielmehr geht es hier um das, was weder vom Wortsinn her noch der Sache nach unter »Schwangerschaftsverhütung« gerechnet werden dürfte, nämlich um die lebenzerstörende Wirkung der Antibabypille.
Nach diesem Schwerpunkt soll dann aufgezeigt werden, daß der Griff zur hormonalen Verhütung eine ganze Kette weiterer verhängnisvoller Folgewirkungen mit sich bringt. [s.u., b)]
b)         Die Zerstörung ungeborener Menschen findet ihre Fortsetzung in Schädigung und Tod bei geborenen Menschen: Diese Folgewirkungen bestehen in leichten bis schweren Nebenwirkungen bei den hormoneinnehmenden Frauen (Teil B). Weithin viel zu wenig beachtet wird die ebenfalls seit Jahrzehnten (!) bekannte offizielle Todesrate der Pille von mindestens 3,5 je 100.000 Anwenderinnen. Was dies bedeutet, dürfte so manchen dann aber doch überraschen oder auch schockieren (Abschnitt B.2).
c)         Daß dann auch noch die Gesellschaft und die Umwelt für die Bekämpfung der natürlichen Fruchtbarkeit mittels künstlicher Hormone einen für viele sicher unerwartet hohen Preis zu entrichten haben, soll abschließend ebenfalls noch Berücksichtigung finden (Teile C und D). So wird auf fatale Weise deutlich: Selbst derjenige, der mit Embryonenzerstörung in Einzelfällen oder gar in massenhafter Weise tatsächlich kein Problem haben sollte, der bekommt durch den Gebrauch der Pille, nicht nur ein neues Problem hinzu, sondern gleich mehrere. Diese schwerwiegenden Probleme betreffen aus individualethischer Sicht den Embryo und die Frau, sowie in sozialethischer Hinsicht ganze Gesellschaften und schließlich auch noch die Umwelt. Das Problem künstlicher Hormone in Kläranlagen und in natürlichen Gewässern wird durch den millionenfachen alltäglichen Gebrauch massiv verstärkt (s. Abschnitt D).
Man wird also um folgende Erkenntnis nicht herumkommen: Ovulationshemmung – und damit reine Schwangerschaftsverhütung mittels Hormoneinnahme – ist nicht isoliert zu haben; sondern sie ist immer nur erhältlich in einem fragwürdigen, weil ethisch hochproblematischen Gesamtpaket weiterer zerstörerischer Wirkungen. Zusätzlich gilt: Kein Arzt, keine Frau und kein Hersteller ist in der Lage, künstliche Hormone als das erste Glied einer verhängnisvollen Kette abzutrennen von den ungewollten Folgegliedern. Dabei ist die Kette der problematischen Folgeglieder in den vergangenen 50 Jahren der Pille nicht nur immer länger geworden; sondern es hat sich auch gezeigt, mit welch hoher Festigkeit die einzelnen Kettenglieder untereinander verbunden sind. Doch beginnen wir mit der ersten lebenzerstörenden Wirkung der Pille.

 

A) Die Bedrohung und Vernichtung ungeborener Menschen –
Embryonen als erste Opfer hormonaler Kontrazeption
(7)

Die australische Autorin und Publizistin Germaine Greer, die weithin als eine der wichtigsten Stimmen des Feminismus im 20. Jahrhundert angesehen wird, hat ihren Ärger über die mangelnde Transparenz bei der Information über die Vielfalt von Pillenwirkungen in folgende Worte gefaßt: »Heutzutage kommt Verhütung der Abtreibung gleich, denn … es gibt keinen Nachweis dafür, daß Pilleneinnahme die Befruchtung einer Eizelle durch eine Samenzelle verhindern kann… Unabhängig davon, ob man die Erschaffung und Zerstörung so vieler Embryonen als etwas Bedeutsames ansieht oder nicht, gilt es zu erkennen: Es ist eine zynische Täuschung von Frauen, wenn man Abtreibungsmittel verkauft als handele es sich um Verhütungsmittel, und dies verträgt sich auch nicht mit dem gebotenen Respekt gegenüber Frauen als Menschen.«(8) Hier wird aus feministischer Perspektive überscharf(9) zum Ausdruck gebracht, was auch von christlicher Seite aus zu beanstanden ist. Wenn jedoch Christen hormonale Verhütungsmittel, namentlich die Pille, als »frühabtreibend« bezeichneten, wurden sie bisher nur allzu schnell als fanatische und extremistische Abtreibungsgegner apostrophiert, die mehr von fundamentalistischer Polemik verstünden als von medizinischer Wissenschaft. So war im »Spiegel« am 15.9.2008 zu lesen: »Ohne Eisprung gibt es keine Befruchtung – und wo kein Leben entsteht, kann auch keins abgetrieben werden. Eine Variante der Minipille führt unter Umständen dazu, dass ein befruchtetes Ei sich nicht in der Gebärmutter einnistet – das kommt aber auch ohne Chemie ganz natürlich vor. Die herkömmliche Pille jedenfalls ist keine Form der Abtreibung.«(10)Diese Aussage diente dem Spiegel dazu, nachzuweisen, daß »Gloria von Thurn und Taxis … sicher … Unfug erzählt – mit oder ohne Absicht.« (Die Fürstin hatte einige Tage zuvor, am 9.9.2008 in der Talkshow »Menschen bei Maischberger« inhaltlich genau dasselbe gesagt wie Germaine Greer und es gewagt, »die Pille … eine Form von Abtreibung« zu nennen. Darauf hin hagelte es bittere Kritik und beißende Ironie von fast allen Seiten.) In den nachfolgenden Abschnitten A.2 bis A.6 soll es nun darum gehen, aus medizinischer Sicht die weitgehende Richtigkeit der öffentlichen Aussagen dieser beiden so gegensätzlichen Frauen zu belegen.

1. Zum Verständnis: Grundsätzliches über den natürlichen Zyklus, die kontrazeptive Pille und die interzeptive »Pille danach«

Zum besseren Verständnis seien einige ausgewählte Aspekte zum veränderten Monatszyklus nach einer Befruchtung vorangestellt.
a)         In den ersten beiden Lebenswochen eines gezeugten Menschen finden bereits sehr weitreichende Entwicklungen statt, was sich in der Embryologie auch sprachlich niederschlägt: So sind allein für diese ersten Tage gleich mehrere Bezeichnungen für den Embryo üblich wie Zygote, Morula, Blastozyste, Embryoblast.
b)         Gleichzeitig sind die ersten 5–6 Lebenstage davon gekennzeichnet, daß sich der neue Mensch auf seine allererste Reise begibt. Sein Transportweg ist dabei eine etwa bleistiftdicke Röhre, der Eileiter (die Tube). Darin befindet sich nicht nur eine nährstoffreiche Flüssigkeit, von der er lebt, sondern sozusagen auch sein »Taxi«, nämlich die Flimmerhärchen, mit denen der Eileiter in seinem Inneren ausgekleidet ist. Im Zusammenwirken mit Kontraktionen (Zusammenziehungen) des Eileiters übernehmen sie die Beförderung des Embryos zu seinem neunmonatigen vorgeburtlichen »Wohnort«, indem sie gezielt in diese Richtung schlagen; denn er kann sich selber nicht fortbewegen.
c)         Nach dieser sanften und langsamen ca. 6tägigen Reise über eine Distanz von etwa 10–15 cm ist er also bis zum 7. Lebenstag an seinem Ziel angekommen und beginnt mit seiner »Einquartierung« (Einnistung, Nidation, Implantation). Dabei handelt es sich um einen relativ langen Vorgang, der sich immerhin über die ganze zweite Lebenswoche erstreckt.
d)         Es besteht sehr weitgehende Einigkeit darüber, daß sowohl die zeitlichen Abläufe als auch ihre hormonale Steuerung sehr fein aufeinander abgestimmt sein müssen, damit eine Schwangerschaft überhaupt erhalten bleiben kann; denn die Vorgänge am Lebensbeginn sind außerordentlich empfindlich und störanfällig. Dies ist sehr zu betonen, weil der Pille das »Prinzip Störung«(11) der natürlichen Abläufe zugrunde liegt.(12) Die Vorgänge sind sogar so kompliziert und voneinander abhängig, daß Teichmann treffend urteilt: »Betrachtet man die komplexe Gesamtheit und feine zeitliche Abstimmung […], so muß der Eintritt einer Schwangerschaft eher als glückliche Ausnahme eines von vielen Seiten her störbaren Systems angesehen werden.«(13)
e)         Kontrazeption bedeutet wörtlich gegen Konzeption (d.h. Empfängnis bzw. Lebensentstehung) gerichtet. Wenn diese jedoch nicht verhindert worden ist, sondern bereits stattgefunden hat, kann sich der Begriff folglich vom Wortsinn her eigentlich gar nicht mehr auf den Zeitraum danach beziehen. Im medizinischen Alltag jedoch findet eine saubere Begriffsverwendung oft nicht statt und umfaßt vielfach auch die ersten Lebenstage des bereits entstandenen Lebens, schließt also Interzeption mit ein.
f)         Bei Interzeption geht es um Maßnahmen der Geburtenregelung zwischen Konzeption und Nidation, um letztere zu verhindern. Interzeption wird vielfach im medizinischen Alltag der Kontrazeption zugeordnet und von daher – sprachlich nicht mehr korrekt – auch »postkoitale Kontrazeption« oder »Nachverhütung« genannt. Die Begriffsvermengung wiegt hier ganz besonders schwer, weil sie den fundamentalen Unterschied zwischen Lebensverhinderung und Lebensvernichtung völlig ignoriert; so wird das Bewußtsein dafür ausgeschaltet, daß hier im weiblichen Organismus etwas vollzogen wird, das außerhalb mit Geld- oder Haftstrafe bedroht ist. (s.u., A.3). Ein Bewußtsein dafür, daß Interzeption etwas grundsätzlich Anderes ist als Kontrazeption, klingt bei mehreren Autoren noch an, indem sie z.B. die Frage nach einer »ethischen Vertretbarkeit« stellen.(14)

2. Gründe: Wie kann es überhaupt zur Lebensvernichtung durch Nidationshemmung kommen?

Diese Frage läßt sich summarisch vorwegnehmend mit den allseits anerkannten Hauptwirkungen(15) der Pille begründen: Dabei sind die ersten beiden im echten Sinne kontrazeptiv, also lebenverhindernd zu nennen, nämlich
a)         Ovulationshemmung und
b)         Verdickung des Zervixschleims (der für Spermien dann fast undurchdringlich wird); denn beide wirken vor einer Befruchtung und verhindern sie. Hingegen ist der Zeitraum, in dem sich die Hauptwirkungen 3 und 4 auswirken, ja erst der nach der Konzeption (Zeugung/Befruchtung) bis einschließlich der Nidation. Dieser Zeitraum ist definitionsgemäß der Interzeption(16) und damit der Lebensvernichtung zuzuordnen.
c)         Die dritte Hauptwirkung(17) ist jene auf die Eileiter (Tuben) und hat mehrerlei Gestalt: (a) Die Kontraktilität (Fähigkeit, sich zusammenzuziehen) des Eileiters wird verändert. »Alle Gestagene […] hemmen die Tubenmotilität«.(18) (b) Der Zilienschlag (Bewegungen der Flimmerhärchen im Eileiter) wird verändert. Beides wirkt sich auf die Transportgeschwindigkeit des Embryos aus; dadurch kommt er zu früh oder auch zu spät am Endometrium an, wobei aber Pünktlichkeit hier sehr wichtig19 ist für eine erfolgreiche Einnistung am 21. Zyklustag; denn nur dann weist das Endometrium dafür den bestmöglichen Zustand auf. (c) Die Beschaffenheit des Sekretes, von dem sich der Embryo im Eileiter ernährt und in dem er sich bewegt, wird verändert.
d)         Die vierte Hauptwirkung betrifft die Gebärmutterschleimhaut (das Endometrium). Ihr extremes Anwachsen von ca. 1,5 mm auf bis zu 8, auch 9 mm, ist auch sonographisch (im Ultraschall) beobachtbar. Dabei stellt diese quantitative Veränderung jedoch nur ein äußerlich sichtbares Kennzeichen dafür dar, welch fundamentale Bedeutung diese lebensnotwendige Schicht für den Erhalt der Schwangerschaft hat. Ihre Ablösung jeweils zum Zyklusende führt zur Menstruationsblutung. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, daß die meisten Frauen allein schon anhand der veränderten Blutungssituation ihren sehr konkreten und ganz persönlichen Hinweis auf die nidationshemmende Wirkung der Pille haben: Denn die vielfach als Vorzug der Pille gelobte schwächere Menstruation ist ja nichts anderes als ein sehr klarer Beleg für ein viel schwächer aufgebautes Endometrium. Somit wird den meisten Pillenanwenderinnen in Gestalt einer verminderten Blutung allmonatlich sehr anschaulich eine Folge der 4. Hauptwirkung der Pille vor Augen geführt. Nach Walter Rella gelingt es durchschnittlich nur etwa einem von fünf Embryonen trotz des lebensfeindlichen Zustands des Endometriums zu überleben.(20) Es dürfte nachvollziehbar sein, daß mit dem Wegfallen der ersten beiden Hauptwirkungen nur noch die beiden interzeptiven Wirkungen übrig bleiben. Von erheblicher Tragweite ist dabei der Sachverhalt, daß die Zervixbarriere (s.o.) unmittelbar gekoppelt ist an die 90%ige Ovulationshemmung. Denn es gibt keine Ovulation – bzw. kein Versagen eines Ovulationshemmers – ohne gleichzeitige massive Östrogenausschüttung.(21) Und da eine der Hauptwirkungen von Östrogen die Verflüssigung des Zervixschleims ist, kann nach einer Durchbruchovulation unter Ovulationshemmern auch nicht mehr davon ausgegangen werden, daß weiterhin eine Zervixbarriere besteht. Für die Spermien ist das Östrogen der »Türöffner« durch den relativ engen Gebärmutterhalskanal (= Zervix).
a)         Die Bezeichnung Ovulationshemmer für die verbreitete Kombinationspille ist keineswegs hundertprozentig gerechtfertigt, sondern (wie verschiedene internationale Untersuchungen gezeigt haben) faktisch nur zu ca. 90%. Daraus darf jedoch keinesfalls die falsche Schlußfolgerung gezogen werden, wie sie sich sogar bei lebensrechtlich engagierten Medizinern findet: Die allgemein anerkannte hohe »Sicherheit« der Pille würde zu 10% auf Nidationshemmung beruhen. Das ist vor allem deshalb falsch, weil Ovulation niemals mit Befruchtung gleichgesetzt werden darf – im natürlichen, von künstlichen Hormonen unbeeinflußten Zyklus genauso wenig wie unter Hormoneinnahme. Wie unten zu zeigen ist, dürfte der Beitrag der Nidationshemmung zur »Sicherheit« der Pille nicht im Prozentbereich, sondern ca. 10fach geringer, im Promillebereich liegen. Hier wird bereits sichtbar: Ausgehend von diesem Wert ist nicht einmal ein Taschenrechner erforderlich, um die Nidationshemmungsrate bzw. den EDI (Embryo-Destruction-Index, s. Abschnitt A.4 berechnen zu können: Denn die 6,6 Mio. deutsche Frauen, welche Ovulationshemmer einnehmen, haben im Jahr rund 13 × 6,6 Mio. = rd. 85 Mio. Zyklen.(22) Und 1 Promille davon ist sofort als 85.000 erkennbar.
b)         Ein sehr wesentlicher pharmakologischer Sachverhalt bedeutet nicht weniger als dies: Der Unterschied zwischen »normalen« Verhütungspillen (wie Ovulationshemmern) einerseits und interzeptiven Postkoitalpillen andererseits muß grundsätzlich als sehr fließend angesehen werden. Vgl. dazu folgende Empfehlung in einem Lehrbuch: »Paare, die sich auf die Anwendung eines Kondoms verlassen, sollten eine Packung Pillen (z.B. Eugynon, Stediril oder Tetragynon) bei sich haben. Bei Kondomversager (z.B. Verlust oder Platzen des Kondoms) können innerhalb von 24 h nach dem Verkehr 2 Tabletten und 12 h später weitere 2 Tabletten eingenommen werden. Bei einmaligem ungeschützten Verkehr beträgt die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, 3–4 %.«(23) Hierbei ist wichtig zu erwähnen: Die beiden erstgenannten Präparate sind »normale« Kombinationspillen, Tetragynon hingegen war eine spezielle Postkoitalpille – doch alle drei Präparate hatten exakt die gleiche Dosierung!(24) Hier wird offensichtlich, wie so mancher Ovulationshemmer problemlos in Eigenregie zu lebenvernichtender »Nachverhütung« eingesetzt werden kann. Der Kanadier Albert Yuzpe hat 1974 erstmals seine Empfehlungen veröffentlicht, wie man aus einem Kontrazeptivum ein Interzeptivum macht – es reicht bereits eine andere Dosierung (sog. »Yuzpe-Methode«, auch »Yuzpe-Regimen« genannt). In den USA sind es mittlerweile fast zwei Dutzend verschiedene Verhütungspillen, die sich zur Interzeption eignen.(25) Über diese Methoden der bewußten Zweckentfremdung von Kontrazeptiva zu Interzeptiva hinaus gibt es ein weiteres ernsthaftes pharmakologisches Problem, welches fast nie berücksichtigt wird und das von niemandem, auch durch keinen Arzt oder Apotheker, in den Griff zu bekommen ist: Durch einen unterschiedlichen Stoffwechsel (sogar bei ein und derselben Person innerhalb kürzester Zeit, z.B. in Abhängigkeit von momentanem Wohlbefinden), kann der Körper die Normaldosierung hormonaler Kontrazeptiva um ein Vielfaches verändern. Dies ist beobachtet worden bis mindestens zum Faktor 20.(26) Auch jeder Laie kann hieraus sofort erkennen: Auf diese Weise kann es – absolut unkontrollierbar – sowohl zu erheblicher Unterdosierung als auch zu massiver Überdosierung kommen. In letzterem Fall wird der Ovulationshemmer selbsttätig und der Anwenderin völlig unbewußt immer wieder einmal zum Nidationshemmer.

3. Der Widerspruch des § 218 StGB zum Grundgesetz und zum Embryonenschutzgesetz

a)         Die juristische Wirklichkeit in Deutschland sieht paradoxerweise so aus, daß gesetzlich tatsächlich nicht der Embryo, sondern die ihn vernichtenden Hormone geschützt sind, obwohl der verfassungsrechtliche Schutz des Kindes keineswegs aufgehoben ist! Denn während der Tage 1–13 kann – entgegen aller öffentlichen Beteuerungen zum Schutz der Ungeborenen – in keiner Weise davon die Rede sein, daß er geschützt wäre; er ist vor dem Gesetz nicht weniger als vogelfrei. Denn der deutsche Gesetzgeber bietet ihm und seinen Altersgenossen in Gestalt des – bisher noch – sehr guten deutschen Embryonenschutzgesetzes (ESchG) lediglich dort Rechtssicherheit, wo ein auf natürliche Weise gezeugter Mensch ohnehin niemals hinkommt: nämlich im Labor, im Reagenzglas oder vor der Saugpipette des Embryonenforschers, also außerhalb des Mutterleibes. Daher sollten sich alle nach der deutschen Strafrechtsreform des Jahres 1975 Geborenen über eines im Klaren sein: Ihr natürlicher Weg in den ersten 13 Lebenstagen ist der gesetzlich ungeschützteste und gefährlichste ihres gesamten Lebens gewesen.
b)         Der entscheidende Grund für diese fast unglaubliche, den frühen Menschen der Vernichtung preisgebende Tatsache besteht schlicht darin, daß er am natürlichsten aller Aufenthaltsorte, im Mutterleib, eben nicht in den Zuständigkeitsbereich des ESchG fällt, (welches ohnehin erst seit 1991 gilt). Im Körper seiner Mutter jedoch gilt nach dem Strafgesetzbuch nur der so weitgehend reduzierte und durchlöcherte Schutz bzw. die Schutzlosigkeit des § 218, Abs. 1, Satz 2, StGB (Strafgesetzbuch). Jeder, sowohl ein Kritiker wie ein Befürworter dieses Paragraphen, kann aus der aktuell gültigen Fassung mühelos diese eine große klaffende Lücke erkennen: »Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.«(27)
c)         Man erkennt an dieser Formulierung folgendes: (1) Der deutsche Gesetzgeber gebraucht zunächst völlig korrekt – leider im Unterschied zu vielen Medizinern! – den Begriff »Schwangerschaftsabbruch«; und damit wird unmittelbar den ersten beiden Lebenswochen auch die Bezeichnung »Schwangerschaft« voll zuerkannt! Er befindet sich damit – wiederum im Kontrast zu vielen Ärzten – ganz im Einklang mit der Schwangerschaftsdefinition, wie sie in allen gängigen Medizinlexika (Pschyrembel, Roche Lexikon Medizin, Zetkin/Schaldach) anzutreffen ist: nämlich sinngemäß als Zeitraum von der Empfängnis bis zur Geburt.(28) (2) Der Gesetzgeber benennt einen Zeitraum, welcher nach Definition medizinischer Lexika 13 Tage umfaßt, nämlich den Abschluß des 1 Woche dauernden Nidationsvorgangs. Und er läßt ausdrücklich alles nur Erdenkliche (sämtliche »Handlungen«) zu, was (nur) in dieser Zeit zum »Schwangerschaftsabbruch« führt; somit sind innerhalb dieses Zeitraums sämtliche Schädigungen bis hin zum Tod des Embryos gesetzlich uneingeschränkt erlaubt! Dies bedeutet: Die Regelung in § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB gesteht bei einer natürlichen Empfängnis einen »Schwangerschaftsabbruch« durch nidationshemmende Mittel zu, obwohl die gleiche Handlungsweise nach einer künstlichen Befruchtung aufgrund des Embryonenschutzgesetzes nicht zulässig ist und mindestens mit einer Geldstrafe bedroht ist, evtl. gar mit einer Haftstrafe.(29) In Gestalt dieser bewußt geschaffenen Lücke für den Lebensanfang stellt der Gesetzgeber eine Sondererlaubnis speziell für die Anwendung von Nidationshemmern aus, welche in den ersten beiden Lebenswochen eines Menschen dessen Weiterleben verhindern.
d)         In marktwirtschaftlicher Hinsicht bedeutet die in § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB gewollte und bewußt geschaffene Lücke im gesetzlichen Schutz des ungeborenen Kindes nicht weniger als einen Produkt- und Vertriebsschutz für alle hormonalen Verhütungsmittel bis hin zur Postkoitalpille (»Pille danach«), natürlich auch für die IUDs (»Spiralen«). Ohne diese spezielle Ausnahmeregelung hätten diese Mittel allesamt keine Chance, sie wären illegale Mittel des Schwangerschaftsabbruchs, eben frühabtreibende Präparate, und zwar sowohl in biologischer, als auch in juristischer Hinsicht.
e)         Nicht nur der SPIEGEL (s.o., vor Abschnitt A.1), sondern sogar viele Mediziner bestreiten teilweise energisch eine frühabtreibende Wirkung der Pille. Dies ist nur möglich, weil der Gesetzgeber – entgegen der Verfassung und den biologischen Fakten – die Produktion, Verordnung und Anwendung frühabtreibender Mittel aus dem gesetzlichen Schutz des Lebens herausgenommen hat (s.o., A.3.a). Der Grund dafür ist ganz unzweifelhaft der juristische Schutz der Ärzte: »Es ist anzunehmen, daß das Wirkungsprinzip der ›morning-after-pill‹ in einer Nidationshemmung besteht. Wenn also […] deutsche Strafrechtler die Vereinigung von Eizelle und Samenzelle als Beginn der Schwangerschaft definieren, so wird die Anwendung der ›morning-after-pill‹ wohl als Abtreibungshandlung betrachtet werden.«(30) Der Gynäkologe Döring urteilte daher völlig zurecht: »Wenn deutsche Strafrechtslehrer wie etwa MAURACH oder MEZGER-BLEI bereits vom Zeitpunkt der Verschmelzung an von ›Leibesfrucht‹ sprechen, so läuft der Arzt, der in unserem Land ein Intrauterinpessar neuer Art einsetzt, Gefahr, wegen Abtreibung belangt zu werden.«(31) Dem genau entsprechend hatte auch der damals bekannteste und höchst einflußreiche Gynäkologe, Prof. Heinz Kirchhoff, gefordert: »Jetzt können die Juristen nicht mehr ausweichen, sie müssen Stellung beziehen und zwar ausdrücklich zum Schutz der Ärzte, die die Intrauterin-Pessare anwenden.«(32) Es ist dieses Drängen der Ärzte gewesen, insbesondere das der Frauenärzte, welchem der Gesetzgeber im Jahre 1975 dann auch nachgegeben hat.

Kirchhoffs Forderung belegt also ein Zweifaches: (1) Die tiefere und eigentliche Ursache für die Ausnahmeregelung in § 218 StGB zugunsten nidationshemmender Mittel ist der (juristische) Schutz der Ärzte! Einigen war in den 1960er Jahren wohl zunehmend bewußt geworden, wie unsicher und gefährlich das juristische Terrain war, auf dem sie sich bewegten, wenn sie eine Spirale einsetzten oder ein Rezept für die Pille ausstellten (s. Zitate von Döring). Im Jahre 1975 hat der Gesetzgeber sozusagen diese »Bestellung« der Ärzte ausgeführt … die allein auf Kosten der Ungeborenen ging und noch immer geht. (2) In unmittelbarem Zusammenhang mit den »Pessaren« hätte Kirchhoff unbedingt auch die Pille erwähnen müssen! (Ebenso Döring) Denn die Pille hatte infolge ihres Siegeszuges in den 1960er Jahren den Verhütungsmarkt längst völlig dominiert.(33) Man darf davon ausgehen, daß Kirchhoff als hervorragender Kenner um die nidationshemmende Wirkung der Pille sehr wohl gewußt hat: Zum einen lag dieses Wissen den Studierenden ab 1970, also bereits wenige Monate nach Kirchhoffs Votum, als Lehrbuchwissen vor.(34) Zum anderen hatte z. B. schon fast zwei Jahre zuvor, im Dezember 1967, Prof. Richard Fikentscher in einem Referat auf einer Ärztetagung die nidationshemmende Wirkung der Pille thematisiert – und damit große Betroffenheit unter den Zuhörern ausgelöst.35 Vor allem aber hatte Kirchhoff bereits 5 Jahre zuvor zusammen mit Haller selber eine Studie zur Pille herausgegeben!(36)

4. Der »Embryo-Destruction-Index« (EDI): Zur Größenordnung der Lebensvernichtung durch Nidationshemmung

Es sind die vier Autoren Martin Grabe (1984)(37), Peter Pioch (1992)(38), Walter Rella (1994)(39) und Benoit Bayle (1994)(40), die unabhängig voneinander und auf sehr unterschiedliche Weise zu erstaunlich übereinstimmenden Zahlen kamen; sie bedeuten: Im Ergebnis wird die (inoffizielle) Abtreibungsrate in Deutschland (über 200.000) durch die frühabtreibende Teilwirkung von Ovulationshemmern wohl mehr als verdoppelt.(41) Denn wie bereits angedeutet: Selbst wenn man in Entsprechung zu Bayle einen niedrigen EDI (Embryo- Destruction-Index) zugrundelegt und den lebenzerstörenden Effekt der Pille lediglich mit 3 ‰ ansetzt, dann bedeutet der Pilleneinfluß auf über 85 Mio. Zyklen deutscher Frauen (s.o., A.2.a): 3 × 85.000 = rechnerisch 255.000 Nidationshemmungen. Dieser (niedrige) Wert von EDI = 3 (also Nidationshemmungen in ca. 3 ‰ aller Zyklen) bedeutet aber auch, daß auf jede christliche Gemeinde, in der ca. 30 Frauen die Pille nehmen, alljährlich eine Frühabtreibung entfällt. (Denn sie haben zusammen fast 400 Zyklen; 3 ‰ davon = rechnerisch 1,2 Frühabtreibungen). Könnte es einen vernünftigen Grund geben, eine Wirkung, die sogar von Herstellerseite beworben wird (s.u., A.6.f), noch niedriger anzusetzen? Welcher Hersteller würde unnötig auf eine – umstrittene, weil ethisch problematische – Wirkung eines Produktes aufmerksam machen, wenn sie so weit unter einem Prozent liegt? Läßt dies nicht auch den Schluß zu, daß die Rate pillenbedingter Nidationshemmungen noch höher liegen könnte? Weil der quantitative Aspekt der Nidationshemmung in dieser Arbeit bewußt nur von nachrangiger Bedeutung sein soll, sei auf meine entsprechenden Arbeiten aus dem Jahr 2006 verwiesen.(42) Gänzlich unberücksichtigt bleibt dabei aber auch noch die mangelhafte Compliance der Pille, d.h. konkret die teilweise sehr hohe Unzuverlässigkeit beim Einnehmen. Die Überlegungen zum EDI beziehen sich jedoch auf die völlig korrekte Einnahme der Pille. Folglich ist wegen des relativ häufigen Vergessens der Pille die Zahl der Durchbruchovulationen – und damit der Nidationshemmungen – um einen unbekannten Grad nach oben zu korrigieren.

5. Vergleich: Welche Dimension hat der iatrogene (vom Arzt verursachte) Tod?

Goethes Arzt Christoph Hufeland hat sehr prägnant darauf aufmerksam gemacht, was Aufgabe des Arztes ist: Er dürfe nämlich nichts anderes tun »als Leben erhalten«. Sobald er sich eine Wertbestimmung von Leben anmaße und es verkürze … würde »der Arzt … der gefährlichste Mann im Staat«.(43) Im Falle des Verabreichens nidationshemmender Mittel – »Abtreibungsmittel« wie Greer sagt – liegt ein Verhalten vor, welches bei weitem nicht nur im Sinne Hufelands inakzeptabel genannt werden muß. Doch diese Bewertung gilt natürlich nicht nur für die hormonal bedingten und kaum wahrgenommenen Frühabtreibungen, sie gilt nicht weniger im Falle der chirurgisch durchgeführten, sozusagen »offiziellen« und damit auch öffentlich beachteten Abtreibungen. Weit über Hufeland hinaus steht lebenverkürzendes ärztliches Handeln an Ungeborenen ganz grundsätzlich in schärfstem Gegensatz zu medizinethischen Grundprinzipien aller Zeiten – von der Antike bis zur Moderne. Das betrifft namentlich den Hippokratischen Eid und geht über das Genfer Gelöbnis (des Weltärztebundes 1948) bis hin zur Verpflichtungsformel deutscher Ärzte (verabschiedet vom 82. Deutschen Ärztetag im Jahr 1979). Daher sei insbesondere den jungen in Ausbildung befindlichen Fachkollegen empfohlen, z.B. im Gynäkologie- Lehrbuch von Stauber/Weyerstahl eines nicht zu überlesen: Es gehört zur Profession auch und gerade eines Frauenarztes, das Leben ausdrücklich von der »Empfängnis«(44) an zu achten – und nicht erst, wie es im Zeitalter der Kontrazeption und zugunsten der Kontrazeptiva üblich geworden ist, faktisch erst ab der Nidation. Zeitlicher Orientierungspunkt für ärztliche Ethik ist die Konzeption – nicht die Kontrazeption oder die Nidation. Sie ist es in der Theorie – und sollte es in der Praxis auch wieder werden. Es ist daher genauso berechtigt wie notwendig, einen Vergleich anzustellen zwischen natürlichem Tod einerseits und iatrogenem (= ärztlich verursachtem) Tod andererseits. Setzt man die diesbezüglichen Zahlen,(45) die allgemein verfügbar sind und auch von kaum jemand ernsthaft in Zweifel gezogen werden, in ein Säulendiagramm um, so ergibt sich folgendes Bild:

Abb.1: Zahlenvergleich von iatrogenem Tod (Abtreibung) mit natürlichen Todesfällen und mit Zweitem Weltkrieg.

 

Auswertung/Fazit: Im Zeitalter der Abtreibung(46) sowie der nicht mehr kontrazeptiv, sondern interzeptiv zu nennenden Familienplanung hat die iatrogene Kindersterblichkeit folgende Dimension angenommen:
a)         Mit 42 Mio. Abtreibungen [Säule 1] liegt der chirurgisch- iatrogene und der chemisch-iatrogene Kindstod (RU 486) beim Vierfachen der natürlichen Kindersterblichkeit (10,6 Mio.).
b)         Abtreibung stellt die häufigste Todesursache überhaupt dar: Im Vergleich zur Nr. 1 unter den natürlichen Todesursachen, den Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Säule 2), belaufen sich die Abtreibungen auf mehr als das Doppelte. (Säule 1)
c)         Alle natürlich verursachten Sterbefälle (durch sämtliche Zivilisationskrankheiten, Seuchen und sonstigen Ursachen inkl. der Kindersterblichkeit), belaufen sich weltweit auf 54 Mio. (2. Säule v.r.) Daran gemessen ist die Zahl der iatrogenen Todesfälle durch Abtreibung mit 42 Mio (= 78 %) mittlerweile in dieselbe Größenordnung vorgedrungen.
d)         Im Vergleich zu den im Zweiten Weltkrieg getöteten 55 Mio. Menschen bedeuten 42 Mio. Abtreibungsopfer, daß gegen Ungeborene fast so etwas wie ein alljährlicher Zweiter Weltkrieg stattfindet.
e)         Durch das, was der Titel einer früheren ideaDokumentation pointiert »Chemischer Krieg gegen Kinder«(47) genannt hat, also die in diesem Beitrag besonders betrachtete hormonal bedingte Frühabtreibung, kommen noch weitere Millionen getöteter Embryonen hinzu. Die Zahl dürfte etwa 5–10 Mio. betragen, sie würde damit also zwischen jener der AIDS-Toten (rd. 3 Mio.) und der natürlichen Kindersterblichkeit (rd. 10 Mio.) liegen. Bayle, der Urheber des von ihm so genannten EDI (Embryo-Destruction-Index), gibt einen Bereich von 2–11 Mio. an.(48)
f)         Der Vollständigkeit halber soll hier noch kurz erwähnt werden, auch wenn nicht näher darauf eingegangen werden kann: Moderne Verfahren der künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI) kosten ungezählten Embryonen das Leben. Obwohl sich die Erfolgsraten mittlerweile erheblich verbessert haben, sind diese noch immer als schlecht zu bezeichnen. Die Geburt eines künstlich erzeugten Kindes wird auch heute noch mit dem Tod von mindestens drei künstlich gezeugten Embryonen erkauft – was bei jährlich allein in Deutschland über 40.000 künstlich gezeugten Kindern eine extrem hohe Verlustquote darstellt;(49) sie ist damit der offiziellen Zahl der Abtreibungen vergleichbar (110.694 im Jahr 2009).

6. Beweislage und Zitate: Welche Aussagen zur Nidationshemmung finden sich in der Fachliteratur?

In der Einleitung wurde (unter 1) die Aussage gemacht, daß es in der Fachliteratur »bestens belegt« sei, bei allen Pillen – inkl. der als Ovulationshemmer angebotenen Kombinationspräparate – auch von einer nidationshemmenden Wirkung auszugehen. Diese Tatsache soll nachfolgend exemplarisch untermauert werden – exemplarisch deshalb, weil die Zahl der eindeutigen Belege für diese Selbstverständlichkeit einfach derart groß ist, daß im Rahmen dieser Arbeit gar nicht Platz ist, um alle Zitate im Wortlaut bringen zu können.
a)         Pharmakologie-Lehrbücher: Stellvertretend für diesen besonders wichtigen Bereich ist ein Klassiker und Standardwerk anzuführen, nämlich Mutschlers Arzneimittelwirkungen. Dieses Lehrbuch erschien in der ersten Auflage bereits 1970, die neueste (neunte) ist aus dem Jahr 2008. Insbesondere am »Mutschler« wird deutlich: Pillenbedingte Nidationshemmung ist seit Jahrzehnten fester Bestandteil des Lehrbuchwissens. In keiner einzigen der neun Auflagen, die nunmehr vier Jahrzehnte pharmakologisches Grundwissen abdecken, ist es ausgelassen worden, im Abschnitt über hormonale Kontrazeptiva deren nidationshemmende Wirkung zu nennen! Am schärfsten manifestiert sich dies in der Kompaktausgabe 2005: Sie trägt nämlich den auch für unsere Fragestellung vielsagenden Untertitel: »Basiswissen«.(50) In der neuesten 9. Auflage wird auch deutlich (Seite 462), in welch grundsätzlicher Weise künstliche Hormone mit Nidationshemmung verkoppelt sind – und zwar völlig unabhängig von der Anwendungsform (Applikation): »Die Einphasenpräparate (orale, transdermale, vaginale Applikation) … verhindern, selbst wenn noch eine Ovulation stattfinden sollte, die Einnistung des Eis (es unterbleibt die volle sekretorische Umwandlung des Endometriums).«(51) Zahlreiche weitere Pharmakologiebücher verwenden eine ähnliche Beschreibung oder gebrauchen auch direkt die Vokabel »Nidationshemmung«(52).
b)         Embryologie-Lehrbücher: Hier wird einmal sogar ausdrücklich auf das »Bild der starren Sekretion« betreffs der Gebärmutterschleimhaut (Endometrium) verwiesen, welche dadurch in »einen für die Einnistung nicht geeigneten Zustand« umgewandelt wird.(53)
c)         Monographien: In dem hoch speziellen Sammelwerk »Levonorgestrel« ist gleich zu Beginn des ersten Beitrags zu lesen: »Die fertilitätshemmenden Wirkungen von Levonorgestrel werden weiterhin durch seine Fähigkeit, durch Störung des Endometriums/der Blastozyste, bestätigt.«(54) Das wohl bedeutendste gestagene Pillenhormon (Levonorgestrel) wird hier also direkt mit Schwangerschaftsabbruch in Verbindung gebracht. Für die östrogene Komponente Ethinylestradiol war dies übrigens bereits vor dem zweiten Weltkrieg (!) erwiesen worden.(55) Nicht weniger wird im Standardwerk von Taubert und Kuhl deutlich, welch weitreichende Bedeutung es hat, wenn eine auf den ersten Anschein nur kleine Einwirkung auf den Eileiter erfolgt. Es kommt eben – neben anderen Einzelheiten – entscheidend auch auf die Transportgeschwindigkeit des Embryos (Taubert/Kuhl unzutreffend: »Eizelle«) an: »Da der Zeitraum der Passage und des Aufenthaltes der Eizelle im Eileiter für eine erfolgreiche Implantation von entscheidender Bedeutung sind, macht eine Hemmung oder eine Beschleunigung des Eitransportes die Fertilisierung und Nidation unmöglich.«(56)
d)         Aufsätze/Fachzeitschriften: Stellvertretend für andere sei hier aus der Ärztezeitung ein besonders deutliches Beispiel zitiert: »Eine kritische Frage ist die: Wo liegt die Grenze zur Abtreibung? Bei der Implantationshemmung? Wo wollen Sie den Strich ziehen? Wenn Sie die Implantationshemmung als Abort ablehnen, dann kommt möglicherweise das IUD nicht mehr in Frage, und dann können Sie eigentlich die Pille auch nicht mehr nehmen.«(57)
e)         Beipackzettel: Anhand einer breit angelegten Untersuchung von Beipackzetteln und Fachinformationen konnte Hans Berktold zeigen: Darin ist Nidationshemmung als Wirkung der Pille dutzendfach belegt.(58)
f)         Werbebroschüren von Herstellern: In der Broschüre »LiebesLeben« des Pharmagiganten Bayer wird – wie in der vorangegangenen, so auch in der neuesten Auflage – die Sicherheit der Pille mit den drei bekannten Hauptwirkungen begründet und beworben, darunter auch Nidationshemmung.(59)

Abb. 2: Originalausschnitt aus der Werbebroschüre »LiebesLeben« von BayerHealthCare, S. 33.

 

Fazit: Nicht nur die Vielzahl sondern auch die uneingeschränkte Deutlichkeit der Aussagen aus allen Pillenjahrzehnten und in den unterschiedlichsten Medien bedürfen keines weiteren Kommentars. Nidationshemmung ist unzweifelhaft integraler Bestandteil der Pille. Diese Tatsache ist inzwischen derart unstrittig, daß sie sogar zum »Abiturwissen«(60) Biologie gehört.

B) Die Bedrohung geborener Menschen – Frauen als zweite Opfer hormonaler Kontrazeption
1)         In chemischer Hinsicht ist sie ein Cortisonderivat. Vom Cortison wissen wir, daß es entzündungshemmend, gleichzeitig aber infektionsfördernd wirkt. In funktionaler Hinsicht treten ihre künstlichen Sexualhormone konkurrierend an die Stelle der körpereigenen natürlichen Hormone, genauer gesagt sog. Steroidhormone. Steroide spielen nicht nur beim Menschen, sondern auch bei Tieren und Pflanzen eine herausragende Rolle bei der Steuerung verschiedenster Körperfunktionen und sind bereits in allergeringsten Mengen hochwirksam.
2)         In pharmakologischer Hinsicht ist zunächst festzuhalten: Die Pille als Kontrazeptivum ist entgegen dem vielfachen Sprachgebrauch kein Medikament61 – also kein Heilmittel. Denn das ihr innewohnende »Prinzip Störung« richtet sich in diesem Falle nicht gegen krankhafte Zustände, sondern gegen einen funktionierenden Organismus mit intakter (!) Physiologie. Beabsichtigtes Ziel der Hormoneinnahme ist es, »unphysiologische Verhältnisse«(62) zu schaffen um dadurch die natürliche Fruchtbarkeit niederzuringen. Die Pille soll eine »temporäre Sterilität«(63) herbeiführen, also einen zeitweiligen Zustand, der definitionsgemäß eigentlich als Krankheit gilt.(64) Welch beträchtlichen Tribut Frauen für das absichtliche Herbeiführen einer Mehrfachstörung ihres eigentlich gesunden Körpers zu entrichten haben, wird nachfolgend ansatzweise und in geringer Auswahl angesprochen.

1. Nebenwirkungen: Zwischen Depression und Lungenembolie

Es soll hier keineswegs bestritten werden, daß es für Hormonverabreichung einen – wenngleich eng begrenzten – echt therapeutischen Einsatzbereich gibt, namentlich bei schweren Krankheitsbildern, welche sich einer Therapie durch »sanftere« Mittel entziehen. Massenhafter – genauer gesagt: weltweit ca. 100-millionenfacher – Hormonkonsum außerhalb eines therapeutisch klar umrissenen Anwendungsbereichs ist jedoch nicht vertretbar. Auch die Existenz einiger positiver Nebenwirkungen, sog. »pill benefits«, ist keineswegs in Abrede zu stellen: Es ist nachgewiesen, daß Kombinationspräparate z.B. das Risiko bestimmter Krebsarten senken können: Beim Korpus- (= Endometrium-)Karzinom ist eine Reduktion auf 50 % möglich und auch beim sog. epithelialen Ovarialkarzinom ergab sich eine verminderte Häufigkeit je nach Einnahmedauer. Unsicher ist jedoch, inwieweit diese positiven Ergebnisse, die bei hochdosierten Pillen (50 µg Ethinylestradiol) erzielt worden sind, auch für die heute üblichen 30 µg-Präparate gelten.(65)
Dabei darf aber keinesfalls die Kehrseite außer Acht gelassen werden, nämlich welcher Preis dafür zu entrichten ist: Einer handvoll Pill benefits stehen weit über 100 verschiedene Wirkungen auf den Körper gegenüber, die wirklich nicht wünschenswert sind.(66) Es ist daher abzulehnen, wenn verschiedene Autoren tatsächlich nur bezüglich Pill benefits eine Kostenbilanz präsentieren (die entsprechend positiv ausfällt), es jedoch unterlassen, auf das Vielfache jener Kosten hinzuweisen, die entstehen infolge UAWs (sog. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, landläufig auch als Nebenwirkungen bezeichnet). Grundsätzlich gilt: Hormone gehören zu den stärksten Wirkstoffen, welche in der Pharmazie jemals hergestellt worden sind. Folglich führt ihre Anwendung bei gesunden Menschen zu einem sehr schlechten Nutzen/Risiko- Verhältnis, das in vielen Fällen geradezu untragbar ist; denn nur bedrohliche Krankheiten rechtfertigen das Verabreichen starker Mittel. Familienplanung jedoch ist keine Indikation, welche den Einsatz hochpotenter und nebenwirkungsreicher Präparate rechtfertigen könnte.
a) Depressionen
Vor einigen Jahren hatte ich eine junge Frau in der Sprechstunde, die mir berichtete, daß sie die Pille abgesetzt habe. Daraufhin sei sie aus ihrem Freundeskreis angesprochen worden, sie habe wohl aufgehört, die Pille zu nehmen. Sie gab ihrem Gegenüber zu verstehen, daß die anderen das ja gar nicht wissen können – schließlich hatte sie nicht darüber gesprochen. Als Antwort darauf erhielt sie die wirklich erstaunliche Bemerkung: »Doch, du bist wieder die alte, du bist wieder aufgestellt.« Weitere Beispiele ließen sich anführen wie das von einer 18/19-Jährigen im Anschluß an einen Vortrag: Nach ihrer Schilderung, sie wäre von einer unendlichen Trauer befallen und würde nur noch heulen, hatte sie auf meine Frage hin, seit wann das denn so sei, unmittelbar geantwortet: Dies sei der Fall seit sie die Pille nehme. Als Ursache für pillenbedingte Depressionen kommen Vitamin B6-Mangel und der dadurch veränderte Tryptophan-Stoffwechsel in Betracht.(67) Nicht zuletzt beobachten Pillenkonsumentinnen immer wieder Persönlichkeitsveränderungen an sich und die Suizidrate unter ihnen steigt auf das Zwei- bis Vierfache.(68)
b) Libidoverlust(69)
Ein großer Teil der Frauen ist – besonders auch bei neueren Präparaten – von einer Libidoabnahme bis zum totalen Libidoverlust betroffen, was auf die künstlichen Hormone zurückzuführen ist. Die Libidostörungen unter der Pille sind bedingt durch den Anstieg des SHBG(70), der häufig auch nach Absetzen der Pille weiterhin bestehen bleibt. Somit kann auch die Libidoabnahme bzw. der -verlust ungünstigenfalls lebenslang anhalten. Eine der neueren Meldungen dazu (»Die Pille stört die Lust auf Sex«, 4.5.2010) stammt aus dem »Focus«:(71) »Die Antibabypille sollte Frauen sexuelle Freiheit bringen. Doch richtig genießen können viele das uneingeschränkte Sexualleben nicht. Die hormonelle Verhütung geht mit Sexualstörungen einher.« Zu den »Sexualstörungen« zählen auch Orgasmusschwierigkeiten, Scheidentrockenheit oder mangelnde Erregung. Auch wenn solche Störungen keine bedrohliche Krankheit darstellen, so wird hier dennoch ein Widerspruch der modernen kontrazeptiven Gesellschaft vor Augen geführt, der rätseln läßt: Warum nur gibt man allmonatlich rund 10 Euro für etwas aus, das in so vielen Fällen das Sexualleben und damit ja auch die Partnerschaft beeinträchtigt?(72)
c) Infektionen
Infektionen betreffen sowohl Zervix, Muttermund, Gebärmutterschleimhaut sowie Eileiter. Pilleneinnahme erhöht z.B. das Risiko einer Zervizitis auf das Dreifache, z.B. infolge einer Ansteckung mit Gonorrhoe. Als besonders problematisch erwies sich in den vergangenen Jahren die starke Zunahme der Chlamydieninfektionen, die sehr schwer zu bekämpfen sind und bei Pillenkonsumentinnen 2,5 mal häufiger auftreten. Das Deutsche Ärzteblatt spricht hinsichtlich der Infektion mit Chlamydien (CT) besonders unter jungen Mädchen von einer »heimlichen Epidemie«.73 Dieser Sachverhalt wiegt besonders schwer, weil es dadurch bei vielen Frauen zu Fehl- und Frühgeburten kommt. Nicht weniger gravierend ist die Tatsache, daß CT die »Hauptursache infektionsbedingter Sterilität« darstellen. Durch die Pille steigt das Risiko einer CT-Infektion auf das Achtfache!(74) Die Förderung von Infektionen dürfte ihre Ursache u.a. auch darin haben: Die künstlichen Hormone können einerseits zu einer Schwächung des Immunsystems führen und andererseits zur Erhöhung des pH-Wertes in der Scheide; dies bedeutet: Ein natürlicher Schutz vor Krankheitskeimen wird stark beeinträchtigt – denn ohne sehr saures Milieu (= niedriger pH-Wert) kann Krankheitskeimen nicht effektiv entgegen gewirkt werden.
d) Krebs
»Nach Anwendung hormonaler Kontrazeptiva ist das Risiko für Mamma- und Zervixkarzinome sowie für das Leberkarzinom […] erhöht, während das Risiko für Endometrium- und Ovarialkarzinome vermindert ist.«(75) Auf diese Kurzform hat der Arzneiverordnungsreport 2009 eine geradezu jahrzehntelange Diskussion über den ursächlichen Zusammenhang von Pille und Krebs gebracht. Während einige Autoren und Hersteller nur zu gerne auf die unbestreitbaren Pill benefits bei Krebserkrankungen der Gebärmutter (Endometrium) und Eierstöcke (Ovarien) verweisen, muß aber entschieden auf eine insgesamt sehr negative Gesamtbilanz hingewiesen werden. Aus diesem Grund sind seitens der Weltgesundheitsbehörde (WHO) im Jahr 2005 die Kombinationspräparate endgültig »als karzinogen klassifiziert« worden; davon ausdrücklich betroffen ist der Zweck der Verhütung genauso wie die Hormonersatztherapie in den Wechseljahren.(76) Langfristige Pilleneinnahme führt zu einem erhöhten Risiko bei Brust-, Zervix- und Leberzellkarzinomen. Bis zu zehn Jahre nach dem Absetzen der Pille ist noch ein erhöhtes Brustkrebsrisiko nachweisbar.
e) Thrombose- und Embolierisiko
Mehrere Studien zeigen unabhängig voneinander eine erhebliche Zunahme der gefährlichen Thrombosen und Embolien.(77) Dabei ist besonders auffallend: Bereits bei den Levonorgestrel (LNG) enthaltenden Präparaten der sog. 2. Generation (LNG gibt es bereits seit 1966) beträgt das thromboembolische Risiko das 3,5fache gegenüber Frauen ohne Pilleneinnahme; und LNG ist bis heute in der Mehrzahl der Präparate enthalten (vgl. dazu Fn 54). Bei Pillen, die Desogestrel oder Gestoden enthalten (= sog. 3. Generation) ist dieses Risiko gar 9fach höher,(78) so daß sich wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahren für Frauen sogar schon der Deutsche Bundestag betreffs einer Rücknahme dieser Präparate zu befassen hatte.(79) Auf diesem Hintergrund ist es mehr als fragwürdig, wenn Hersteller (und Ärzte!) die Gefahr durch die neuesten Drospirenon (DSP) enthaltenden Pillen der sog. 4. Generation dadurch herabspielen, daß sie verlautbaren, deren Risiko sei doch »nur« ebenso hoch wie das der Drittgenerationspräparate! Dabei bedeutet die Verneunfachung der thromboembolischen Zwischenfälle nicht weniger als folgendes: Während in einem Kollektiv von 1 Million Frauen, die keine Pille nehmen, lediglich 100–200 von einer Thromboembolie betroffen sind, erhöht sich dieser Anteil bei Anwenderinnen von Dritt- und Viertgenerationspillen auf 900–1800. Levonorgestrel führt »nur« zu 350–700 Fällen. Wie fatal namentlich eine Lungenembolie sein kann, führte das Schweizer Fernsehen am 28.5.2009 anhand des Falles der 17jährigen Celine aus Schaffhausen vor Augen, die ausdrücklich zu keinerlei Risikogruppe gehörte (Nichtraucherin, ohne jegliche familiäre Vorbelastung). Nur infolge der Einnahme eines Ovulationshemmers kann das Mädchen heute nicht mehr sprechen, ist schwerstbehindert und wird ein Leben lang Pflegefall bleiben.(80) Leider kommt es vor, daß auch bei schweren Erkrankungen – bis hin zu Herzinfarkt und Schlaganfall – die ursächliche Verbindung zu hormonaler Kontrazeption gelegentlich gar nicht erkannt wird. Lungenfachärzte wissen, daß sie im Fall einer Embolie unbedingt auch nach der Einnahme von Kontrazeptiva fragen müssen. Daran wird deutlich, daß das Schicksal von Celine keinen Ausnahmefall darstellt.

Fazit:

Die englische Ärztin Dr. Ellen Grant, Autorin des Buches »The bitter Pill«, hat das schwerwiegende Problem der vielfachen Nebenwirkungen (UAWs) auf den Punkt gebracht: »Die Gesundheit der Frauen wurde auf dem Altar der Bevölkerungsplanung geopfert.«(81)

2. Mortalität: die Todesrate der Pille
»Pillen killen« – so ist ein Abschnitt(82) in Bernard Asbells Geschichte der Pille überschrieben (in Anlehnung an den entsprechenden Protest von feministischer Seite in den USA: »Pills kill«). Bereits im Herbst 1961 war bekannt, daß von 132 Fällen mit Thrombosen und Embolien 11 tödlich geendet hatten. Die Folge war u.a. ein Verkaufsverbot in Norwegen am 6.8.1962 gewesen.(83) Daß ausgerechnet im Jahr 2009, also gerade in den Monaten vor dem 50. Geburtstag der Pille, die Öffentlichkeit wiederum gehäuft Todesfälle zur Kenntnis zu nehmen hatte, kam für das 50jährige Pillenjubiläum im Mai 2010 nicht gerade günstig. Es ist daher schon lange nicht mehr medizinisch nachvollziehbar, welche Akzeptanz sowohl Öffentlichkeit als auch Mediziner einer unnötigen Einnahme künstlicher Hormone entgegenbringen. Dies wird besonders deutlich, wenn man die Mortalität – also die Todesraten – der Pille mit Mitteln wie Lipobay oder Contergan vergleicht, die längst vom Markt genommen werden mußten.

Was ist eigentlich die Pille?

Abb.3: Die Mortalitätsraten der Pille im Vergleich zu Lipobay und Viagra; die Zahlen bedeuten Todesfälle je 100.000 Anwender.

 

(Die roten Säulen beziehen sich auf die Angaben von Taubert/Kuhl 1981,(84) die Zahl 20 gibt den Durchschnitt an. Die violette, niedrige Säule in der Mitte steht für die Angabe 3,5 Tote je 100.000 Anwenderinnen nach Lauritzen 2000.(85)

Fazit:

1)         Der Lipidsenker Lipobay war im Unterschied zur Pille ein echtes Medikament gewesen. Dennoch hatten gerade einmal 52 Verdachtsfälle auf Tod ausgereicht, zu seinem Verkaufsstopp zu führen.(86) Dies bedeutet bei insgesamt 4 Jahren Marktpräsenz (Sommer 1997 bis August 2001): Bezogen auf zuletzt 6 Millionen Anwender ergibt sich für ein 100.000er Vergleichskollektiv eine Mortalität von 0,2 im Jahr (52 ÷ 4 Jahre ÷ 6.000.000 × 100.000 » 0,2). Ausgehend von diesem Maßstab dürfte es die Pille längst nicht mehr geben, ja, sie hätte gar nicht erst eingeführt werden dürfen; denn ihre Mortalität liegt mindestens beim ca. 16fachen von Lipobay!
2)         Die bereits 1981, also vor über einem Vierteljahrhundert, von Taubert und Kuhl veröffentlichte Todesrate der Pille bedeutet allein für die 6,6 Mio. hormonal verhütenden Frauen in Deutschland rein rechnerisch – und das alljährlich! – den Tod von 1320 eigentlich gesunden Frauen und Müttern (20 ÷ 100.000 × 6.600.000 = 1320). Nach Lauritzen sind es »nur« 231; (3,5 ÷ 100.000 × 6.600.000 = 231).
3)         Die niedrigeren Zahlen von Lauritzen bedeuten für die weltweit ca. 100 Mio. Anwenderinnen:
a)         Alljährlich bezahlen über 3500 gesunde Mädchen, Frauen und Mütter die hormonale Verhütung mit ihrem Leben.
b)         Allein die letzten 30 Jahre Anwendung der Pille haben den Tod von 100.000 Menschen, also einer ganzen Großstadt, zur Folge gehabt. Und die Medizin schaut genauso zu wie Gesundheitsbehörden und Öffentlichkeit.
4)         Zum weiteren Vergleich: Der größte Arzneimittelskandal aller Zeiten, der Fall »Contergan«, hat Anfang der 1960er Jahre rund 10.000 Menschen, davon die meisten in Deutschland, vorgeburtlich schwer geschädigt, so daß auch ein großer Teil gar nicht mehr lebt. 40 deutsche Pillenjahre haben eine dem Contergan vergleichbare Dimension (40 × 231 = über 9000 Tote).

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 18. August 2010 um 23:59 und abgelegt unter Demographie, Gesellschaft / Politik, Medizinische Ethik, Sexualethik.