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Mensch und Menschenwürde von Anfang an

Mensch und Menschenwürde von Anfang an
Warum Abtreibung unmenschlich ist

1. Weil der Mensch von Anfang an Mensch ist

Wenn man sich mit der embryonalen Frühentwicklung des Menschen beschäftigt, kommt man aus dem Staunen nicht heraus. Das gilt vor allem für unsere Zeit, in der es möglich ist, durch endoskopisch-optische Verfahren erstaunliche fotografische Darstellungen selbst der allerfrühesten Phasen dieser Entwicklung zu erhalten. Wenn ein begnadeter Fotograf wie Lennart Nilsson am Werk ist, ist das besonders beeindruckend.

Mit der Befruchtung wird nach einem komplizierten Vorgang der Reduktion der Keimzellen auf halbe (haploide) Chromosomensätze wieder ein diploider Chromosomensatz hergestellt, der sich aus väterlichem und mütterlichem Erbgut zusammensetzt. Damit sind sämtliche Erbanlagen bereits fixiert, das heißt, von der Augenfarbe bis zur musischen Begabung steht zu diesem Zeitpunkt bereits alles fest.

Bild 1: 20 Stunden nach der Ejakulation verschmelzen der weibliche und der männliche Chromosomensatz zu einem neuen Genom, und zwar einem eindeutig menschlichen.

Bild 2: Einen Tag nach der Befruchtung wanderte die befruchtete Eizelle durch den Eileiter in die Gebärmutter. Durch eine erste Zellteilung entstehen zwei Zellen mit identischer Erbinformation – der entscheidende Vorgang bei der Entstehung neuen Lebens (=Zygote).

Bild 3: Das erste Organsystem, das sich bildet, ist das kardiovaskuläre System zur Verteilung von Nährstoffen im rasch wachsenden embryonalen Körper. Erste Pulsationen der Herzanlage sind ab dem 23. Tag nach der Befruchtung nachweisbar und die komplexe Strukturentwicklung des embryonalen Herzens ist 49 Tage nach der Befruchtung abgeschlossen. Die Herzfrequenz steigt von 70 Schlägen pro Minute kontinuierlich auf 180 Schläge an.

Bild 4: Parallel dazu erfolgt die Differenzierung des zentralen Nervensystems. Erste Hinweise auf die Funktionsaufnahme des Gehirns in Form erster Körperbewegungen gibt es ab dem 36. Tag nach der Befruchtung. Die Ausbildung beider Gehirnhälften geschieht ab dem 40. Tag n. d. B., Größe des Embryos: 3-4 mm.

Bild 5: 9 Wochen nach der Befruchtung. Alle Organe sind angelegt, nur ihr Wachstum ist noch nötig.

In der 10. Woche sind die schmerzleitenden C-Fasern vorhanden und damit Schmerzfähigkeit gegeben. In der 12. Woche (5 cm) haben wir ein klar als solches erkennbares Kind vor uns; dies ist die Grenze für die sogenannte „Fristenlösung“ bei der Abtreibung. Eine Schmerzfreiheit wäre nur mit maximalen Dosen von Schmerzmittel an die Mutter möglich, was nicht üblich ist. Die häufigste Methode der Abtreibung ist die sogenannte Saugkürettage: ein Kunststoffröhrchen wird in die Gebärmutter eingeführt und ihr gesamter Inhalt wird mit staubsaugerstarkem Sog abgesaugt.

Eine sehr grausame Methode stellt die sogenannte Spätabtreibung dar. „Dank“ der vorgeburtlichen Diagnostik werden kindliche Fehlbildungen in der 20. bis 24. Schwangerschaftswoche festgestellt. In dieser Zeit wiegt das Kind 300 bis 400 Gramm und ist außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig! Ist die Frau der Meinung, ein behindertes Kind nicht großziehen zu können, greift hier die sogenannte medizinisch-soziale Indikation zum Schwangerschaftsabbruch, die zeitlich nicht begrenzt ist. Da der Arzt laut Vertrag der Frau ein totes Kind schuldet, wird dieses durch Injektion einer Natriumchlorid-Lösung durch die Bauchdecke und Gebärmutter direkt ins Herz getötet und mithilfe eines Wehentropfs zur Welt gebracht. Leider kommen nicht selten Fehldiagnosen zustande, sodass vollkommen gesunde Kinder abgetrieben werden. Eine Nachuntersuchung des Kindes und eine statistische Erfassung solcher Fälle fehlen.

Aktuell wird wieder über den Fall des kleinen Tim (das „Oldenburger Baby“) in den Medien berichtet, der 1997 seine eigene Abtreibung (wegen Down Syndrom) überlebt hat, obwohl er einfach zum Sterben liegen gelassen wurde. Tim lebt heute bei einer Pflegefamilie und musste viele Operationen und Komplikationen über sich ergehen lassen, die durch die „missglückte“ Abtreibung zustande kamen. Seine Mutter hat den zuständigen Arzt mit Erfolg verklagt, weil das Überleben des Kindes als Kunstfehler eingestuft wird!

Bild 6: Die vorgeburtliche Entwicklung in der Übersicht [1] (zur Ansicht bitte hier [1] klicken). Diejenige der einzelnen Körper- und Organfunktionen korreliert mit dem Reifegrad.

„Jeder andere Zeitpunkt als der der Befruchtung (Konjugation) für den Beginn des Menschen ist reine Willkür, um Eingriffe in das Geschehen zu rechtfertigen.“ (Prof. Oksche)

Für die nun folgenden Überlegungen gehen wir noch einmal zu einem frühen, ca. 3.5 mm großen Embryo zurück. Für den Zoologen Ernst Haeckel (1834-1919) waren die durch das starke Hirnwachstum bedingten Beugefalten am Hals etwas, was er als Kiemen deutete und darin einen Beweis für das von ihm entwickelte „Biogenetische Grundgesetz“ sehen wollte. Demnach durchliefe der menschliche Keim in seiner Embryonalentwicklung (Ontogenese) noch einmal die gesamte Phylogenese (Entwicklung des Menschen aus tierischen Vorstufen wie Reptilien oder Fischen). Der leidenschaftliche Darwinist hat damit einen der größten wissenschaftlichen Irrtümer vertreten, mit bis in die heutige Zeit reichenden Folgen.

Allein der Gedanke, dass die spezifische Erbinformation der Chromosomen zwischen verschiedenen Tierformen und dem menschlichen Abschluss hin und her wechseln könnte, ist haarsträubender Unfug. Schon relativ zeitnah konnten die Anatomen Rütimeyer (Basel) und His (Leipzig) nachweisen, dass die Zeichnungen von Haeckel vorsätzlich abgeändert worden waren, um sie aneinander anzugleichen und die Folgenreihe zu begründen – also eine Fälschung.

Der Göttinger Embryologe Prof. E. Blechschmidt hat mit seiner großartigen humanembryologischen Dokumentationssammlung mithilfe von 1 m großen Embryo-Modellen den lückenlosen Gegenbeweis geliefert. Er konnte die entwicklungsdynamischen Faktoren der Differenzierung nachweisen und darstellen. Der These „Der Mensch ist auch nicht anders als ein Tier, denn er durchläuft tierische Phasen“ setzte er sein Gesetz von der Erhaltung der Individualität entgegen: Der Mensch wird nicht Mensch, sondern er ist Mensch von der Befruchtung an. (E. Blechschmidt: Der Irrtum Haeckels, Broschüre der Europ. Ärzteaktion).

Ontogenese ist Phänogenese, das heißt, eine Änderung des Erscheinungsbildes findet statt, aber niemals eine Wandlung des Wesens. Noch in der Anfangsphase der Abtreibungsdiskussion 1974 wurde in den linken Leitmedien in Bezug auf die Leibesfrucht von „Zellhaufen“ (Verch: Sexualkunde, „Kaulquappe oder Qualle“, Sebastian Haffner im stern) gesprochen und noch heute wirkt das nach als Feststellung: „im Prinzip richtig, wenn auch nicht in Einzelheiten“.

Im Zeitalter von Ultraschall und endoskopischer Fotografie ist das nur noch peinlich. Auch im 19. Jahrhundert gab es ja frühe und späte Aborte. Dabei konnte man nie etwas anderes als ganz eindeutig menschliche Embryonen präsentieren.

Mir drängt sich hier der Text aus Römer 1, 21 auf, in dem der unbrauchbar gewordene Verstand der Menschen beschrieben wird, die Gott nicht anerkennen wollen und die daher die göttlichen Werke nicht erkennen können. In Vers 22 und 23 wird sogar unser Thema aufgegriffen, wenn es heißt: „Während sie sich ihrer Weisheit rühmten, sind sie zu Toren geworden und haben die Herrlichkeit des unvergänglichen Gottes mit armseligen Bildern von vergänglichen Menschen, von Vögeln und vierfüßigen Tieren und kriechendem Gewürm vertauscht.“

2. Weil jeder Mensch ein Grundrecht auf Leben hat

Die Arbeit von Prof. Blechschmidt und das von ihm formulierte Gesetz von der Erhaltung der Individualität mit der Feststellung: „Der Mensch wird nicht Mensch, sondern er ist es von der Befruchtung an“, wird in der Abtreibungsdebatte um ein Wesen, das noch nicht richtig Mensch sei und deshalb geopfert werden könnte, immer wieder neu infrage gestellt.

Damit wird auch die Entscheidung des BVG vom 28.05.1993 negiert, das in seinem Leitsatz 1 formuliert: „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet. Die Schutzpflicht hat ihren Grund in Artikel 1, Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Und Artikel 2, Abs. 2: JEDER hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Deshalb kann das Gericht auch, in Leitsatz Nr. 4 feststellen: „Der Schwangerschaftsabbruch muss für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demnach rechtlich verboten sein.“ Mit diesen Feststellungen macht sich das Gericht die oben vorgetragenen humanembryologischen Tatsachen zu Eigen, spricht dem ungeborenen Menschen Würde zu, da er zu jedem Zeitpunkt nach der Befruchtung ein Mitglied der Menschenfamilie ist. Diese Würde ist eine „Eigenschaft der menschlichen Gattung, sie aktualisiert sich in jedem Individuum, das der menschlichen Gattung angehört, und zwar allein deshalb, weil es ihr angehört (Prof. Isensee: Der grundrechtliche Konnex von Menschenleben und Menschenwürde, ZfL 4/09).

Deshalb ist mit JEDER auch jeder lebende menschliche Embryo gemeint.

Die Wurzeln der Menschenwürde liegen jenseits des säkularen Staates überhaupt in der christlich geprägten europäischen Tradition. Gott hat den Menschen als sein Bild geschaffen (Genesis 1,27), kaum niedriger als er selbst (Psalm 8,6-7). Dies begründet letztlich seine Würde.

Am eindrucksvollsten finde ich in diesem Zusammenhang Psalm 139,13-16. Hier wird die Erschaffung des Menschen durch Gott beschrieben, der als Gedanke Gottes schon vor dem biologischen Werden existent ist und dessen gesamter Lebenslauf bis zum Ende Gott bereits bekannt ist. In Vers 16a enthält dieser Psalm sogar eine wissenschaftliche Sensation. Dort heißt es traditionell übersetzt: „Deine Augen sahen mich als ungeformte Substanz“ – im Urtext jedoch steht dort (Prof. Leisenberg) „Deine Augen sehen mein aus spiralförmigen Fäden aufgerolltes Knäuel“ – das ist in einfachen Worten die Beschreibung der auf einer strickleiterartigen Struktur aufgereihten menschlichen Erbinformation: die Doppelhelix (Bild 7).

Wir wissen das erst seit 60 Jahren (Watson und Crick). Dieser Text ist aber 3.000 Jahre alt – wissen konnte das damals nur der Schöpfer selbst.

3. Weil die Frau das zweite Opfer ist

Bei einer Abtreibung ist das Kind der unmittelbar Betroffene. Doch auch die Frau, die dies an sich geschehen lässt, bleibt davon nicht unbeeinträchtigt – oftmals weitaus tiefgehender und schwerwiegender, als man denkt. Hier einmal einige der „Risiken und Nebenwirkungen“, die eine Abtreibung nach sich ziehen kann:

Die Frau ist also ganz klar das zweite Opfer des Geschehens! Die psychische Last der Schuld und Selbstvorwürfe sind sehr therapieresistent. Psychotherapie hilft im Grunde nur bei der Verdrängung. Frei werden kann man nur durch Buße und Annahme der Vergebung durch Jesus Christus.

Es ist unser aller Verantwortung und vor allem die der männlichen Partner, die Frauen davor zu bewahren.

4. Warum wir Christen nicht schweigen dürfen

Diese eindeutigen wissenschaftlichen, ethischen und verfassungsrechtlichen Fakten versetzen uns in einen in der Menschheitsgeschichte einmaligen Wissensstand. Es kann kein überzeugendes Argument dafür geben, dass sich Kirchen oder einzelne Christen – wenn auch nur indirekt –, durch Einbindung in das sogenannte Beratungssystem vereinnahmen lassen und sich durch die Vergabe von Beratungsscheinen an vorgeburtlichen Kindestötungen beteiligen.

Demgegenüber muss die Verweigerung des Mittuns durch Christen sowohl in der eigenen Familie als auch im beruflichen Umfeld – etwa als Ärzte oder Assistenzpersonen – konsequent sein. Ärzte und Pflegepersonen haben seit 1974 bei solch konsequentem Tun teilweise schwere berufliche Nachteile bis hin zur Entlassung oder zum Fachgebietswechsel in Kauf genommen. Es waren aber zu wenige, sonst stünden wir nicht da, wo wir heute leider stehen.

Die nächste Bewährungsprobe steht schon vor der Tür. Zwingende Konsequenz der Tötung ungeborener Menschen, die ihr ganzes Leben noch vor sich hätten, ist der Zugriff auf die „zur Last Fallenden“ gegen Ende ihres Lebens. Unsere Nachbarländer, die Benelux-Staaten, sind da schon weit auf dem Weg des allgemeinen „Totmachens“ (Wolfenberger).

Prof. Picker warnt sogar vor dem Absturz in den status naturalis (Jeder gegen Jeden), wenn der Staat seine absolute Schutzfunktion für alle, derentwegen er ja geschaffen wurde, aufgibt. Hoffentlich haben wir in der Zwischenzeit in Deutschland dazugelernt, um diesen Horror nicht erleben zu müssen

5. Unbewusste Mittäterschaft

Trotz der Artikel I („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und II des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, BVG: „Jeder“ ist auch jeder ungeborene Mensch) haben wir seit dem 1.1.1996 eine Fristenlösung (Abtreibung bis zur 12. Woche auf Wunsch) mit vorgeschalteter Pflichtberatung. Danach gibt es Abtreibungen mit medizinisch-sozialer Indikation bis an die Kreißsaaltür. Die unverständliche Rechtskonstruktion heißt: Abtreibung ist grundsätzlich rechtswidrig, aber straffrei (nach Beratung und wenn ein Arzt sie durchführt).

Im November 2003 erfuhr der Abgeordnete Hüppe (CDU) auf eine diesbezügliche Anfrage im Parlament von der Bundesregierung: „Die Länder haben seit der gesetzlichen Neuregelung vom 1.1.1996 den Krankenkassen für die Tötung von 810 947 ungeborenen Kindern Kosten in Höhe von 250.532.352,60 Euro (also eine viertel Milliarde DM) erstattet, und zwar für 90,3 % aller nach der Beratungsregelung durchgeführten und gemeldeten Abtreibungen.“

Damit sind alle Steuerzahler – also wir alle – zu Komplizen dieser Massentötungen gemacht worden. Und dabei hatten wir uns doch nach 1945 geschworen, niemals mehr dürfe in unserem Land unschuldiges Blut vergossen werden! Was tun wir? Wir schauen auch heute einfach weg, wie wir das schon einmal getan haben und darunter noch heute leiden.

Mit der verkürzten Formel „rechtswidrig, aber nach Beratung straffrei“ hat das Parlament und die jeweilige Regierung dieses Urteil ins Gegenteil verkehrt und dem Ungeborenen jeglichen Schutz entzogen. Durch die Finanzierung mit Steuermitteln wurde das Urteil zur Farce degradiert. Als Steuerzahler ist die ganze Bevölkerung zu Mittätern gemacht worden.

Vielleicht fragen sich viele Christen, wodurch sich denn dieses Thema in der Schwere von anderen gesellschaftlichen und sozialen Problemen unterscheidet, die uns ebenfalls bedrücken, wie Arbeitslosigkeit, Kinder- und Altersarmut, Zerstörung der Familienstrukturen usw. Der Ausnahmecharakter der Abtreibung wird durch die Kombination von 5 Fakten bewirkt (nach Ha. Eckert in „Wiederherstellung Nr. 39, September 1989).

  1. Die Tötung ungeborener Kinder löscht ihre Würde und Persönlichkeit aus, entzieht ihnen das Recht auf Leben und damit alle Menschenrechte. Der schlimmste Verstoß gegen das 5. Gebot.
  2. Das Ausmaß dieser Tötungen ist ungeheuer. In den 36 Jahren seit 1974 wurden nach Berechnungen von Prof. Spieker (Osnabrück) rund 8 Millionen ungeborene Kinder in Deutschland getötet (4 Mio. gemeldete Abtreibungen). Das bedeutet, dass ein Viertel aller Frauen abgetrieben hat! Mit Angehörigen, Geschwisterkindern, Ärzten, Pflegepersonen und deren Angehörigen gibt es weit über 25 Millionen persönlich Betroffene im Land. Ein Totentuch liegt über Deutschland, millionenfache schwere Schuld, die niederdrückt und depressiv macht. Niemand möchte daran erinnert werden, schon gar nicht durch Lebensrechtler. Eckert: „Dass dieser Berg an Schuld und Leid und Unrecht Spuren hinterlässt und einen hohen Preis fordert, ist gewiss – und er wächst mit jedem Jahr weiter an.“
  3. Es handelt sich hier um die bewusste vorsätzliche Tötung hilfloser Menschen, und sie kommt aus der Mitte des Volkes. Hatten wir uns nicht 1945 geschworen, niemals mehr dürfe es dazu kommen, dass sich jemand in unserem Land an hilflosen, unschuldigen Menschen vergreife? Als Schutz hatten wir die Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes „mit Ewigkeitsgarantie“ der Unveränderbarkeit durch Abstimmungen versehen. Durch den Verlust des 1. Gebots, also der Transzendenz, haben wir sie zu einem Stück beschriebenem Papier degradiert.
  4. Das ganze Unrecht spielt sich in unserer unmittelbaren Nähe ab. Die Tatsache. Dass viele unserer Freunde, Nachbarn und Bekannten zu den direkt Betroffenen gehören, macht das alles so brisant.
  5. Erschreckend auch die Hauptbegründung für die Tötungen. Die Kinder erscheinen uns UNZUMUTBAR! Wie wird sich das auf die Pflege Schwerkranker und hilfloser Personen im Alter auswirken? Liegt da für andere nicht auch eine unzumutbare Situation vor? Ja, so ist es bereits in Holland und Belgien. Das Gespenst der Euthanasie steht auch in unserem Land wieder vor der Tür, denn es ist in diesem Zusammenhang wieder von „unwürdigem“ und „sinnlosem“ Leben die Rede.

Wir Christen haben von Gott den Auftrag, Licht und Salz der Erde zu sein. Es ist völlig ausgeschlossen, dass uns das alles nichts angeht. Der biblische Befund ist da unmissverständlich: „Befreie, die unschuldig zu Tode geschleppt werden, rette, die zur Hinrichtung getrieben werden! Wenn du dann sagst: Ich habe nichts davon gewusst, so wird der, der die Herzen prüft, das Ganze durchschauen. Er beobachtet deine Seele und wird es merken; er wird dem Menschen nach seinem Tun vergelten (Sprüche 24,11-12).

Einmal haben wir schon weggeschaut, als so etwas in unserem Land passierte, und die Folgen waren und sind furchtbar. Ein zweites Mal darf das nicht geschehen!

6. Was können wir als Bürger dieses Staates und Christen tun?

Die Themen der Lebensethik werden sehr schnell an Wichtigkeit für uns alle zunehmen, deshalb ist informierte Mitbestimmung gefragt. Alle diese Themen sind auch solche, in denen Seelsorge zum Tragen kommt. Wir brauchen in den Gemeinden Menschen, die sich hier besonders angesprochen fühlen und die sich in losen Arbeitskreisen Lebensrecht (AKL) treffen und sich speziell schulen lassen. Diese Kreise sollten dem Pastor zugeordnet sein, der am ehesten von entsprechenden Fällen erfährt.

Dabei muss diese Tätigkeit fest in der Gemeinde verankert sein (keine Delegation an die „Spezialisten“). Notwendig ist es auch, sich öffentlich zu Wort zu melden. Leserbriefe an Zeitungen, Briefe an TV-Sender (negativ und positiv) und Fernsehanstalten werden mal 5.000 gerechnet. Der Einfluss ist also groß! Auch Anrufe bei örtlichen Abgeordneten werden zur Kenntnis genommen.

Umkehr ist möglich, auch in unserem weitgehend entchristlichten Land, und sie steht unter einer großen Verheißung: „ … und wenn mein Volk, über das mein Name genannt ist, sich demütigt und betet, mein Angesicht sucht und von seinen bösen Wegen umkehrt, dann will ich vom Himmel her hören, ihre Sünde vergeben und ihr Land heilen“ (2. Chronik 7,14).

Verfassungsrechtliche Aussagen in Anlehnung an: Prof. J. Isensee: „Der grundrechtliche Konnex von Menschenleben und Menschenwürde“ in ZfL Nr.4/09

Embryologisches Bildmaterial aus dem Bildband „Leben“ von Lennart Nilsson (Knesebeck)

Hinweis auf urtextliche Fassung von Psalm 139, 6 von Prof. Dr. W. Leisenberg (Bad Nauheim)

[1] [3] Jochen Beuckers/Pantaleon Fassbender (Hrsg.): ALFA „Zum Thema 1“: Psychische Folgeschäden nach Schwangerschaftsabbruch, S. 70-71.

Seminarvortrag von Dr. med. Wolfgang Furch vom 27.02.10 anlässliche der Kongresses des Gemeindehilfsbundes „Verfügungsmasse Mensch?“ im Tagungszentrum Salem in Bad Gandersheim und Bad Teinach-Zavelstein. Die Beiträge des Kongresses erscheinen in einer idea-Dokumentation, die unter www.gemeindehilfsbund.de oder in der Geschäftsstelle des Gemeindehilfsbundes, Lerchenweg 3, 29664 Walsrode bestellt werden kann.