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Rudolf Willeke, Offener Brief an den Bundespräsidenten

Hochgeehrter Herr Bundespräsident,

viele Bürger wie ich schätzen Sie sehr als Repräsentanten unseres Rechtsstaats, als moralische Instanz unserer Gesellschaft und als „pater familias“ einer leidgeprüften christlichen Lebensgemeinschaft. Ihre Weihnachtsansprache mit dem Plädoyer für eine „Kultur der Achtsamkeit“ ist vielen aus der Seele gesprochen, weil sie sich gegen die Verrohung des zwischenmenschlichen Umgangs ausspricht. Sehr viele werden Ihnen dankbar sein und aus Dankbarkeit antworten. Sie haben dem ethischen Staat Reverenz erwiesen.

Mir kam beim Hören Ihrer sehr besorgten und bewegenden Ansprache in den Sinn, daß die „Kultur der Achtsamkeit“ seit 1968 verstärkt die „Ehe-Familie“ und das „Kindeswohl“ aus dem Auge verliert. Das Zerrüttungsprinzip im Scheidungsrecht fördert die Auflösung der Familie – Urzelle der Kirche, der Gesellschaft und des Staates – in ihre Bestandteile. Fast jede zweite Ehe wird mittlerweile geschieden. Die rund 200.000 Scheidungen hinterlassen Jahr für Jahr 150.000 meist sehr junge Scheidungswaisen, denen aus psychologisch-pädagogischer Perspektive eine traurige Biographie als Heim-Kind, als „Single“ ohne Bruder oder Schwester, als Stief-Kind, oft jahrelang als „Match-Ball“ zwischen den streitenden Partnern oder als unter die Armutsgrenze fallender Hartz-IV-Empfänger bevorsteht. Statt des „Naturrechts auf Pflege und Erziehung durch Eltern“ bleibt den vernachlässigten Waisen nur ein privatrechtlicher Anspruch auf Geld; sie erreichen überwiegend nicht die ihren Begabungen entsprechenden Schulabschlüsse und vergrößern die Zahl der Unzivilisierten und Scheidungstäter von morgen.

Das Gesetz zur „Eingetragenen Partnerschaft“ von 2001 widerspricht dem Sittengesetz (Art. 2, 1 GG) und widerspricht dem Art 6 GG, dem ethischen Staat, denn sie reproduziert nicht die Gesellschaft – und sie läßt den Staat leerlaufen. Der revidierte § 218 verweigert rd. 350.000 Kindern im Mutterleib das „Recht auf Leben“, opfert das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Leben dem „Recht auf Selbstbestimmung“ und stellt damit einen Tiefschlag gegen die „Kultur der Achtsamkeit“ gegenüber den Schwächsten unserer Rechtsgemeinschaft dar. Der Staat legalisiert das Unrecht und verzichtet auf Strafe bei Rechtsverletzung.

Die genannten und nichtgenannten familienfeindlichen Gesetze bestreiten oder ignorieren, daß es höheres Recht gibt als das staatlich gesetzte; sie entkernen den Art. 6 GG unserer Verfassung. Es würde uns Deutschen zur Ehre gereichen, im Dienste der „Kultur der Achtsamkeit“ und im Einsatz für eine „gerechte Weltordnung“ die Goldene Liste des Weltkulturerbes mit dem Mont Saint-Michelle, der Zeche Zollverein und dem Stadtbild wie der Frauenkirche von Dresden um die „Ehe-Familie“ zu verlängern, sind doch die Bauherren und Bauarbeiter dieser bewundernswerten Bauwerke aus ehrbaren Ehe-Familien hervorgegangen, von ihnen gepflegt, erzogen und kultiviert worden. Ersatzweise müßte die bürgerliche Familie des Art. 6 GG in die Rote Liste der aussterbenden Arten in den globalen Vergletscherungs-, Überflutungs- und Wüstenregionen aufgenommen werden.

Für wen sollen wir  die „Zukunft der Menschheit“ sicherer machen, die „Bewahrung der Schöpfung“ propagieren und die „Klimakatastrophe“ (Kyoto/Kopenhagen) zurückdrängen, wenn sich die Ehe-Familie auflöst und den freiheitlichen Staat totlaufen läßt, der die Eingetragene Partnerschaft unter den „besonderen Schutz“ und ihre Diskriminierung unter Strafe stellt?

Ich wünsche Ihnen unter dem Schutz des Allerhöchsten ein gutes Jahr 2010
mit besten Grüßen aus Münster!

Ihr Mitbürger
Rudolf Willeke
Münster, 27.12.2009