Keine christliche Erfindung?
Kürzlich schrieb ein moderner Theologe, die Ehe sei keine christliche Erfindung. Ehe und Familie entstünden aus dem Wunsch nach Ordnung. Und je unruhiger die Zeiten seien, desto mehr wünsche man sich geordnete Verhältnisse. Und ein Mittel, Ordnung herzustellen, sei eben die Ehe. Stimmt das? Tatsächlich gibt und gab es Ehe in allen Kulturen, auch in denen, die nichts vom Christentum wußten oder wissen. Trotzdem ist die Äußerung schief. Sie setzt voraus, daß „Kultur“ ausschließlich Menschenwerk sei. Das Wirken des Schöpfers spiegelt sich jedoch in der gesamten Wirklichkeit – wenngleich beim Menschen vielfach durch die Sünde verzerrt.
Richtig ist auch, daß durch Ehe Verhältnisse geordnet werden. Doch es bleibt die Frage, wer hier wie ordnet. Wird Ehe nur von „unten“ begründet, d.h. vom menschlichen Bedürfnis nach Ordnung oder Geborgenheit her, so könnte man auch die Fehlformen legitimieren: Mehrehe, gleichgeschlechtliche Ehe, „offene Beziehungen“. Wird Ehe „von oben“, vom Schöpfer und Erhalter her begründet, klärt sich das Bild. Mit seinem „Habt ihr nicht gelesen?“ (Mt 19,4 – vgl. Editorial) weist Jesus auf die Anfänge der Welt zurück: als Norm und Sehnsuchtsbild. Zwar können wir das Paradies nicht wieder herstellen, aber es sind doch wesentliche Dinge, die uns aus dem Paradies mitgegeben sind: Herrschaftsauftrag (vgl. Psalm 8), Feiertag (vgl. 2. Mose 20,11) und Ehe (Mt 19,4–6). (Über den Zusammenhang von Herkunft und Wesen bei den Geschlechtern lesen Sie die beiden letzten Ausgaben des Aufbruchs! [1])
Die Idee des Schöpfers
Die Ehe von Mann und Frau ist für Jesus offenkundig eine Idee des Schöpfers von allem Anfang an. Deshalb kam Scheidung für ihn nur in klar definierten Ausnahmefällen in Frage. Wer sich scheidet, bedeckt sein Kleid mit Frevel, sagt Gott in Maleachi 2,16; einige Übersetzungen lesen hier als Gottesspruch scharf: „Ich hasse Scheidung“. Im gleichen Kapitel wird Ehe nicht als menschlicher Vertrag bezeichnet, sondern als Bund, der den Bund Gottes mit seinem Volk widerspiegelt. Mit „Bund“ führt Maleachi zugleich das familiäre Verhältnis ein: Gott ist „Vater“ (Mal 1,6; 2,10). Gottes Vaterschaft zum Volk Gottes kommt aber nicht durch einen freiwilligen zweiseitigen Vertrag zustande, sondern einseitig, durch seine Setzung, seine Schöpfertätigkeit. Auch für das Zeugen und Gebären menschlicher Eltern wäre „Vertrag“ unpassend. Es geht um das Geheimnis, daß der Schöpfer die Liebesbeziehung gebrauchen will, um Leben zu erschaffen. Im Kind gewinnt die Liebe zweier Menschen eine Gestalt, die über das kurze Leben der Liebenden hinausweist. In gewisser Weise verlängern Kinder und Kindeskinder die vergängliche Liebe in die Ewigkeit.
Alles aus Liebe und in Liebe und zur Liebe
Aus Liebe hat Gott sich Israel erwählt. Weil er selbst Liebe ist (1. Joh 4,8), hat er den Menschen geschaffen und trotz seiner sündhaften Auflehnung nicht sofort getötet (1. Mose 3). Die Verletzung der Liebe, d.h. die Sünde des Menschen gegen Gott zerstört unmittelbar auch die zwischenmenschlichen Beziehungen: Scham (Feigenblätter), gegenseitiges Beschuldigen, Brudermord. Die ersten Kapitel der Bibel sind für unser Verständnis von Liebe, Leben, Tod und Ehe absolut unverzichtbar. Durch diese Kapitel ist uns die Norm, aber auch die Kraft gegeben, dem göttlichen Lebens- und Liebesbild nachzueifern. Wo diese Kapitel dagegen als „Mythos“ beiseite gesetzt und so unwirksam gemacht werden, ist dem Zerfall von Liebe, Ehe und Gesellschaft Tür und Tor geöffnet. Was für ein Verderben hat die bibelkritische Theologie in diesem Bereich angerichtet! Das Verderben reicht bis hin zu Nietzsches „Tod Gottes“, der letztlich auf die Bibelkritik zurückgeht (vgl. Edith Düsings Nietzsche-Studien).
Fehlformen und falscher Zwang
Die spätere Geschichte der Ehe in der Bibel zeigt eine ganze Reihe polygamer Ehen (ein Mann mit mehreren Frauen, besonders viele bei David und Salomo). Stets zeigt sich, wieviel Leid und Unglück diese Beziehungen hervorbrachten, denken wir nur an Jakob zwischen Lea und Rahel (und den Mägden Silpa und Bilha), auch an die verkorkste, weil antiautoritäre Erziehung Adonijas, der zum Usurpator wurde und mit dem Leben büßte (1. Kön 1,5–6; 2,13–25). Der Mensch ist nicht für die Mehrehe gemacht! Allgemein gesagt: Alle denkbaren Sünden (auch die sexuellen) kommen schon in der Bibel vor – von Homosexualität bis Prostitution[1] [2], ebenso freilich die positiven Gegenbilder.
Hochschätzung der Ehe, aber nicht Zwang zur Ehe ist im Sinne des Schöpfers. Bei Platon findet sich beides: Er sah Verheiratetsein als Bürgerpflicht im idealen Staat; Ehe- und Kinderlosigkeit sollten strafbar sein. Aristoteles schätzte die monogame Ehe (ein Mann und eine Frau) als personale Lebensgemeinschaft und als Grundlage im Staatsaufbau. Im Jahr 18 v. Chr., also kurz vor der Zeitenwende, erließ Kaiser Augustus eine Pflicht zur Ehe, was im Jahr 9 n. Chr. noch weiter ausgebaut wurde. Sittenverfall und Kinderlosigkeit sollten bekämpft werden. Eine gewisse Pflicht zur Ehe gibt es im islamischen Bereich in den nach wie vor erzwungenen Kinderehen (kleine Mädchen mit älteren Männern). Sie sind Gott gewiß ein Greuel! Jesus sagt ausdrücklich, daß einige von Geburt an zur Ehe unfähig sind (Mt 19,12). Jesus und Paulus blieben unverheiratet. Jesus ist der Bräutigam der Gemeinde, was nicht die Mehrehe legitimiert, sondern ihm die Gemeinde als einheitliche Größe zuordnet. Paulus lobte das Singledasein um des Reiches Gottes willen (1. Kor 7), aber er weiß viel zu sagen über das „große Geheimnis“ (Eph 5,31–32) des Verlassens der Eltern, des Anhangens des Mannes an seiner Frau und ihr Einswerden – alles als Bild, Analogie und/oder Wirkung des Verhältnisses Jesu zu seiner Braut, der Gemeinde.
Das römische Recht brachte Ehen ebenfalls eine hohe Wertschätzung entgegen, sah sie aber grundsätzlich als auflösbar an. Als das Christentum im frühen Mittelalter Europas die kulturelle Oberhand gewann, wurde auch die Ehe fast nur noch biblisch-theologisch betrachtet. Zu den unmittelbaren Folgen gehörte, daß 1. ihre Unauflöslichkeit betont wurde und 2. der Willensentschluß beider Partner größeres Gewicht bekam: Ehe als freiwilliges Eintreten in die Stiftung Gottes.
Aber ach, welch ein großes europäisches Erbe wird hier verspielt! Thomas Hobbes (1588–1679) und John Locke (1632–1704) gehörten neuzeitlich zu den ersten, die die Ehe nicht mehr unter dem Bundes-, sondern unter dem Vertragsgedanken sahen: eine Übereinkunft zur Befriedigung des Bedürfnisses nach Geselligkeit. Die grundsätzliche Unauflöslichkeit der Ehe ist damit dahin. Vollends innerweltlich wird Ehe in Immanuel Kants (1724–1804) vielzitierter Definition zur „Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenslangen wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften“. Kant meint, daß die Partner bei der Eheschließung Besitzrechte aneinander erwerben.
Ohne Gott: Versachlichung, Entmenschlichung der Ehepartner
Merken wir, wie die Personen ohne den Schöpfer versachlicht werden?
Zwar entdecken die Philosophen Hegel und Schlegel am Anfang des 19. Jahrhunderts die Ehe als personale und nicht nur rechtliche Beziehung; sie betonen die Empfindung der Liebe als Grundlage und zeigen ein Frauenbild, das nicht nur einzelne Funktionen (Hausfrau, Mutter, Geliebte), sondern ihre Ganzheit und Gleichheit in den Blick nimmt. Daß die Eltern die Partner auswählen, wird seltener. Die heimlichen Eheschließungen, mit denen die früheren Kirchengerichte 1000fach zu tun hatten, werden in evangelischen wie katholischen Gebieten verboten. Eheschließungen werden nur noch mit Zeugen zugelassen. Nach der Freiwilligkeit (seit dem 12. Jahrhundert) wird die Öffentlichkeit als wesentliches Kriterium für eine gültige Eheschließung erkannt. „Die romantische Liebe erweist sich im weltweiten Vergleich als typisch christlich-westliches Phänomen“ (A. Angenendt)![2] [3]
Insoweit wurde die negative Wirkung Kants auf das Eheverständnis gemildert. Das katholische Verständnis von Ehe als Sakrament war ebenfalls ein Bollwerk gegen ihre philosophische und theologische Entwertung. Nur: Die Prediger des Neuprotestantismus haben den Bundes- und Stiftungsgedanken kaum noch entfaltet und der nächsten Generation nahegebracht. Man vergegenwärtige sich die Traupredigten, die man im Laufe des Lebens mitbekommt! Vermutlich fürchten die Prediger, bei einer Auslegung von Epheser 5 auch das heiße Eisen „Unterordnung der Frau“ angehen zu müssen … Statt dessen ist man sehr beredt über wechselseitige Liebe, Gleichberechtigung, gerechte Aufgabenverteilung usw. Mücken werden ausgesiebt, aber Kamele verschluckt! Traurig: So wird Theologie im Kleinen (wie Liebe im Alltag gelebt wird) groß und im Großen (Ehe als Bund) klein. Kein Wunder, daß die Neigung zur kirchlichen Trauung schwindet.
Seit wann gibt es eine kirchliche Trauung?
In der Urkirche und Spätantike schlossen Christen ihre Ehen nach römischem oder jüdischem Zivilrecht ab. Es gab eine öffentliche Familienzeremonie, vielleicht ähnlich wie bei der Trauung von Ruth und Boas unter Zeugen und mit Gebet (Ruth 4). Das Neue Testament läßt keine neue Trauungsform erkennen. Priesterliche Segenshandlungen, auch in Verbindung mit Abendmahl, sind erst ab dem 4. Jahrhundert belegt (was nicht ausschließt, daß es sie lange vorher gab). Eine genauere Nachzeichnung der Geschichte würde unseren Rahmen sprengen.
Die heutige übliche Doppelung von ziviler und kirchlicher Trauung ist geschichtlich jung und geht auf Reichskanzler Otto von Bismarck zurück. Im sog. Kulturkampf wollte man die katholische Macht einschränken und verlangte den Weg der Heiratswilligen zum Standesamt (1874, reichsweit ab 1876, auch in der Schweiz). Der Staat wollte das Monopol auf Personenstandsfragen und Eherecht gewinnen – ein starker Schub der Säkularisierung. Und wer darf zuerst die Hände des Brautpaars zusammenlegen: Kirche oder Staat? Wilhelm Busch dichtete satirisch nach der Entscheidung gegen die „Voraustrauung“: „Erst nur flüchtig und zivil, dann mit Andacht und Gefühl“ (Abenteuer eines Junggesellen). Geburts-, Heirats- und Sterberegister: Der moderne Staat erstrebt eine permanente Volkszählung für Kriegsdienst, Steuererhebung und Planung. Wenn Pfarrer ohne Nachweis vorheriger Zivilehe Trauungen vornahmen, wurden sie mit bis zu drei Monaten Gefängnis bestraft. Erst seither wurden überall Standesämter errichtet; das Amt des Standesbeamten entstand neu. Zunächst wurden Gutsherren, Gastwirte und Bürgermeister beauftragt, die im Volksmund „Zivilpastoren“ genannt wurden. Für gemischtkonfessionelle oder kirchlich indifferente Menschen wurden das Heiraten leichter. Für alle aber wurde die Ehe – verweltlicht.
Ein Jahr nach Einführung der Zivilehe sank die Rate der auch kirchlich vollzogenen Trauungen in Preußen auf 20%; nur noch die Hälfte der Kinder wurden getauft.[3] [4]
Seither haben kirchliche Trauungen in Deutschland keine Rechtswirkung mehr (z.B. auf das Erben). Hier der europäische Vergleich:
Länder, in denen die kirchliche Trauung keine zivilrechtliche Wirkung hat (separate standesamtliche Trauung zwingend, wenn Rechtsfolgen, z.B. beim Erben, gewünscht sind):Deutschland, Österreich (Ziviltrauung obligatorisch erst seit 1938), Schweiz, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Rußland (seit der kommunistischen Zeit, 1917/18).
Länder, in denen kirchliche Trauung rechtswirksam ist (kirchliche Trauung direkt oder nach einfacher Registrierung zivilrechtlich gültig): Spanien, Polen, England/Wales (Trauungen durch autorisierte Geistliche), Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland
In der Europäischen Union gibt es ca. 15 Länder, in denen die kirchliche Trauung der zivilen gleichgestellt oder anerkannt ist.
Brauchen wir den Staat für die Eheschließung?
Aus christlicher Sicht muß eine Trauung öffentlich sein, um gültig zu sein. Und es hat sich, wie geschildert, der Staat dabei durchgesetzt, die Öffentlichkeit zu vertreten und für die Rechtsfolgen einer Eheschließung zu sorgen. Das hat sich in den 150 Jahren seither so sehr etabliert, daß es kaum hinterfragt wird.
Muß, ja kann diese Entwicklung von Christen ohne Widerspruch oder ohne Alternativen hingenommen werden? Hier entstehen prinzipielle und praktische Fragen.
Beginnen wir bei den praktischen Fragen.
Für die Öffentlichkeit könnte ein christliches Brautpaar durchaus ohne das Standesamt sorgen: Ihr Trauversprechen findet im Gottesdienst vor Gott und Gemeinde statt, sie können ihre Ehe problemlos im politischen und im kirchlichen Gemeindeblatt anzeigen. Denn seit dem neuen Personenstandsgesetz 2009 ist der Verzicht auf die zivile vor einer kirchlichen Trauung keine Ordnungswidrigkeit mehr. Insoweit sind wir frei.
Auch die Rechtsfolgen (Erziehungs-, Erbfragen, Besuchsrecht, Name) könnten weitgehend privatrechtlich durch Verträge hergestellt werden, ohne daß das Standesamt beteiligt wird. Der Weg dorthin mag etwas aufwendiger sein, aber es ist kein prinzipielles Hindernis.
Nun die prinzipielle Frage: Brauchen wir den Staat?
Die prinzipielle Frage der Staatsbeteiligung wurde schon angeschnitten, als wir uns die kirchenkritischen Motive bei der Einführung der Zivilehe vor Augen hielten. Dazu kommt, daß das deutsche Recht sich seit längerem weiter säkularisiert, ja christliche Grundsätze mit Füßen tritt:
- 1969 Ehebruch entkriminalisiert: Vorher drohte bis sechs Monate Gefängnis, in der frühen Neuzeit z.T. die Todesstrafe. Wenn der Staat bei einer Eheschließung aus christlicher Sicht zwingend die Öffentlichkeit vertreten sollte, müßte er dann nicht Ehebruch unter Strafe stellen?
- 1973 Wegfall des „Kuppeleiparagraphen“ („Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht“): Nunmehr darf man straflos unverheiratete Personen miteinander bei sich beherbergen. Zuvor gab es dafür bis zu fünf Jahre Zuchthaus, bes. wenn sich Eltern, Lehrer oder Geistliche schuldig machten.
- 1976 Eherechtsreform: Das Zerrüttungsprinzip löst das Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht ab; außerdem soll ein partnerschaftliches Eheverständnis das Leitmodell der Hausfrauenehe ersetzen. Die Scheidungen nehmen zu.
- 2001 Lebenspartnerschaftsgesetz: Für gleichgeschlechtliche Paare wird die Möglichkeit eröffnet, am Standesamt zu erklären, auf Lebenszeit eine Partnerschaft führen zu wollen. Die Rechte und Pflichten glichen noch nicht vollständig der Ehe.
- 2017 „Ehe für alle“: Volle Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen mit zweigeschlechtlichen Paaren trotz Widerspruch zum Geist des Grundgesetzes (im deutschen Bundestag auch mit 75 Abgeordneten der CDU/CSU beschlossen!).
- Duldung der Mehrehen (zunehmend durch Einwanderung).
- Heiratsstrafe: teilweise steuerliche Schlechterstellung Verheirateter gegenüber Nichtverheirateten, besonders bei älteren Heiratswilligen.
- Perspektivisch wird eine Legalisierung der polyamourösen (d.h. drei oder mehr Partner) und inzestuösen Beziehungen
Wir sehen, wie der auf Kontrolle bedachte Staat die feierliche Gründung von Ehen an sich gezogen hat und diese immer weiter von christlichen Grundsätzen abkoppelt. (Christa Meves hatte in den 1990er Jahren die „Homosexualisierung Europas“ vorausgesehen.) Die prinzipielle Frage lautet also: Kann der säkulare Staat, der von den jüdisch-christlichen Grundlagen entweder nichts weiß oder diese bewußt negiert, von Christen vertrauensvoll als normgebende Institution ihrer Ehe angenommen werden?
Den Staat Staat sein lassen
Mein Rat besonders an ältere Geschwister, denen die Frage wegen der Heiratsstrafe Not bereitet, lautet: Werdet in der Kirche getraut, sorgt selbst für die Öffentlichkeit und für die Rechtsfolgen (soweit gewünscht), und laßt den Staat Staat sein. Und wenn ihr eine Feier macht, steht dazu und kommuniziert offen über Euren Weg.
Jüngeren Paaren würde ich vorläufig raten, wie bisher den Weg über das Standesamt zu gehen, besonders um umfassende Sicherheit für die Kinder zu haben. Aber für zwingend halte ich es nicht. Nur sollte, wer aufs Standesamt verzichtet, sich sehr genau beraten, welche rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen das dann folgende Konkubinat (aus staatlicher Sicht) haben wird.
Ehe als gelebte Gnade
Abschließend möchte ich für die Ehe kräftig die Werbetrommel rühren. Es gibt keine Institution, die so segensreich in alle Bereiche unseres Lebens hineinwirken kann, von der Geburt bis zum Tod. Denn wer Ehe und Familie nach biblischen Maßstäben lebt, darf dort – wenn auch gebrochen – erfahren, was ihm Staat und Welt nicht geben können: Bedingungslose Liebe. Annahme. Zuwendung. Vergebung. Interesse. Friede zwischen den Geschlechtern. Friede zwischen den Generationen. Vorbild und Nachahmung. Freiheit. Bindung. Heimat.
Gläubige Denker haben sich immer mit den Zusammenhängen von Glaube und Ehe befaßt. Nur drei Beispiele aus neuerer Zeit!
Timothy Keller hat in seinem Buch über die Bedeutung der Ehe wunderbar herausgestellt, daß und wie Ehe dem Evangelium entspricht. Zur Vertiefung kann ich dieses Buch nur empfehlen.
Bernd Wannenwetsch spricht von der Ehe als der Sozialform, die der Rechtfertigung allein durch Gnade entspricht: Diese Institution entlastet. Das Trauversprechen zielt auf eine unverbrüchlich und unbedingt gewährte Gemeinschaft. So kann die Freiheit von den Werken als Freiheit vom Zwang zur Rechtfertigung der eigenen Existenz gelebt werden.
Oswald Bayer preist die Ehe als Sozialform „zugesagter Freiheit“. Sie macht frei von Verlustangst, denn nach dem öffentlichen Trauversprechen sollte das vorherige Dauerprüfen vorbei sein! Ab jetzt ist alles zu investieren, daß es gut wird! Das einander Freigeben und Verzeihen legt Grund für das Wohl der ganzen Familie, insbes. für die Phase der Mutterschaft, die mit Abhängigkeit und Verletzlichkeit verbunden ist.
Wir leben heute in einer hochexplosiven Mischung von Glückserwartung, Selbstbestimmung, Selbstverwirklichung und Vertragsdenken – und Verträge werden notfalls per Rechtsanwalt eingefordert. Starke Kräfte wollen einer unverbrüchlichen Gemeinschaft den Boden wegziehen. Da ist die christliche Sicht realistisch: Wir sind alle Sünder, d.h. wollen uns „absondern“. Konflikte sind unvermeidlich, müssen durchgestanden und unter das Kreuz gebracht werden. Wir wissen, daß wir für die Einhaltung des größten Versprechens unseres Lebens auf Gottes Macht und Bund angewiesen sind. Eine gute Traupredigt hält vor Augen, daß die Verbindung der Liebenden dem Bund Gottes nicht nur kognitiv entspricht, sondern ihm durch den Glauben an den Gekreuzigten und Auferstanden seinsmäßig verbunden ist. Ehe fußt auf einer seinsmäßigen Grundlage, die die Eheleute mit keinem Vertrag selbst herstellen können.
Das ist einer der besten Beiträge, die lebendige Christen an ihre Nachbarn und ihre Kultur vermitteln sollten: Sie sehen ihre Beziehung eingebettet in eine große Heilsgeschichte; sie sehen sich getragen nicht nur von der gemeinsamen Verantwortung für Kinder und Besitz, nicht von großen Gefühlen, sondern von dem, der für sie starb, ihre Schuld auf sich nahm und sie freisetzte, anderen zu vergeben und sie anzunehmen, wie Christus sie angenommen hat zu Gottes Lob.
Pastor Dr. Stefan Felber
Quelle: „Aufbruch“ – Informationen des Gemeindehilfsbundes, 1/2026 (Juni).
Die aktuelle Ausgabe hier herunterladen. [5]
Den „Aufbruch“ kann man kostenfrei abonnieren über die Geschäftsstelle des Gemeindehilfsbundes (info@gemeindehilfsbund.de).
[1] [6] Interessant sind dabei die fließenden Übergänge, z.B. zwischen Prostitution und Verehrung anderer Götter.
[2] [7] A. Angenendt, Art. Ehe IV. sozialgeschichtlich, in: Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde, Neuausgabe, Band I: A–E, Holzgerlingen 2017, Spalten 1571f.
[3] [8] So ein Beitrag des Deutschlandfunks vom 23.1.2024 (https://www.deutschlandfunk.de/zivilehe-preussen-bismarck-100.html [9], 14.05.2026). Auch wenn die Zahlen zu hoch gegriffen sein sollten, ist der Schub an Säkularisierung doch erschreckend.