Am 5. März 2026 setzte ein Gericht im US-Bundesstaat Indiana das dortige nahezu vollständige Abtreibungsverbot aus mit der unglaublichen Begründung, dass das Gesetz gegen das staatlich garantierte Recht auf Religionsfreiheit verstoße.
Hintergrund: Gesetz und Klage
Nach dem Ende des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Abtreibung durch die höchstrichterliche Aufhebung des Urteils Roe v. Wade im Juni 2022 hat das republikanisch dominierte Staatsparlament in Indiana ein Gesetz verabschiedet (,,Senate Bill 1“), das Abtreibungen im Grunde verbietet, mit sehr engen Ausnahmen:
- Vergewaltigung und Inzest bis zur 10. Schwangerschaftswoche,
- Lebensgefahr der Mutter,
- letale Anomalien.
Dieses Gesetz war bereits zuvor Gegenstand umfangreicher juristischer Auseinandersetzungen gewesen, weil die Abtreibungslobby, unterstützt von der politischen Linken, bedingungslos die Möglichkeit zur Tötung ungeborener Kinder aufrechterhalten will. Einige dieser Verfahren sind noch anhängig.
Gegen das Gesetz hatten linke Organisationen geklagt, darunter die American Civil Liberties Union (ACLU) von Indiana. Sie brachte 2022 eine Sammelklage ein. ACLU ist ein Partner von Planned Parenthood, dem weltgrößten Abtreibungskonzern. Die Kläger argumentieren, dass das Abtreibungsverbot ihre „religiösen Überzeugungen“ beeinträchtige, weil ihre Glaubensüberzeugungen sie verpflichten würden, in besti.mmten Fällen eine Schwangerschaft abbrechen zu lassen – das Gesetz sie aber daran hindere.
Es ist geradezu grotesk, zu behaupten, die eigenen religiösen Überzeugungen verpflichteten einen dazu, ein unschuldiges, ungeborenes Kind zu töten. Religionsfreiheit schützt die Ausübung von Glauben, nicht die Legitimierung von Gewalt gegen Unschuldige. Wenn das Töten eines Menschen aus „religiöser Überzeugung“ als Recht gilt, wird der Sinn von Freiheit und moralischer Verantwortung vollständig auf den Kopf gestellt. Der Schutz des ungeborenen Kjndes würde einem willkürlichen individuellen Glaubensverständnis geopfert werden – was nicht Religionsfreiheit, sondern Perversion wäre.
Die Entscheidung des Gerichts
Richterin Christina Klineman des staatlichen Marion County Superior Court entschied jedoch, dass das Lebensrechtsgesetz gegen den Indiana Religious Freedom Restoration Act (RFRA) verstoße. Dieser stellt – ähnlich wie das bundesstaatliche Vorbild – klar, dass der Staat niemandem die Ausübung der eigenen Religion erheblich erschweren darf, es sei denn, es liege ein zwingendes öffentliches Interesse vor und das Gesetz sei das mildeste erforderliche Mittel, dieses Interesse zu erreichen.
Die Richterin hielt fest, dass der Staat zwar versucht, pränatales Leben zu schützen’`, aber gleichzeitig Religionsfreiheit ungleich behandelt: Menschen, deren religiöse Überzeugungen Abtreibung ausnahmsweise ,,vorschrieben“, würden anders behandelt als diejenigen, die nur auf Ausnahmen wie Vergewaltigung oder Gesundheitsrisiken zurückgreifen. Diese Ungleichbehandlung mache das Gesetz unhaltbar, so das Gericht, und führte zur dauerhaften Aussetzung der Durchsetzung des Verbots gegenüber Betroffenen mit bestimmten religiösen Überzeugungen.
Das Lebensrecht ungeborener Kinder, besser gesagt, die Rettung unschuldiger Kinder vor der sicheren Hinrichtung, ist für Richterin Klineman offensichtlich kein zwingendes öffentliches Interesse. Wer aber soll die Rechte schützen bei solchen Richtern, denen nicht einmal das elementarste aller Rechte, das Recht auf Leben, schützenswert ist?
Warum diese Begründung sprachlos macht
Was viele Beobachter und rechtspolitische Kommentatoren als intellektuelle und moralische Kurve empfinden, ist die Vorstellung, dass die Möglichkeit zur Tötung eines unschuldigen Kindes als „religiöse Wahrheit“ geltend gemacht werden kann, um das Lebensrecht, das in Indiana gesetzlich verankert ist, zu umgehen.
Das zugrunde liegende Argument lautet hier: Ein Gesetz verbiete Menschen, eine Handlung vorzunehmen, zu der ihr Glaube sie verpflichten könne, daher sei die Religionsfreiheit verletzt, wenn diese Handlung strafbar bleibt – sogar wenn es sich bei dem ,,Objekt“ dieser Handlung um ein ungeborenes, unschuldiges Menschenleben handelt, das der Staat ansonsten ausdrücklich schützen will.
Klinemans Rechtsprechung stellt jedes Religionsverständnis auf den Kopf. Es ist regelrecht pervers. Wie könnte der Staat eine Religion akzeptieren, die die Tötung von Menschen als Akt der Religionsausübung behauptet. Diese Argumentation ist brandgefährlich, denn wo wäre dann welche Grenze zu ziehen?
Lebensrechtler und Staatsvertreter haben bereits angekündigt, das Urteil anzufechten und den Rechtsweg zu höheren Gerichten fortzusetzen.
Dennoch lässt die Verrohung in der Justiz und die Zersetzung des Rechts durch dialektische Akrobatik sprachlos zurück.
Tiqua April/Mai 2026, S. 2