Kirchengemeinden aufgepasst!
Dienstag 4. November 2025 von Administrator
Zum Vorhaben des württembergischen Oberkirchenrats betreff Trauung gleichgeschlechtlicher Paare schreiben Jörg Schietinger, Kirchengemeinderat Esslingen-Zell, und Reinhard Späth, Leiter der Regionalgruppe Württemberg des Netzwerks Bibel und Bekenntnis, an Mitglieder der Evangelischen Kirche in Württemberg: Der Offene Brief an Landesbischof Gohl (www.bibelundbekenntnis.de/wp-content/uploads/2025/01/Brief-an-Landesbischof-Gohl-Gesetzesvorhaben-zur-Trauung-gleichgeschlechtlicher-Paare.pdf), den inzwischen ca. 1.000 württembergische Gemeindeglieder, Pfarrer und Kirchengemeinderäte unterschrieben haben, hat inzwischen auch den für kirchliches Recht zuständigen Oberkirchenrat auf den Plan gerufen.
„Status confessionis“ – ja oder nein?
In einem Schreiben an den Initiator des Offenen Briefes, Jörg Schietinger, führt er aus, dass in der Frage der Segnung bzw. Trauung gleichgeschlechtlicher Paare keine kirchentrennenden Bekenntnisunterschiede vorliegen würden, da die bestehenden Differenzen in dieser Sache innerhalb der Kirche ja – trotz fehlendem Konsens – ausgehalten würden.
Demgegenüber halten wir fest, dass in dieser Frage sehr wohl kirchentrennende Bekenntnisunterschiede vorliegen. Es geht hier nicht um eine Ordnungsfrage, sondern um eine Bekenntnisfrage, zumal die Bekenntnisrelevanz unstrittig ist, was auch der Oberkirchenrat einräumt. Die offensichtlich bestehenden Differenzen werden noch ausgehalten – organisatorisch, aber keineswegs theologisch. Der status confessionis besteht, was sich z.B. neben vielen Austritten aus unserer Kirche auch in der organisatorischen Trennung in anderen Kirchen und Kirchenbünden (z.B. Anglikaner und Methodisten) als Folge der tiefen Bekenntnisdifferenz zeigt.
„Magnus consensus“ und „Bekenntnisfortbildung“
Äußerst brisant ist nun, in welcher Weise der Oberkirchenrat einen theologischen Konsens, einen „magnus consensus“, damit eine „Bekenntnisfortbildung“ und schließlich eine Rechtsetzung in der Frage der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare erreichen will. Nach aktuellem Stand (kirchliches Gesetz seit 2019) muss eine Kirchengemeinde oder eine Verbundkirchengemeinde durch ein entsprechendes Verfahren ausdrücklich erklären, dass sie eine gottesdienstliche Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren in ihrer Gottesdienstordnung vorsieht (so genanntes „Opt-in-Verfahren“). Offensichtlich verband die Kirchenleitung mit dem kirchlichen Gesetz von 2019, das die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, die Hoffnung, dass 25% der württembergischen Kirchengemeinden dies zügig umsetzen werden. Von den 25% ist man aber nach wie vor weit entfernt.
Das wird einer der Hauptgründe sein, warum der vom Oberkirchenrat vorgelegte Entwurf eines Kirchlichen Gesetzes zur Änderung des Rechts der kirchlichen Trauung (https://www.elk-wue.de/fileadmin/Downloads/Wir/Synode/2025/Fruehjahrssynode/Beilagen/TOP_23_-_Kirchliches_Gesetz_zur_AEnderung_des_Rechts_der_kirchlichen_Trauung__Beilage_127_.pdf, Teil 2 und Teil 3, sowie Begründung A.) nun vorsieht, dass künftig eine ausdrückliche Regelung in der örtlichen Gottesdienstordnung erforderlich ist, wenn in einer Kirchengemeinde oder Verbundkirchengemeinde ausnahmsweise keine Trauungen von zwei Personen gleichen Geschlechts stattfinden sollen (so genanntes „Opt-out-Verfahren“). Beachtenswert ist, dass in diesem Entwurf auch nicht mehr von einer Segnung, sondern von einer Trauung die Rede ist.
Kirchenrechtlicher Trick und dessen Konsequenzen
Der Oberkirchenrat (und mit ihm Teile der Landessynode) versuchen nun also über einen kirchenrechtlichen Trick einen neuen „quasi magnus consensus“ herbeizuführen. Es ist zu erwarten, dass die meisten Kirchen- oder Verbundkirchengemeinde in Württemberg keine ausdrückliche Regelung ihrer Gottesdienstordnung vornehmen werden, mit der sie die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ausschließen. Wenn dem so ist, wird der Oberkirchenrat folglich sagen können, dass aufgrund des „magnus consensus“ (die meisten Kirchengemeinden werden dann ja – jedenfalls theoretisch – Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare vornehmen) eine „Bekenntnisfortbildung“ stattgefunden hat, die schließlich die Rechtsetzung dieser Trauung rechtfertigt. Der nächste, konsequente Schritt des Oberkirchenrats bzw. der Kirchenleitung wird dann sein, dass es keine Ausnahmen mehr geben darf und wird. Auch die Frage des Gewissensschutzes von Pfarrerinnen und Pfarrern, die keine Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren vornehmen wollen, könnte obsolet werden.
Was ist zu tun?
Welche Pfarrer und besonders auch Kirchengemeinderäte werden den Mut und die Standhaftigkeit haben, bei der Grundlage unserer Kirche, nämlich bei Schrift und Bekenntnis, zu bleiben und in ihrer Gottesdienstordnung die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ausschließen? Was werden sie tun, wenn (gezielt) ein solches Paar in ihrer Kirchengemeinde anfragt? Was werden sie tun, wenn die Zeitung vor der Tür steht und nachfragt, ob denn das stimmt, dass hier Leute diskriminiert werden? Was werden sie tun, wenn die nominellen Gemeindeglieder vor Ort sich über diese Entscheidung des Kirchengemeinderates entrüsten?
Wir bitten eindringlich alle Gemeindeglieder der württembergischen Landeskirche, die bei der Grundlage unserer Kirche, bei Schrift und Bekenntnis bleiben wollen: Wählen Sie bei der kommenden Synodal- und Kirchengemeinderatswahl nur solche Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur biblischen Ordnung bekennen: Eine Ehe besteht aus einem Mann und einer Frau. Und erinnern wir uns an das, was die Apostel gesagt haben: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29).
Jörg Schietinger, Kirchengemeinderat, Esslingen-Zell
Reinhard Späth, Leiter der Regionalgruppe Württemberg des Netzwerks Bibel und Bekenntnis
Quelle: www.bibelundbekenntnis.de
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 4. November 2025 um 8:02 und abgelegt unter Gemeinde, Gesellschaft / Politik, Kirche, Theologie.











