Gemeindenetzwerk

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Staatskrippen auf Kosten der kinderreichen Familien

Montag 8. September 2025 von Jugend und Familie


Jugend und Familie

Manche alleinerziehende Mutter ist darauf angewiesen, ihre Kinder kostengünstig in die Krippe geben zu können. Dies darf jedoch nicht auf Kosten jener Eltern gehen, die selbst für die Kinderbetreuung sorgen.

Das Parlament ist sich einig: Die Schweiz soll eine neue Sozialleistung für Eltern einführen, die ihre Kinder in einer Krippe oder Tageseinrichtung «institutionell» betreuen lassen. Diese sogenannte «Betreuungszulage» soll bezahlt werden, bis das Kind acht Jahre alt ist. Sie beträgt monatlich mindestens hundert Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche fremdbetreut werden. Pro zusätzlichem halbem Betreuungstag erhöht sich die Zulage um fünfzig Franken.

Giesskannenprinzip

Finanziert werden sollen die jährlichen Kosten von rund 700 Mio. Franken analog zu den Familienzulagen mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen. Die Umsetzung richtet sich nach kantonalen Vorgaben. Nach dem Ständerat stimmte am 6. Mai auch der Nationalrat diesem Finanzierungsmodell zu.

Alle Eltern, die ihr Kind extern betreuen lassen, sollen künftig Geld erhalten – egal, ob sie es brauchen oder nicht, und egal, wie viel sie arbeiten. Ein minimales Arbeitspensum wird nicht vorgeschrieben, obschon die Subventionsvorlage zur Hauptsache mit «positiven Beschäftigungseffekten>> auf Frauen beworben wird. Es sei zu kompliziert, die Höhe des Arbeitspensums zu kontrollieren, hiess es im Nationalrat.

Selbstbetreuende Eltern vierfach benachteiligt

Das Nachsehen haben wieder einmal all jene Eltern, die ihre Kinder zuhause selbst betreuen oder im Familienkreis und in der Nachbarschaft betreuen lassen. Sie sind gleich vierfach benachteiligt:

Erstens erhalten sie keine «Betreuungszulage», obwohl oft gerade sie es am nötigsten brauchen würden.

Zweitens dürfen genau diese Familien auch bei den Steuern keinen Krippenabzug geltend machen. Nur die Betreuung ausser Haus ist abziehbar.

Drittens – und es kommt noch schlimmer: Selbstbetreuende Eltern erhalten nicht nur keine <<Betreuungszulage>>, sondern müssen darüber hinaus mit ihren Sozialabzügen beim Lohn gleich noch die Krippenkosten der gutbetuchten, hippen städtischen Paare finanzieren.

Und viertens – um die Absurdität auf die Spitze zu treiben: Eine Betreuungszulage erhalten schlicht und einfach alle, die ihre Kinder «institutionell fremdbetreuen lassen». Der Grund spielt keine Rolle. Wer also sein Kind in die Krippe schickt, weil er sich am freien Nachmittag einen Yogakurs gönnen möchte, wird ebenfalls von der Allgemeinheit unterstützt. Eitern, die eine Kinderfrau anstellen und ihr Kind zu Hause betreuen lassen, weil sie beispielsweise lange Schichten im Spital arbeiten, gehen dagegen leer aus.

Familienfeindliche FDP/GLP

Die Linken (SP und Grüne) kümmern sich ohnehin nicht um die Familie, weil diese in ihrem Weltbild nur ein «bürgerlicher Störfaktor» ist. Für sie gibt es nur den Staat und das Individuum.

Immer wieder zeigt sich aber, dass auch GLP und FDP extrem familienfeindlich sind. Vor allem die in der «Alliance F» organisierten Grünliberalen unterlassen nichts, um die Anliegen der Familien zu demontieren. Deren Work-Life-Balance-Spezialistinnen, die ihre Kinder in die Krippe geben, um sich in der freien Zeit den persönlichen Bedürfnissen zu widmen, können dafür nun Geld von der Allgemeinheit kassieren.

Der wachsende Zwang auf die Mütter zur Annahme einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit, ist verhängnisvoll. Immer wieder zerbrechen Mütter an der Doppelbelastung von Erwerbsarbeit und Familienmanagement. Aber den Linken und Freisinnigen, die ständig das Wort «Familienpolitik» im Munde führen, scheint dies völlig egal.

Offene Fragen

Obwohl sich National- und Ständerat nun über das Finanzierungsmodell einig sind, bleiben noch Fragen offen. Anders als der Ständerat will der Nationalrat nichts davon wissen, dass die Krippe in einer Landessprache geführt werden muss. Eine Differenz zwischen den Räten gibt es auch bei der Frage, ob Personen eine Zulage erhalten, die ihr Kind in einem EU-Land betreuen lassen – etwa Grenzgänger oder EU-Zuzüger, deren Familie im Heimatland blieb. Ob und in welchem Umfang ein Kind im Ausland «institutionell» betreut wird, dürfte schwer zu überprüfen sein.

Das Geschäft geht deshalb zurück an den Ständerat. Die Vorlage soll als indirekter Gegenvorschlag zur linken Kita-Initiative dienen. Inwieweit die Krippenkosten durch die Betreuungszulage tatsächlich sinken, muss sich erst noch zeigen. Es wäre keine Überraschung, wenn die Krippen ihre Tarife anheben und die neue Sozialleistung am Schluss nicht die Eltern entlastet, sondern direkt zu den Krippen fliesst. Aber den Befürworterinnen einer «progressiven Familienpolitik» wie Kathrin Bertschy (GLP) ist das völlig egal.

Regula Nikles

Quelle: Rundbrief „Jugend und Familie“ (Juli 2025)

Die Arbeitsgruppe «Jugend und Familie» wurde 1984 im Umfeld der Volksinitiative «Recht auf Leben» gegründet. Aus einer Bewegung für den Schutz des menschlichen Lebens entwickelte sich ein langfristiges Engagement für Familien in der Schweiz. Seitdem setzen wir uns für christliche Werte, das Wohl von Kindern und die Stärkung der Familie als tragende Säule der Gesellschaft ein.

Arbeitsgruppe Jugend & Familie
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www.jugendundfamilie.ch

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 8. September 2025 um 11:51 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik.