Zur Causa Brosius-Gersdorf: Alles nur aufgebauschte Vorwürfe?
Freitag 18. Juli 2025 von Johann Hesse

Wurden die Vorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf aufgebauscht? Wurden ihre Aussagen zum Lebensrecht des Embryos und zur Menschenwürde aus dem Zusammenhang gerissen? Ist sie gar Opfer einer rechten Medienkampagne, wie nun einige mutmaßen? Selbst der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, verteidigt nun Frauke Brosius-Gersdorf. Dazu werfen wir noch einmal einen genaueren Blick auf ihre Aussagen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2025. Â
Ihr damaliges Statement bezog sich auf das insbesondere von SPD- und Grünen-Abgeordneten eingebrachte „Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (14.11.2024), das auf die Legalisierung der Abtreibung/Kindstötung in der Frühphase der Schwangerschaft (bis zur 12. SSW) abzielte. Die bisher „rechtswidrige, aber straffreie“ Abtreibung sollte „rechtmäßig gestellt“ werden, was aber verhindert werden konnte. Weil das Kind im Mutterleib „existentiell vom Organismus der Mutter“ abhängig sei, komme ihm laut Brosius-Gersdorf nur ein abgestufter Lebensschutz zu. Ihrer Meinung nach komme dem Menschen erst nach dem Geburtsvorgang der volle Schutz der Menschenwürde zu. In der Folge könne also die Abtreibung bzw. Kindstötung in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt werden. Zum Schluss des Statements erinnert sie noch daran, dass der Gesetzgeber nicht an frühere Urteile (1975, 1993) des BVerfG gebunden sei. Also: Auch wenn das Gericht in früheren Urteilen dem Embryo in der Frühphase der Schwangerschaft die volle Menschenwürde der Verfassung zugestanden habe, sei der Gesetzgeber daran nicht gebunden. Das geplante Gesetz sei ihrer Meinung nach verfassungskonform.
Eine solche Positionierung rüttelt tatsächlich an den Grundfesten unserer Demokratie, denn „das Verbot, Unschuldige zu töten, ist die Grundlage der rechtsstaatlichen Demokratie“ (Prof. Manfred Spieker: Biopolitik, Schöningh 2009)
Es bleibt unersichtlich, warum die existentielle Abhängigkeit des Kindes vom Organismus der Mutter eine Abstufung des Lebensschutzes und den Entfall der Menschenwürde – Lebensschutz und Menschenwürde sollten ihrer Meinung nach entkoppelt werden (siehe hier) – begründen soll. Seit wann führt der Zustand der Abhängigkeit zur Minderung oder gar zum Entfall von Schutz- und Würderechten? Vielmehr gilt doch: Je abhängiger und schutzbedürftiger ein Mensch, desto mehr muss man ihn in Schutz nehmen. Genau diese Einsicht gehört zu den Grundfesten unseres Rechtsstaates. Frau Brosius-Gersdorf aber argumentiert genau in die entgegengesetzte Richtung. Im Übrigen sind auch neugeborene Kinder nach der Geburt existentiell abhängig von ihren Müttern und Vätern mit dem einzigen Unterschied, dass es keine organische Verbindung inkl. Nabelschnur gibt. Lässt man sie liegen, sterben sie. Aber wie kann der Aufenthaltsort eines Menschen (im Mutterleib / außerhalb des Mutterleibes) darüber entscheiden, ob diesem Menschen Menschenwürde zukommt oder nicht? Sowohl im Mutterleib als auch außerhalb haben wir es von der Nidation an (sie sagt selbst „das Grundrecht auf Leben gilt ab Nidation“) mit einem zwar abhängigen, aber doch eigenständigen Menschen zu tun. Diesem gilt auch ab der Nidation (eigentlich ab Verschmelzung von Samen und Eizelle) der volle Menschenwürdeschutz, so auch die bisherige Rechtsprechung des BVerfG.
Die von ihr angestrebte und unterstützte Rechtmäßigstellung des Schwangerschaftsabbruchs/der Kindstötung bis zur 12 SSW kommt einer de facto Entrechtung des Embryos gleich. Das ist eine radikal lebensfeindliche Positionierung. Nein, auf Neutralität darf man bei dieser Dame nicht hoffen. Möge Gott unser Land davor bewahren, dass diese Frau in das Bundesverfassungsgericht gewählt wird.
Johann Hesse, 18.7.2025
PS: Hier ein empfehlenswerter Podcast für Lebensrechtsfragen: „Ein Zellhaufen spricht über Abtreibung“Â
Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 18. Juli 2025 um 17:44 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Lebensrecht.













