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EKD gegen Leben und Recht?

Freitag 31. Januar 2025 von Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium"


Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium"

Eine Gruppe von Abgeordneten hat einen Entwurf für ein neues Abtreibungsgesetz vorgelegt. Im Kern geht es darum, den strafrechtlichen Schutz des Lebens ungeborener Kinder zu beseitigen. Die EKD hält das laut der Stellungnahme des Rates vom 18.12.24 für „aus evangelischer Perspektive im Grundsatz zustimmungsfähig“ (Stellungnahme der EKD im Original). Damit verabschiedet sich die EKD (1) vom Christentum, (2) vom Recht und (3) von der Menschlichkeit.

1. Abschied vom Fundament des Christentums

Nach übereinstimmender Überzeugung aller christlichen Kirchen ist die Bibel die Norm für alle Aussagen über Gott, sein Wesen und Seinen Willen. In der ersten These der Barmer Theologischen Erklärung vom 31. Mai 1934, die die EKD zu ihren Grundlagentexten zählt, heißt es:

Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben. Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.

In dem Text, auf dem die Stellungnahme gründet, lesen wir jedoch von ganz anderen Maßstäben: Der mittlerweile fast dreißig Jahre geltende Kompromiss von 1995 muss erneuert und vor dem Hintergrund gesellschaftlicher wie medizinischer Veränderungen fortgeschrieben werden. Das gilt auch innerhalb der Evangelischen Kirche.

Also nicht eine tiefere Erkenntnis des in Christus offenbarten Gotteswillens, sondern gesellschaftliche und medizinische Veränderungen nötigen die Evangelische Kirche, ihr ethisches Urteil anzupassen. Die Stellungnahme gründet damit auf Voraussetzungen, bei deren Geltung die Kirche nach allen in den Kirchen der EKD geltenden Bekenntnissen aufhört, Kirche zu sein. Hier wandelt der Rat der EKD offenbarungstheologisch auf den Spuren der (nationalsozialistischen) „Deutschen Christen“.

2. Abschied vom Recht

Die Stellungnahme stellt das Lebensrecht des ungeborenen Kindes auf eine Stufe mit dem Anspruch der Schwangeren an das eigene Leben. Also: Die Lebensplanung eines Menschen hat den gleichen Rang wie das Lebensrecht eines anderen Menschen. Wenn das Lebensrecht eines Menschen anderen Ansprüchen untergeordnet ist, ist jeder Rechtsordnung die Grundlage entzogen, weil das Recht auf Leben offensichtlich die Voraussetzung für jedes andere Recht ist. Jede Rechtsordnung hat den Sinn, dieses elementarste aller Grundrechte und dann auch die anderen Grundrechte zu schützen gegen alle Angriffe von Personen, die die Grundrechte anderer ihren eigenen Ansprüchen an das eigene Leben unterordnen.

Der Rat der EKD fordert dagegen: Jede gesetzliche Regelung muss sicherstellen, dass beide Ansprüche gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Das läuft hinaus auf das Recht des Stärkeren. Die Schutzfunktion des Rechtes für den, der sein Recht nicht selber durchsetzen kann, wird aufgehoben und auf eine Beratungsfunktion für den Stärkeren reduziert, der dann selbst entscheiden darf, welchen Wert er dem Leben des Schwächeren zubilligt im Vergleich mit seinen eigenen Ansprüchen an das Leben. Das ist die Aufhebung des Rechtsstaates und Rückfall in die Barbarei finsterer Zeiten, die man in Deutschland spätestens seit 1945 überwunden geglaubt hatte.

3. Abschied von der Menschlichkeit – Sexismus in der EKD?

Schließlich findet sich in der Stellungnahme kein Wort davon, dass an der Entstehung jedes ungeborenen Kindes nicht nur eine Frau beteiligt ist. Folglich wird die Verantwortung für den Schwangerschaftskonflikt ausschließlich der Frau aufgebürdet. Der Mann, ohne den das Kind gar nicht vorhanden wäre, wird aus jeglicher Verantwortung entlassen. Wie ist das möglich? Unkenntnis der Biologie kann es ja wohl nicht sein. Hier hätte die evangelische Kirche einen ethischen Beitrag leisten können im Sinne der apostolischen Weisung im sechsten Kapitel des Epheserbriefes: „Ihr Männer liebt eure Frauen, wie Christus die Gemeinde geliebt hat und hat sich selbst für sie gegeben.“

Die Verantwortung für das ungeborene Kind ist aber nicht nur eine religiöse Verpflichtung für gläubige Christen, sondern sie gehört strafbewehrt in das staatliche Recht zum Schutz der schwangeren Frauen und der ungeborenen Kinder.

Quelle: Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“ (Januar 2025)

Gerne weisen wir auf folgende Veranstaltungen der Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium hin“:

Bibelfreizeit im Schwarzwald über die Psalmen (18.3.-21.3.2025)

Theologisches Seminar für Junge Erwachsene in Bad Herrenalb (10.6.-14.6.2025)

Paul-Gerhardt-Studienreise (27.7.-2.8.2025)

 

Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 31. Januar 2025 um 9:05 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Kirche, Lebensrecht, Medizinische Ethik.