Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Wort zur Debatte um die Schwangerschaftsabbruchgesetzgebung

Montag 13. Januar 2025 von Sächsische Bekenntnis-Initiative


Sächsische Bekenntnis-Initiative

Eine überparteiliche Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat am 14. November einen Gesetzesentwurf eingebracht, durch den die bisherigen Regelungen der Abtreibungsgesetzgebung verändert werden sollen. So soll der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen, nach medizinischer und kriminologischer Indikation grundsätzlich rechtmäßig sein. Die verpflichtende Beratung für Abbrüche innerhalb der ersten 12 Wochen soll dabei bestehen bleiben. Die bis jetzt gültige Gesetzgebung, die Abtreibung prinzipiell verbietet und nur unter Ausnahmen straffrei geschehen lässt, soll damit beendet werden. Auch sollen die Krankenkassen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch in Zukunft immer übernehmen. Zu diesem Gesetzesvorhaben hat sich auch die EKD durch eine Stellungnahme zu Wort gemeldet, in der sie die Neuregelung für „weitgehend zustimmungsfähig“ erklärt.

„Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind.“ (Sprüche 31,8)

Als SBI wollen wir unseren Mund auftun und unsere Stimme den ungeborenen Kindern geben.

Wir rufen auf, fĂĽr alle Schwangeren, ihre Partner und ihre geborenen und ungeborenen Kinder zu beten, dass sie auch in Krisen- und Konfliktsituationen ein immer neues Ja zum Leben geschenkt bekommen.

Wir bitten um Fürbitte für alle Organisationen und Verbände, die sich für den Schutz des menschlichen Lebens einsetzen. Wir bitten Sie: Beten Sie für alle Bundestagsabgeordneten und die Bundestagswahl, dass der Herr uns gnädig ist und eine Regierung schenkt, die nach seinem Willen fragt und die Würde eines jeden Menschen, vor und nach der Geburt, achtet.

Die Sächsische Bekenntnis-Initiative widerspricht der Stellungnahme der EKD, die ein Gesetz aus evangelischer Perspektive für „weitgehend zustimmungsfähig“ hält, das Abtreibung und damit das Beenden/Töten von Menschenleben für rechtmäßig erklärt.

Die EKD verlässt damit wieder einmal den magnus consensus der Kirche Jesu Christi, indem sie sich von dem trennt, was die christliche Kirche von Anfang an zum Thema Abtreibung gelehrt hat. Bereits die ersten Christen waren dafĂĽr bekannt, dass sie sich fĂĽr den Schutz des Lebens auch vor der Geburt eingesetzt haben. So schreibt schon die Didache, eine Kirchenordnung aus dem 1. – 2. Jahrhundert nach Christus, im 2.Kapitel: „… du sollst nicht das Kind durch Abtreiben umbringen und das Neugeborene nicht töten …“

Stattdessen konstruiert die EKD einen ethischen Konflikt, zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und den Ansprüchen der Mutter an ihr eigenes Leben. Dabei geht sie nicht von dem echten Konfliktfall aus, wo das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, sondern führt als Ansprüche auch z.B. die persönliche Lebensplanung der Mutter und die finanzielle Situation an. Wie der Schriftgelehrte, der Jesus nach dem höchsten Gebot fragt, meint die EKD sich vor dem einfachen Gehorsam gegen Gottes Gebot: „Du sollst nicht töten.“ durch einen Verweis auf den ethischen Konfliktfall entziehen zu können. Jesus verwehrt in seiner Antwort, der Geschichte vom barmherzigen Samariter, jedoch diese Flucht in den angeblich unklaren Willen Gottes. „Du sollst deinen Nächsten lieben.“ dieses Gebot gilt und lässt sich nicht durch den Verweis auf andere Ansprüche entkräften. Es gilt besonders den Schwachen und Hilflosen, den ungeborenen Kindern im Mutterleib.

Mit diesen Kindern ist Gott in Jesus. Auch sie haben dadurch von der Zeugung an eine Würde, weil sie schon von Mutterleib an von Gott gesehen und erkannt sind. (Psalm 139,13-16) Sie sind nicht nur ein „Zellhaufen“, sondern von Anfang an ganz Mensch. Besonders deutlich wird dies in der Geschichte des Besuchs der Maria bei Elisabeth, die am 4.Advent Predigttext gewesen ist. Kurz nach dem Besuch des Engels bei Maria, noch innerhalb der ersten drei Monate, besucht Maria Elisabeth und wird dabei von Johannes dem Täufer, der ebenfalls noch im Mutterleib ist, erkannt. Die beiden, der gerade erst entstandene Embryo und der Fötus im 6.Schwangerschaftsmonat, begegnen und begrüßen einander. Zwei Kinder, wovon das erste nach dem Willen des Gesetzesentwurf rechtmäßig getötet werden könnte.

Deshalb widersprechen wir als Sächsische Bekenntnis-Initiative der Stellungnahme der EKD. Sie ist keine legitime Position der Kirche Jesu Christi und widerspricht der Schrift und den Bekenntnissen unserer Kirche.

Sächsische Bekenntnis-Initiative

Quelle: www.bekenntnisinitiative.de

 

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 13. Januar 2025 um 10:02 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Kirche, Lebensrecht.