Entkriminalisierung – oder doch besser Liebe?
Mittwoch 18. Dezember 2024 von KALEB
Wenn entschiedene Verfechter einer möglichst weitgehenden Liberalisierung von Abtreibungen sprechen, taucht in ihren Forderungen immer wieder das Wort „Entkriminalisierung“ auf. In Parteiprogrammen, Gesetzesvorlagen und Gutachten wird es als entscheidender Schritt gesehen, um eine bessere Welt für Frauen zu schaffen. Es gab unzählige Beispiele für „Kriminalisierung“ oder „Entkriminalisierung“, weil sich die Bewertung bestimmter Sachverhalte änderte und politische Mehrheitsentscheidungen gefällt wurden, die einen zukünftig anderen Umgang mit bestimmten Handlungen festlegten.
Wer nun dafür kämpft, dass ausgerechnet die Abtreibungshandlung nichts mehr im Strafgesetzbuch zu suchen hat (Straftaten gegen das Leben §§211-222 StGB), muss den Beweis dafür erbringen, dass es eine Neubewertung gibt, nämlich dass bei einer Abtreibung keineswegs ein Leben ausgelöscht wird. Dann gäbe es natürlich auch nichts zu „kriminalisieren“, und die bisherige Rechtsnorm wäre als geschichtlicher Irrtum endlich zu korrigieren!
Dies ist natürlich blanker Unsinn, denn es gibt keine neuen Erkenntnisse über den Beginn des menschlichen Lebens. Darum ist es auch unverändert zutreffend, die Abtreibung rechtlich als „Straftat gegen das Leben“ zu klassifizieren.
Leider ist damit aber nichts gewonnen. Die Lebensrechtsbewegung kämpft seit Jahrzehnten gegen die heuchlerische Gestaltung der §§218ff., welche mit der Formel „rechtswidrig, aber straffrei“ einen Ausweg geschaffen hat, der millionenfachen Tod von Kindern ermöglicht hat. Darum müssen wir uns weiter für eine Verbesserung der Paragrafen einsetzen und deren angestrebte Abschaffung als weiteren Irrweg brandmarken.
Was – in welchen Gesetzen auch immer – geschrieben steht, ist wichtig für die Prägung unseres Wissens und Gewissens. Noch wichtiger allerdings ist eine Umprägung unseres Herzens, damit es eines Tages heißen könnte: „Stell dir vor, Abtreibung ist legal – aber keiner macht´s!“
„Enthärtung“ statt „Entkriminalisierung“, das ist die Lösung! Siehe Römer 2,29: „Die Beschneidung des Herzens ist eine Beschneidung, die im Geist und nicht im Buchstaben geschieht. Dessen Lob kommt nicht von Menschen, sondern von Gott.“
Gerd Steier, Kaleb, aus dem Winter-Rundbrief, Dezember 2024
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 18. Dezember 2024 um 8:57 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Lebensrecht.