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Konsequent gegen die Bibel

Mittwoch 17. Juni 2009 von Pfr. Wolfgang Sickinger


Pfr. Wolfgang Sickinger

Konsequent gegen die Bibel

Die kirchenleitenden Gremien der Ev. Kirche im Rheinland setzen ihren Weg der Anerkennung und Förderung homosexueller Lebensgemeinschaften konsequent fort. In der im Jahr 2003 neugefassten Kirchenordnung wurde in Artikel 45 bereits vorausgesetzt, dass homosexuelle Pfarrerinnen oder Pfarrer, die in einer „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ leben, in einer Kirchengemeinde Pfarrstellen innehaben können. Nun soll auch ermöglicht werden, dass der gleichgeschlechtliche Lebenspartner eines Kirchenbeamten bei dessen Tod Anspruch auf die Witwen- bzw. Witwerrente hat.

Niemand zwingt die Kirche zu solchen Beschlüssen. Von entsprechenden Plänen der römisch-katholischen Kirche oder von Freikirchen, die auch Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, wurde bisher nichts bekannt. Noch viel weniger wurde die rheinische Kirche dazu gezwungen, im Jahr 2000 die „gottesdienstliche Begleitung“ gleichgeschlechtlicher Paare zu ermöglichen.

Offensichtlich ist es der ausdrückliche Wunsch einer Mehrheit der Verantwortlichen in der rheinischen Kirche, eine homosexuelle Lebenspraxis umfassend zu fördern.

Dementsprechend ist von seiten der rheinischen Kirchenleitung oder der Landessynode bisher nichts veröffentlicht worden, was auf seelsorgerliche Angebote für Menschen hinweist, die ihre Homosexualität als Belastung empfinden und nach Wegen suchen, sie zu verändern.

Die klaren Aussagen der Bibel zum Thema werden von den leitenden Gremien der rheinischen Kirche als zeitbedingt und überholt beiseite geschoben. Man sollte das wissen, wenn in der rheinischen Kirche Papiere zur großen Bedeutung von Mission und Evangelisation, zur Förderung des Bibellesens, zu Jugendkirchen oder zu neuen Verkündigungsformen veröffentlicht werden. Bestimmte Inhalte der Heiligen Schrift und der reformatorischen Bekenntnisse müssen dabei weit in den Hintergrund rücken oder sogar ganz ausgelassen werden.

Es bleibt ein entscheidender Unterschied, ob man in der Kirche homosexuell empfindenden Menschen in seelsorgerlicher Verantwortung begegnet oder ob man eine homosexuelle Lebenspraxis beschlussmäßig bejaht.

Die gültige Beschlusslage und das Kirchenrecht in der rheinischen Kirche fördern und befürworten ein Verhalten, das zum Beispiel nach 3. Mose 18 u. 20 Gott ein „Greuel“ ist (nach neuer Rechtschreibung: „Gräuel“) und das nach Römer 1 ein Ausdruck des Ungehorsams gegen Gottes guten Willen für den Menschen ist.

 Mülheim, im Januar 2009

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 17. Juni 2009 um 10:54 und abgelegt unter Kirche, Sexualethik.